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Rechtsprechung
   BGH, 05.05.1992 - X ZR 133/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2467
BGH, 05.05.1992 - X ZR 133/90 (https://dejure.org/1992,2467)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1992 - X ZR 133/90 (https://dejure.org/1992,2467)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1992 - X ZR 133/90 (https://dejure.org/1992,2467)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Werklohnansprüchen - Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Kündigung eines Werkvertrags - Verkennung der Beweislast

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BGB § 649
    Beweislast für vergütungsmindernde Einsparungen des Unternehmers bei Kündigung des Bestellers

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1077
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.09.1977 - VII ZR 162/74

    Berechnung ersparter Aufwendungen bei Kündigung eines Werkvertrages

    Auszug aus BGH, 05.05.1992 - X ZR 133/90
    Hält der Besteller die vom Unternehmer erhobene Vergütungsforderung für übersetzt, weil er glaubt, der Unternehmer habe höhere Ersparnisse gehabt, als dieser auf die vereinbarte Vergütung angerechnet habe, so ist es jedoch seine, des Bestellers, Sache, dies darzutun und zu beweisen (vgl. BGH WM 1977, 1307, 1308 f.; RGZ 104, 93, 95;… Soergel in MünchKomm a.a.O. § 649 Rdn. 14;… Palandt a.a.O. § 649 Rdn. 5;… Baumgärtel, Handbuch der Beweislast, Bd. 1, 2. Aufl. § 649 BGB Rdn. 1 m.w.N.).

    Es kann jedenfalls nicht ohne nähere Darlegungen davon ausgegangen werden, daß ein Unternehmen ohne weiteres Ersparnisse im Personalbereich erzielt, wenn Aufträge ausfallen (vgl. BGH WM 1977, 1307, 1309).

  • BGH, 22.05.1984 - III ZR 18/83

    Vorrang der Belange einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung …

    Auszug aus BGH, 05.05.1992 - X ZR 133/90
    Eine Schätzung ist unzulässig, wenn die festgestellten Umstände keine genügende Grundlage für eine Schätzung abgeben und diese daher mangels greifbarer Anhaltspunkte völlig in der Luft hängen würde (BGHZ 91, 243, 257 [BGH 22.05.1984 - III ZR 18/83]; BGH NJW 1987, 909, 910;… Zöller, ZPO, 17. Aufl. § 287 Rdn. 4).
  • BGH, 26.11.1959 - VII ZR 120/58

    Rechtsnatur eines Architektenvertrages

    Auszug aus BGH, 05.05.1992 - X ZR 133/90
    Das Berufungsgericht geht davon aus, daß ein wichtiger Grund zur Kündigung des Werkvertrags durch den Beklagten, der den Bestand des Werklohnanspruchs berühren könnte (vgl. BGHZ 31, 224, 229; BGHZ 45, 372, 375), nicht vorgelegen hat.
  • BGH, 26.11.1986 - VIII ZR 260/85

    Schätzung des entgangenen Gewinns; Aufklärungspflicht des Geschäftsverkäufers

    Auszug aus BGH, 05.05.1992 - X ZR 133/90
    Eine Schätzung ist unzulässig, wenn die festgestellten Umstände keine genügende Grundlage für eine Schätzung abgeben und diese daher mangels greifbarer Anhaltspunkte völlig in der Luft hängen würde (BGHZ 91, 243, 257 [BGH 22.05.1984 - III ZR 18/83]; BGH NJW 1987, 909, 910;… Zöller, ZPO, 17. Aufl. § 287 Rdn. 4).
  • BGH, 20.06.1966 - VII ZR 40/64

    Minderung des Vergütungsanspruchs des Architekten wegen unvollständiger …

    Auszug aus BGH, 05.05.1992 - X ZR 133/90
    Das Berufungsgericht geht davon aus, daß ein wichtiger Grund zur Kündigung des Werkvertrags durch den Beklagten, der den Bestand des Werklohnanspruchs berühren könnte (vgl. BGHZ 31, 224, 229; BGHZ 45, 372, 375), nicht vorgelegen hat.
  • BGH, 30.04.1952 - III ZR 198/51

    Schätzungsgrundlagen im Urteil

    Auszug aus BGH, 05.05.1992 - X ZR 133/90
    Im Urteil sind dazu aber die tatsächlichen Grundlagen der Schätzung und ihre Auswertung in objektiv nachprüfbarer Weise anzugeben (BGHZ 6, 62, 63).
  • BGH, 23.10.1980 - VII ZR 324/79

    Kündigung des Auftraggebers - Vergütungsanspruch des Auftragnehmers

    Auszug aus BGH, 05.05.1992 - X ZR 133/90
    § 649 Satz 2 Halbsatz 2 BGB ist zwar keine Einrede des Bestellers im Sinne eines Gegenrechts, sondern der Vergütungsanspruch besteht von vornherein nur abzüglich der Ersparnis (vgl. BGH BauR 1981, 198;… Soergel in MünchKomm a.a.O. § 649 Rdn. 12;… Palandt, BGB, 51. Aufl. § 649 Rdn. 2).
  • RG, 21.02.1922 - VII 310/21

    Werkvertrag; Kündigung

    Auszug aus BGH, 05.05.1992 - X ZR 133/90
    Hält der Besteller die vom Unternehmer erhobene Vergütungsforderung für übersetzt, weil er glaubt, der Unternehmer habe höhere Ersparnisse gehabt, als dieser auf die vereinbarte Vergütung angerechnet habe, so ist es jedoch seine, des Bestellers, Sache, dies darzutun und zu beweisen (vgl. BGH WM 1977, 1307, 1308 f.; RGZ 104, 93, 95;… Soergel in MünchKomm a.a.O. § 649 Rdn. 14;… Palandt a.a.O. § 649 Rdn. 5;… Baumgärtel, Handbuch der Beweislast, Bd. 1, 2. Aufl. § 649 BGB Rdn. 1 m.w.N.).
  • KG, 10.01.2017 - 21 U 14/16

    Wechselseitige Kündigung eines Bauvertrag wegen Bauverzögerung: Unangemessene …

    Entsteht ein Streit um die Höhe des Gewinns, trägt trotz der Erstdarlegungslast des Unternehmers hierfür der Besteller die Beweislast, indem er die Höhe der ersparten Aufwendungen als des entscheidenden Abzugspostens nachweisen muss (BGH, Urteil vom 21.12.1995, VII ZR 198/94, BGHZ 131, 362; Urteil vom 5.3.1992, X ZR 133/90; Urteil vom 24.4.1986, VII ZR 139/84).

    Im Rahmen eines solchen Schadensersatzanspruchs fällt dem Unternehmer die Beweislast für die Höhe des entgangenen Gewinns zu, während ihn bei dem Anspruch nach § 649 BGB insoweit nur die Erstdarlegungslast trifft, die Beweislast hingegen den Besteller (vgl. BGH, Urteil vom 21.12.1995, VII ZR 198/94, BGHZ 131, 362; Urteil vom 5.3.1992, X ZR 133/90; Urteil vom 24.4.1986, VII ZR 139/84).

  • BGH, 21.12.1995 - VII ZR 198/94

    Abrechnung eines vorzeitig beendeten Einheitspreisvertrages; Berechnung der …

    Es ist jedoch Sache des Bestellers darzulegen und zu beweisen, daß höhere Ersparnisse oder mehr anderweitiger Erwerb erzielt wurde als der Unternehmer sich anrechnen läßt (BGH, Urteil vom 5. Mai 1992 - X ZR 133/90, NJW-RR 1992, 1078; BGH, Urteil vom 24. April 1986 - VII ZR 139/84 = BauR 1986, 577).
  • BGH, 20.06.2005 - II ZR 189/03

    Gutgläubiger lastenfreier Erwerb einer dem Vermieterpfandrecht unterliegenden …

    Sollte das Berufungsgericht abermals zu einer Haftung der Beklagten dem Grunde nach gelangen, so kann der entgangene Gewinn (§ 252 BGB) hier nicht nach § 287 ZPO geschätzt werden: Da es sich bei dem - gebrauchten - Inventar nicht um marktgängige Ware handelt und der Kläger einen besonders günstigen Erlös beansprucht, hat er den Vollbeweis zu führen (…Staudinger/Schiemann, BGB 2005, § 252 Rdn. 20), zumal eine Schätzung mangels greifbarer Anhaltspunkte "völlig in der Luft hängen" würde (vgl. etwa BGHZ 91, 243, 256 f.; BGH, Urt. v. 5. Mai 1992 - X ZR 133/90, NJW-RR 1992, 1077 f.).
  • KG, 13.05.2025 - 21 U 8/25

    Vertrag über die Instandhaltung der Brandmeldeanlage einer Klinik als möglicher …

    Denn der Vergütungsanspruch entsteht von vornherein nur abzüglich der Ersparnis (BGH, Urteil v. 05.05.1992 - X ZR 133/90 - Rn. 16;… Grüneberg/Retzlaff, BGB, 84. Aufl., § 648, Rn. 5).

    Wenn der Besteller höhere Einsparungen berücksichtigt wissen will, obliegt ihm die Darlegungs- und Beweislast (BGH, Urteil v. 05.05.1992 - X ZR 133/90 - Rn. 14 ff).

  • OLG Naumburg, 26.08.2016 - 1 U 20/16

    Architektenvertrag: Auslegung einer Kündigung aus wichtigem Grund; Leistungssoll …

    Die Darlegungs- und Beweislast für höhere ersparte Aufwendungen trifft die Beklagte (BGH, Urteil vom 05. Mai 1992, Az. X ZR 133/90, Rn. 16, unter Hinweis auf das Urteil vom 22. September 1977, Az. VII ZR 162/74, Rn. 20 f. - zitiert nach juris), was der Senat nicht verkennt.

    Die Darlegungs- und Beweislast hierfür trifft die Beklagte (BGH, Urteil vom 05. Mai 1992, Az. X ZR 133/90, Rn. 16, unter Hinweis auf das Urteil vom 22. September 1977, Az. VII ZR 162/74, Rn. 20 f. - zitiert nach juris).

  • BGH, 20.03.2001 - X ZR 180/98

    Rücktritt bei verspäteter Herstellung des Werks

    Es ist grundsätzlich Sache des Bestellers, höhere Aufwendungen darzutun und zu beweisen, als sie sich der Unternehmer anrechnen läßt (Sen. Urt. v. 5.5.1992 - X ZR 133/90, NJW-RR 1992, 1077).
  • OLG München, 09.08.2017 - 7 U 3339/16

    Ansprüche aus Frachtvertrag über den Transport von Zeitungen

    Eine Schätzung ist unzulässig, wenn die festgestellten Umstände keine genügende Grundlage für eine Schätzung abgeben und diese daher mangels greifbarer Anhaltspunkte völlig in der Luft hängen (BGH, Urteil vom 05.05.1992, Az. X ZR 133/90, Rdnr. 18 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 25.07.2006 - 1 U 89/05

    Vorzeitige Beendigung eines Filmproduktionsprojekts: Widerruf des …

    Es ist anerkannt, dass der aus einer anderweiten Veräußerung des erstellten Werks erzielte Erlös dem Unternehmer in analoger Anwendung des § 649 BGB entgegengehalten werden kann (BGH NJW-RR 1986, 1026; NJW-RR 1992, 1077; Busche in Münchener Kommentar zum BGB, RN 27 zu § 649 BGB).
  • OLG Naumburg, 26.03.2019 - 12 U 109/18

    Architektenhaftung: Umfang der Prüfungspflichten eines als "Bauoberleitung" …

    Eine Schätzung ist unzulässig, wenn die festgestellten Umstände keine genügende Grundlage für eine Schätzung abgeben und diese daher mangels greifbarer Anhaltspunkte völlig in der Luft hängen würde (z. B. BGH, Urteil vom 5. Mai 1992, X ZR 133/90, zitiert nach Juris;… Löffelmann/Fleischmann, Architektenrecht, Rdn. 1689).
  • KG, 13.06.2019 - 27 U 31/19

    Werklohnanspruch bei einem gekündigten Pauschalpreisvertrag

    Hält der Besteller die vom Unternehmer erhobene Vergütungsforderung jedoch für übersetzt, weil er glaubt, der Unternehmer habe höhere Ersparnisse gehabt, als dieser auf die vereinbarte Vergütung angerechnet habe, so ist es jedoch seine, des Bestellers, Sache, dies darzutun und zu beweisen (vgl. BGH, NJW-RR 1992, 1077, 1078; BGHZ 69, 274 = NJW 1978, 160 = WM 1977, 1307; RGZ 104, 93 (95);… Baumgärtel, Hdb. d. Beweislast 1, 2. Aufl., § 649 BGB Rdnr. 1 m. w. Nachw.).

    Rn. 23 Gleiches gilt für die behauptete Ersparnis innerbetrieblicher Aufwendungen (BGH, NJW-RR 1992, 1077, 1078).

  • OLG Naumburg, 09.02.2007 - 10 U 47/05

    Wegfall des Sicherungsbedürfnisses nach § 648 a BGB erst bei feststehender …

  • OVG Bremen, 19.01.2022 - 2 LB 358/21

    Gewährung von Verwendungszulage - Schätzung; Verwendungszulage

  • OVG Bremen, 02.02.2022 - 2 LB 141/21

    Zahlung einer Verwendungszulage - Anspruchshöhe; Schätzung; Topfwirtschaft; …

  • OLG Saarbrücken, 02.03.2004 - 7 U 519/03

    Abschluss eines Anzeigenvertrages mit einem Zeitschriftenverlag durch eine …

  • OLG Brandenburg, 11.07.2001 - 7 U 186/00

    Begriff der Freizeitveranstaltung

  • OVG Bremen, 20.01.2022 - 2 LB 132/21

    Verwendungszulage - Schätzung; Topfwirtschaft; Verwendungszulage

  • LG Leipzig, 15.12.1995 - 6 O 6235/95
  • OVG Bremen, 27.01.2022 - 2 LB 133/21

    Verwendungszulage - Schätzung; Verwendungszulage

  • KG, 26.09.1997 - 4 U 3098/95

    Darlegungs- und Beweislast bei Abwicklung eines Pauschalvertrages (Rückzahlung …

  • OLG Köln, 25.10.1996 - 3 U 195/95

    Fälligkeit einer Rechnungsforderung; Verwirkung des Einwandes der mangelnden …

  • OLG Köln, 12.10.1994 - 17 U 17/94
  • OLG Naumburg, 19.09.1994 - 1 U 169/93

    Vergütungsanspruch nach Kündigung eines Werkvertrages; Erforderlichkeit der …

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