Rechtsprechung
| BGH, 11.06.1970 - X ZR 23/68 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft einer lizenzierten Erfindung - Schadenersatz eines Lizenzgebers gegenüber einem Lizenznehmer wegen Nichterfüllung - Anwendung von Bestimmungen aus dem Recht eines Pachtvertrages auf einen Lizenzvertrag - Anspruch beim Fehlen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1970, 1503
- MDR 1970, 839
- GRUR 1970, 547
- DB 1970, 1435
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.11.1952 - III ZR 72/52
Streitverkündung
Auszug aus BGH, 11.06.1970 - X ZR 23/68
Diese Bindung tritt aber nicht ein, soweit über die Grundlagen der im nachfolgenden Prozeß anhängigen Ansprüche im Vorprozeß eine tatsächliche oder rechtliche Beurteilung noch nicht erfolgt ist (BGHZ 8, 72, 82, 83), oder, sofern sie erfolgt ist, die Entscheidung nicht auf ihr beruht. - RG, 27.05.1904 - VII 3/04
Werkvertrag. ; Mangel. ; Schadensersatz.
Auszug aus BGH, 11.06.1970 - X ZR 23/68
Dem steht nicht entgegen, daß ein solcher Anspruch beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften eines Werkes mit Rücksicht auf die abschließende gesetzliche Regelung der Gewährleistungsansprüche beim Werkvertrag verneint wird (RGZ 58, 173, 180; RG SeuffArch 76 Nr. 80; RG WarnRspr 1915 Nr. 79). - RG, 12.04.1913 - I 19/13
Überlassung eines Geheimverfahren; Haftung
Auszug aus BGH, 11.06.1970 - X ZR 23/68
Mit Rücksicht auf die gleichliegenden Interessen beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften einer lizenzierten Erfindung ist der der Regelung in den §§ 463 und 538 i.V.m.§ 581 BGB zugrunde liegende Rechtsgedanke, daß derjenige, der derartige Zusicherungen macht, beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung einzustehen hat, auf den Lizenzvertrag entsprechend anzuwenden (vgl. RGZ 82, 155, 158).
- BGH, 04.11.1987 - VIII ZR 314/86
Umfang des Wandelungsrechts beim Erwerb von Hard- und Software
ee) Die mit dem Verkauf des Datenträgers einhergehende, auf dauernden Erwerb angelegte Überlassung vorgefertigter Standardsoftware läßt sich schließlich auch nicht mit Lizenzverträgen über ein Fertigungsverfahren oder eine Erfindung vergleichen, auf die der Bundesgerichtshof nur beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften die §§ 463, 538, 581 BGB entsprechend angewendet hat (BGH Urteil vom 11. Juni 1970 - X ZR 23/68 - "Kleinfilter« - GRUR 1970, 547), ansonsten aber bei technischer Unbrauchbarkeit des Vertragsgegenstandes die allgemeinen schuldrechtlichen Grundsätze über das anfängliche Unvermögen heranzieht, weil die Vorschriften über die Sachmängelhaftung beim Kauf auf Überlegungen beruhten, die auf den Lizenzvertrag nicht zuträfen (BGH Urteil vom 28. Juni 1979 - X ZR 13/78 - "Mineralwolle« = GRUR 1979, 768). - FG München, 02.04.2014 - 1 K 1807/10
Zur bilanziellen Behandlung einer Schlusszahlung im Rahmen eines Medienfonds
Er enthält je nach Ausgestaltung des Lizenzvertrages Elemente des Kauf, Miet- und/oder Gesellschaftsvertrages oder aber des Pachtvertrages (Bundesgerichtshof - BGH -, Urteil vom 11. Juni 1970, DB 1970, 1435). - FG München, 17.06.2016 - 1 K 266/12
Anforderungen an die bilanzielle Behandlung einer Schlusszahlung im Rahmen eines …
Er enthält je nach Ausgestaltung des Lizenzvertrages Elemente des Kauf-, Miet- und/oder Gesellschaftsvertrages oder aber des Pachtvertrages (vgl. Bundesgerichtshof - BGH -, Urteil vom 11. Juni 1970, X ZR 23/68, [...]).
- FG Münster, 15.12.2010 - 8 K 1543/07
Kein pRAP bei Rechtskaufvertrag
Je nach Ausgestaltung des Lizenzvertrages enthält dieser Elemente des Kauf-, Miet- und/oder Gesellschaftsvertrages oder aber des Pachtvertrages (Bundesgerichtshof - BGH -, Urteil vom 11.06.1970, DB 1970, 1435). - BGH, 28.06.1979 - X ZR 13/78
Anforderungen an die ordnungsgemäße Besetzung eines Gerichtes - Nicht vertretbare …
- FG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 12 K 12022/10
Passivierung einer Erstattungsverpflichtung betreffend ein durch das …
In der zivilgerichtlichen Rechtsprechung werden selbst die aus einem (reinen) Lizenzvertrag folgenden Rechtsbeziehungen verbreitet nach Maßgabe der miet- bzw. pachtrechtlichen Normen bestimmt (vgl. etwa Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 11. Juni 1970 - X ZR 23/68, Neue Juristische Wochenschrift [NJW] 1970, 1503; Oberlandesgericht [OLG] Hamm, Urteil vom 02. März 1993 - 7 U 39/92, NJW-Rechtsprechungs-Report 1993, 1270 ).
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