Rechtsprechung
| BGH, 26.03.2019 - X ZR 171/18 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht: Voraussetzung eines im Berufungsrechtszug gestellten Vollstreckungsschutzantrages; überwiegendes Interesse des Gläubigers an der Durchsetzung des Auskunftsanspruchs bei Patentverletzung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 712 Abs 1 ZPO, § 719 Abs 2 ZPO, § 140b PatG
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht: Voraussetzung eines im Berufungsrechtszug gestellten Vollstreckungsschutzantrages; überwiegendes Interesse des Gläubigers an der Durchsetzung des Auskunftsanspruchs bei Patentverletzung - IWW
§ 719 Abs. 2 ZPO, § 712 Abs. 1 ZPO, §§ 719 Abs. 1, 707 ZPO, § 712 ZPO, § 297 ZPO, § 140b PatG, § 140b Abs. 4 PatG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 719 Abs. 2 ; PatG § 140b
Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Verletzung eines europäischen Patents; Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Auskunftsanspruch gegenüber dem Verletzten nach dem PatG
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 10.10.2014 - 4c O 13/14
- OLG Düsseldorf, 18.10.2018 - 2 U 73/14
- BGH, 26.03.2019 - X ZR 171/18
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.09.2018 - X ZR 76/18
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Patentverletzung: …
Auszug aus BGH, 26.03.2019 - X ZR 171/18
Die Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings grundsätzlich nicht in Betracht, wenn der Schuldner es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 Abs. 1 ZPO zu stellen (BGH…, Beschluss vom 4. Juni 2008 - XII ZR 55/08, NJW-RR 2008, 1038 Rn. 5;… Beschluss vom 20. März 2012 - V ZR 275/11, NJW 2012, 1292 Rn. 5; Beschluss vom 25. September 2018 - X ZR 76/18, GRUR 2018, 1295 Rn. 3 - Werkzeuggriff).Rn. 6 Ein Antrag nach § 712 Abs. 1 ZPO hätte zudem gemäß § 297 ZPO in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht gestellt werden müssen (vgl. BGH, GRUR 2018, 1295 Rn. 4 - Werkzeuggriff).
Rn. 8 a) Im Anwendungsbereich von § 140b PatG sind die mit der Auskunft und der Offenbarung seiner Abnehmer gegenüber dem Gläubiger verbundenen Nachteile für den Schuldner regelmäßig wegen des vom Gesetz höher gewichteten Gläubigerinteresses ungeachtet des Umstands hinzunehmen, dass sie regelmäßig nicht zu ersetzen sind, sollte das Berufungsurteil aufgehoben werden (BGH GRUR 2018, 1295 Rn. 5 - Werkzeuggriff).
- BGH, 20.03.2012 - V ZR 275/11
Voraussetzungen einer einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das …
Auszug aus BGH, 26.03.2019 - X ZR 171/18
Die Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings grundsätzlich nicht in Betracht, wenn der Schuldner es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 Abs. 1 ZPO zu stellen (BGH…, Beschluss vom 4. Juni 2008 - XII ZR 55/08, NJW-RR 2008, 1038 Rn. 5; Beschluss vom 20. März 2012 - V ZR 275/11, NJW 2012, 1292 Rn. 5;… Beschluss vom 25. September 2018 - X ZR 76/18, GRUR 2018, 1295 Rn. 3 - Werkzeuggriff).Rn. 5 In dem während des Berufungsverfahrens gestellten Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach §§ 719 Abs. 1, 707 ZPO, dem das Berufungsgericht mit Beschluss vom 1. Oktober 2015 stattgegeben hatte, kann schon wegen der unterschiedlichen Zielrichtung ein Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO nicht gesehen werden (vgl. BGH NJW 2012, 1292 Rn. 5).
- BGH, 04.06.2008 - XII ZR 55/08
Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren
Auszug aus BGH, 26.03.2019 - X ZR 171/18
Die Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings grundsätzlich nicht in Betracht, wenn der Schuldner es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 Abs. 1 ZPO zu stellen (BGH, Beschluss vom 4. Juni 2008 - XII ZR 55/08, NJW-RR 2008, 1038 Rn. 5;… Beschluss vom 20. März 2012 - V ZR 275/11, NJW 2012, 1292 Rn. 5;… Beschluss vom 25. September 2018 - X ZR 76/18, GRUR 2018, 1295 Rn. 3 - Werkzeuggriff). - BGH, 17.05.2018 - X ZR 19/16
Streitpatent bezüglich einer Filterpatrone zum Einsetzen in einen …
Auszug aus BGH, 26.03.2019 - X ZR 171/18
Das Berufungsgericht hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen, nachdem der Senat die von der Beklagten zu 3 erhobene Nichtigkeitsklage mit Urteil vom 17. Mai 2018 (X ZR 19/16) abgewiesen hatte.
- OLG Köln, 02.10.2019 - 22 U 102/18
Vorzeitige Beendigung eines Gewerberaummietvertrages
Es handelt sich um einen Sachantrag (BGH Beschl. v. 25.9.2018 - X ZR 76/18, BeckRS 2018, 25200), der nach Schluss der mündlichen Verhandlung unzulässig ist, selbst wenn er in einem nachgelassenen Schriftsatz gestellt wird (BGH, Beschl. v.07.11.2017 XI ZR 529/17, BeckRS 2017, 133092; BGH Beschl. v. 26.3.2019 - X ZR 171/18, BeckRS 2019, 6784).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".