Rechtsprechung
| BFH, 29.09.2008 - X S 23/08 (PKH) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Nicht mit Gründen versehenes Urteil i.S. des § 119 Nr. 6 FGO
- Judicialis
AO § 173 Abs. 1 Nr. 1; ; AO § 370; ; ZPO § 114; ; ZPO § 117; ; ZPO § 117 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 142; ; FGO § 142 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Fehlende Begründung eines Urteils i.S. des § 119 Nr. 6 FGO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Angabe der den gerügten Mangel ergebenden Tatsachen als Voraussetzung der Schlüssigkeit der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs; Darlegung einer das Vertrauen in die Rechtsprechung zerstörenden Fehlerhaftigkeit eines Urteils als Voraussetzung greifbarer ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BFH, 08.02.2006 - III B 128/04
Fehlerhafte Beweiswürdigung
Auszug aus BFH, 29.09.2008 - X S 23/08
Dies kann z.B. dann vorliegen, wenn das Urteil jeder gesetzlicher Grundlage entbehrt oder auf einer offensichtlich Wortlaut und Gesetzeszweck widersprechenden Grundlage beruht (BFH-Beschluss vom 8. Februar 2006 III B 128/04, BFH/NV 2006, 1116). - BFH, 07.07.2005 - IX B 13/05
Revisionszulassung; Rechtsfehler des FG
Auszug aus BFH, 29.09.2008 - X S 23/08
Unterhalb dieser Grenze liegende Rechtsfehler reichen nicht aus, um eine greifbare Gesetzeswidrigkeit oder gar eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung anzunehmen (BFH-Beschluss vom 7. Juli 2005 IX B 13/05, BFH/NV 2005, 2031). - BFH, 26.03.2007 - II S 1/07
Rechtliches Gehör; Einheitswert für Mietwohngrundstück im Beitrittsgebiet
Auszug aus BFH, 29.09.2008 - X S 23/08
Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör folgt, dass das Gericht grundsätzlich die Pflicht hat, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 26. März 2007 II S 1/07, BFH/NV 2007, 1094).
- BFH, 26.06.2003 - IV B 195/01
NZB: Sachaufklärungspflicht
Auszug aus BFH, 29.09.2008 - X S 23/08
So ist vorzutragen, welche Tatsachen hätten aufgeklärt und welche Beweise hätten erhoben werden müssen, aus welchen Gründen sich die Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen und welche Tatsachen, die ausgehend vom Rechtsstandpunkt des FG erheblich waren, sich hierbei voraussichtlich ergeben hätten (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- von 23. Mai 1990 V R 167/84, BFHE 161, 191, BStBl II 1990, 1095, und BFH-Beschluss vom 26. Juni 2003 IV B 195/01, BFH/NV 2003, 1437). - BFH, 23.05.1990 - V R 167/84
- Die Pflicht zur Einbehaltung und Abführung von Umsatzsteuer durch den …
Auszug aus BFH, 29.09.2008 - X S 23/08
So ist vorzutragen, welche Tatsachen hätten aufgeklärt und welche Beweise hätten erhoben werden müssen, aus welchen Gründen sich die Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen und welche Tatsachen, die ausgehend vom Rechtsstandpunkt des FG erheblich waren, sich hierbei voraussichtlich ergeben hätten (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- von 23. Mai 1990 V R 167/84, BFHE 161, 191, BStBl II 1990, 1095, und BFH-Beschluss vom 26. Juni 2003 IV B 195/01, BFH/NV 2003, 1437). - BFH, 24.06.2008 - X B 138/07
Fehlen der Entscheidungsgründe - ungenügende Auswertung des Gesamtergebnisses des …
Auszug aus BFH, 29.09.2008 - X S 23/08
Denn nur unter den vorstehend genannten Voraussetzungen ist der Verfahrensverstoß gegeben (Senatsbeschluss vom 24. Juni 2008 X B 138/07, BFH/NV 2008, 1516). - BFH, 29.12.2008 - X B 94/08
Nicht mit Gründen versehenes Urteil
Auszug aus BFH, 29.09.2008 - X S 23/08
Hiergegen haben die Antragsteller Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision eingelegt, die beim angerufenen Senat unter dem Aktenzeichen X B 94/08 anhängig ist.
- BFH, 15.12.2008 - VII B 24/08
Akteneinsicht im Rahmen einer unzulässigen Untätigkeitsklage - Verzicht auf …
Auch muss aufgezeigt werden, aus welchen Gründen dem Urteil entnommen werden kann, dass das Gericht das Vorbringen nicht in Erwägung gezogen hat (BFH-Beschlüsse vom 29. September 2008 X S 23/08 (PKH), [...];… vom 27. Januar 2006 VIII B 90/05, BFH/NV 2006, 966).
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