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Rechtsprechung
   BFH, 20.07.1988 - X R 6/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1712
BFH, 20.07.1988 - X R 6/80 (https://dejure.org/1988,1712)
BFH, Entscheidung vom 20.07.1988 - X R 6/80 (https://dejure.org/1988,1712)
BFH, Entscheidung vom 20. Juli 1988 - X R 6/80 (https://dejure.org/1988,1712)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1967 § 9 Satz 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Umsatz - Wohnung - Vermietung an Unternehmer - Nutzung als Büro und zu Wohnzwecken - Für dessen Unternehmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1967) § 9 S. 1, § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 154, 252
  • BB 1988, 2019
  • DB 1988, 2342
  • BStBl II 1988, 915
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 18.12.1986 - V R 176/75

    Zum Vorsteuerabzug für eine Schwimmanlage, die zeitweise privat genutzt und …

    Auszug aus BFH, 20.07.1988 - X R 6/80
    Im Falle der gemischten Nutzung eines Gebäudes komme eine Aufteilung des angeschafften Gegenstandes in eine für das Unternehmen bezogene Einheit und eine nicht für das Unternehmen bezogene Einheit in Betracht (BFH-Urteile vom 11. Dezember 1986 V R 57/76, BFHE 148, 361, BStBl II 1987, 233; vom 18. Dezember 1986 V R 176/75, BFHE 149, 78, 82, BStBl II 1987, 350).

    Das BFH- Urteil vom 28. Januar 1971 V R 101/70 (BFHE 101, 178, BStBl II 1971, 218) betrifft den Fall, über den hier nicht zu befinden ist, daß sich die Gebrauchsüberlassung auf Gegenstände bezieht (z. B. Telefon, PKW), die nacheinander unternehmerisch und nichtunternehmerisch genutzt werden (dazu BFHE 149, 78, 83, BStBl II 1987, 350).

  • BFH, 11.12.1986 - V R 57/76

    1. Miteigentümer kann auf gemeinschaftlichem Grundstück Bauwerk für sein …

    Auszug aus BFH, 20.07.1988 - X R 6/80
    Im Falle der gemischten Nutzung eines Gebäudes komme eine Aufteilung des angeschafften Gegenstandes in eine für das Unternehmen bezogene Einheit und eine nicht für das Unternehmen bezogene Einheit in Betracht (BFH-Urteile vom 11. Dezember 1986 V R 57/76, BFHE 148, 361, BStBl II 1987, 233; vom 18. Dezember 1986 V R 176/75, BFHE 149, 78, 82, BStBl II 1987, 350).
  • BFH, 25.06.1987 - V R 121/86

    Zuordnung von Vorsteuerbeträgen bei einem gewerblichen und einem …

    Auszug aus BFH, 20.07.1988 - X R 6/80
    Es kann daher dahingestellt bleiben, ob Schwierigkeiten, die sich etwa in anderen Fallgestaltungen ergeben, durch eine nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 25. Juni 1987 V R 121/86 (BFHE 151, 463, BStBl II 1988, 150) zu erstellende Zurechnungsprognose Rechnung getragen werden kann.
  • BFH, 15.12.1983 - V R 112/76

    Zum Versteuerabzug bei sog. Zwischenmietverhältnissen

    Auszug aus BFH, 20.07.1988 - X R 6/80
    Hiernach braucht nicht entschieden zu werden, ob die Revision deswegen unbegründet ist, weil die Überlassung der Wohnung, soweit sie zur privaten Eigennutzung durch die Klägerin und ihren Ehemann bestimmt ist, nach den Grundsätzen über die rechtsmißbräuchliche Zwischenvermietung zu beurteilen ist (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 15. Dezember 1983 V R 112/76, BFHE 140, 375, 378, BStBl II 1984, 388, 398; vom 23. August 1984 V R 17/78, BFHE 141, 572, 575, BStBl II 1984, 856).
  • BFH, 28.01.1971 - V R 101/70

    Privatnutzung - Unternehmerischer Telefonanschluß - Eigenverbrauch - …

    Auszug aus BFH, 20.07.1988 - X R 6/80
    Das BFH- Urteil vom 28. Januar 1971 V R 101/70 (BFHE 101, 178, BStBl II 1971, 218) betrifft den Fall, über den hier nicht zu befinden ist, daß sich die Gebrauchsüberlassung auf Gegenstände bezieht (z. B. Telefon, PKW), die nacheinander unternehmerisch und nichtunternehmerisch genutzt werden (dazu BFHE 149, 78, 83, BStBl II 1987, 350).
  • BFH, 23.08.1984 - V R 17/78

    Gestaltungsmißbrauch - GmbH - Ehegatten als Gesellschafter - Zwischenmiete

    Auszug aus BFH, 20.07.1988 - X R 6/80
    Hiernach braucht nicht entschieden zu werden, ob die Revision deswegen unbegründet ist, weil die Überlassung der Wohnung, soweit sie zur privaten Eigennutzung durch die Klägerin und ihren Ehemann bestimmt ist, nach den Grundsätzen über die rechtsmißbräuchliche Zwischenvermietung zu beurteilen ist (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 15. Dezember 1983 V R 112/76, BFHE 140, 375, 378, BStBl II 1984, 388, 398; vom 23. August 1984 V R 17/78, BFHE 141, 572, 575, BStBl II 1984, 856).
  • BFH, 26.06.1996 - XI R 43/90

    Bei der Grundstücksveräußerung kann der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung …

    Eine Aufteilung in eine für das Unternehmen bezogene und eine nicht für das Unternehmen bezogene Einheit kam in Betracht, wenn ein Teil der Räume nur unternehmerischen Zwecken und der andere Teil nur unternehmensfremden Zwecken (z. B. als Wohnung) diente (BFH-Urteile vom 11. Dezember 1986 V R 57/76, BFHE 148, 361, BStBl II 1987, 233; vom 18. Dezember 1986 V R 176/75, BFHE 149, 78, BStBl II 1987, 350; vom 20. Juli 1988 X R 6/80, BFHE 154, 252, BStBl II 1988, 915).
  • BFH, 28.02.1996 - XI R 70/90

    Option bei gemischter Grundstücksvermietung

    Das FG sei zu Unrecht von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. Juli 1988 X R 6/80 (BFHE 154, 252, BStBl II 1988, 915) abgewichen.

    Der Entscheidung in BFHE 154, 252, BStBl II 1988, 915 könne nicht gefolgt werden.

    Nach der Rechtsprechung des V. Senats und des X. Senats des BFH (vgl. BFH-Urteile vom 18. Dezember 1986 V R 176/75, BFHE 149, 78, BStBl II 1987, 350, und in BFHE 154, 252, BStBl II 1988, 915) ist im Fall der gemischten Nutzung eines Gebäudes (einer sonstigen Leistung i. S. des § 3 Abs. 9 UStG 1980) eine Aufteilung der Leistung vorzunehmen; die Vermietungsleistung bezieht sich nur insoweit auf das Unternehmen des Pächters, als dieser die empfangene Leistung für sein Unternehmen nutzt (…vgl. auch Birkenfeld, Das Große Umsatzsteuer-Handbuch, II, Rz. 631; Stadie in Vogel/Reinisch/Hoffmann/Schwarz, Umsatzsteuergesetz, § 9 Anm. 35).

  • BFH, 28.02.1996 - XI R 95/92

    Reichweite der Option bei Grundstücksverpachtung

    Das FG weiche von der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. Juli 1988 X R 6/80 (BFHE 154, 252, BStBl II 1988, 915) ab.

    Die Auffassung des X. Senats in dem Urteil in BFHE 154, 252, BStBl II 1988, 915, könne nicht überzeugen.

    Nach der Rechtsprechung des V. Senats und des X. Senats des BFH (vgl. BFH-Urteile vom 18. Dezember 1986 V R 176/75, BFHE 149, 78, BStBl II 1987, 350, und vom 20. Juli 1988 X R 6/80, BFHE 154, 252, BStBl II 1988, 915) ist im Fall der gemischten Nutzung eines Gebäudes (einer sonstigen Leistung i. S. des § 3 Abs. 9 UStG 1980) eine Aufteilung der Leistung vorzunehmen; die Vermietungsleistung bezieht sich nur insoweit auf das Unternehmen des Pächters, als dieser die empfangene Leistung für sein Unternehmen nutzt (…vgl. auch Birkenfeld, Das Große Umsatzsteuer- Handbuch, II, Rz. 631; Stadie in Vogel/Reinisch/Hoffmann/Schwarz, Umsatzsteuergesetz (UStG 1993), § 9 UStG, Anm. 35).

  • BFH, 29.04.1993 - V R 46/89

    Steuerliche Wirkungen der Vermietung einer Wohnung an einen Unternehmer zur …

    Wird eine Wohnung an einen Unternehmer zur Nutzung als Büro und zu Wohnzwecken vermietet, ist nur die Vermietung des unternehmerisch genutzten Gebäudeteils ein Umsatz, der i.S. des § 9 Satz 1 UStG 1973 an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. Juli 1988 X R 6/80, BFHE 154, 252, BStBl II 1988, 915).

    Dieses steuerliche Ergebnis können die Vertragspartner des Mietvertrages nicht dadurch vermeiden, daß sie für die unternehmerische und die nichtunternehmerische Nutzung ein einheitliches Entgelt vereinbaren (BFH-Urteil in BFHE 154, 252, BStBl II 1988, 915).

    Dies ist umsatzsteuerrechtlich nicht anders zu beurteilen, wie wenn in dem dem BFH-Urteil in BFHE 154, 252, BStBl II 1988, 915 zugrunde liegenden Fall der Mieter sich von seinen Wohnräumen aus in das Büro begeben hat.

  • OLG Celle, 07.07.2016 - 2 U 37/16

    Erhebung der Umsatzsteuer bei Abschluss eines Mietvertrages über gewerblich …

    Ähnlich hatte der Bundesfinanzhof bereits unter dem 20. Juli 1988 - X R 6/80 - (zitiert nach Juris) noch zur Vorgängervorschrift § 9 UStG 1967 entschieden:.
  • FG Niedersachsen, 15.06.2016 - 5 K 298/14

    Zuordnung eines gemischt unternehmerisch und nichtunternehmerisch genutzten …

    Die Option setzt aber voraus, dass der leistende Unternehmer den Gegenstand der Leistung oder der Leistungsempfänger die erhaltene Leistung zulässigerweise seinem unternehmerischen Bereich zuordnen konnte (BFH-Urteil vom 20.07.1988 - X R 6/80, BStBl II 1988, 915; BFH-Urteil vom 28.02.1996 - XI R 70/90, BStBl II 1996, 459).
  • BFH, 28.02.1996 - XI R 67/90

    Behandlung eines umsatzsteuerfreien Umsatzes als steuerpflichtigen Umsatz auf …

    Nach der Rechtsprechung des V. Senats und des X. Senats des Bundesfinanzhofs -- BFH -- (vgl. BFH-Urteile vom 18. Dezember 1986 V R 176/75, BFHE 149, 78, BStBl II 1987, 350, und vom 20. Juli 1988 X R 6/80, BFHE 154, 252, BStBl II 1988, 915) ist im Fall der gemischten Nutzung eines Gebäudes (einer sonstigen Leistung i. S. des § 3 Abs. 9 UStG 1980) eine Aufteilung der Leistung vorzunehmen; die Vermietungsleistung bezieht sich nur insoweit auf das Unternehmen des Pächters, als dieser die empfangene Leistung für sein Unternehmen nutzt (…vgl. auch Birkenfeld, Das Große Umsatzsteuer-Handbuch, II Rz. 631; Stadie in Vogel / Reinisch / Hoffmann / Schwarz, Umsatzsteuergesetz 1993, § 9 Anm. 35).
  • BFH, 28.02.1990 - V B 106/89

    Klärungsbedürftigkeit bezüglich der Frage der Zulässigkeit einer Gesamtposition …

    Das FG vertrat unter Berufung auf die Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 26. November 1987 V R 29/83 (BFHE 152, 170, BStBl II 1988, 387) und vom 20. Juli 1988 X R 6/80 (BFHE 154, 252, BStBl II 1988, 915) die Auffassung, bei mehreren Vermietungsumsätzen, die auf einer einzigen Vereinbarung beruhten, sei die Anwendung des § 42 AO 1977 für jeden einzelnen Vermietungsumsatz gesondert zu prüfen.
  • FG Baden-Württemberg, 04.11.1998 - 12 K 138/98

    Steuerfreiheit der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und die Ausnahme …

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