Rechtsprechung
| BGH, 16.01.1990 - X ZB 24/87 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Patent - Patentschutz - Verzicht auf den Patentschutz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatG 1981 § 9 S. 2 Nr. 3
Rechtsfolgen beschränkter Verteidigung eines Patents - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 110, 82
- NJW 1990, 3269
- MDR 1990, 543
- GRUR 1974, 715
- GRUR 1990, 508
- BB 1990, 1586
- DB 1990, 1281
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.11.1989 - X ZR 29/88
Umfang des Schutzes eines Patents
Auszug aus BGH, 16.01.1990 - X ZB 24/87
Ein Verwendungsanspruch für eine bestimmte Sache erfasse nicht nur diejenigen Handlungen, die unmittelbar die geschützte Verwendung beträfen, sondern erstrecke sich bereits auf solche gewerbliche Handlungen, durch welche die Sache zu der patentgemäßen Verwendung sinnfällig hergerichtet werde (BGHZ 88, 209, 212 - "Hydropyridin"; BGH, Urt. v. 21.09.1989 - X ZR 29/88 - "geschlitzte Abdeckfolie" - unveröffentlicht).Denn das Ergebnis des in der Verwendung oder Anwendung einer Sache in einer bestimmten Weise liegenden Verfahrens ist in aller Regel kein "unmittelbar hergestelltes Erzeugnis" im Sinne von § 9 Satz 2 Nr. 3 PatG 1981, sondern ein (abstrakter) Handlungserfolg, auf den die Verwendung oder Anwendung abzielt und in dem sich die Handlung erschöpft (vgl. etwa BGH, Urt. v. 21.09.1989 X ZR 29/88 - wo es um die besondere Art der Aufbringung und Befestigung einer aus dem Stand der Technik bekannten geschlitzten Abdeckfolie auf dem Acker ging, wodurch ein sich dem Pflanzenwuchs automatisch anpassendes Kleinklima erzeugt werden kann).
- BGH, 20.09.1983 - X ZB 4/83
Hydropyridin
Auszug aus BGH, 16.01.1990 - X ZB 24/87
Ein Verwendungsanspruch für eine bestimmte Sache erfasse nicht nur diejenigen Handlungen, die unmittelbar die geschützte Verwendung beträfen, sondern erstrecke sich bereits auf solche gewerbliche Handlungen, durch welche die Sache zu der patentgemäßen Verwendung sinnfällig hergerichtet werde (BGHZ 88, 209, 212 - "Hydropyridin";… BGH, Urt. v. 21.09.1989 - X ZR 29/88 - "geschlitzte Abdeckfolie" - unveröffentlicht). - BGH, 17.09.1987 - X ZR 56/86
"Abschlußblende"; Beschränkung eines Patentanspruchs auf eine bestimmte Art der …
Auszug aus BGH, 16.01.1990 - X ZB 24/87
Wie der Senat im Urteil vom 17. September 1987 (X ZR 56/86 - GRUR 1988, 287 ff. - "Abschlußblende") dargelegt hat, kann ein auf ein Erzeugnis gerichteter Patentanspruch im Patentnichtigkeitsverfahren auf eine bestimmte Art der Verwendung dieses Erzeugnisses beschränkt werden, wenn diese Verwendung in der Patentschrift offenbart ist.
- BGH, 20.06.2006 - X ZB 27/05
Demonstrationsschrank
Zur Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit im Patentrecht hat der Senat in jüngerer Zeit in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung, die die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit im wesentlichen als Tatfrage angesehen hat (Sen.Beschl. v. 15.3.1984 - X ZB 6/83, GRUR 1984, 797, 798 f. - Zinkenkreisel; v. 24.3.1987 - X ZR 23/85, GRUR 1987, 510, 512 - Mittelohrprothese; Sen. BGHZ 110, 82 - Spreizdübel; für das Gebrauchsmusterrecht Sen.Beschl. v. 20.1.1998 - X ZB 5/96, GRUR 1998, 913, 914 - Induktionsofen;… vgl. Bruchhausen in Benkard, PatG GebrMG 9. Aufl. 1993, § 4 PatG Rdn. 45;… Rogge/Grabinski in Benkard, PatG GebrMG, 10. Aufl. 2006, § 139 PatG Rdn. 143;… Keukenschrijver in Busse PatG 6. Aufl. 2003, § 4 PatG Rdn. 193), hervorgehoben, dass es sich dabei um eine Rechtsfrage handelt, die mittels wertender Würdigung der tatsächlichen Umstände zu beurteilen ist, die unmittelbar oder mittelbar geeignet sind, etwas über die Voraussetzungen für das Auffinden der erfindungsgemäßen Lösung auszusagen (…Sen.Urt. v. 7.3.2006 - X ZR 213/01 - vorausbezahlte Telefongespräche, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen;… in Fortführung insbesondere des Sen.Urt. v. 25.11.2003 - X ZR 162/00, GRUR 2004, 411, 413 - Diabehältnis). - BGH, 05.10.2005 - X ZB 7/03
Arzneimittelgebrauchsmuster
Vielmehr erschöpft sich die Verwendung in einem Handlungserfolg, auf den sie abzielt (vgl. BGHZ 110, 82, 87 - Spreizdübel). - BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89
Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung …
Er darf aber weder dessen Schutzbereich erweitern (§ 22 Abs. 1 a.E. PatG 1981), noch an die Stelle der ihm erteilten patentgeschützten Erfindung eine andere setzen (BGH, Beschl. v. 16.01.1990 - X ZB 24/87 - Spreizdübel - zur Veröffentlichung bestimmt; BGHZ 66, 17, 29 Alkylendiamine I - für das Nichtigkeitsverfahren).
- BGH, 30.10.1990 - X ZB 18/88
Aufnahme eines weiteren Merkmals aus der Beschreibung in den Patentanspruch
Er darf aber weder dessen Schutzbereich erweitern, noch an die Stelle der ihm erteilten patentgeschützten Erfindung eine andere setzen (vgl. BGH GRUR 1990, 508 [BGH 16.01.1990 - X ZB 24/87] - Spreizdübel). - BGH, 04.05.1995 - X ZR 29/93
"Zahnkranzfräser"; Maßgeblicher Stand der Technik
Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats kann der Patentinhaber sein Schutzrecht im Nichtigkeitsverfahren beschränken (vgl. BGHZ 21, 8, 16 - Spritzgußmaschine;… BGH, Urt. v. 23.2.1965 - Ia ZR 63/63, GRUR 1965, 480 - Harnstoff;… Urt. v. 31.10.1967 - Ia ZR 80/64, Liedl 1967, 1968, 253, 261 - Mehrkammerfilterpresse;… Urt. v. 17.9.1987 - X ZR 56/86, GRUR 1988, 287 - Abschlußblende; s.a. BGH, Beschl. v. 23.1.1990 - X ZB 9/89, GRUR 1990, 432 [BGH 23.01.1990 - X ZB 9/89] - Spleißkammer - für das Einspruchsverfahren), sofern sich die Änderung im Rahmen der ursprünglichen Offenbarung hält, insbesondere also weder der Schutzbereich erweitert noch die unter Schutz gestellte Lehre durch eine andere ersetzt wird (BGHZ 110, 82 - Spreizdübel; BGHZ 66, 17, 19 - Alkylendiamine). - BGH, 02.11.2011 - X ZR 23/09
Patentnichtigkeitsklage: Übergang von einem Erzeugnisanspruch zu einem …
Rn. 14 1. Dabei hält der Senat an seiner gefestigten Rechtsprechung fest, nach der ein Übergang von einem Erzeugnisanspruch zu einer Verwendung des Erzeugnisses statthaft ist (Senat, Urteil vom 17. September 1987 - X ZR 56/86, GRUR 1988, 287 - Abschlussblende; vom 19. Januar 1988 - X ZR 46/84, bei Liedl 1987/88, 408 - Postgutbegleitkarte; Beschluss vom 16. Januar 1990 - X ZB 24/87, BGHZ 110, 82 = GRUR 1990, 508 - Spreizdübel; Urteil vom 5. November 1996 - X ZR 53/94, bei Bausch, BGH 1994-1998, 135, 144 f. - Mischbehälterentleerung; Urteil vom 24. März 1998 - X ZR 39/95, GRUR 1998, 1003, 1006 - Leuchtstoff; Urteil vom 12. Oktober 2010 - X ZR 91/08 [Konservierungslösung]; vgl. Senat, Urteil vom 21. November 1989 - X ZR 29/88, GRUR 1990, 505 - geschlitzte Abdeckfolie). - BPatG, 28.10.2002 - 5 W (pat) 25/01 In der "Spreizdübel"-Entscheidung (GRUR 1990, 508, 509) stelle der Bundesgerichtshof aber ungeachtet seiner Forderung nach einer differenzierenden Betrachtung in der "Zahnpasta"-Entscheidung (…aaO) und im Widerspruch zu seiner "Antivirusmittel"-Entscheidung (…aaO) ohne Wenn und Aber fest, Verwendungsansprüche gehörten zur Kategorie der Verfahrensansprüche, weil sie auf den zweckgerichteten Einsatz einer Sache zu der geschützten Verwendung gerichtet seien.
Hierbei kann dahinstehen, ob Verwendungsansprüche ausnahmslos (BGHZ 110, 82, 86 - Spreizdübel) oder in der Regel Verfahrensansprüche darstellen (…BGH GRUR 1982 aaO - Zahnpasta).
- BPatG, 12.03.2019 - 4 Ni 60/17
Endoluminale Laserablationsvorrichtung - Patentnichtigkeitsklageverfahren - …
2012, 119 - Notablaufvorrichtung; Urt. v. 12. Oktober 2010, X ZR 91/08; GRUR 1988, 287, 288 - Abschlussblende; GRUR 1998, 1003, 1005, 1006 - Leuchtstoff; BGHZ 110, 82 = GRUR 1990, 508 - Spreizdübel) und nunmehr eine präzisierte Ausgestaltung des chirurgischen Verfahrens beansprucht wird, wenn auch nach Ansicht des Senats nicht auf die Patentschrift, sondern auf den maßgeblichen Offenbarungsgehalt der Anmeldung des Patents abzustellen ist (siehe Senat Urteil vom 19. Februar 2019 - 4 Ni 48/17 (EP) - Verschleißschutzschicht;… Rspr. der Beschwerdekammern, 8. Aufl. 2016, S. 528 zu T241/02). - BGH, 22.02.2000 - X ZR 111/98
Streitpatent - Europäisches Patent - Patentanmeldung - Schutzrecht - …
Er ist aber gehindert, dessen Schutzbereich zu erweitern oder an die Stelle der ihm erteilten patentgeschützten Erfindung eine andere zu setzen (vgl. BGHZ 110, 82 - Spreizdübel; 110, 123 - Spleißkammer; siehe auch BGHZ 66, 17, 19 - Alkylendiamine). - BPatG, 22.04.2015 - 6 Ni 7/14
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verarbeitungssystem zum Herstellen von …
Rn. 175 3.2 Der Übergang von einem Erzeugnisanspruch bzw. Vorrichtungsanspruch zu einer Verwendung des Erzeugnisses bzw. der Vorrichtung ist nach ständiger Rechtsprechung statthaft, wenn die Verwendung in der Patentschrift offenbart ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. September 1987 - X ZR 56/86, GRUR 1988, 287, Amtlicher Leitsatz - Abschlussblende; BGH, Beschluss vom 16. Januar 1990 - X ZB 24/87, BGHZ 110, 82 - Spreizdübel; BGH, Urteil vom 2. November 2011 - X ZR 23/09, Tz. 14 - Notablaufvorrichtung m. w. N.). - BGH, 23.10.2001 - X ZR 210/98
Teilweise Nichtigerklärung eines Patents
- BGH, 13.12.2011 - X ZR 125/08
Wirksamkeit eines Patents (Europäisches Patent 927 292) betreffend einen …
- BPatG, 07.12.2016 - 9 W (pat) 9/14
Schutzfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "Verfahren zur Festlegung von …
- BPatG, 17.10.2008 - 2 Ni 44/06
- BPatG, 05.06.2008 - 2 Ni 44/06
- BGH, 12.11.1996 - X ZR 103/94
Streitpatent bezüglich einer Steuervorrichtung zum Entleeren des Mischbehälters …
- BGH, 05.03.1996 - X ZR 109/93
Patent für Sammelstation zur Aufnahme von Fässern und Gefäßen für Abfälle, …
- BPatG, 04.05.2017 - 11 W (pat) 10/13
Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Störungsmaschine, insbesondere …
- LG Düsseldorf, 02.12.2003 - 4 O 157/02
Enzyme für die Backwarenindustrie
- LG Düsseldorf, 07.04.1998 - 4 O 32/97
Diahüllen
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".