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Rechtsprechung
   BGH, 06.06.2000 - X ZB 9/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5873
BGH, 06.06.2000 - X ZB 9/00 (https://dejure.org/2000,5873)
BGH, Entscheidung vom 06.06.2000 - X ZB 9/00 (https://dejure.org/2000,5873)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 2000 - X ZB 9/00 (https://dejure.org/2000,5873)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.01.1988 - IVa ZB 13/87

    Einsatz von Hilfskräften durch den Rechtsanwalt; Anforderungen an die …

    Auszug aus BGH, 06.06.2000 - X ZB 9/00
    Wenn die dem Wiedereinsetzungsantrag beigefügte eidesstattliche Versicherung wie hier keine eigene Sachdarstellung enthält, sondern lediglich pauschal auf die Angaben im Wiedereinsetzungsgesuch Bezug nimmt, sind die Wiedereinsetzungsgründe nicht hinreichend glaubhaft gemacht (Sen.Beschl. v. 26.5.1988 - X ZB 4/88, VersR 1988, 860 - nur Leitsatz; BGH, Beschl. v. 13.1.1988 - IVa ZB 13/87, NJW 1988, 2045 f.; Beschl. v. 20.3.1996 - VIII ZB 7/96, NJW 1996, 1682;… Zöller/Greger, ZPO, 21. Aufl., § 294 Rdn. 4).
  • BGH, 20.03.1996 - VIII ZB 7/96

    Anforderungen an die Prüfung der Bewilligung einer Fristverlängerung durch den …

    Auszug aus BGH, 06.06.2000 - X ZB 9/00
    Wenn die dem Wiedereinsetzungsantrag beigefügte eidesstattliche Versicherung wie hier keine eigene Sachdarstellung enthält, sondern lediglich pauschal auf die Angaben im Wiedereinsetzungsgesuch Bezug nimmt, sind die Wiedereinsetzungsgründe nicht hinreichend glaubhaft gemacht (Sen.Beschl. v. 26.5.1988 - X ZB 4/88, VersR 1988, 860 - nur Leitsatz; BGH, Beschl. v. 13.1.1988 - IVa ZB 13/87, NJW 1988, 2045 f.; Beschl. v. 20.3.1996 - VIII ZB 7/96, NJW 1996, 1682;… Zöller/Greger, ZPO, 21. Aufl., § 294 Rdn. 4).
  • BGH, 23.01.1985 - VIII ZB 18/84

    Schriftform für Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 06.06.2000 - X ZB 9/00
    Allerdings fordert die Glaubhaftmachung nicht vollen Beweis, sondern nur den Nachweis überwiegender Wahrscheinlichkeit (BGHZ 93, 300, 306; Beschl. v. 10.12.1985 - VI ZB 20/85 - VersR 1986, 463).
  • BGH, 10.04.1991 - XII ZB 28/91

    Ausgangskontrolle für Antrag auf Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 06.06.2000 - X ZB 9/00
    Nach § 236 Abs. 2 ZPO muß die Partei, die Wiedereinsetzung beantragt, alle Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 10.4.1991 - XII ZB 28/91, VersR 1992, 120).
  • BGH, 26.09.1994 - II ZB 9/94

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle in einer Anwaltskanzlei

    Auszug aus BGH, 06.06.2000 - X ZB 9/00
    Läßt sich auf Grund des dargelegten Sachverhalts nicht ausschließen, daß die Fristversäumung auf einem Verschulden des Prozeßbevollmächtigten beruht, das der von ihm vertretenen Prozeßpartei zuzurechnen ist (§ 85 Abs. 2 ZPO), ist der Wiedereinsetzungsantrag unbegründet (BGH, Beschl. v. 26.9.1994 - II ZB 9/94, NJW 1994, 3171, 3172).
  • BGH, 26.05.1988 - X ZB 4/88

    Wiedereinsetzungsantrag - Glaubhaftmachung - Sachdarstellung

    Auszug aus BGH, 06.06.2000 - X ZB 9/00
    Wenn die dem Wiedereinsetzungsantrag beigefügte eidesstattliche Versicherung wie hier keine eigene Sachdarstellung enthält, sondern lediglich pauschal auf die Angaben im Wiedereinsetzungsgesuch Bezug nimmt, sind die Wiedereinsetzungsgründe nicht hinreichend glaubhaft gemacht (Sen.Beschl. v. 26.5.1988 - X ZB 4/88, VersR 1988, 860 - nur Leitsatz; BGH, Beschl. v. 13.1.1988 - IVa ZB 13/87, NJW 1988, 2045 f.; Beschl. v. 20.3.1996 - VIII ZB 7/96, NJW 1996, 1682;… Zöller/Greger, ZPO, 21. Aufl., § 294 Rdn. 4).
  • BGH, 10.12.1985 - VI ZB 20/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …

    Auszug aus BGH, 06.06.2000 - X ZB 9/00
    Allerdings fordert die Glaubhaftmachung nicht vollen Beweis, sondern nur den Nachweis überwiegender Wahrscheinlichkeit (BGHZ 93, 300, 306; Beschl. v. 10.12.1985 - VI ZB 20/85 - VersR 1986, 463).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2006 - 22 U 83/06

    Sicherung eines Architektenhonoraranspruchs durch Vormerkung der Eintragung einer …

    Dabei entsprechen auch die eidesstattliche Erklärung der Geschäftsführerin der Klägerin vom 12.05.2006 (Bl. 91 ff. GA) und diejenige des Beklagten vom 16.05.2006 (Bl. 116 GA) den Anforderungen, die an eine solche nach § 294 ZPO zu stellen sind, da sie jeweils eigene Erklärungen der Parteien enthalten (vgl. BGH, NJW 1988, 2045/2046; BGH, NJW 1996, 1682; BGH, Beschl. V. 06.06.2000, X ZB 9/00, zit. n. BeckRS 2000, Nr. 30116064), wohingegen den Erklärungen des Architekten F... kein "Beweiswert" im Sinne der Glaubhaftmachung zukommt, weil sie nur ganz allgemein auf die Angaben Dritter Bezug nehmen.
  • OLG Celle, 21.04.2004 - 3 U 273/03

    Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …

    Zweifelhaft ist damit bereits, ob eine hinreichende Glaubhaftmachung i. S. v. § 294 ZPO vorliegt, da eine Versicherung an Eides Statt eine eigene Darstellung der glaubhaft zu machenden Tatsachen enthalten muss und sich nicht in einer Bezugnahme auf Angaben oder Schriftsätze Dritter erschöpfen darf (vgl. BGH NJW 1988, 2045; NJW 1996, 1682; Beschluss vom 6. Juni 2000 - X ZB 9/00).
  • LAG Schleswig-Holstein, 30.05.2022 - 6 Sa 45/22

    Berufung, unzulässig verworfen, Wiedereinsetzungantrag, …

    Wenn die dem Wiedereinsetzungsantrag beigefügte eidesstattliche Versicherung keine eigene Sachdarstellung enthält, sondern lediglich pauschal auf die Angaben im Wiedereinsetzungsgesuch Bezug nimmt, bzw. diese - wie hier - wörtlich wiederholt, sind die Wiedereinsetzungsgründe nicht hinreichend glaubhaft gemacht (vgl. BGH 20.03.1996 - VIII ZB 7/96 - BGH 06.06.2000 - X ZB 9/00 -).
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