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Rechtsprechung
   BFH, 10.03.2005 - X S 7/04 (PKH)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11512
BFH, 10.03.2005 - X S 7/04 (PKH) (https://dejure.org/2005,11512)
BFH, Entscheidung vom 10.03.2005 - X S 7/04 (PKH) (https://dejure.org/2005,11512)
BFH, Entscheidung vom 10. März 2005 - X S 7/04 (PKH) (https://dejure.org/2005,11512)
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Volltextveröffentlichungen (4)

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (11)

  • BFH, 18.05.2004 - X B 167/03

    Betriebsaufspaltung: bewegliche WG als wesentliche Betriebsgrundlage

    Auszug aus BFH, 10.03.2005 - X S 7/04
    Diese können im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich nicht zum Erfolg führen (Senatsbeschluss vom 18. Mai 2004 X B 167/03, BFH/NV 2004, 1262).
  • BFH, 27.03.2000 - III B 67/99

    Zeitpunkt für die Rüge von Zulassungsgründen; grundsätzliche Bedeutung und …

    Auszug aus BFH, 10.03.2005 - X S 7/04
    Die Klägerin hätte insoweit im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde u.a. vortragen müssen, dass das Gericht die Aufnahme bestimmter Äußerungen und Anträge in das Protokoll abgelehnt habe (vgl. § 94 FGO i.V.m. § 160 Abs. 4 ZPO) und sie oder ihr Prozessbevollmächtigter von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, die Berichtigung des Protokolls zu beantragen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. November 1997 V B 107/97, BFH/NV 1998, 859; vom 27. März 2000 III B 67/99, BFH/NV 2000, 1091;… vom 16. Oktober 2000 VI B 168/00, BFH/NV 2001, 464).
  • BFH, 20.01.2000 - III B 57/99

    Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 10.03.2005 - X S 7/04
    Zudem dürfte die Verfahrensrüge auch nicht ordnungsgemäß erhoben worden sein, denn die Klägerin hat nicht dargelegt, was sie bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern dieses Vorbringen möglicherweise zu einer anderen Entscheidung des Gerichts hätte führen können (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Januar 2000 III B 57/99, BFH/NV 2000, 861).
  • BFH, 01.07.2004 - IV B 187/02

    Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 10.03.2005 - X S 7/04
    Eine solche Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen (oder tatsächlichen) Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (BFH-Beschluss vom 1. Juli 2004 IV B 187/02, BFH/NV 2004, 1421, m.w.N.).
  • BFH, 10.06.1998 - IV B 114/97

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Befangenheit - Erstmalige …

    Auszug aus BFH, 10.03.2005 - X S 7/04
    Denn die Besorgnis der Befangenheit kann nur bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung innerhalb des dafür vorgesehenen Zwischenverfahrens (vgl. § 51 FGO i.V.m. § 42 ZPO) geltend gemacht werden (…BFH-Beschlüsse vom 1. Oktober 1990 X B 119/90, BFH/NV 1991, 331, und vom 10. Juni 1998 IV B 114/97, BFH/NV 1999, 57, m.w.N.).
  • BFH, 01.04.2003 - VII S 25/02

    PKH für NZB

    Auszug aus BFH, 10.03.2005 - X S 7/04
    Ist, wie im Streitfall, das Ziel der Rechtsverfolgung die Zulassung der Revision gegen ein finanzgerichtliches Urteil und hat der Beteiligte bereits durch eine vor dem BFH zur Vertretung berechtigte Person als Bevollmächtigten fristgerecht Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt und diese auch fristgerecht begründet, erstreckt sich die gebotene summarische Prüfung der Erfolgsaussichten durch den BFH darauf, ob in der Beschwerdeschrift ein Grund für die Zulassung der Revision i.S. des § 115 Abs. 2 FGO ordnungsgemäß dargelegt ist (BFH-Beschluss vom 1. April 2003 VII S 25/02 (PKH), BFH/NV 2003, 1077).
  • BFH, 22.02.1994 - VII B 114/92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Inanspruchnahme als Haftender für …

    Auszug aus BFH, 10.03.2005 - X S 7/04
    Die beabsichtigte Rechtsverfolgung darf nicht von vornherein aussichtslos erscheinen (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. etwa Beschluss vom 22. Februar 1994 VII B 114/92, BFH/NV 1994, 822, m.w.N.).
  • BFH, 16.10.2000 - VI B 168/00

    Verfahrensmangel; Unvollständigkeit des Sitzungsprotokolls; mangelnde …

    Auszug aus BFH, 10.03.2005 - X S 7/04
    Die Klägerin hätte insoweit im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde u.a. vortragen müssen, dass das Gericht die Aufnahme bestimmter Äußerungen und Anträge in das Protokoll abgelehnt habe (vgl. § 94 FGO i.V.m. § 160 Abs. 4 ZPO) und sie oder ihr Prozessbevollmächtigter von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, die Berichtigung des Protokolls zu beantragen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. November 1997 V B 107/97, BFH/NV 1998, 859;… vom 27. März 2000 III B 67/99, BFH/NV 2000, 1091; vom 16. Oktober 2000 VI B 168/00, BFH/NV 2001, 464).
  • BFH, 26.02.1998 - III R 66/97

    Unzulässigkeit einer Revision wegen Fristversäumnis

    Auszug aus BFH, 10.03.2005 - X S 7/04
    Es kann offen bleiben, ob der Klägerin wegen der versäumten Frist für die Begründung der Beschwerde (§ 116 Abs. 3 FGO) nach § 56 FGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, obwohl ihre Bevollmächtigte nicht durch Vorlage eines Postausgangsbuches oder einer sonstigen, zeitnah zu der angeblich rechtzeitigen Absendung der Beschwerdebegründung gefertigten schriftlichen Notiz über diesen Vorgang die zeitgerechte Absendung der Beschwerdebegründung nachgewiesen hat (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 26. Februar 1998 III R 66/97, BFH/NV 1998, 1231).
  • BFH, 24.11.1997 - V B 107/97

    Berichtigung eines Umsatzsteuerbescheides einer GmbH

    Auszug aus BFH, 10.03.2005 - X S 7/04
    Die Klägerin hätte insoweit im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde u.a. vortragen müssen, dass das Gericht die Aufnahme bestimmter Äußerungen und Anträge in das Protokoll abgelehnt habe (vgl. § 94 FGO i.V.m. § 160 Abs. 4 ZPO) und sie oder ihr Prozessbevollmächtigter von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, die Berichtigung des Protokolls zu beantragen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. November 1997 V B 107/97, BFH/NV 1998, 859;… vom 27. März 2000 III B 67/99, BFH/NV 2000, 1091;… vom 16. Oktober 2000 VI B 168/00, BFH/NV 2001, 464).
  • BFH, 01.10.1990 - X B 119/90

    Möglichkeit der Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit …

  • BFH, 18.05.2005 - X S 10/05

    Eröffnung einer Gegenvorstellung

    Mit Beschluss vom 10. März 2005 X S 7/04 (PKH) hat der angerufene Senat den Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision X B 107/04 abgelehnt, weil die von ihr eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde bei der gebotenen summarischen Prüfung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg biete.

    1. Da der Beschluss des angerufenen Senats vom 10. März 2005 X S 7/04 (PKH) nicht mit ordentlichen Rechtsbehelfen angefochten werden kann, fasst der Senat das Schreiben der Antragstellerin vom 18. April 2005 als Gegenvorstellung auf.

    Sie macht lediglich geltend, der Senatsbeschluss vom 10. März 2005 X S 7/04 (PKH) sei fehlerhaft.

  • BFH, 18.05.2005 - X B 107/04

    Grundsätzliche Bedeutung; Richterablehnung; Befangenheit

    Das weitere Vorbringen der Klägerin im Schriftsatz vom 18. April 2005, den der Senat als Gegenvorstellung gegen den Beschluss vom 10. März 2005 X S 7/04 (PKH) wertet, wäre als zusätzliche Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde verspätet.
  • BFH, 26.09.2005 - XI B 50/05

    Spendenbescheinigung; grobe Fahrlässigkeit i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

    Er hätte insoweit u.a. vortragen müssen, dass das Gericht die Aufnahme seiner Beweisanträge in das Protokoll abgelehnt hat (vgl. § 94 FGO i.V.m. § 160 Abs. 4 der Zivilprozessordnung) und er von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, die Berichtigung des Protokolls zu beantragen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. November 1997 V B 107/97, BFH/NV 1998, 859;… vom 27. März 2000 III B 67/99, BFH/NV 2000, 1091; vom 16. Oktober 2000 VI B 168/00, BFH/NV 2001, 464, oder vom 10. März 2005 X S 7/04 (PKH), juris Nr: STRE200550332, m.w.N.).
  • BFH, 05.07.2005 - VII B 201/04

    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

    Im Übrigen hat der BFH mit Beschluss vom 18. Mai 2005 X B 107/04 die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des FG des Landes Brandenburg vom 14. Juli 2004 2 K 698/01 als unzulässig verworfen und zuvor auch den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) mit Beschluss vom 10. März 2005 X S 7/04 (PKH) abgelehnt.
  • BFH, 14.06.2006 - VIII S 11/05

    Prüfung der Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde im Rahmen der …

    Ist, wie im Streitfall, das Ziel der Rechtsverfolgung die Durchführung des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens und ist dieses Rechtsmittel bereits durch eine vor dem BFH zur Vertretung berechtigte Person als Bevollmächtigtem fristgerecht eingelegt und begründet worden, so erstreckt sich die gebotene summarische Prüfung der Erfolgsaussichten durch den BFH auch auf die Beschwerdebegründung (…BFH-Beschlüsse vom 1. April 2003 VIII S 25/02 (PKH), BFH/NV 2003, 1077; vom 18. Dezember 2003 III S 19/03 (PKH), juris; vom 10. März 2005 X S 7/04 (PKH), juris).
  • BFH, 30.09.2005 - V B 148/04

    Einhaltung der Form bei Zulassung der Revision; Ordnungsgemäße Darlegung eines …

    Der Senat verweist daher zur Vermeidung von Wiederholungen auf die BFH-Beschlüsse vom 18. Mai 2005 X B 107/04 (…BFH/NV 2005, 1617) und vom 10. März 2005 X S 7/04 (PKH) (nicht veröffentlicht, juris) sowie ergänzend auf die BFH-Beschlüsse vom 5. Juli 2005 VII B 201/04 (…BFH/NV 2005, 1852) und vom 29. März 2005 VII S 19/04 (PKH) (…BFH/NV 2005, 1582).
  • BFH, 19.03.2013 - III S 9/12

    Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Ist, wie im Streitfall, das Ziel der Rechtsverfolgung die Zulassung der Revision gegen ein finanzgerichtliches Urteil und hat der Beteiligte bereits durch eine vor dem Bundesfinanzhof (BFH) zur Vertretung berechtigte Person als Bevollmächtigten fristgerecht Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt und diese auch fristgerecht begründet, erstreckt sich die gebotene summarische Prüfung der Erfolgsaussichten durch den BFH darauf, ob in der Beschwerde(begründungs-)schrift ein Grund für die Zulassung der Revision i.S. des § 115 Abs. 2 FGO ordnungsgemäß dargelegt ist (…BFH-Beschlüsse vom 1. April 2003 VII S 25/02 (PKH), BFH/NV 2003, 1077; vom 10. März 2005 X S 7/04 (PKH), juris).
  • VG München, 04.02.2008 - M 10 S 07.5861

    Gewerbesteuer; Nachzahlungszinsen; unzulässiger Antrag auf Aussetzung der …

    Der Bundesfinanzhof hat für das Verhältnis zwischen Gewinnfeststellungsbescheid und Einkommensteuerbescheid mehrfach entschieden, dass Letzterer nicht mit der Begründung angefochten werden kann, eine Besteuerungsgrundlage sei im Gewinnfeststellungsbescheid unrichtig festgesetzt worden (BFH v. 29.10.1987, VIII R 413/83, BFHE 151, 319; v. 24.8.2004, X S 7/04).
  • VG München, 04.02.2008 - M 10 S 07.5860

    Gewerbesteuer; Nachzahlungszinsen; unzulässiger Antrag auf Aussetzung der …

    Der Bundesfinanzhof hat für das Verhältnis zwischen Gewinnfeststellungsbescheid und Einkommensteuerbescheid mehrfach entschieden, dass Letzterer nicht mit der Begründung angefochten werden kann, eine Besteuerungsgrundlage sei im Gewinnfeststellungsbescheid unrichtig festgesetzt worden (BFH v. 29.10.1987, VIII R 413/83, BFHE 151, 319; v. 24.8.2004, X S 7/04).
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