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Rechtsprechung
   BGH, 06.04.2021 - X ZR 11/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,16219
BGH, 06.04.2021 - X ZR 11/20 (https://dejure.org/2021,16219)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2021 - X ZR 11/20 (https://dejure.org/2021,16219)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2021 - X ZR 11/20 (https://dejure.org/2021,16219)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Ausgleichanspruch eines Fluggastes bei Annullierung oder großer Verspätung des Fluges: Berufung auf einen außergewöhnlichen Umstand bei vorangegangenen Flügen; unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang mit der Verspätung oder Annullierung des späteren Fluges

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 3 EGV 261/2004, Art 7 EGV 261/2004
    Ausgleichanspruch eines Fluggastes bei Annullierung oder großer Verspätung des Fluges: Berufung auf einen außergewöhnlichen Umstand bei vorangegangenen Flügen; unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang mit der Verspätung oder Annullierung des späteren Fluges

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ausgleichszahlung als Anspruch eines Fluggastes wegen erheblicher Verspätung eines Fluges; Fluglotsenstreik in Frankreich als außergewöhnlicher Umstand

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Außergewöhnliche Umstände / Ausgleichszahlung / Streik

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FluggastrechteVO Art. 5 Abs. 3
    Ausgleichszahlung als Anspruch eines Fluggastes wegen erheblicher Verspätung eines Fluges; Fluglotsenstreik in Frankreich als außergewöhnlicher Umstand

  • rechtsportal.de

    FluggastrechteVO Art. 5 Abs. 3
    A) Ein ausführendes Luftverkehrsunternehmen kann sich zur Befreiung von seiner Verpflichtung zu Ausgleichszahlungen an die Fluggäste bei Annullierung oder großer Verspätung eines Fluges auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen, der vorangegangene Flüge betroffen hat, ...

  • datenbank.nwb.de

    Ausgleichanspruch eines Fluggastes bei Annullierung oder großer Verspätung des Fluges: Berufung auf einen außergewöhnlichen Umstand bei vorangegangenen Flügen; unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang mit der Verspätung oder Annullierung des späteren Fluges

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Annullierung oder große Verspätung des Fluges: Berufung auf einen außergewöhnlichen ...

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Elf Stunden Verspätung - keine Ausgleichszahlung bei Streik - Elf Stunden Verspätung - keine Ausgleichszahlung bei Streik

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Flugverspätung wegen eines Lotsenstreiks - Da eine Airline Streikfolgen nicht verhindern kann, muss sie die Passagiere dafür nicht entschädigen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen einer Ausgleichszahlung im Falle einer Störung bei einem vorangegangenen Flug

  • reiserechtfuehrich.com (Leitsatz)

    Vorflug- und Flugverspätung durch Fluglotsenstreik

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Außergewöhnliche Umstände beim Vorflug können zum Ausschluss von Entschädigungszahlungen führen - Fluglotsenstreik als außergewöhnlicher Umstand

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 926
  • MDR 2021, 860
  • VersR 2022, 130
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.06.2014 - X ZR 121/13

    Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung bei Generalstreik und …

    Auszug aus BGH, 06.04.2021 - X ZR 11/20
    Ein ausführendes Luftverkehrsunternehmen kann sich zur Befreiung von seiner Verpflichtung zu Ausgleichszahlungen an die Fluggäste bei Annullierung oder großer Verspätung eines Fluges auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen, der vorangegangene Flüge betroffen hat, die es selbst mit demselben Flugzeug durchgeführt hat, sofern ein unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Auftreten dieses Umstands und der Verspätung oder Annullierung des späteren Fluges besteht (Anschluss an EuGH…, Urteil vom 11. Juni 2020 - C-74/19, NJW-RR 2020, 871 = RRa 2020, 185 Rn. 55 - LE/TAP; Bestätigung von BGH, Urteil vom 12. Juni 2014 - X ZR 121/13, NJW 2014, 3303 = RRa 2014, 293 Rn. 15 f.).

    Für einen unmittelbaren ursächlichen Zusammenhang in diesem Sinn ist nicht zwingend erforderlich, dass der außergewöhnliche Umstand an demselben Kalendertag aufgetreten ist, an dem der verspätete oder annullierte Flug durchgeführt werden sollte (Weiterführung von BGH, Urteil vom 12. Juni 2014 - X ZR 121/13, NJW 2014, 3303 = RRa 2014, 293 Rn. 15 f.).

    Rn. 24 aa) Der Senat hat bereits entschieden, dass Störungen, die am gleichen Tag bei vorangegangenen Flügen des eingesetzten Flugzeugs auftreten, als außergewöhnliche Umstände im Sinne des Art. 5 Abs. 3 FluggastrechteVO zu berücksichtigen sein können, weil weder Wortlaut noch Sinn und Zweck der Vorschrift die Annahme rechtfertigen, solche Umstände müssten unmittelbar (auch) den verspätet am Ziel angekommenen oder annullierten Flug betreffen (BGH, Urteil vom 12. Juni 2014 -X ZR 121/13, NJW 2014, 3303 Rn. 15 ff. = RRa 2014, 293).

    Hingegen begründet die Fluggastrechteverordnung keine Verpflichtung der Luftverkehrsunternehmen, ohne konkreten Anlass Vorkehrungen wie etwa das Vorhalten von Ersatzflugzeugen zu treffen, um den Folgen außergewöhnlicher Umstände begegnen zu können (BGH, Urteil vom 12. Juni 2014 - X ZR 121/13, NJW 2014, 3303 = RRa 2014, 293 Rn. 21 ff.).

    Rn. 43 aa) Eine Verpflichtung, Ersatzflugzeuge vorzuhalten, um den Folgen außergewöhnlicher Umstände begegnen zu können, besteht, wie das Berufungsgericht zutreffend und insoweit unangegriffen angenommen hat, nicht (BGH, Urteil vom 12. Juni 2014 - X ZR 121/13, NJW 2014, 3303 = RRa 2014, 293 Rn. 25).

  • EuGH, 11.06.2020 - C-74/19

    Das störende Verhalten eines Fluggastes kann einen "außergewöhnlichen Umstand" …

    Auszug aus BGH, 06.04.2021 - X ZR 11/20
    Ein ausführendes Luftverkehrsunternehmen kann sich zur Befreiung von seiner Verpflichtung zu Ausgleichszahlungen an die Fluggäste bei Annullierung oder großer Verspätung eines Fluges auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen, der vorangegangene Flüge betroffen hat, die es selbst mit demselben Flugzeug durchgeführt hat, sofern ein unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Auftreten dieses Umstands und der Verspätung oder Annullierung des späteren Fluges besteht (Anschluss an EuGH, Urteil vom 11. Juni 2020 - C-74/19, NJW-RR 2020, 871 = RRa 2020, 185 Rn. 55 - LE/TAP; Bestätigung von BGH…, Urteil vom 12. Juni 2014 - X ZR 121/13, NJW 2014, 3303 = RRa 2014, 293 Rn. 15 f.).

    Ob diese Voraussetzung vorliegt, ist von den nationalen Gerichten unter Berücksichtigung des Betriebsmodus des betreffenden Flugzeugs zu beurteilen (EuGH, Urteil vom 11. Juni 2020 - C-74/19, RRa 2020, 185 Rn. 51 ff. - LE/TAP).

    Rn. 41 Zu den danach gebotenen Maßnahmen gehört es, dem Fluggast eine mögliche anderweitige direkte oder indirekte Beförderung mit einem Flug anzubieten, den das betroffene oder ein anderes Luftverkehrsunternehmen durchführt und der mit weniger Verspätung als der nächste Flug des betreffenden Luftverkehrsunternehmens ankommt, es sei denn, die Durchführung einer solchen anderweitigen Beförderung stellt für das betreffende Luftverkehrsunternehmen angesichts seiner Kapazitäten zum maßgeblichen Zeitpunkt ein nicht tragbares Opfer dar (EuGH, Urteil vom 11.06.2020 - C-74/19, NJW-RR 2020, 871 = RRa 2020, 185 Rn. 61 - LE/TAP).

  • EuGH, 22.12.2008 - C-549/07

    EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH …

    Auszug aus BGH, 06.04.2021 - X ZR 11/20
    Rn. 39 a) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union muss das Luftverkehrsunternehmen alles ihm Mögliche und Zumutbare tun, um zu vermeiden, dass es durch außergewöhnliche Umstände genötigt ist, einen Flug zu annullieren, oder dass der Flug nur mit einer großen Verspätung durchgeführt werden kann, deren Folgen für den Fluggast einer Annullierung gleichkommen (EuGH, Urteil vom 22. Dezember 2008 - C-549/07, NJW 2009, 347 = RRa 2009, 35 Rn. 41 - Wallentin-Hermann/Alitalia;… Urteil vom 4. Mai 2017 - C-315/15, NJW 2017, 2665 = RRa 2017, 174 Rn. 34 - Pešková/Travel Service; BGH…, Urteil vom 21. August 2012 - X ZR 138/11, BGHZ 194, 258 = NJW 2013, 374 Rn. 11;… Urteil vom 16. September 2014 - X ZR 102/13, NJW-RR 2015, 111 = RRa 2015, 19 Rn. 9).

    Zum anderen muss das Luftverkehrsunternehmen, wenn eine mehr als geringfügige Beeinträchtigung tatsächlich eintritt oder erkennbar einzutreten droht, alle ihm in dieser Situation zu Gebote stehenden Maßnahmen ergreifen, um nach Möglichkeit zu verhindern, dass hieraus eine Annullierung oder große Verspätung resultiert (EuGH, Urteil vom 22. Dezember 2008 - C-549/07, NJW 2009, 347 = RRa 2009, 35 Rn. 40, 42 - Wallentin-Hermann/Alitalia;… Urteil vom 12. Mai 2011 - C-294/10, NJW 2011, 2865 = RRa 2011, 125 - Eglītis und Ratnieks/Air Baltic Rn. 30).

  • BGH, 15.01.2019 - X ZR 15/18

    Keine Ausgleichsansprüche bei verzögerter Abfertigung wegen eines mehrstündigen …

    Auszug aus BGH, 06.04.2021 - X ZR 11/20
    Rn. 46 In die Würdigung der Maßnahmen, die in der gegebenen Situation zur Vermeidung einer Verspätung oder Annullierung zumutbar und erfolgversprechend erscheinen, muss der Tatrichter nur solche Umstände einbeziehen, zu denen die Parteien vorgetragen haben (BGH, Urteil vom 15. Januar 2019 - X ZR 15/18, NJW 2019, 1369 = RRa 2019, 113 Rn. 26 f.).
  • EuGH, 04.05.2017 - C-315/15

    Die Kollision eines Flugzeugs mit einem Vogel ist ein außergewöhnlicher Umstand, …

    Auszug aus BGH, 06.04.2021 - X ZR 11/20
    Rn. 39 a) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union muss das Luftverkehrsunternehmen alles ihm Mögliche und Zumutbare tun, um zu vermeiden, dass es durch außergewöhnliche Umstände genötigt ist, einen Flug zu annullieren, oder dass der Flug nur mit einer großen Verspätung durchgeführt werden kann, deren Folgen für den Fluggast einer Annullierung gleichkommen (EuGH…, Urteil vom 22. Dezember 2008 - C-549/07, NJW 2009, 347 = RRa 2009, 35 Rn. 41 - Wallentin-Hermann/Alitalia; Urteil vom 4. Mai 2017 - C-315/15, NJW 2017, 2665 = RRa 2017, 174 Rn. 34 - Pešková/Travel Service; BGH…, Urteil vom 21. August 2012 - X ZR 138/11, BGHZ 194, 258 = NJW 2013, 374 Rn. 11;… Urteil vom 16. September 2014 - X ZR 102/13, NJW-RR 2015, 111 = RRa 2015, 19 Rn. 9).
  • EuGH, 23.03.2021 - C-28/20

    Airhelp - Fluggastrechte bei Flugannulierung: Angekündigte Streiks sind keine …

    Auszug aus BGH, 06.04.2021 - X ZR 11/20
    In einer nach Erlass des angefochtenen Urteils ergangenen Entscheidung hat der Gerichtshof der Europäischen Union bestätigt, dass ein Fluglotsenstreik ein außerhalb der normalen Tätigkeit eines Luftverkehrsunternehmens liegendes und von diesem nicht beherrschbares Ereignis sei, bei dem folglich - anders als bei von den eigenen Beschäftigten eines ausführenden Luftverkehrsunternehmens initiierten und befolgten Streikmaßnahmen - außergewöhnliche Umstände im Sinne von Art. 5 Abs. 3 FluggastrechteVO vorliegen können (EuGH, Urteil vom 23. März 2021 - C-28/20 Rn. 42 ff. - Airhelp/SAS).
  • BGH, 21.08.2012 - X ZR 138/11

    Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung für Flugannullierung …

    Auszug aus BGH, 06.04.2021 - X ZR 11/20
    Rn. 39 a) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union muss das Luftverkehrsunternehmen alles ihm Mögliche und Zumutbare tun, um zu vermeiden, dass es durch außergewöhnliche Umstände genötigt ist, einen Flug zu annullieren, oder dass der Flug nur mit einer großen Verspätung durchgeführt werden kann, deren Folgen für den Fluggast einer Annullierung gleichkommen (EuGH…, Urteil vom 22. Dezember 2008 - C-549/07, NJW 2009, 347 = RRa 2009, 35 Rn. 41 - Wallentin-Hermann/Alitalia;… Urteil vom 4. Mai 2017 - C-315/15, NJW 2017, 2665 = RRa 2017, 174 Rn. 34 - Pešková/Travel Service; BGH, Urteil vom 21. August 2012 - X ZR 138/11, BGHZ 194, 258 = NJW 2013, 374 Rn. 11;… Urteil vom 16. September 2014 - X ZR 102/13, NJW-RR 2015, 111 = RRa 2015, 19 Rn. 9).
  • EuGH, 12.05.2011 - C-294/10

    Eglītis und Ratnieks - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 …

    Auszug aus BGH, 06.04.2021 - X ZR 11/20
    Zum anderen muss das Luftverkehrsunternehmen, wenn eine mehr als geringfügige Beeinträchtigung tatsächlich eintritt oder erkennbar einzutreten droht, alle ihm in dieser Situation zu Gebote stehenden Maßnahmen ergreifen, um nach Möglichkeit zu verhindern, dass hieraus eine Annullierung oder große Verspätung resultiert (EuGH…, Urteil vom 22. Dezember 2008 - C-549/07, NJW 2009, 347 = RRa 2009, 35 Rn. 40, 42 - Wallentin-Hermann/Alitalia; Urteil vom 12. Mai 2011 - C-294/10, NJW 2011, 2865 = RRa 2011, 125 - Eglītis und Ratnieks/Air Baltic Rn. 30).
  • BGH, 16.09.2014 - X ZR 102/13

    Fluggastrechte bei großer Verspätung: Entlastung des Luftbeförderungsunternehmens …

    Auszug aus BGH, 06.04.2021 - X ZR 11/20
    Rn. 39 a) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union muss das Luftverkehrsunternehmen alles ihm Mögliche und Zumutbare tun, um zu vermeiden, dass es durch außergewöhnliche Umstände genötigt ist, einen Flug zu annullieren, oder dass der Flug nur mit einer großen Verspätung durchgeführt werden kann, deren Folgen für den Fluggast einer Annullierung gleichkommen (EuGH…, Urteil vom 22. Dezember 2008 - C-549/07, NJW 2009, 347 = RRa 2009, 35 Rn. 41 - Wallentin-Hermann/Alitalia;… Urteil vom 4. Mai 2017 - C-315/15, NJW 2017, 2665 = RRa 2017, 174 Rn. 34 - Pešková/Travel Service; BGH…, Urteil vom 21. August 2012 - X ZR 138/11, BGHZ 194, 258 = NJW 2013, 374 Rn. 11; Urteil vom 16. September 2014 - X ZR 102/13, NJW-RR 2015, 111 = RRa 2015, 19 Rn. 9).
  • BGH, 10.10.2023 - X ZR 123/22

    Luftbeförderungsvertrag: Zumutbare Maßnahmen des Luftfahrtunternehmens bei …

    Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat angeschlossen (BGH, Urteil vom 6. April 2021 - X ZR 11/20, NJW-RR 2021, 926 = RRa 2021, 188 Rn. 41;… Urteil vom 10. November 2022 - X ZR 97/21, NJW-RR 2023, 202 Rn. 15).
  • BGH, 24.09.2024 - X ZR 109/23

    Ausgleichszahlung nach Fluggastrechtsverordnung nach Flugannullierung und Angebot …

    Rn. 14 In Einklang mit dieser Rechtsprechung hat es der Senat bereits in mehreren Entscheidungen als nicht ausreichend angesehen, dass das Luftfahrtunternehmen nur eine Ersatzbeförderung mit eigenen Flügen anbietet (BGH, Urteil vom 6. April 2021 - X ZR 11/20, NJW-RR 2021, 926 = RRa 2021, 188 Rn. 41;… Urteil vom 10. November 2022 - X ZR 97/21, NJW-RR 2023, 202 Rn. 14;… Urteil vom 10. Oktober 2023 - X ZR 123/22, NJW-RR 2024, 51 = RRa 2024, 23 Rn. 17).
  • BGH, 24.09.2024 - X ZR 136/23

    Fluggastrechte bei Flugannullierung: Spielraum des Luftverkehrsunternehmens für …

    Eine abweichende Beurteilung kann aber insbesondere dann geboten sein, wenn die Möglichkeit, eingetretene Verspätungen über Nacht aufzuholen, aufgrund von Nachtflugverboten eingeschränkt ist oder ausscheidet (BGH, Urteil vom 6. April 2021 - X ZR 11/20, NJW-RR 2021, 926 = RRa 2021, 188 Rn. 32 f.).
  • LG Düsseldorf, 20.12.2021 - 22 S 379/21
    Der BGH hat sich dieser Rechtsprechung kürzlich angeschlossen ohne sich jedoch ausdrücklich von seiner früheren Rechtsprechung zu distanzieren (vgl. BGH, Urteil vom 06.04.2021 - X ZR 11/20, NJW-RR 2021, S. 926, 928 Rz. 41).

    Rn. 17 Zu diesen i.S.v. Art. 5 Abs. 3 Fluggastrechte-VO gebotenen Maßnahmen gehört nach der oben angeführten neueren EuGH-Rechtsprechung, der sich zwischenzeitlich auch der BGH angeschlossen hat, auch die Suche nach direkten oder indirekten Flügen, die gegebenenfalls von anderen Luftfahrtunternehmen, die derselben Fluggesellschaftsallianz angehören oder auch nicht, durchgeführt werden und mit weniger Verspätung als der nächste Flug des betreffenden Luftfahrtunternehmens ankommen (vgl. EuGH…, Urteil vom 11.06.2020 - Rs. C-74/19 LE/Transportes Aéreos Portugueses, NJW-RR 2020, S. 871, 873 Rz. 56 ff.;… bestätigt durch Beschluss vom 14.01.2021 - C-264/20 Airhelp/Austrian Airlines, BeckRS 2021, 381 Rz. 27 ff.; zustimmend BGH, Urteil vom 06.04.2021 - X ZR 11/20, NJW-RR 2021, S. 926, 928 Rz. 41).

    Rn. 21 Nichts anderes folgt aus der, auch von der Beklagten zitierten, Entscheidung des BGH vom 06.04.2021 - X ZR 11/20, NJW-RR 2021, S. 926.

    Zudem handelt es sich bei den Ausführungen des BGH in seinem Urteil vom 06.04.2021 - X ZR 11/20, NJW-RR 2021, S. 926, 928 Rz. 41 augenscheinlich um eine unvollständige Wiedergabe der dort zitierten und in Bezug genommenen Entscheidung des Senats vom 15.01.2019 - X ZR 15/18, NJW 2019, S. 1369 Rz. 26 f. Denn dort heißt es:.

    Nach Sinn und Zweck der obigen neueren BGH-Rechtsprechung (Urteil vom 06.04.2021 - X ZR 11/20, NJW-RR 2021, S. 926 …und Urteil vom 15.01.2019 - X ZR 15/18, NJW 2019, S. 1369) soll die Fluggesellschaft lediglich nicht gehalten sein, zu allen erdenklichen und theoretisch möglichen, praktisch aber (eher) fernliegenden Vermeidemaßnahmen von sich aus vorzutragen, weil hierdurch die Darlegungslast des Luftfahrtunternehmens überspannt würde.

  • BGH, 10.11.2022 - X ZR 97/21

    Notwendigkeit eines Vortrags eines Luftfahrtunternehmens zu anderweitigen …

    Zu den zumutbaren Maßnahmen im Sinne von Art. 5 Abs. 3 FluggastrechteVO gehört es, dem Fluggast eine mögliche anderweitige direkte oder indirekte Beförderung mit einem Flug anzubieten, den das betroffene oder ein anderes Luftfahrtunternehmen durchführt und der mit weniger Verspätung als der nächste Flug des betreffenden Luftfahrtunternehmens ankommt, es sei denn, die Durchführung einer solchen anderweitigen Beförderung stellt für das betreffende Unternehmen angesichts seiner Kapazitäten zum maßgeblichen Zeitpunkt ein nicht tragbares Opfer dar (Bestätigung von BGH, Urteil vom 6. April 2021 - X ZR 11/20, NJW-RR 2021, 926 = RRa 2021, 188 Rn. 41; im Anschluss an EuGH…, Urteil vom 11. Juni 2020 - C-74/19, NJW-RR 2020, 871 = RRa 2020, 185 Rn. 61 - LE/TAP).

    Rn. 15 Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts steht diese Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat (BGH, Urteil vom 6. April 2021 - X ZR 11/20, NJW-RR 2021, 926 = RRa 2021, 188 Rn. 41), in Einklang mit der Systematik der Fluggastrechteverordnung.

  • BGH, 10.10.2023 - X ZR 107/22

    Fluggastrechteverordnung: Ausgleichsleistunganspruch für Flugreisende bei …

    Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat angeschlossen (BGH, Urteil vom 6. April 2021 - X ZR 11/20, NJW-RR 2021, 926 = RRa 2021, 188 Rn. 41;… Urteil vom 10. November 2022 - X ZR 97/21, NJW-RR 2023, 202 Rn. 15).
  • LG Saarbrücken, 11.07.2023 - 13 S 22/23

    Ausgleichsleistungsanspruch eines Fluggastes wegen Flugverspätung: Einwand des …

    Diese Möglichkeit besteht demnach nur dann, wenn das Luftverkehrsunternehmen trotz Ergreifung aller zumutbaren Maßnahmen die Annullierung oder große Verspätung nicht verhindern kann oder sie auch mit zumutbaren Maßnahmen nicht hätte verhindern können (BGH…, Urteil vom 12. Juni 2014 - X ZR 121/13 -, juris, Rn. 19 und Urteil vom 6. April 2021 - X ZR 11/20 -, juris, Rn. 39).Die Vielzahl denkbarer außergewöhnlicher Umstände sowie die Unübersehbarkeit des Ausmaßes und der Dauer der hierdurch verursachten Beeinträchtigungen machen es dabei unmöglich, von den Luftverkehrsunternehmen zu verlangen, für jede denkbare Störung des Luftverkehrs in einer Weise gerüstet zu sein, die es erlaubt, durch den Einsatz zusätzlicher Flugzeuge und gegebenenfalls auch zusätzlichen Personals dafür zu sorgen, dass Annullierungen und diesen in den Folgen gleichkommende große Verspätungen stets vermieden werden können.

    Hingegen begründet die Fluggastrechte-VO keine Verpflichtung der Luftverkehrsunternehmen, ohne konkreten Anlass Vorkehrungen wie etwa das Vorhalten von Ersatzflugzeugen zu treffen, um den Folgen außergewöhnlicher Umstände begegnen zu können (BGH…, Urteil vom 12. Juni 2014 - X ZR 121/13 -, juris, Rn. 21 und Urteil vom 6. April 2021 - X ZR 11/20 -, juris, Rn. 40).

    Zu den danach gebotenen Maßnahmen gehört es, dem Fluggast eine mögliche anderweitige direkte oder indirekte Beförderung mit einem Flug anzubieten, den das betroffene oder ein anderes Luftverkehrsunternehmen durchführt und der mit weniger Verspätung als der nächste Flug des betreffenden Luftverkehrsunternehmens ankommt, es sei denn, die Durchführung einer solchen anderweitigen Beförderung stellt für das betreffende Luftverkehrsunternehmen angesichts seiner Kapazitäten zum maßgeblichen Zeitpunkt ein nicht tragbares Opfer dar (BGH, Urteil vom 6. April 2021 - X ZR 11/20 -, juris, Rn. 41).

  • BGH, 10.01.2023 - X ZR 106/21

    Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV folgende Frage …

    Rn. 16 aa) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs gehört es allerdings zu den gebotenen Maßnahmen eines Luftfahrtunternehmens im Fall einer Verspätung oder Annullierung, dem Fluggast eine mögliche anderweitige direkte oder indirekte Beförderung mit einem Flug anzubieten, den das betroffene oder ein anderes Luftfahrtunternehmen durchführt und der mit weniger Verspätung als der nächste Flug des betreffenden Luftfahrtunternehmens ankommt, es sei denn, die Durchführung einer solchen anderweitigen Beförderung stellt für das betreffende Unternehmen angesichts seiner Kapazitäten zum maßgeblichen Zeitpunkt ein nicht tragbares Opfer dar (EuGH…, Urteil vom 11. Juni 2020 - C-74/19, NJW-RR 2020, 871 = RRa 2020, 185 Rn. 61 - LE/TAP; BGH, Urteil vom 6. April 2021 - X ZR 11/20, NJW-RR 2021, 926 = RRa 2021, 188 Rn. 41).
  • LG Frankfurt/Main, 17.02.2022 - 24 S 63/21
    Nach Auffassung des EuGH in seinem Urteil vom 11.06.2020 reicht es dazu grundsätzlich nicht aus, den Fluggästen eine anderweitige Beförderung zu ihrem Endziel durch den nächsten eigenen Flug am nächsten Tag anzubieten (…EuGH, U. v. 11.06.2020 - C-74/19 = EuZW 2020, 617, 620, Rz. 58;… bestätigt durch: EuGH, B. v. 14.01.2021 - C-264/20 = BeckRS 2021 - Airhelp , 381 Rz. 29; nunmehr auch: BGH, U. v. 06.04.2021 - X ZR 11/20 = NJW-RR 2021, 926, beck-online).

    Dazu gehöre, so der EuGH in Rz. 59 seines Urteils, auch die Suche nach anderen direkten und indirekten Flügen, die gegebenenfalls von anderen Luftfahrtunternehmen, die derselben Luftgesellschaftsallianz angehören oder auch nicht, durchgeführt werden und mit weniger Verspätung als der nächste Flug des betreffenden Luftfahrtunternehmens ankommen (vgl. nunmehr auch: BGH, U. v. 06.04.2021, Az.: X ZR 11/20 = NJW-RR 2021, 926, beck-online).

  • AG Königs Wusterhausen, 25.04.2023 - 4 C 7598/22

    Umbuchung als zumutbare Maßnahme zur Vermeidung der Folgen der Annullierung eines …

    Dieser Rechtsprechung hat sich der BGH angeschlossen (vgl. BGH, Urt. v. 06.04.2021 - X ZR 11/20 - Juris, Rn. 41;… Urt. v. 10.11.2022 - X ZR 97/21 - Juris, Rn. 14).
  • LG Saarbrücken, 29.04.2026 - 13 S 12/26
  • LG Berlin, 16.11.2023 - 64 S 34/21

    Flugvertrag: Ersatzbeförderung - Anforderungen an Bemühungen

  • LG Saarbrücken, 10.10.2024 - 13 S 20/24

    Streik der Fluglotsen als außergewöhnliche Umstand im Sinne der …

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