Rechtsprechung
| BFH, 23.01.1991 - X R 6/84 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG 1981 § 9, § 10b Abs. 2
- Wolters Kluwer
Parteimitglieder - Sonderbeiträge - Künftiges Mandat
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§§ 9, 10b EStG 1981
Einkommensteuer; Abzugsfähigkeit von Sonderbeiträgen bei Mitgliedern politischer Parteien
Papierfundstellen
- BFHE 163, 372
- NJW 1992, 390
- BB 1991, 1243
- BB 1991, 827
- BStBl II 1991, 396
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (7)
- BFH, 08.11.1984 - IV R 186/82
Kein Abzug als WErbungskosten oder Betriebsausgaben für Geschenke an …
Auszug aus BFH, 23.01.1991 - X R 6/84
a) Aufwendungen des Klägers für die Bewirtung von Kollegen und Kommunalpolitikern sowie für Geschenke an solche Personen beeinflussen - im Gegensatz zu derartigen Aufwendungen bei selbständig Tätigen - die Höhe seiner Einkünfte nicht (ebenso BFH-Urteil vom 8. November 1984 IV R 186/82, BFHE 143, 21, BStBl II 1985, 286 für Geschenke eines angestellten Chefarztes an seine Mitarbeiter).Auch für derartige gemischte Aufwendungen enthält § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG eine gesetzliche Typisierung und ein gesetzliches Verbot der Aufteilung (BFHE 143, 21, BStBl II 1985, 286 m. w. N.).
- BFH, 25.11.1987 - I R 126/85
Abgrenzung der Spenden an politische Parteien von den Betriebsausgaben und …
Auszug aus BFH, 23.01.1991 - X R 6/84
Die Begrenzung des Beitragsabzugs nach § 10b Abs. 2 EStG würde unterlaufen, wenn die Höchstbetragsgrenze, die das BVerfG dem Gesetzgeber vorgegeben hat, durch die steuerrechtliche Qualifizierung der Beiträge als Werbungskosten für bestimmte Fallgruppen hinfällig werden könnte (vgl. insoweit auch BFH-Urteil vom 25. November 1987 I R 126/85, BFHE 151, 544, 550, BStBl II 1988, 220, 223). - BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvF 1/78
2. Parteispenden-Urteil
Auszug aus BFH, 23.01.1991 - X R 6/84
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Regelung in § 10b Abs. 2 EStG mit dem Grundsatz der Chancengleichheit für vereinbar erklärt und damit einen betragsmäßig unbegrenzten Abzug von Beiträgen an politische Parteien - weil mit dem Grundgesetz unvereinbar - praktisch allgemein ausgeschlossen (z.B. BVerfG-Urteil vom 24. Juli 1979 2 BvF 1/78, BStBl II 1979, 612).
- BFH, 08.03.1974 - VI R 198/71
Aufwendungen - Kommunalwahl - Hauptberufliches kommunales Spitzenamt - Einnahmen …
Auszug aus BFH, 23.01.1991 - X R 6/84
Dementsprechend hat der BFH (Urteil vom 8. März 1974 VI R 198/71, BFHE 112, 58, BStBl II 1974, 407) in einem Fall Werbungskosten angenommen, in dem der Bewerber um ein kommunales Spitzenamt einer Wählergemeinschaft die für seine Person aufgewendeten Wahlkampfkosten teilweise ersetzt hat. - BFH, 09.06.1989 - VI R 33/86
Die steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung für einen hauptamtlichen …
Auszug aus BFH, 23.01.1991 - X R 6/84
Denn das FG hat - für den Senat bindend (§ 118 Abs. 2 FGO) - festgestellt, daß die vom Kläger bezogene Dienstaufwandsentschädigung auch Aufwendungen dieser Art ersetzen sollte und daß die geltend gemachten Beträge die Höhe der gewährten Dienstaufwandsentschädigung nicht erreichen (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juni 1989 VI R 33/86, BFHE 157, 526, BStBl II 1990, 119). - BFH, 21.07.1989 - VI R 102/88
Aufwendungen für den Transport von Arbeitsmitteln sind bei einem privat …
Auszug aus BFH, 23.01.1991 - X R 6/84
Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH zu § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG alle durch den Beruf veranlaßten Aufwendungen; sie müssen objektiv mit dem Beruf zusammenhängen und subjektiv zur Förderung des Berufs gemacht werden (z.B. BFH-Urteil vom 21. Juli 1989 VI R 102/88, BFHE 158, 28, BStBl II 1989, 972). - BFH, 09.10.1980 - IV R 81/76
Arbeitnehmervertreter - Aufsichtsrat - Kapitalgesellschaft - Zuwendung - …
Auszug aus BFH, 23.01.1991 - X R 6/84
Der Kläger kann sich für seine Auffassung auch nicht auf das BFH-Urteil vom 9. Oktober 1980 IV R 81/76 (BFHE 131, 506, BStBl II 1981, 29) berufen.
- BFH, 11.01.2007 - VI R 52/03
Bewirtungsaufwendungen können als Werbungskosten abziehbar sein
Soweit in der Rechtsprechung des BFH dahin erkannt wurde, dass Aufwendungen von Arbeitnehmern mit feststehenden Bezügen zugunsten anderer, ihnen unterstellter Arbeitnehmer desselben Arbeitgebers, oder für die Bewirtung anderer Personen in der Regel keine beruflich veranlassten Werbungskosten seien (z.B. BFH-Urteile vom 23. März 1984 VI R 182/81, BFHE 141, 18, BStBl II 1984, 557; vom 8. November 1984 IV R 186/82, BFHE 143, 21, BStBl II 1985, 286, und vom 23. Januar 1991 X R 6/84, BFHE 163, 372, BStBl II 1991, 396), beruhte dies nicht auf einem grundsätzlich anderen Verständnis des Veranlassungsprinzips. - BFH, 25.01.1996 - IV R 15/95
Wahlkampfkosten für ein ehrenamtliches Stadtratsmandat
b) Bereits durch das Urteil in BFHE 112, 58, BStBl II 1974, 407 (zustimmend auch BFH-Urteil vom 23. Januar 1991 X R 6/84, BFHE 163, 372, BStBl II 1991, 396 unter 3.;… Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 14. Aufl., § 19 Tz. 60) hat der BFH die Wahlkampfkosten eines gescheiterten Bewerbers für seine Wiederwahl als hauptberuflicher Bürgermeister einer Stadt in Bayern unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung als Werbungskosten anerkannt.Er hat diese Rechtsprechung zu Recht aufgegeben (Urteil in BFHE 112, 58, BStBl II 1974, 407; vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 163, 372, BStBl II 1991, 396 unter 3.), weil mit dem Amt steuerpflichtige Einnahmen verbunden sind.
Auf das BFH-Urteil in BFHE 163, 372, BStBl II 1991, 396 wird hingewiesen.
- BFH, 27.05.1993 - VI R 57/90
Steuerliche Behandlung von Bewirtungskosten (§ 12 EStG )
Sie müssen objektiv mit dem Beruf zusammenhängen und subjektiv zur Förderung des Berufs gemacht werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 23. März 1984 VI R 182/81, BFHE 141, 18, BStBl II 1984, 557, und vom 23. Januar 1991 X R 6/84, BFHE 163, 372 [BFH 23.01.1991 - X R 6/84], BStBl II 1991, 396, jeweils m.w.N.).Bei der steuerlichen Beurteilung von Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für die Bewirtung anderer Personen (z.B. Mitarbeiter oder Fachkollegen) hat der BFH in ständiger Rechtsprechung darauf abgestellt, ob die Aufwendungen durch den Beruf - dann Werbungskosten - oder durch eine aus der gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Stellung des Steuerpflichtigen folgenden Verpflichtung zur Repräsentation - dann Lebensführungskosten - veranlaßt sind (Urteile vom 24. Mai 1973 IV R 92/72, BFHE 109, 352, BStBl II 1973, 634; in BFHE 141, 18, BStBl II 1984, 557, und in BFHE 163, 372 [BFH 23.01.1991 - X R 6/84], BStBl II 1991, 396 sowie vom 4. Dezember 1992 VI R 59/92, BFHE 170, 131, BStBl II 1993, 350).
- FG München, 01.02.1995 - 1 K 2774/93
Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer; Absetzbarkeit von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Köln, 11.11.2014 - 2 K 1706/11
Bewirtungskosten eines Mandatsträgers anlässlich seines Geburtstags und seiner …
Rn. 26 b. Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Frage, ob Repräsentationsaufwendungen eines Mandatsträger als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, anhand der Kriterien zu beantworten, welche für die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit herangezogen werden (BFH, Urteil vom 23. Januar 1991 X R 6/84, BFHE 163, 372, BStBl II 1991, 396;… Heinicke in Schmidt, § 4 EStG, Rz. 520 Bewirtungskosten). - FG Niedersachsen, 15.06.2006 - 1 K 11346/02
Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für eine Bewirtung von Arbeitskollegen; …
Eine solche Veranlassung liegt vor, wenn objektiv ein Zusammenhang mit der auf Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit besteht und subjektiv die Aufwendungen zur Förderung dieser steuerlich relevanten Tätigkeit gemacht werden (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, vgl. BFH-Urteil vom 10.04.2002 VI R 46/01. BStBl II 2002, 579, BStBl II 1991, 396 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen). - FG Düsseldorf, 18.10.2002 - 8 K 1803/02
Aufwandsentschädigung; Werbungskostenabgeltung; Repräsentationsaufwendungen; …
§ 12 Nr. 1 S. 2 EStG verbietet die Aufteilung und damit den Abzug von Aufwendungen, die sowohl der Lebensführung dienen als auch den Beruf fördern (Urteil des BFH vom 23.01.1991 X R 6/84, BStBl II 1991, 396). - FG Münster, 26.10.2001 - 5 K 3307/01
Wahlkampfkosten eines unabhängigen Bewerbers
Denn dann fehlt es wegen der Verknüpfung von Leistung und Gegenleistung an der freien Verwendung dieses Geldbetrages durch die Partei (zur Abgrenzung WK zu Spenden s. auch Urteil des BFH vom 23.01.1991 X R 6/84, DStBl II 1991, 396).
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