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Rechtsprechung
   BFH, 18.01.1993 - X R 6/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,12032
BFH, 18.01.1993 - X R 6/92 (https://dejure.org/1993,12032)
BFH, Entscheidung vom 18.01.1993 - X R 6/92 (https://dejure.org/1993,12032)
BFH, Entscheidung vom 18. Januar 1993 - X R 6/92 (https://dejure.org/1993,12032)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeiten der Manipulation bei der Zusammensetzung eines Spruchkörpers - Wirkung der Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs gegen den Vorsitzenden Richter - Darstellung der tatsächlichen Grundlagen einer Entscheidung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BFH, 18.01.1993 - X B 17/92
    Auszug aus BFH, 18.01.1993 - X R 6/92
    Die gegen die Nichtzulassung der Revision erhobene Beschwerde des Klägers hat der erkennende Senat mit Beschluß vom heutigen Tage zurückgewiesen (X B 17/92).

    Im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde (X B 17/92) wandte sich der Kläger erstmals gegen die im Urteil ausgesprochene Zurückweisung des Befangenheitsgesuchs gegen den Vorsitzenden Richter am FG A sowie die Richter am FG B, C und D und die ehrenamtlichen Richter E und F. Das Ablehnungsgesuch sei nicht rechtsmißbräuchlich gewesen, denn der Kläger hätte angesichts des Verlaufs der mündlichen Verhandlung zu Recht den Eindruck gewonnen, das FG wolle seine Argumente nicht zur Kenntnis nehmen.

    Insoweit wird auf die Begründung der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde vom heutigen Tag (X B 17/92), verwiesen.

  • BFH, 29.01.1992 - VIII K 4/91

    Vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts durch mangelhaften …

    Auszug aus BFH, 18.01.1993 - X R 6/92
    Der Hinweis darauf, daß andere Senate des FG mit einer Zuteilung von vier Richtern (ein Vorsitzender und drei beisitzende Richter) gegenüber der gesetzlich vorgeschriebenen Zahl von drei Richtern (§ 5 Abs. 3 FGO) überbesetzt sind (vgl. hierzu BFH-Beschluß vom 29. Januar 1992 VIII K 4/91, BFHE 165, 569, BStBl II 1992, 252), reicht schon deshalb nicht aus, weil er nicht den Spruchkörper betrifft.

    Senat des FG sei nur "mit 2 3/4 Richterstellen" besetzt, hätte er vortragen müssen, daß und weshalb nach dem Geschäftsverteilungsplan nicht abstrakt und generell (vgl. hierzu ausführlich BFH in BFHE 165, 569, BStBl II 1992, 252 m.w.N.) bestimmt ist, welche Richter im Einzelfall zur Entscheidung berufen sind und welche theoretischen Möglichkeiten der Manipulation bei der Zusammensetzung des Spruchkörpers sich daraus ergeben.

  • BFH, 07.03.1990 - X R 59/89

    Zulässigkeitsvoraussetzunge einer Revision

    Auszug aus BFH, 18.01.1993 - X R 6/92
    Eine Verfahrensrüge genügt nur dann den Anforderungen des § 120 Abs. 2 FGO, wenn die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen, ihre Richtigkeit unterstellt, den behaupteten Verfahrensmangel ergeben (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. April 1986 IV R 190/85, BFHE 146, 357, BStBl II 1986, 568;… vom 17. Januar 1990 IX R 6/89, BFH/NV 1990, 664; Beschluß des erkennenden Senats vom 7. März 1990 X R 59/89, BFH/NV 1991, 103).

    Rügt der Kläger wie im Streitfall, das FG sei nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen, so müssen in sich schlüssig die Tatsachen vorgetragen werden, die - unterstellt man die Richtigkeit des Vorbringens - diesen Verfahrensmangel ergeben (BFH/NV 1991, 103).

  • BFH, 18.01.1993 - X B 5/92
    Auszug aus BFH, 18.01.1993 - X R 6/92
    Die Beschwerde gegen diese Zurückweisung hat der erkennende Senat mit Beschluß vom heutigen Tage (X B 5/92) zurückgewiesen.

    Die Beschwerde gegen die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs gegen den Vorsitzenden Richter am FG A hat der erkennende Senat mit Beschluß vom heutigen Tage zurückgewiesen (X B 5/92).

  • BFH, 31.07.1990 - VII R 60/89

    Ersetzung der Entscheidungsgründe durch Bezugnahme auf andere bei Beginn der …

    Auszug aus BFH, 18.01.1993 - X R 6/92
    Ein absoluter Revisionsgrund i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO liegt deshalb nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn das FG die Gründe seines Urteils hinsichtlich eines wesentlichen Streitpunktes durch Bezugnahme auf eine andere von ihm erlassene Entscheidung ersetzt, die den Beteiligten bei Beginn der Revisionsfrist weder bekannt noch zugänglich war (z.B. BFH-Urteil vom 31. Juli 1990 VII R 60/89, BFHE 162, 1 [BFH 31.07.1990 - VII R 60/89], BStBl II 1990, 1071 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 30.11.1981 - GrS 1/80

    Ablehnung eines Richters - Befangenheit - Beschwerde - Mitwirkung des erfolglos …

    Auszug aus BFH, 18.01.1993 - X R 6/92
    Das setzt nach ständiger Rechtsprechung voraus, daß der Beschwerde gegen ein Ablehnungsgesuch stattgegeben wurde, sei es durch das FG, sei es durch die Beschwerdeentscheidung des BFH (grundlegend BFH-Beschluß vom 30. November 1981 GrS 1/80, BFHE 134, 525, BStBl II 1982, 217).
  • BFH, 21.04.1986 - IV R 190/85

    Zulassungsfreie Revision - Rüge von Verfahrensmängeln - Schlüssiger Vortrag - …

    Auszug aus BFH, 18.01.1993 - X R 6/92
    Eine Verfahrensrüge genügt nur dann den Anforderungen des § 120 Abs. 2 FGO, wenn die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen, ihre Richtigkeit unterstellt, den behaupteten Verfahrensmangel ergeben (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. April 1986 IV R 190/85, BFHE 146, 357, BStBl II 1986, 568;… vom 17. Januar 1990 IX R 6/89, BFH/NV 1990, 664;… Beschluß des erkennenden Senats vom 7. März 1990 X R 59/89, BFH/NV 1991, 103).
  • BFH, 17.01.1990 - IX R 6/89
    Auszug aus BFH, 18.01.1993 - X R 6/92
    Eine Verfahrensrüge genügt nur dann den Anforderungen des § 120 Abs. 2 FGO, wenn die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen, ihre Richtigkeit unterstellt, den behaupteten Verfahrensmangel ergeben (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. April 1986 IV R 190/85, BFHE 146, 357, BStBl II 1986, 568; vom 17. Januar 1990 IX R 6/89, BFH/NV 1990, 664;… Beschluß des erkennenden Senats vom 7. März 1990 X R 59/89, BFH/NV 1991, 103).
  • BFH, 19.07.1994 - VIII R 60/93

    Rüge der mangelnden Sachaufklärung - Verbot einer vorweggenommenen …

    Die Rüge der Klägerin, das FG habe es unterlassen, den von ihr in die Verhandlung gestellten sachverständigen Zeugen (vgl. Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts -- BVerwG -- vom 6. Februar 1985 8 C 15.84, BVerwGE 71, 38, 42), nämlich den mit der Planung und Durchführung der gesamten Baumaßnahme beauftragt gewesenen Architekten Z, zu vernehmen und habe deshalb ein sachlich unzutreffendes Urteil gefällt, weil es aufgrund der sachkundigen und umfassenden Erläuterungen dieses Zeugen Inhalt und Umfang des Bauvorhabens sicher hätte feststellen können und den Umbau steuerrechtlich als Neubau beurteilt hätte, genügt den sich aus § 120 Abs. 2 Satz 2 FGO ergebenden Anforderungen an eine schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels (vgl. dazu Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 18. Januar 1993 X R 6/92, BFH/NV 1993, 670, 671 m. w. N. sowie BFH-Urteile vom 21. Januar 1993 XI R 35/92, BFH/NV 1993, 671, 672;… vom 26. Februar 1985 VII R 137/81, BFH/NV 1986, 136, 137).
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