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Rechtsprechung
   BGH, 16.10.2001 - X ZR 212/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10067
BGH, 16.10.2001 - X ZR 212/99 (https://dejure.org/2001,10067)
BGH, Entscheidung vom 16.10.2001 - X ZR 212/99 (https://dejure.org/2001,10067)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 2001 - X ZR 212/99 (https://dejure.org/2001,10067)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.03.1998 - X ZB 31/97

    Unwirksamkeit der Zustellung bei Unvollständigkeit der Urteilsausfertigung

    Auszug aus BGH, 16.10.2001 - X ZR 212/99
    Die Zustellung einer abgekürzten Urteilsausfertigung ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe setzt daher die Berufungsfrist nicht in Lauf (BGH, Beschl. v. 31.5.1990 - VII ZB 1/90, NJW-RR 1991, 255; BGH, Beschl. v. 23.9.1992 - I ZB 2/92, ZIP 1993, 74, 75; Sen.Beschl. BGHZ 138, 166, 168).
  • BGH, 23.09.1992 - I ZB 2/92

    Wirksamkeit der Urteilszustellung bei abweichendem Ausfertigungsvermerk

    Auszug aus BGH, 16.10.2001 - X ZR 212/99
    Die Zustellung einer abgekürzten Urteilsausfertigung ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe setzt daher die Berufungsfrist nicht in Lauf (BGH, Beschl. v. 31.5.1990 - VII ZB 1/90, NJW-RR 1991, 255; BGH, Beschl. v. 23.9.1992 - I ZB 2/92, ZIP 1993, 74, 75; Sen.Beschl. BGHZ 138, 166, 168).
  • BGH, 31.05.1990 - VII ZB 1/90

    Zustellung eines unechten Versäumnisurteils ohne Tatbestand und …

    Auszug aus BGH, 16.10.2001 - X ZR 212/99
    Die Zustellung einer abgekürzten Urteilsausfertigung ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe setzt daher die Berufungsfrist nicht in Lauf (BGH, Beschl. v. 31.5.1990 - VII ZB 1/90, NJW-RR 1991, 255; BGH, Beschl. v. 23.9.1992 - I ZB 2/92, ZIP 1993, 74, 75; Sen.Beschl. BGHZ 138, 166, 168).
  • OLG Celle, 23.08.2018 - 13 U 71/18

    Beginn der Einspruchsfrist bei Zustellung eines nicht mit Tatbestand und …

    Rn. 12 Zwar entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass die Zustellung eines entgegen §§ 313a, 313b ZPO nicht mit Tatbestand und Entscheidungsgründen versehenen Urteils die Berufungsfrist (und entsprechend auch die Revisionsfrist) nicht in Gang setzt (BGH…, Beschluss vom 31. Mai 1990 - VII ZB 1/90, juris Rn. 10 f.; Urteil vom 16. Oktober 2001 - X ZR 212/99, juris Rn. 7 f.).
  • OLG Düsseldorf, 27.09.2022 - 10 U 262/21

    Rechtsstellung des Mieters von nach Beginn der Corona-Pandemie angemieteten …

    Nur diese löst den Lauf der Berufungsfrist aus, denn der Partei soll es ermöglicht werden, auf gesicherter Grundlage innerhalb der gesetzlichen Frist zu prüfen, ob sie ein Rechtsmittel einlegen will, wie die Klägerin selbst die höchstrichterliche Rechtsprechung zutreffend zitiert (BGH, Urt. v. 16.10.2001 - X ZR 212/99).
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