Rechtsprechung
| BFH, 20.03.2017 - X R 62/14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesfinanzhof
EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 35 Abs 1 S 5, EStG § 52 Abs 50a S 2, GewStG § 28, FGO § 68, FGO § 127, EStG VZ 2008, GewStG VZ 2008, EStG § 35 Abs 1 S 2, EStG § 35
Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte - Betriebsbezogene Ermittlung der Begrenzung nach § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG - Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20.03.2017 X R 12/15
- rechtsinformationen.bund.de
Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte - Betriebsbezogene Ermittlung der Begrenzung nach § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG - Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20.03.2017 X R 12/15
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2002, § 35 Abs 1 S 5 EStG 2002 vom 20.12.2007, § 52 Abs 50a S 2 EStG 2002 vom 14.08.2007, § 28 GewStG 2002, § 68 FGO
Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte - Betriebsbezogene Ermittlung der Begrenzung nach § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG - Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20.03.2017 X R 12/15 - IWW
- Wolters Kluwer
Ermittlung des Steuerermäßigungsbetrages gem. § 35 Abs. 1 S. 5 EStG
- Betriebs-Berater
Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; EStG § 35; EStG § 52 Abs. 50a S. 2; GewStG § 28; FGO § 68; FGO § 127
Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ermittlung des Steuerermäßigungsbetrages gem. § 35 Abs. 1 S. 5 EStG
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte - und die betriebsbezogene Begrenzung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Münster, 24.10.2014 - 4 K 4048/12
- BFH, 20.03.2017 - X R 62/14
Papierfundstellen
- BFHE 259, 238
- BB 2017, 2837
- DB 2017, 2839
- BStBl II 2019, 244
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BFH, 23.06.2015 - III R 7/14
Keine quellenbezogene Betrachtung bei der Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags …
Auszug aus BFH, 20.03.2017 - X R 62/14
Rn. 13 Auch der III. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) gehe in seinem Urteil vom 23. Juni 2015 III R 7/14 (BFHE 250, 369, BStBl II 2016, 871), auch wenn dieses in erster Linie den Ermäßigungshöchstbetrag betreffe, wie selbstverständlich von einem unternehmerbezogenen Verständnis des § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG aus (dort unter II.5.).Rn. 20 Der III. Senat des BFH habe in seinem Urteil in BFHE 250, 369, BStBl II 2016, 871 zu § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG keine entscheidungserhebliche Aussage getroffen.
Der III. Senat des BFH hat in seinem Urteil in BFHE 250, 369, BStBl II 2016, 871 die Frage auch nicht konkludent beantwortet.
Dieser muss für die anteilige Zurechnung der Einkommensteuer die Einkünfte etwaiger verschiedener gewerblicher Tätigkeiten des einzelnen Steuerpflichtigen zusammenfassen und ist daher keine betriebsbezogene, sondern eine personenbezogene Größe (BFH-Urteil in BFHE 250, 369, BStBl II 2016, 871, unter II.5.).
- FG Münster, 24.10.2014 - 4 K 4048/12
Höchstbetragsberechnung
Auszug aus BFH, 20.03.2017 - X R 62/14
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 24. Oktober 2014 4 K 4048/12 E aus verfahrensrechtlichen Gründen aufgehoben.Rn. 5 Das Finanzgericht (FG) hat durch in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 49 veröffentlichtes Urteil die Klage abgewiesen.
- BFH, 26.03.2015 - IV R 3/12
Ermittlung des nach § 18 Abs. 4 Satz 2 UmwStG i. V. m. § 7 Satz 1 GewStG in den …
Auszug aus BFH, 20.03.2017 - X R 62/14
Die Gewerbesteuer ist eine von der Person des Betriebsinhabers unabhängige Objektsteuer, die nur den Betrieb als solchen, losgelöst von den Beziehungen zu einem bestimmten Rechtsträger, erfasst (vgl. BFH-Urteil vom 26. März 2015 IV R 3/12, BFHE 249, 233, BStBl II 2016, 553, unter II.2.c aa).
- BFH, 26.11.2008 - X R 31/07
Schadensersatzrente wegen Tötung des Ehegatten unterliegt nicht der …
Auszug aus BFH, 20.03.2017 - X R 62/14
Die vom FG festgestellten tatsächlichen Grundlagen des Streitstoffs sind durch die Änderung unberührt geblieben und bilden weiterhin die Grundlage für die Entscheidung des Senats (vgl. Senatsurteil vom 26. November 2008 X R 31/07, BFHE 223, 471, BStBl II 2009, 651, unter II.1.). - BFH, 20.03.2017 - X R 12/15
Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte - Betriebsbezogene Ermittlung der …
Auszug aus BFH, 20.03.2017 - X R 62/14
Rn. 33 Die Finanzverwaltung geht von einer betriebsbezogenen Betrachtungsweise aus (vgl. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24. Februar 2009 i.d.F. vom 3. November 2016, BStBl I 2016, 1187, dort unter Rz 9, 25), ebenso die Finanzgerichte (neben der Vorinstanz im Streitfall Schleswig-Holsteinisches FG vom 29. Oktober 2014 5 K 115/12, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2015, 986, Rev. X R 12/15). - FG Schleswig-Holstein, 29.10.2014 - 5 K 115/12
Auslegung des § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG im Sinne einer betriebsbezogenen …
Auszug aus BFH, 20.03.2017 - X R 62/14
Rn. 33 Die Finanzverwaltung geht von einer betriebsbezogenen Betrachtungsweise aus (vgl. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24. Februar 2009 i.d.F. vom 3. November 2016, BStBl I 2016, 1187, dort unter Rz 9, 25), ebenso die Finanzgerichte (neben der Vorinstanz im Streitfall Schleswig-Holsteinisches FG vom 29. Oktober 2014 5 K 115/12, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2015, 986, Rev. X R 12/15).
- BFH, 14.11.2018 - II R 64/15
Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer
Rn. 19 Das bedeutet, dass Hebesätze bis 380 % bei der Einkommensteuer zwar vollständig kompensiert, aber niemals überkompensiert werden, während die Kompensation höherer Hebesätze gedeckelt ist (vgl. dazu BFH-Urteile vom 20. März 2017 X R 62/14 und X R 12/15, BFHE 259, 238 und BFHE 258, 258; soweit dort ein Hebesatz von 400 % genannt ist, ist dabei bereits der Solidaritätszuschlag mit einbezogen). - BFH, 14.11.2018 - II R 63/15
Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer
Rn. 21 Das bedeutet, dass Hebesätze bis 380 % bei der Einkommensteuer zwar vollständig kompensiert, aber niemals überkompensiert werden, während die Kompensation höherer Hebesätze gedeckelt ist (vgl. dazu BFH-Urteile vom 20. März 2017 X R 62/14 und X R 12/15, BFHE 259, 238 und BFHE 258, 258; soweit dort ein Hebesatz von 400 % genannt ist, ist dabei bereits der Solidaritätszuschlag mit einbezogen). - BFH, 20.03.2017 - X R 12/15
Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte - Betriebsbezogene Ermittlung der …
Rn. 31 Die Finanzverwaltung geht von einer betriebsbezogenen Betrachtungsweise aus (vgl. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24. Februar 2009 i.d.F. vom 3. November 2016, BStBl I 2016, 1187, dort unter Rz 9, 25), ebenso die Finanzgerichte (neben der Vorinstanz im Streitfall FG Münster, Urteil vom 24. Oktober 2014 4 K 4048/12 E, EFG 2015, 49, Rev. X R 62/14).
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