Rechtsprechung
| BFH, 29.08.2008 - X S 27/08 (PKH) |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,16798) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
Unfallbedingter Verkehrsstau als Grund für eine Terminsverlegung
- Judicialis
AO § 172 Abs. 1 Nr. 2; ; FGO § 62a; ; FGO § 116 Abs. 3; ; FGO § 121; ; FGO § 142; ; FGO § 142 Abs. 1; ; FGO § 155; ; ZPO § 114; ; ZPO § 227
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Unfallbedingter Verkehrsstau als erheblicher Grund für eine Terminsverlegung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 22.01.2008 - 13 K 425/05
- BFH, 29.08.2008 - X S 27/08 (PKH)
- BFH, 22.01.2009 - X B 114/08
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BFH, 03.09.2001 - GrS 3/98
Verletzung des Rechts auf Gehör
Auszug aus BFH, 29.08.2008 - X S 27/08
Nicht entscheidend ist, dass die Antragsteller nicht dargelegt haben, was sie bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätten und dass dieser Vortrag die Entscheidung des Gerichts hätte beeinflussen können, weil das FG verfahrensfehlerhaft in ihrer Abwesenheit aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden hat (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. September 2001 GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802).
- BFH, 22.01.2009 - X B 114/08
Erheblicher Grund für die Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung - …
Der beschließende Senat hat diesem Antrag mit Beschluss vom 29. August 2008 X S 27/08 (PKH) entsprochen. - BFH, 14.10.2015 - V B 49/15
Rechtliches Gehör - Mündliche Verhandlung - Umfang der Wartepflicht des Gerichts …
Hat der unpünktliche Beteiligte jedoch sein Erscheinen vor Gericht ausdrücklich angekündigt und vor der Verhandlung telefonisch auf eine unverschuldete geringe Verspätung hingewiesen, folgt aus der prozessualen Fürsorgepflicht des Gerichts, dass es zur Gewährung des rechtlichen Gehörs eine angemessene Zeit wartet (…BFH-Beschlüsse vom 21. Dezember 2005 II B 3/05, BFH/NV 2006, 605 bei unfallbedingtem Verkehrsstau; vom 29. August 2008 X S 27/08 (PKH), juris; vom 22. Januar 2009 X B 114/08, juris). - BFH, 11.03.2025 - VIII B 21/24
Erhebliche Gründe gemäß § 227 ZPO bei verkehrsbedingt unmöglicher Anreise
Das ist der Fall, wenn ein Verfahrensbeteiligter alles in seinen Kräften Stehende und nach Lage der Dinge Erforderliche getan hat, um sich durch Wahrnehmung des Verhandlungstermins rechtliches Gehör zu verschaffen, hieran jedoch ohne Verschulden gehindert worden ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29.08.2008 - X S 27/08 (PKH), unter II.2.).
dejure.org
Übersicht BFH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.