Rechtsprechung
| BGH, 16.03.2004 - X ZR 185/00 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Imprägnieren von Tintenabsorbierungsmitteln
EPÜ Art. 52 ff., Art. 69, Art. 138; IntPatÜG Art. II § 6; PatG §§ 81 ff., §§ 110 ff.
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
EPÜ Art. 69; ; EPÜ Art. 52 ff.; ; EPÜ Art. 138; ; IntPatÜG Art. II § 6; ; PatG §§ 81 ff.; ; PatG §§ 110 ff.
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Patent zum Imprägnieren von Tintenabsorbierungsmitteln; Nichtigkeit eines Patentanspruchs; Bemessungsregel für das Ausmaß einer Druckdifferenz ; Ungenügende Beschreibung eines Streitpatents ; Befüllung eines Tintenversorgungstanks mit einem relativ zur umgebenden ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Imprägnieren von Tintenabsorbierungsmitteln"; Auslegung eines Patentanspruchs im Nichtigkeitsverfahren
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Patentrecht - Auslegung eines angegriffenen Patentanspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 2004, 579
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.09.2003 - X ZR 7/00
"blasenfreie Gummibahn I"; Prüfungsmaßstab im Patentnichtigkeitsverfahren; …
Auszug aus BGH, 16.03.2004 - X ZR 185/00
Für diese Feststellung gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Feststellung des Sinngehalts und bei der Auslegung des Patents im Verletzungsstreit (vgl. Sen.Urt. v. 24.9. 2003 - X ZR 7/00, GRUR 2004, 47 - blasenfreie Gummibahn I, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen). - BGH, 12.02.2003 - X ZR 200/99
"Hochdruckreiniger", Begriff der erfinderischen Tätigkeit
Auszug aus BGH, 16.03.2004 - X ZR 185/00
Denn bei der Beurteilung, ob der beanspruchten Lösung eine erfinderische Bedeutung beizumessen ist, muß von dem ausgegangen werden, was die Erfindung gegenüber dem Stand der Technik tatsächlich leistet (Sen.Urt. v. 12.2.2003 - X ZR 200/99, GRUR 2003, 693 - Hochdruckreiniger m.w.N.). - BGH, 10.12.2002 - X ZR 68/99
"Kosmetisches Sonnenschutzmittel"; Erfinderische Tätigkeit bei Kombination …
Auszug aus BGH, 16.03.2004 - X ZR 185/00
Der Umstand, daß die in dem beanspruchten Verfahren mit Tinte imprägnierten Tintenabsorbierungsmittel möglicherweise in besonderer Weise von Lufteinschlüssen frei sind, ist daher kein unerwarteter und überraschender Effekt und kann daher eine erfinderische Tätigkeit ebenfalls nicht begründen (vgl. auch Sen.Urt. v. 10.12.2002 - X ZR 68/99, GRUR 2003, 317 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel). - BGH, 21.10.2003 - X ZR 220/99
Teilweise Nichtigkeit eines Patents betreffend einen Tintenversorgungstank für …
Auszug aus BGH, 16.03.2004 - X ZR 185/00
Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 22. Oktober 2003 in dem zwischen den Parteien geführten Nichtigkeitsverfahren X ZR 220/99 ausgeführt hat, ist es für den Fachmann eine Selbstverständlichkeit, einen Tintenversorgungstank, in dem die für den Druckvorgang erforderliche Tinte bereit gehalten wird, mit einem Luftloch zu versehen, durch das in dem Maße, in dem beim Druck Tinte verbraucht wird, Luft in den Tintenversorgungstank eintreten kann, so daß das Entstehen eines den Tintenfluß störenden oder verhindernden Unterdrucks vermieden wird.
- BGH, 14.05.2009 - Xa ZR 148/05
Heizer
Hierin liegt mithin im Sinn ständiger Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 10.12.2002 - X ZR 68/99, GRUR 2003, 317 - kosmetisches Sonnenschutzmittel I; Urt. v. 12.02.2003 - X ZR 200/99, GRUR 2003, 693 - Hochdruckreiniger; Urt. v. 16.03.2004 - X ZR 185/00, GRUR 2004, 579 - Imprägnieren von Tintenabsorbierungsmitteln; EPA T 21/81, ABl. - OLG Düsseldorf, 18.12.2015 - 2 U 35/15
Durchsetzung von Patentansprüchen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes
Das Aufzeigen bisher nicht bekannter Nutzen bei Anwendung bekannter Maßnahmen gibt dem Fachmann in der Regel keine über den Stand der Technik hinausgehende Lehre, hier fehlt daher die Neuheit (vgl. BGH, GRUR 2003, 317 Kosmetisches Sonnenschutzmittel I; GRUR 2003, 693 - Hochdruckreiniger; GRUR 2004, 579 - Tintenabsorbierungsmittel;… Benkard a.a.O.). - BGH, 07.09.2004 - X ZR 186/00
Zurückweisung der Nichtigkeitsklage gegen ein Patent betreffend einen …
1. Wie der gerichtliche Sachverständige in seinem schriftlichen Gutachten dargelegt und der Senat bereits in den zwischen den Parteien ergangenen Urteilen vom 17. Februar 2004 (X ZR 48/00, GRUR 2004, 583 - Tintenstandsdetektor) und vom 16. März 2004 (X ZR 185/00, GRUR 2004, 579 - Imprägnieren von Tintenabsorbierungsmitteln) ausgeführt hat, ist Fachmann auf dem hier einschlägigen Gebiet ein Diplom-Ingenieur mit Universitäts- oder Fachhochschulausbildung auf dem Gebiet der Feinwerktechnik mit mehrjähriger Berufserfahrung in der Entwicklung von Tintenpatronen für Nadeldrucker, Tintenstrahldrucker und ähnliche Geräte.
- OLG Düsseldorf, 10.12.2015 - 2 U 36/15
Durchsetzung von Patentansprüchen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes
Das Aufzeigen bisher nicht bekannter Nutzen bei Anwendung bekannter Maßnahmen gibt dem Fachmann in der Regel keine über den Stand der Technik hinausgehende Lehre, hier fehlt daher die Neuheit (vgl. BGH, GRUR 2003, 317 Kosmetisches Sonnenschutzmittel I; GRUR 2003, 693 - Hochdruckreiniger; GRUR 2004, 579 - Tintenabsorbierungsmittel;… Benkard a.a.O.). - BGH, 16.06.2009 - X ZR 61/05
Nichtigerklärung eines Patents für einen doppellumigen Katheder, da der …
Hierbei handelt es sich jedoch um einen Effekt, der durch die Ausbildung der dauerhaften Krümmungen in dem flexiblen Material der bekannten Verlängerungsrohre zentralvenöser Katheter zwangsläufig auftritt, also um einen bloßen "Bonus-Effekt", der bei Ausbildung der dauerhaften U-Form in dem elastischen Material der Verlängerungsrohre zu erwarten ist und demzufolge eine Wertung des patentierten Gegenstandes als auf erfinderischer Tätigkeit beruhend nicht trägt (…vgl. Sen.Urt. v. 10.12.2002 - X ZR 68/99, GRUR 2003, 317 - kosmetisches Sonnenschutzmittel I; Sen.Urt. v. 16.3.2004 - X ZR 185/00, GRUR 2004, 579 - Imprägnieren von Tintenabsorbierungsmitteln;… vgl. Jestaedt in Benkard, EPÜ, Art. 56 Rdn. 111;… Keukenschrijver in Busse, PatG, 6. Aufl., § 4 PatG Rdn. 73;… Asendorf/Schmidt in Benkard, PatG u. GebrMG, 10. Aufl., § 4 PatG Rdn. 56). - LG Düsseldorf, 14.01.2014 - 4a O 207/12
Mobile Anzeigevorrichtung
Aus dem Verbot einer sachlichen Einschränkung folgt deshalb nur ein Verbot, einen Patentanspruch unter seinen Sinngehalt auszulegen (vgl. BGH GRUR 2004, 579 - Imprägnierung von Tintenabsorbierungsmitteln). - LG Düsseldorf, 31.03.2009 - 4b O 56/08
Portionenkapsel
Wollte man hingegen bei der Auslegung des Merkmals (2) fordern, nur ein solches Verteilorgan sei vom Schutzbereich umfasst, das in einer bestimmten Weise ein gleichmäßiges Durchströmen bewirke, hieße das, das Klagegebrauchsmuster in unstatthafter Weise "unter seinen Wortlaut" auszulegen (BGH GRUR 2004, 579 - Imprägnieren von Tintenabsorbierungsmitteln; vgl. auch BGH GRUR 1999, 909, 912 - Spannschraube).Maßgeblich ist dabei nicht die in der Gebrauchsmusterschrift bezeichnete Aufgabe, sondern eine objektivierte Aufgabe in dem Sinne, dass es darauf ankommt, was die beanspruchte Lösung gegenüber dem Stand der Technik tatsächlich leistet (so ausdrücklich zum PatG: BGH GRUR 1985, 31, 32 - Acrylfasern; BGH GRUR 2004, 579, 582 - Imprägnieren von Tintenabsorbierungsmitteln; BGH GRUR 2005, 141, 142 - Anbieten interaktiver Hilfe).
- OLG Düsseldorf, 19.02.2026 - 2 U 78/24
Erfolglose Berufung der Klägerin mangels Ansprüche gegen die Beklagte wegen …
Rn. 149 Die Aufgabe eines Patentanspruchs ergibt sich daraus, was die vorgeschlagenen Mittel für sich und in ihrer Gesamtheit erkennbar tatsächlich leisten (BGH, GRUR 2004, 579 (582) - Imprägnieren von Tintenabsorbierungsmitteln;… GRUR 2010, 602 Rn. 27 - Gelenkanordnung;… GRUR 2011, 607 Rn. 12 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel III;… GRUR 2012, 1122 Rn. 22 - Palettenbehälter III;… GRUR 2012, 1130 Rn. 9 - Leflunomid;… GRUR 2018, 390 Rn. 32 - Wärmeenergieverwaltung;… vgl. Senat, Urt. v. 18.07.2024 - I-2 U 27/24, GRUR-RS 2024, 21335 Rn. 43 - Reinigungszentrifuge;… Urt. v. 30.10.2025 - I-2 U 21/24, GRUR-RS 2025, 32252 Rn. 63 - Abstandsstück m.w.N.). - BPatG, 07.08.2024 - 9 W (pat) 19/21 Vielmehr liegt der vorgenommenen Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit der Gegenstand der Erfindung in der Gesamtheit seiner Lösungsmerkmale in ihrem technischen Zusammenhang zugrunde (vgl. BGH GRUR 2001, 730 - Trigonellin), wobei nicht die in der Patentschrift formulierte Aufgabe heranzuziehen, sondern darauf abzustellen ist, was die beanspruchte Lösung gegenüber dem Stand der Technik insgesamt tatsächlich leistet (vgl. BGH GRUR 2004, 579 - Imprägnieren von Tintenabsorbierungsmitteln).
- BPatG, 17.02.2023 - 4 Ni 1/23
Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung.Patentnichtigkeitssache - "Heißkanaldüse …
Die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit unter objektiver Betrachtung schließt ein, dass die in der Patentschrift formulierte Aufgabe nicht zur Beurteilung der erfinderischen Leistung herangezogen wird, sondern darauf abzustellen ist, was die beanspruchte Lösung gegenüber dem Stand der Technik insgesamt tatsächlich leistet (BGH, Urteil vom 16. März 2004 - X ZR 185/00, GRUR 2004, 579 - Imprägnieren von Tintenabsorbierungsmitteln;… Asendorf / Schmidt in Benkard, PatG, 11. Aufl., § 4 PatG Rn. 24 m. zahlr. N.; zur Gefahr des "Zerhackens" der Erfindung durch Merkmalsgliederungen vgl. Meier-Beck, GRUR 2001, 967 f.). - BPatG, 08.08.2005 - 34 W (pat) 702/03
Widerruf eines Patents; Zulässigkeit der Verteidigung eines Schutzrechts …
- BPatG, 08.03.2005 - 34 W (pat) 7/03
- BPatG, 04.03.2004 - 34 W (pat) 37/02
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