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Rechtsprechung
   BFH, 14.10.1998 - X R 56/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1061
BFH, 14.10.1998 - X R 56/96 (https://dejure.org/1998,1061)
BFH, Entscheidung vom 14.10.1998 - X R 56/96 (https://dejure.org/1998,1061)
BFH, Entscheidung vom 14. Oktober 1998 - X R 56/96 (https://dejure.org/1998,1061)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 10h EStG
    Einkommensteuer; unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassene Wohnung im eigenen Haus

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10h S 2 Nr 4
    Anbau; Nutzungsrecht; Unentgeltliche Überlassung; Wohnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 187, 239
  • NJW 1999, 1656 (Ls.)
  • NZM 1999, 136
  • BB 1999, 197
  • BStBl II 1999, 89
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 07.06.1994 - IX R 33/92

    Ermittlung der Bemessungsgrundlage nach § 7b EStG bei Anschaffung eines teilweise …

    Auszug aus BFH, 14.10.1998 - X R 56/96
    Das Nutzungsrecht mindert vielmehr von vornherein den Wert des übertragenen Vermögens (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. April 1991 XI R 7, 8/84, BFHE 164, 343, BStBl II 1991, 791; vom 7. Juni 1994 IX R 33, 34/92, BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927, m.w.N.).
  • BFH, 25.07.1995 - VIII R 25/94

    Einlage einer wertgeminderten wesentlichen Beteiligung mit den höheren …

    Auszug aus BFH, 14.10.1998 - X R 56/96
    Eine über den möglichen Wortsinn der Begünstigungsvorschrift hinausgehende Auslegung wäre nur zulässig, wenn die Regelung lückenhaft wäre, d.h. wenn der bloße Wortlaut des Gesetzes, gemessen an dessen Regelungsziel unvollständig und damit ergänzungsbedürftig wäre und eine Ergänzung nicht einer vom Gesetzgeber gewollten Beschränkung auf bestimmte Tatbestände widerspräche (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 25. Juli 1995 VIII R 25/94, BFHE 178, 418, BStBl II 1996, 684, m.w.N.).
  • BFH, 25.01.1995 - X R 191/93

    Keine Ausnutzung von Abzugsbeträgen nach § 10 e Abs. 3 EStG, soweit sie bei …

    Auszug aus BFH, 14.10.1998 - X R 56/96
    Maßgebend für die Auslegung ist der in der Vorschrift zum Ausdruck gekommene Zweck der Regelung, so wie er sich aus dem Gesetzeswortlaut und aus dem Sinnzusammenhang ergibt, in den diese hineingestellt ist (z.B. BFH-Urteil vom 25. Januar 1995 X R 191/93, BFHE 177, 65, BStBl II 1995, 586, m.w.N.).
  • BFH, 11.08.1992 - IX R 223/87

    Dauernde Last durch Überlassung einzelner Wohnräume

    Auszug aus BFH, 14.10.1998 - X R 56/96
    Die vom FG in Bezug genommene Rechtsprechung betrifft überdies die --allein durch die Einnahmefiktion der Nutzungswertbesteuerung bedingte-- Frage, wem bei unentgeltlicher Überlassung einzelner Räume in einer Wohnung der Nutzungswert dieser Räume zuzurechnen ist, da § 21 Abs. 2 Satz 1 EStG nur den Fall der Zurechnung des Nutzungswertes im Falle der unentgeltlich überlassenen Wohnung regelt (BFH-Urteile vom 11. August 1992 IX R 223/87, BFHE 169, 85, BStBl II 1993, 31, m.w.N.;… vom 25. Juli 1991 XI R 4/89, BFH/NV 1992, 31).
  • BFH, 25.07.1991 - XI R 4/89

    Zurechnung des Nutzungswerts eines Hauses

    Auszug aus BFH, 14.10.1998 - X R 56/96
    Die vom FG in Bezug genommene Rechtsprechung betrifft überdies die --allein durch die Einnahmefiktion der Nutzungswertbesteuerung bedingte-- Frage, wem bei unentgeltlicher Überlassung einzelner Räume in einer Wohnung der Nutzungswert dieser Räume zuzurechnen ist, da § 21 Abs. 2 Satz 1 EStG nur den Fall der Zurechnung des Nutzungswertes im Falle der unentgeltlich überlassenen Wohnung regelt (BFH-Urteile vom 11. August 1992 IX R 223/87, BFHE 169, 85, BStBl II 1993, 31, m.w.N.; vom 25. Juli 1991 XI R 4/89, BFH/NV 1992, 31).
  • FG Hamburg, 04.04.2000 - II 538/99

    Nutzung einer Wohnung aufgrund eines vorbehaltenen Nießbrauchsrechtes

    Da bei dem BFH zwei Verfahren, die vergleichbare Sachverhalte betrafen, anhängig waren (Az.: X R 56/96 und X R 130/96), ruhte das Einspruchsverfahren zunächst.

    Diese Voraussetzung ist dann nicht erfüllt, wenn dem bisherigen Eigentümer anlässlich der Übertragung des Eigentums auf den Steuerpflichtigen ein Nutzungsrecht eingeräumt wird (vgl. BFH-Urteile vom 14.10.1998 X R 56/96, BFHE 187, 239 , BStBl II 1999, 89 und X R 130/96, BFH/NV 1999, 606 ; Erhard in Blümich, EStG , Kommentar, Rz 19 zu § 10h ;… Stephan in Littmann/Bitz/Hellwig, EStG , Kommentar, Rz. 10 zu § 10h ;… Drenseck in Schmidt, EStG , Kommentar, 18. Aufl., Rz. 8 zu § 10h).

    Der BFH hat in der zitierten Entscheidung (BStBl II 1999, 89 ) bereits darauf hingewiesen, dass Steuerbegünstigungsvorschriften zwar unter sinnvoller Würdigung des mit ihnen verfolgten Regelungszweckes auszulegen seien, dadurch aber kein durch das Gesetz nicht gedeckter Begünstigungstatbestand geschaffen werden dürfe.

    Eine Regelungslücke, die eine den über den Wortsinn hinausgehende Auslegung gebieten würde, liegt nicht vor (BFH in BFHE 187, 239 , BStBl II 1999, 89).

  • BFH, 20.11.2006 - VIII R 33/05

    Saldierung des "Schattengewinns" mit verrechenbaren Verlusten aus der Zeit vor …

    Gleiches gilt für den Abbau von Steuerbegünstigungen (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 81, 108, BStBl II 1990, 479, m.w.N.) oder eine nur eingeschränkte Gewährung von Begünstigungen (vgl. BFH-Urteil vom 14. Oktober 1998 X R 56/96, BFHE 187, 239, BStBl II 1999, 89).
  • BFH, 12.12.2002 - III R 33/01

    Zeitliche Beschränkung in Investitionszulagengesetzen

    Eine Gesetzeslücke liegt vor, wenn eine Regelung gemessen an ihrem Zweck unvollständig, d.h. ergänzungsbedürftig ist und wenn ihre Ergänzung nicht einer vom Gesetzgeber beabsichtigten Beschränkung auf bestimmte Tatbestände widerspricht (BFH-Urteile vom 21. Oktober 1997 IX R 29/95, BFHE 184, 466, BStBl II 1998, 142, unter Ziff. 3. a der Gründe; vom 14. Oktober 1998 X R 56/96, BFHE 187, 239, BStBl II 1999, 89, unter Ziff. II. c der Gründe).
  • BFH, 26.02.2002 - IX R 75/00

    Förderung der Wohnraumerweiterung

    Von einem derartigen Überlassen ist aber nicht auszugehen, wenn sich die Nutzungsberechtigten --wie im Streitfall die Eltern der Klägerin-- bei der Veräußerung ein Nutzungsrecht vorbehalten haben (…vgl. die Entscheidungen des BFH vom 19. Juli 1999 IX B 43/99, BFH/NV 2000, 35; vom 14. Oktober 1998 X R 56/96, BFHE 187, 239, BStBl II 1999, 89 --zu § 10h EStG--).
  • BFH, 19.07.1999 - IX B 43/99

    Eigenheimzulage: unentgeltliche Überlassung als Eigennutzung

    Damit hat das FG seine Entscheidung auch auf die für sich allein tragfähige Begründung gestützt, daß eine Wohnung nicht i.S. von § 4 Satz 2 EigZulG unentgeltlich überlassen ist, wenn der Nutzungsberechtigte --wie im Streitfall-- seine Berechtigung nicht vom Eigentümer ableitet, insbesondere wenn sich der bisherige Eigentümer bei der Veräußerung ein Nutzungsrecht vorbehalten hat (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Oktober 1998 X R 56/96, BFHE 187, 239, BStBl II 1999, 89 --zu § 10h EStG--;… Wacker, Eigenheimzulagengesetz, 1998, § 4 Rz. 25).

    Die Frage, wem der Nutzungswert gemäß § 21 Abs. 2 EStG zuzurechnen ist, ist auf die Voraussetzungen des § 4 Satz 2 EigZulG nicht übertragbar (vgl. BFH-Urteil in BFHE 187, 239, BStBl II 1999, 89).

  • BFH, 05.09.2001 - X R 141/97

    Nießbrauch; Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S.v. § 10 e EStG

    Nach dem Senatsurteil vom 14. Oktober 1998 X R 56/96 (BFHE 187, 239, BStBl II 1999, 89) ist eine Wohnung, die der Angehörige aufgrund eines vorbehaltenen Wohnungsrechts nutzt, nicht i.S. des § 10h EStG unentgeltlich vom Eigentümer überlassen.
  • FG Düsseldorf, 15.02.2012 - 7 K 4708/09

    Gewährug der Tarifbegrenzung nach § 32c EStG für den EUR 5.000.000 übersteigenden …

    Rn. 40 Maßgebend für die Auslegung einer Norm ist der in der Vorschrift zum Ausdruck gekommene Zweck der Regelung, so wie er sich aus dem Gesetzeswortlaut und aus dem Sinnzusammenhang ergibt, in den diese hineingestellt ist (BFH vom 14.10.1998 - X R 56/96, BStBl II 1999, 89).

    Rn. 41 Steuerbegünstigungsvorschriften sind zwar unter sinnvoller Würdigung des mit ihnen verfolgten Regelungszweckes auszulegen; es darf aber kein durch das Gesetz nicht belegter Begünstigungstatbestand geschaffen werden (BFH vom 14.10.1998 - X R 56/96, BStBl II 1999, 89).

  • BFH, 21.01.2004 - II R 1/02

    GrESt: gesetzlicher Übergang des Eigentums an einem Grundstück nach § 14 Abs. 1 …

    Im Wege der Auslegung darf kein durch das Gesetz nicht belegter Begünstigungstatbestand geschaffen werden (BFH-Urteile vom 14. Oktober 1998 X R 56/96, BFHE 187, 239, BStBl II 1999, 89; vom 21. November 1989 IX R 56/88, BFHE 159, 146, BStBl II 1990, 216).
  • FG Schleswig-Holstein, 08.03.2000 - V 116/99

    Gewährung von Eigenheimzulage bei einem in einem Hofübergabevertrag im Rahmen der …

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  • FG Nürnberg, 12.10.2001 - VII 191/99

    Eigenheimzulage: Keine unentgeltliche Überlassung

    Eine Nutzung aufgrund eines vorbehaltenen obligatorischen oder dinglichen Wohnrechts sei keine unentgeltliche Überlassung i. S. dieser Vorschrift (BFH vom 14.10.1998 X R 56/96 BStBl II 1999, 89 ).

    Behält sich der bisherige Eigentümer anlässlich der Übertragung des Grundstücks ein Nutzungsrecht vor, so kann der Erwerber dem Nutzungsberechtigten kein Recht verschaffen (BFH vom 14.10.1998 X R 56/96 BStBl II 1999, 89 ).

  • FG Niedersachsen, 18.11.2010 - 1 K 3/09

    An einen Kommanditisten einer Einschiffsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH …

  • BFH, 10.05.2006 - IX R 57/04

    EigZulG : unentgeltliche Überlassung an Angehörige

  • FG Hessen, 21.01.2015 - 5 K 908/10

    Der Kläger ist eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts, die durch den …

  • BFH, 20.02.2013 - IX B 179/12

    Divergenz

  • BFH, 09.02.2005 - IX B 200/03

    Eigenheimzulage: vorbehaltenes Nutzungsrecht

  • FG Hessen, 14.11.2007 - 11 K 1040/07

    Keine Eigenheimzulage für Anbau eines Wintergartens an die von den Eltern …

  • FG Nürnberg, 19.05.2005 - IV 391/03

    Unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an einen Angehörigen

  • FG Niedersachsen, 28.12.2006 - 14 K 95/03

    Voraussetzungen der Gewährung und Festsetzung von Eigenheimzulage bei Nutzung des …

  • FG Nürnberg, 08.05.2002 - III 242/01

    Einräumung eines dinglichen Wohnrechts für den Verkäufer beim Erwerbsvorgang

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.08.2006 - 2 K 2486/04

    Eigenheimzulage: unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an nahe Angehörige

  • FG Niedersachsen, 18.06.2003 - 4 K 440/00

    Gewährung einer Steuerbegünstigung nach Einkommensteuergesetz für die Errichtung …

  • FG Nürnberg, 18.06.2004 - VII 230/01

    Unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an einen Angehörigen i.S. § 4 Satz 2 …

  • FG Düsseldorf, 07.06.2000 - 13 K 1880/97

    Eigenheimzulage; Anschaffungskosten; Angehörige; Vorbehaltswohnrecht - …

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