Rechtsprechung
| BGH, 17.06.2014 - X ZB 8/13 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Rabattvereinbarungen II
- rechtsinformationen.bund.de
Kostenfestsetzung im Vergabenachprüfungsverfahren: Anrechnung anwaltlicher Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des Beschwerdeverfahrens bei Stundenhonorarvereinbarung mit dem Rechtsanwalt - Rabattvereinbarungen II
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 128 Abs 4 GWB, § 103 ZPO, §§ 103 ff ZPO, Nr 2300 RVG-VV
Kostenfestsetzung im Vergabenachprüfungsverfahren: Anrechnung anwaltlicher Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des Beschwerdeverfahrens bei Stundenhonorarvereinbarung mit dem Rechtsanwalt - Rabattvereinbarungen II - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anrechnung der für die Vertretung im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer zur Festsetzung begehrten Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des Beschwerdeverfahrens
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Anwaltsblatt
§ 128 GWB, § 103 ZPO
Vergaberecht: Anrechnung Geschäftsgebühr bei Zeithonorar - Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ra.de
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anrechnung der für die Vertretung im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer zur Festsetzung begehrten Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des Beschwerdeverfahrens
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Geschäftsgebühr ist auch bei Stundenhonorar auf Verfahrensgebühr anzurechnen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Anwaltsvergütung im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Geschäftsgebühr ist auch bei Stundenhonorar auf Verfahrensgebühr anzurechnen (VPR 2014, 267)
Verfahrensgang
- VK Bund, 25.11.2011 - VK 1-135/11
- OLG Düsseldorf, 30.01.2012 - Verg 103/11
- OLG Düsseldorf, 07.05.2013 - Verg 103/11
- BGH, 17.06.2014 - X ZB 8/13
Papierfundstellen
- NJW 2014, 3163
- MDR 2014, 1051
- NZBau 2014, 652
- AnwBl 2014, 865
- Rpfleger 2014, 626
- BauR 2014, 1834
- VergabeR 2014, 663
- ZfBR 2014, 793
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- BGH, 29.09.2009 - X ZB 1/09
Gebührenanrechnung im Nachprüfungsverfahren
Auszug aus BGH, 17.06.2014 - X ZB 8/13
Der Sinn und Zweck dieser Regelung, eine bundeseinheitliche Rechtsprechung in Vergabesachen zu gewährleisten, gilt auch für Entscheidungen über vergaberechtsbezogene Gebührenfragen (BGH, Beschluss vom 29. September 2009 - X ZB 1/09, VergabeR 2010, 66 Rn. 5 - Gebührenanrechnung im Nachprüfungsverfahren).Die Voraussetzungen für eine Divergenzvorlage nach § 124 Abs. 2 GWB sind nach ständiger Rechtsprechung erfüllt, wenn das vorlegende Oberlandesgericht seiner Entscheidung als tragende Begründung einen Rechtssatz zugrunde legen will, der mit einem die Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts tragenden Rechtssatz nicht vereinbar ist (BGH, VergabeR 2010, 66 - Gebührenanrechnung im Nachprüfungsverfahren).
Bei dem Verfahren vor der Vergabekammer handelt es sich einerseits zwar um ein in die Exekutive eingebettetes Verwaltungsverfahren, das kostenrechtlich, wie sich aus der Regelung in § 128 Abs. 4 Satz 4 GWB ergibt, dem verwaltungsrechtlichen Widerspruchsverfahren gleichgesetzt ist (BGH, VergabeR 2010, 66 Rn. 18 mwN - Gebührenanrechnung im Nachprüfungsverfahren).
Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, ist die das erstinstanzliche Nachprüfungsverfahren betreffende Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des Beschwerdeverfahrens anzurechnen (BGH, VergabeR 2010, 66 - Gebührenanrechnung im Nachprüfungsverfahren).
- BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07
Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden …
Auszug aus BGH, 17.06.2014 - X ZB 8/13
Rn. 10 Soweit eine vorprozessual zur Anspruchsabwehr angefallene Geschäftsgebühr nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs prinzipiell nicht zu den Kosten des Rechtsstreits gehört und deshalb im Allgemeinen nicht Gegenstand einer Kostenfestsetzung gemäß §§ 103 ff. ZPO ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2006 - VII ZB 116/05, NJW 2006, 2560; Beschluss vom 22. Januar 2008 - VIII ZB 57/07, NJW 2008, 1323), erleidet dieser Grundsatz im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren aufgrund der hier bestehenden Besonderheiten eine Durchbrechung. - BGH, 18.08.2009 - VIII ZB 17/09
Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei Nichtenstehung von …
Auszug aus BGH, 17.06.2014 - X ZB 8/13
Soweit der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass der vorgerichtlich auf der Grundlage einer Honorarvereinbarung für den Auftraggeber tätig gewordene Rechtsanwalt grundsätzlich nicht die Geschäftsgebühr beanspruchen kann, sondern sein Vergütungsanspruch auf dieser vertraglichen Vereinbarung beruht (BGH, Beschluss vom 18. August 2009 - VIII ZB 17/09, NJW 2009, 3364 Rn. 6 ff.;… Beschluss vom 9. September 2009 - Xa ZB 2/09, NJW-RR 2010, 359 Rn. 7), betraf dies jeweils Pauschalhonorarvereinbarungen. - BGH, 27.04.2006 - VII ZB 116/05
Festsetzung der nicht anrechenbaren Geschäftsgeführ des späteren …
Auszug aus BGH, 17.06.2014 - X ZB 8/13
Rn. 10 Soweit eine vorprozessual zur Anspruchsabwehr angefallene Geschäftsgebühr nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs prinzipiell nicht zu den Kosten des Rechtsstreits gehört und deshalb im Allgemeinen nicht Gegenstand einer Kostenfestsetzung gemäß §§ 103 ff. ZPO ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2006 - VII ZB 116/05, NJW 2006, 2560; Beschluss vom 22. Januar 2008 - VIII ZB 57/07, NJW 2008, 1323), erleidet dieser Grundsatz im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren aufgrund der hier bestehenden Besonderheiten eine Durchbrechung. - BGH, 09.09.2009 - Xa ZB 2/09
Anrechnung eines vorgerichtlich vereinbarten Pauschalhonorars auf die …
Auszug aus BGH, 17.06.2014 - X ZB 8/13
Soweit der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass der vorgerichtlich auf der Grundlage einer Honorarvereinbarung für den Auftraggeber tätig gewordene Rechtsanwalt grundsätzlich nicht die Geschäftsgebühr beanspruchen kann, sondern sein Vergütungsanspruch auf dieser vertraglichen Vereinbarung beruht (BGH…, Beschluss vom 18. August 2009 - VIII ZB 17/09, NJW 2009, 3364 Rn. 6 ff.; Beschluss vom 9. September 2009 - Xa ZB 2/09, NJW-RR 2010, 359 Rn. 7), betraf dies jeweils Pauschalhonorarvereinbarungen.
- OLG Naumburg, 25.02.2015 - 2 Verg 2/14
Kosten im Vergabeverfahren: Titulierung und Festsetzung der im Verfahren vor der …
Der Bundesgerichtshof hat diese Praxis der Vergabesenate (vgl. OLG Naumburg, Beschlüsse v. 26.06.2006, 1 Verg 7/05; v. 29.08.2008, 1 Verg 1/08 - jeweils zum GWB a.F. - sowie v. 29.07.2011, 2 Verg 9/11 , und v. 22.04.2014, 2 Verg 5/12; u.a. auch OLG München, Beschluss v. 30.12.2011, Verg 9/11; OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 22.11.2010, VII-Verg 55/09, und v. 02.05.2011, VII-Verg 31/11; KG Berlin, Beschluss v. 14.10.2013, Verg 1 + 2/13; OLG Celle, Beschluss v. 05.11.2012, 13 Verg 9/11; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss v. 10.10.2013, 1 Verg 4/12) ausdrücklich bestätigt (vgl. Beschlüsse v. 29.09.2009, X ZB 1/09; v. 17.04.2012, X ZB 7/11, und insbesondere v. 17.06.2014, X ZB 8/13). - OLG Celle, 10.06.2020 - 13 Verg 4/19
Gerichtskosten bei Aufhebung und Zurückverweisung eines Nachprüfungsverfahrens …
Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer stellt ein in die Exekutive eingebettetes Verwaltungsverfahren dar, das kostenrechtlich, wie sich aus der Regelung in § 182 Abs. 4 Satz 4 GWB ergibt, dem verwaltungsrechtlichen Widerspruchsverfahren gleichgesetzt ist (BGH…, Beschluss vom 29. September 2009 - X ZB 1/09, juris Rn. 17 f.; Beschluss vom 17. Juni 2014 - X ZB 8/13, juris Rn. 10). - OLG München, 03.08.2016 - 34 SchH 9/15
Geltendmachung der Geschäftsgebühr für das Aufforderungsschreiben zur …
Danach kann im Verfahren nach § 104 ZPO bei unmittelbarer Prozessbezogenheit der vorgerichtlichen Anwaltstätigkeit auch eine hierfür angefallene Geschäftsgebühr festgesetzt werden (bejahend: BGH NJW 2014, 3163/3164 - Vertretung vor der Vergabekammer; OLG Köln NJW-RR 2010, 431 - Vertretung im notwendigen Schlichtungsverfahren; verneinend: BGH NJW 2006, 2560 - anwaltliches Mahnschreiben; BGH Rpfleger 2006, 165/166 - Abmahnung; 2006, 164/165 - Kosten des Schiedsgutachtens; NJW 2008, 1323 - Anspruchsabwehr; NJW 2008, 2040 - Abwehr einer Abmahnung; OLG Frankfurt NJW 2005, 759 - Abmahnung;… vgl. Zöller/Herget § 104 Rn. 21 "Außergerichtliche Anwaltskosten" und "Geschäftsgebühr").
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.06.2024 - 3 O 76/24
Kostenfestsetzung bei einer Verweisung des Vergabesenats des Oberlandesgerichts …
Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer stellt ein in die Exekutive eingebettetes Verwaltungsverfahren dar, das kostenrechtlich, wie sich aus der Regelung in § 182 Abs. 4 Satz 4 GWB ergibt, dem verwaltungsrechtlichen Widerspruchsverfahren gleichgesetzt (BGH…, Beschluss vom 29. September 2009 - X ZB 1/09, juris Rn. 17 f.; Beschluss vom 17. Juni 2014 - X ZB 8/13, juris Rn. 10) und kein erstinstanzliches gerichtliches Verfahren ist (vgl. zum Ganzen: OLG Celle…, Beschluss vom 10. Juni 2020 - 13 Verg 4/19 - juris Rn. 14). - SG Aachen, 21.02.2017 - S 14 SF 80/15 Dabei sind zunächst die Kosten des Vorverfahrens einschließlich der Geschäftsgebühr zu berechnen, anschließend die Kosten des Gerichtsverfahrens unter Berücksichtigung einer Anrechnung auf die Verfahrensgebühr gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG und sodann der hiervon geschuldete Betrag unter Berücksichtigung der Kostengrundquote festzusetzen (…vgl. hierzu Müller-Rabe, a.a.O., Rn. 42; BGH, Beschluss vom 17. Juni 2014 X ZB 8/13 , Rn. 12, juris).
- VK Bund, 31.07.2015 - VK 1-59/15
Nachprüfungsverfahren: Nachtsichtbrillen
Abweichend vom Antrag der ASt kann gemäß § 128 Abs. 4 Satz 1 bis 3 GWB nur entschieden werden, ob und wenn ja welcher Verfahrensbeteiligte ganz oder teilweise die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen eines anderen Verfahrensbeteiligten zu tragen hat; ob vorprozessuale Anwaltskosten möglicherweise zu solchen Aufwendungen gehören, ist im Rahmen der Kostenfestsetzung zu entscheiden (vgl. auch BGH, Beschluss vom 17. Juni 2014, X ZB 8/13, zum Beschwerdeverfahren), die gemäß § 128 Abs. 4 Satz 5 GWB der Zuständigkeit der Vergabekammern entzogen ist. - OLG Celle, 10.06.2020 - 13 Verg 9/19
Nachprüfungsverfahren und Beschwerdeverfahren sind zwei Rechtszüge!
4 Satz 4 GWB ergibt, dem verwaltungsrechtlichen Widerspruchsverfahren gleichgesetzt ist (BGH, Beschluss vom 29. September 2009 - X ZB 1/09; Beschluss vom 17. Juni 2014 - X ZB 8/13). - OLG Frankfurt, 26.09.2022 - 11 Verg 2/21
Festsetzung der Aufwendungen des Vergabeverfahrens durch den Rechtspfleger des …
Der Bundesgerichtshof, dem der Senat insoweit folgt, hat mit Beschluss vom 17.06.2014 - X ZB 8/13 "Rabattversicherungen II", juris, Rn. 9 f., entschieden, dass die im Verfahren vor der Vergabekammer entstandene Geschäftsgebühr in dem Kostenfestsetzungsverfahren beim Oberlandesgericht, das sich an das sofortige Beschwerdeverfahren (§§ 116 ff. GWB) anschließt, berücksichtigt werden kann.
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