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Rechtsprechung
   BFH, 08.11.2006 - X R 9/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12506
BFH, 08.11.2006 - X R 9/06 (https://dejure.org/2006,12506)
BFH, Entscheidung vom 08.11.2006 - X R 9/06 (https://dejure.org/2006,12506)
BFH, Entscheidung vom 08. November 2006 - X R 9/06 (https://dejure.org/2006,12506)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    EStG § 3 Nr. 39; ; EStG § ... 3 Nr. 62; ; EStG § 3 Nr. 62 Satz 1; ; EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 a.F.; ; EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 a.F.; ; EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a a.F.; ; EStG § 10c Abs. 3 Nr. 1; ; EStG § 10c Abs. 3 Nr. 2; ; EStG § 19; ; EStG § 19 Abs. 2; ; SGB IV § 8 Abs. 1; ; SGB IV § 8 Abs. 1 Nr. 1; ; SGB VI § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; SGB VI § 5 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1; ; SGB VI § 5 Abs. 4; ; SGB VI § 52 Abs. 2; ; SGB VI § 76b Abs. 1; ; SGB VI § 172 Abs. 3; ; SGB VI § 172 Abs. 3 Satz 1

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorwegabzug; geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer

  • datenbank.nwb.de

    Kürzung des Vorwegabzugs bei geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Minijobber - Auswirkungen der pauschalen Arbeitgeberbeiträge auf den Sonderausgabenabzug

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Minijobber - Auswirkungen der pauschalen Arbeitgeberbeiträge auf den Sonderausgabenabzug

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 3 Nr 2a, EStG § 3 Nr 62
    Geringfügige Beschäftigung; Kürzung; Vorwegabzug; Zukunftssicherung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 31.05.2006 - X R 6/06

    Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer mit Altersrente; Kürzung Vorwegabzug

    Auszug aus BFH, 08.11.2006 - X R 9/06
    Das ist der Fall, wenn die Beitragsleistungen dem Beschäftigten wenigstens dem Grunde nach einen Anspruch auf Absicherung für den Fall vermitteln, dass das mit ihnen versicherte Risiko zukünftig eintritt, oder wenn die Beitragsleistungen dazu führen, dass sich ein bereits bestehender Versicherungsanspruch des Beschäftigten erhöht (vgl. Senatsurteil vom 31. Mai 2006 X R 6/06, BFH/NV 2006, 2239).

    Der erkennende Senat tritt dem FG darin bei, dass es sich bei dem pauschalen Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (§ 249b Satz 1 SGB V) nicht um eine Leistung "für die Zukunftssicherung" der Klägerin i.S. des § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a EStG a.F. i.V.m. § 3 Nr. 62 EStG gehandelt hat, weil einem geringfügig Beschäftigten aus derartigen Beitragszahlungen keine zusätzlichen Leistungsansprüche erwachsen können (vgl. im Einzelnen Senatsurteil in BFH/NV 2006, 2239, zu II.2.a der Gründe, m.w.N.).

    c) Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ermittlung von Zuschlägen an Entgeltpunkten vor, so stellt der Beitragsanteil des Arbeitgebers nach § 172 Abs. 3 SGB VI eine Leistung für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers i.S. des § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a EStG a.F. dar (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2006, 2239, zu II.2.b der Gründe).

    Für sie entstehen aus den pauschal geleisteten Rentenversicherungsbeiträgen des Arbeitgebers keine zusätzlichen Ansprüche, so dass in diesen Fallgruppen von einer Kürzung des Vorwegabzugs abzusehen ist (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2006, 2239).

  • BFH, 16.10.2002 - XI R 61/00

    Kürzung des Sonderausgabenvorwegabzugs

    Auszug aus BFH, 08.11.2006 - X R 9/06
    Handelt es sich nach diesen Maßstäben bei den vom Arbeitgeber erbrachten Zahlungen dem Grunde nach um Zukunftssicherungsleistungen für den Steuerpflichtigen, so ist die Höhe der Beitragsleistungen für den Umfang der Kürzung des Vorwegabzugs ohne Bedeutung (vgl. BFH-Urteile vom 16. Oktober 2002 XI R 61/00, BFHE 200, 540, BStBl II 2003, 183, und XI R 71/00, BFHE 200, 544, BStBl II 2003, 343, sowie in BFHE 203, 33, BStBl II 2004, 6).

    Diesen Zweck erreicht das Gesetz, indem der Vorwegabzug zunächst zwar allen Steuerpflichtigen gewährt, sodann in einem zweiten Schritt aber im Wege einer generalisierenden Regelung um 16 v.H. der Summe der Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit gekürzt wird, wenn für die Zukunftssicherung Leistungen i.S. des § 3 Nr. 62 EStG erbracht worden sind (vgl. BFH-Urteile in BFHE 200, 540, BStBl II 2003, 183; in BFHE 200, 544, BStBl II 2003, 343).

  • BFH, 16.10.2002 - XI R 71/00

    Kürzung des Sonderausgabenvorwegabzugs

    Auszug aus BFH, 08.11.2006 - X R 9/06
    Handelt es sich nach diesen Maßstäben bei den vom Arbeitgeber erbrachten Zahlungen dem Grunde nach um Zukunftssicherungsleistungen für den Steuerpflichtigen, so ist die Höhe der Beitragsleistungen für den Umfang der Kürzung des Vorwegabzugs ohne Bedeutung (vgl. BFH-Urteile vom 16. Oktober 2002 XI R 61/00, BFHE 200, 540, BStBl II 2003, 183, und XI R 71/00, BFHE 200, 544, BStBl II 2003, 343, sowie in BFHE 203, 33, BStBl II 2004, 6).

    Diesen Zweck erreicht das Gesetz, indem der Vorwegabzug zunächst zwar allen Steuerpflichtigen gewährt, sodann in einem zweiten Schritt aber im Wege einer generalisierenden Regelung um 16 v.H. der Summe der Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit gekürzt wird, wenn für die Zukunftssicherung Leistungen i.S. des § 3 Nr. 62 EStG erbracht worden sind (vgl. BFH-Urteile in BFHE 200, 540, BStBl II 2003, 183; in BFHE 200, 544, BStBl II 2003, 343).

  • BFH, 06.03.2003 - XI R 31/01

    Vorwegabzug: Kürzung bei ruhendem Arbeitslosengeldanspruch?

    Auszug aus BFH, 08.11.2006 - X R 9/06
    Hingegen ist der Vorwegabzug nicht zu kürzen, wenn bei Entrichtung der Arbeitgeberbeiträge von vornherein feststeht, dass die Zahlungen dem Steuerpflichtigen nicht werden zugute kommen können, weil sich das versicherte Risiko in seiner Person nicht realisieren kann (vgl. zur Arbeitslosenversicherung: Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. März 2003 XI R 31/01, BFHE 203, 33, BStBl II 2004, 6;… zur Rentenversicherung: BFH-Urteil vom 14. Dezember 2005 XI R 25/04, BFH/NV 2006, 1073 --jeweils den Arbeitgeberbeitrag bei der Beschäftigung von Versorgungsempfängern betreffend--).

    Handelt es sich nach diesen Maßstäben bei den vom Arbeitgeber erbrachten Zahlungen dem Grunde nach um Zukunftssicherungsleistungen für den Steuerpflichtigen, so ist die Höhe der Beitragsleistungen für den Umfang der Kürzung des Vorwegabzugs ohne Bedeutung (vgl. BFH-Urteile vom 16. Oktober 2002 XI R 61/00, BFHE 200, 540, BStBl II 2003, 183, und XI R 71/00, BFHE 200, 544, BStBl II 2003, 343, sowie in BFHE 203, 33, BStBl II 2004, 6).

  • BFH, 14.12.2005 - XI R 25/04

    Keine Kürzung des Vorwegabzugs

    Auszug aus BFH, 08.11.2006 - X R 9/06
    Hingegen ist der Vorwegabzug nicht zu kürzen, wenn bei Entrichtung der Arbeitgeberbeiträge von vornherein feststeht, dass die Zahlungen dem Steuerpflichtigen nicht werden zugute kommen können, weil sich das versicherte Risiko in seiner Person nicht realisieren kann (vgl. zur Arbeitslosenversicherung: Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. März 2003 XI R 31/01, BFHE 203, 33, BStBl II 2004, 6; zur Rentenversicherung: BFH-Urteil vom 14. Dezember 2005 XI R 25/04, BFH/NV 2006, 1073 --jeweils den Arbeitgeberbeitrag bei der Beschäftigung von Versorgungsempfängern betreffend--).
  • FG Hessen, 05.01.2006 - 1 K 1114/02

    Keine Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 …

    Auszug aus BFH, 08.11.2006 - X R 9/06
    Das Finanzgericht (FG) hat der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 560 veröffentlichten Gründen stattgegeben.
  • BFH, 24.06.2009 - X R 55/08

    Kürzung des Vorwegabzugs

    Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des BFH Lohnzahlungen aus solchen Beschäftigungsverhältnissen, bei denen der Arbeitnehmer keine Versorgungsansprüche erwirbt, nicht zur Kürzung des Vorwegabzugs führen (…BFH-Urteil vom 14. Dezember 2005 XI R 25/04, BFH/NV 2006, 1073;… Senatsurteile vom 31. Mai 2006 X R 6/06, BFH/NV 2006, 2239, und vom 8. November 2006 X R 9/06, BFH/NV 2007, 432).
  • BFH, 24.06.2009 - X R 56/08

    Kürzung des Vorwegabzugs

    Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des BFH Lohnzahlungen aus solchen Beschäftigungsverhältnissen, bei denen der Arbeitnehmer keine Versorgungsansprüche erwirbt, nicht zur Kürzung des Vorwegabzugs führen (…BFH-Urteil vom 14. Dezember 2005 XI R 25/04, BFH/NV 2006, 1073;… Senatsurteile vom 31. Mai 2006 X R 6/06, BFH/NV 2006, 2239, und vom 8. November 2006 X R 9/06, BFH/NV 2007, 432).
  • FG München, 09.03.2018 - 6 K 2641/17

    Versicherungspflicht, Vorwegabzug, Pflegeversicherungsbeitrag, …

    Rn. 16 Die vom Arbeitgeber erbrachten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind Zukunftssicherungsleistungen im Sinne des § 3 Nr. 62 EStG (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 3 Lohnsteuerdurchführungsverordnung; Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. November 2006 X R 9/06, BFH/NV 2007, 432 Rz. 9).

    Bei einem geringfügig Beschäftigten führen daher pauschale Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht zur Kürzung des Vorwegabzugs, während - je nach Einzelfall mögliche - Vorteile bei der gesetzlichen Rentenversicherung schädlich sind (BFH-Urteile vom 8. November 2006 X R 9/06, BFH/NV 2007, 432 …und vom 31. Mai 2006 X R 6/06, BFH/NV 2006, 2239).

  • BFH, 31.05.2006 - X R 6/06

    Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer mit Altersrente; Kürzung Vorwegabzug

    Das bereits bestehende Krankenversicherungsverhältnis des Arbeitnehmers wird daher durch die Beitragszahlung des Arbeitgebers nicht berührt; zusätzliche Ansprüche entstehen aus den Pauschalbeiträgen nicht (…BTDrucks 14/280, S. 2, S. 13 f.; Hessisches FG, Urteil vom 5. Januar 2006 1 K 1114/02, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2006, 560, Az. des BFH: X R 9/06;… Peters in Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, § 249b SGB V Rz. 23;… Knispel in Peters, Handbuch der Krankenversicherung, Teil II --SGB V--, § 249b Rz. 5; Lembke, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1999, 1825, 1828).
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