Rechtsprechung
| BGH, 27.11.2018 - X ZA 1/17 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Prozesskostenhilfeantrag: Notwendige Angaben zur Finanzierung des Lebensunterhalts; Angabe regelmäßiger freiwillige Zuwendungen Dritter
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 114 Abs 1 S 1 ZPO, § 115 Abs 1 S 1 ZPO, § 115 Abs 1 S 2 ZPO, § 117 Abs 2 S 1 ZPO
Prozesskostenhilfeantrag: Notwendige Angaben zur Finanzierung des Lebensunterhalts; Angabe regelmäßiger freiwillige Zuwendungen Dritter - IWW
§ 522 Abs. 2 ZPO, § 114 Abs. 1 Satz 1, 1. Halbs. ZPO, § 115 ZPO, § 115 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 118 Abs. 2 Satz 1 und 4 ZPO
- Wolters Kluwer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 115 Abs. 1 S. 2
Erfüllung von in einem Schenkungsvertrag getroffenen Auflagen für Grundbesitz - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 21.10.2016 - 25 O 7241/15
- OLG München, 03.04.2017 - 20 U 4591/16
- BGH, 27.11.2018 - X ZA 1/17
- BGH, 15.04.2019 - X ZA 1/17
Papierfundstellen
- FamRZ 2019, 547
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.04.2008 - XII ZB 184/05
Anforderungen an die Darlegung des Verbrauchs von früher vorhandenen des …
Auszug aus BGH, 27.11.2018 - X ZA 1/17
Diese Vermutung muss der Antragsteller ausräumen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 2. April 2008 - XII ZB 184/05, NJW-RR 2008, 953 Rn. 8, zur Darlegung des Verbleibs früher vorhandener erheblicher Geldbeträge).Andernfalls ist sein Begehren nach staatlicher Prozessfinanzierung rechtsmissbräuchlich (BGH, NJW-RR 2008, 953 Rn. 8).
- BGH, 16.11.2017 - IX ZA 21/17
Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegung der …
Auszug aus BGH, 27.11.2018 - X ZA 1/17
Bei freiwilligen Leistungen Dritter müssen etwa eidesstattliche Versicherungen der Dritten über Umfang und Grund der Hilfeleistung vorgelegt werden (BGH, Beschluss vom 16. November 2017 - IX ZA 21/17, NJW-RR 2018, 190 Rn. 7).
- BFH, 15.05.2024 - IX S 23/23
PKH: Freiwillige Unterhaltszahlungen als einzusetzendes Einkommen
NV: Auch freiwillige Zuwendungen eines gesetzlich nicht zum Unterhalt gegenüber dem Antragsteller verpflichteten Dritten sind nach dem weiten Begriffsverständnis des Einkommens gemäß § 142 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung i.V.m. § 115 Abs. 1 Satz 2 der Zivilprozessordnung zur Prozessfinanzierung einzusetzen, wenn sie regelmäßig und in nennenswertem Umfang erfolgen (Anschluss an Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 16.11.2017 - IX ZA 21/17, Rz 7 sowie vom 27.11.2018 - X ZA 1/17, Rz 5).Auch freiwillige Zuwendungen des nicht nach §§ 1601, 1589 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Unterhalt gegenüber der Klägerin verpflichteten Stiefsohns sind nach dem weiten Begriffsverständnis des Einkommens gemäß § 142 Abs. 1 FGO, § 115 Abs. 1 Satz 2 ZPO zur Prozessfinanzierung einzusetzen, wenn sie regelmäßig und in nennenswertem Umfang erfolgen (vgl. hierzu Beschlüsse des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 16.11.2017 - IX ZA 21/17, Rz 7 sowie vom 27.11.2018 - X ZA 1/17, Rz 5; ebenso MüKoZPO/Wache, § 115 Rz 26).
Zur Glaubhaftmachung der wirtschaftlichen Verhältnisse müssen etwa eidesstattliche Versicherungen des Zuwendenden über Umfang und Grund der Unterstützungsleistungen vorgelegt werden (BGH-Beschluss vom 27.11.2018 - X ZA 1/17, Rz 5).
- BGH, 18.06.2020 - IX ZB 45/19
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Prozesskostenhilfeantrag: …
Rn. 9 aa) Wird Prozesskostenhilfe von Personen beantragt, die nach ihren Angaben keine Sozialhilfe beziehen, muss dargelegt und glaubhaft gemacht werden, wie der Lebensunterhalt finanziert wird (BGH…, Beschluss vom 16. November 2017 - IX ZA 21/17, WM 2018, 98 Rn. 7; vom 27. November 2018 - X ZA 1/17, FamRZ 2019, 547 Rn. 5; BSG…, Beschluss vom 18. Juni 2019 - B 8 SO 12/19 B, juris Rn. 4).Diese Grundsätze gelten gleichermaßen, wenn im Prozesskostenhilfeverfahren geltend gemacht wird, für den Lebensunterhalt Zuwendungen von wechselnden Personen in unterschiedlicher Höhe zu erhalten (BGH, Beschluss vom 27. November 2018, aaO).
- BGH, 27.07.2021 - XI ZA 1/21
Prozesskostenhilfe: Darlegung und Glaubhaftmachung der Einkünfte bei für eine …
Andernfalls ist sein Begehren nach staatlicher Prozessfinanzierung rechtsmissbräuchlich (…BGH, Beschlüsse vom 2. April 2008 - XII ZB 184/05, NJW-RR 2008, 953 Rn. 8 und vom 27. November 2018 - X ZA 1/17, FamRZ 2019, 547 Rn. 5).
- VGH Bayern, 31.03.2025 - 11 C 23.1073
Ablehnung der der Genehmigung zum Mietwagenverkehr
Bei freiwilligen Leistungen Dritter müssen etwa eidesstattliche Versicherungen der Dritten über Umfang und Grund der Hilfeleistung vorgelegt werden (vgl. BGH, B.v. 27.11.2018 - X ZA 1/17 - FamRZ 2019, 547 Rn. 5 m.w.N.;… B.v. 27.7.2021 - XI ZA 1/21 - FamRZ 2021, 1722 Rn. 7;… B.v. 26.1.2023 - III ZA 15/22 - juris Rn. 5 f.;… B.v. 10.10.2024 - V ZB 55/23 - juris Rn. 7;… OVG NW, B.v. 20.8.2014 a.a.O. Rn. 10;… SächsOVG, B.v. 26.9.2011 - 3 D 130/11 - NJW 2011, 3738 Rn. 3).Diese Vermutung muss der Antragsteller ausräumen (BGH, B.v. 27.11.2018 a.a.O. Rn. 5 m.w.N.;… B.v. 27.7.2021 a.a.O. Rn. 7;… B.v. 10.10.2024 a.a.O. Rn. 8;… BayVGH, B.v. 13.12.2022 - 10 C 22.2086 - BayVBl 2023, 322 Rn. 10).
- KG, 08.06.2021 - 16 UF 40/21
Beschwerde gegen Erteilung einer Widerrechtlichkeitsbescheinigung
Zudem hat die Mutter auf die Aufforderung des Senats vom x. x 20x, die Angaben zu ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen zu präzisieren und insbesondere darzulegen, wie sie ihren Lebensunterhalt in x bestreitet (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2018 - X ZA 1/17, FamRZ 2019, 547), nicht reagiert bzw. hierzu keine genügenden Angaben gemacht. - VGH Bayern, 05.08.2021 - 10 N 20.1227
Mangels Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit erfolgloser PKH-Antrag
Diese Vermutung muss der Antragsteller ausräumen (vgl. BGH, B.v. 27.11.2018 - X ZA 1/17 - juris Rn. 5). - VGH Bayern, 13.12.2022 - 10 C 22.2086
Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei der …
Diese Vermutung muss der Antragsteller ausräumen (vgl. BGH, B.v. 27.11.2018 - X ZA 1/17 - juris Rn. 5). - VG Würzburg, 26.07.2024 - W 8 K 23.332
Prozesskostenhilfe, keine Glaubhaftmachung der persönlichen und wirtschaftlichen …
Andernfalls ist sein Begehren nach staatlicher Prozessfinanzierung rechtsmissbräuchlich (vgl. BGH, B. v. 27.11.2018 - X ZA 1/17 - BeckRS 2018, 36776, Rn. 5 m.w.N.) Die Vermutung wird vorliegend vom Kläger jedoch nicht widerlegt, sondern vielmehr dadurch verstärkt, dass er angegeben hat, seinen Eltern wegen eines Kredits noch 330.000,00 EUR zu schulden, jedoch nicht vorträgt, wofür er diese früher vorhandenen erheblichen Geldmittel verbraucht hat und weshalb sie ihm zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung stehen (…vgl. hierzu: BGH B.v. 2.4.2008 - XII ZB 184/05 - NJW-RR 2008, 953, beck-online, Rn. 8), und dem Gericht überdies Inserate des Klägers vorliegen, in denen der er …schweine zum Verkauf anbietet. - KG, 10.11.2023 - 16 WF 128/23
Antrag des Kindesvaters auf Verfahrenskostenhilfe in einem Umgangsverfahren
Rn. 7 2. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung hat ein Beteiligter, der Verfahrenskostenhilfe begehrt, darzulegen und glaubhaft zu machen, wie er seinen Lebensunterhalt finanziert (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2018 - X ZA 1/17, FamRZ 2019, 547 sowie Senat…, Beschluss vom 28. Februar 2023 - 16 WF 17/23 , RPfleger 2023, 423 = BerlAnwBl 2023, 274 [LS 1 und Rz. 5]). - KG, 13.11.2023 - 16 WF 128/23
Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe auf Antrag eines Kindesvaters für das …
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung hat ein Beteiligter, der Verfahrenskostenhilfe begehrt, darzulegen und glaubhaft zu machen, wie er seinen Lebensunterhalt finanziert (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2018 - X ZA 1/17, FamRZ 2019, 547 sowie Senat…, Beschluss vom 28. Februar 2023 - 16 WF 17/23, RPfleger 2023, 423 = BerlAnwBl 2023, 274 [LS 1 und Rz. 5]). - KG, 28.02.2023 - 16 WF 17/23
Verfahrenskostenhilfe: Anforderungen an die Darlegung der persönlichen und …
- VG Düsseldorf, 20.06.2022 - 24 K 83/21
Bedürftigkeit, eidesstattliche Versicherung
- KG, 27.02.2023 - 16 WF 17/23
Anforderungen an die Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse …
- BPatG, 19.04.2021 - 9 W (pat) 8/20
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Rechtsprechung
| BGH, 15.04.2019 - X ZA 1/17 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs für die Rechtsmittelinstanz: Zulässigkeitsanforderungen einer Gegenvorstellung nach Ablauf der Rechtsmittelfrist
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 114 ff ZPO, § 234 Abs 1 S 1 ZPO
Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs für die Rechtsmittelinstanz: Zulässigkeitsanforderungen einer Gegenvorstellung nach Ablauf der Rechtsmittelfrist - IWW
§ 522 Abs. 2 ZPO, § 234 Abs. 1 ZPO, § 234 ZPO, § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO
- Wolters Kluwer
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ZPO § 234 Abs. 1 ; ZPO § 522 Abs. 2
Zurückweisung einer Gegenvorstellung gegen einen Beschluss; Verspätete Einlegung der Gegenvorstellung - datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die versagte Prozesskostenhilfe - und die Frist für die Gegenvorstellung
Verfahrensgang
- LG München I, 21.10.2016 - 25 O 7241/15
- OLG München, 03.04.2017 - 20 U 4591/16
- BGH, 27.11.2018 - X ZA 1/17
- BGH, 15.04.2019 - X ZA 1/17
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.04.2001 - IX ZB 25/01
zu späte Gegenvorstellung - Eine "Gegenvorstellung zur Herbeiführung einer …
Auszug aus BGH, 15.04.2019 - X ZA 1/17
Das setzt aber voraus, dass bei Erhebung dieses Rechtsbehelfs die Wiedereinsetzungsfrist noch nicht abgelaufen war (BGH, Beschluss vom 26. April 2001 - IX ZB 25/01, NJW 2001, 2262). - BGH, 20.01.2009 - VIII ZA 21/08
Fristen für die selbstfinanzierte Einlegung eines Rechtsmittels bzw. einen Antrag …
Auszug aus BGH, 15.04.2019 - X ZA 1/17
Rn. 3 Einer Prozesspartei, deren für die Rechtsmittelinstanz innerhalb der Rechtsmittelfrist gestelltes Prozesskostenhilfegesuch nach Ablauf dieser Frist zurückgewiesen wird, steht danach nach ständiger Rechtsprechung zunächst eine kurze Überlegungszeit von etwa drei bis vier Tagen zur Verfügung, innerhalb derer sie sich entscheiden kann, ob sie das Rechtsmittel auf eigene Kosten durchführen will; im Anschluss daran läuft die zweiwöchige Wiedereinsetzungsfrist des § 234 Abs. 1 ZPO (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08, juris).
- BGH, 18.02.2025 - VIII ZA 17/24
Klage betreffend die Räumung und Herausgabe einer Mietwohnung sowie die Zahlung …
Der Rechtsbehelf der Gegenvorstellung ist - in den Fällen, in denen das Gericht, wie hier bei einer Entscheidung über einen Prozesskostenhilfeantrag, nach den Bestimmungen der Prozessordnung befugt ist, seine Entscheidung zu ändern (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2018 - IX ZB 31/18, BGHZ 220, 90 Rn. 13, 15;… vom 13. Juni 2024 - IX ZR 19/22, juris Rn. 2) - seinem Wesen nach in der Sache dafür eröffnet, die Folgen schwerwiegender Fehler oder Versäumnisse bei der Bescheidung des zur Entscheidung gestellten Vorbringens zu beseitigen und damit eine gerichtliche Selbstkorrektur herbeizuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2019 - X ZA 1/17, juris Rn. 4, 6).Die von dem Beklagten geltend gemachte Divergenz zu den Beschlüssen des Bundesgerichtshofs vom 26. April 2001 (IX ZB 25/01, NJW 2001, 2262) und vom 15. April 2019 (X ZA 1/17, juris) besteht nicht.
- BGH, 22.11.2022 - VIII ZA 9/22
Zurückweisung der Gegenvorstellungen
Rn. 1 Die mit Schreiben vom 9. und 10. November 2022 fristgerecht innerhalb der Zweiwochenfrist des § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2019 - X ZA 1/17, juris Rn. 4) eingelegten Gegenvorstellungen der Kläger gegen den Senatsbeschluss vom 4. Oktober 2022, mit dem ihr Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels Vorliegens der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen (§§ 114, 115 ZPO) abgelehnt wurde, haben - ihre Zulässigkeit im Übrigen unterstellt - in der Sache keinen Erfolg.
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