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Weitere Entscheidung unten: BGH, 04.06.1987

Rechtsprechung
   BGH, 03.11.1987 - X ZR 27/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1354
BGH, 03.11.1987 - X ZR 27/86 (https://dejure.org/1987,1354)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1987 - X ZR 27/86 (https://dejure.org/1987,1354)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1987 - X ZR 27/86 (https://dejure.org/1987,1354)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • Wolters Kluwer

    Patentrecht - Europäisches Patent - Patentfähigkeit - Schutz - Sprachenregelung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 102, 118
  • NJW 1988, 1464
  • MDR 1988, 406
  • GRUR 1988, 290
  • GRUR Int. 1988, 586
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

    Auszug aus BGH, 03.11.1987 - X ZR 27/86
    Das Europäische Patentamt als Organ der Europäischen Patentorganisation (Art. 4 Abs. 2 Buchst. a EPÜ), die nach Art. 5 EPÜ Rechtspersönlichkeit besitzt, übt mit der ihm durch die Vertragsstaaten nach dem Europäischen Patentübereinkommen und seiner Ausführungsordnung übertragenen Befugnis zur Erteilung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland wirksamer europäischer Patente keine deutsche nationale Hoheitsgewalt aus, auf die deutsches einfaches Gesetzesrecht anwendbar sein könnte, sondern übt eine eigene, ihr von den Vertragsstaaten überlassene überstaatliche, nichtdeutsche Hoheitsgewalt aus (vgl. dazu BVerfGE 58, 1, 29 - "Eurocontrol«).

    Die rechtliche Ausgestaltung einer zwischenstaatlichen Einrichtung ist im Hinblick auf die in Art. 24 Abs. 1 GG zum Ausdruck kommende Verfassungsentscheidung für eine internationale Zusammenarbeit nicht schon deshalb mit dem Grundgesetz unvereinbar, weil sie für die in der Bundesrepublik Deutschland tätigen Gewerbetreibenden Erschwerungen bei der Durchsetzung ihrer Rechte und bei der Beachtung von Rechten Dritter zur Folge hat (vgl. BVerfGE 58, 1, 41 f.).

  • BGH, 23.11.1965 - Ia ZB 210/63

    Dem Patentschutz zugängliches "bestimmtes" Verfahren zur Herstellung von …

    Auszug aus BGH, 03.11.1987 - X ZR 27/86
    Die Tatsache, daß mit einer in einem europäischen Patent unter Schutz gestellten Lehre ein Erfolg auf ästhetischem Gebiet erstrebt wird, berührt die Patentfähigkeit nicht, wenn der Erfolg mit technischen Mitteln erreicht wird (BGH, GRUR 1966, 249 - Suppenrezept; BGH, NJW 1967, 2114 = GRUR 1967, 590 - Garagentor).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats zum deutschen Patentgesetz kann das mit einem neuen technischen Verfahren (GRUR 1966, 249 - Suppenrezept) oder mit einer einen Gegenstand betreffenden Erfindung (GRUR 1967, 590 - Garagentor) erstrebte Ziel oder der angestrebte Erfolg auch auf ästhetischem Gebiet liegen.

  • BGH, 18.05.1967 - Ia ZR 37/65

    Nichtigerklärung eines Patents mangels Patentfähigkeit - Mangelnder technischer …

    Auszug aus BGH, 03.11.1987 - X ZR 27/86
    Die Tatsache, daß mit einer in einem europäischen Patent unter Schutz gestellten Lehre ein Erfolg auf ästhetischem Gebiet erstrebt wird, berührt die Patentfähigkeit nicht, wenn der Erfolg mit technischen Mitteln erreicht wird (BGH, GRUR 1966, 249 - Suppenrezept; BGH, NJW 1967, 2114 = GRUR 1967, 590 - Garagentor).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats zum deutschen Patentgesetz kann das mit einem neuen technischen Verfahren (GRUR 1966, 249 - Suppenrezept) oder mit einer einen Gegenstand betreffenden Erfindung (GRUR 1967, 590 - Garagentor) erstrebte Ziel oder der angestrebte Erfolg auch auf ästhetischem Gebiet liegen.

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus BGH, 03.11.1987 - X ZR 27/86
    Es darf dabei nicht in das Grundgefüge der Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland eingebrochen werden; die sie konstituierenden wesentlichen Strukturen dürfen nicht aufgegeben oder ausgehöhlt werden; die zum Grundgefüge der Verfassung zählenden Essentiale des Grundrechtsteils dürfen nicht relativiert und die Grundrechte nicht in ihrem Wesensgehalt angetastet werden (BVerfGE 73, 339, 375 f. m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvR 2368/99

    Zulassung als Vertreter im Verfahren bei dem Europäischen Patentamt

    Rn. 15 Dem Europäischen Patentamt sind Hoheitsrechte zur Ausübung übertragen (vgl. BGHZ 102, 118 ;… F. Völp, Rechtsmittel gegen Beschwerdeentscheidungen des Europäischen Patentamts, GRUR Int 1979, S. 396 ;… E. K. Pakuscher, Die Gewaltenteilung im gewerblichen Rechtsschutz, Festschrift Zeidler, Bd. 2, 1987, S. 1611 , vgl. auch Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte…, Beschluss vom 9. September 1998, Beschwerde 38817/97, Lenzing AG/Vereinigtes Königreich, sowie bereits Urteil vom 18. Februar 1999, Beschwerde 26083/94, Waite u. Kennedy/Deutschland, NJW 1999, S. 1173).
  • BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 1458/03

    Verfassungsgerichtliche Überprüfung einer Einstellungsentscheidung des …

    Dem Patentamt als maßgeblichem Exekutivorgan der EPO sind dergleichen Hoheitsrechte zur Ausübung übertragen worden (…vgl. Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2001 - 2 BvR 2368/99 -, NJW 2001, S. 2705 f.; Bundesgerichtshof, Urteil vom 3. November 1987 - X ZR 27/86 (BPatG) -, BGHZ 102, 118 ).
  • BVerfG, 22.06.2006 - 2 BvR 2093/05

    Verfassungsgerichtliche Überprüfung einer Einstellungsentscheidung des …

    Dem Patentamt als maßgeblichem Exekutivorgan der EPO sind Hoheitsrechte zur Ausübung übertragen worden, deren Adressaten unmittelbar die Rechtssubjekte und Rechtsanwendungsorgane der staatlichen Rechtsordnung sind (…vgl. Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2001 - 2 BvR 2368/99 -, NJW 2001, S. 2705 f.; Bundesgerichtshof, Urteil vom 3. November 1987 - X ZR 27/86 (BPatG) -, BGHZ 102, 118 ).
  • BGH, 16.03.2010 - X ZR 47/06

    Europäisches Patentrecht: Statthaftigkeit des Antrags auf Feststellung der …

    Der deutsche Gesetzgeber habe gegen verfassungsrechtliche Vorgaben verstoßen, als er es bei Inkrafttreten des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen vom 21. Juni 1976 bei der Sprachenregelung des Europäischen Patentübereinkommens belassen und von der ihm durch Art. 65 Abs. 1 und 3 EPÜ und Art. 70 Abs. 3 und 4 EPÜ eingeräumten Ermächtigung, eine Übersetzung in die deutsche Sprache vorzusehen, keinen Gebrauch gemacht habe (vgl. im Einzelnen: Sen. BGHZ 102, 118, 120 ff. - Kehlrinne).
  • BGH, 07.02.1995 - X ZR 58/93

    Zulässigkeit der Änderung eines europäischen Patents gem. § 64 Abs. 1 …

    Wirkungsangaben tragen zu einer Lehre zum technischen Handeln nichts bei (…vgl. hierzu Benkard, a.a.O., Rdn. 44 und Rdn. 62 zu § 1 PatG jeweils m.N.; aus der Rechtsprechung u.a. BGH GRUR 1966, 249, 250 - Suppenrezept; GRUR 1977, 152, 153 - Kennungsscheibe; GRUR 1988, 290, 293 re. Sp. - Kehlrinne; GRUR 1986, 531, 532 [BGH 25.02.1986 - X ZR 8/85] - Flugkostenminimierung).
  • VGH Bayern, 10.01.2022 - 3 B 21.80

    Kürzung des Familienzuschlags bei Tätigkeit beim Europäischen Patentamt

    Dem Patentamt als maßgeblichem Exekutivorgan der EPO sind dergleichen Hoheitsrechte zur Ausübung übertragen worden (…vgl. BVerfG, B.v. 4.4.2001 - 2 BvR 2368/99 - juris Rn. 15; BGH, U.v. 3.11.1987 - X ZR 27/86 - juris Rn. 19).
  • BPatG, 21.12.2000 - 35 W (pat) 1/00

    Voraussetzungen für das sortenschutzrechtliche Widerspruchsbeschwerdeverfahren - …

    Das Widerspruchsverfahren steht den hier aufgeworfenen Fragen nicht derart fern, dass dem Verletzungsgericht die Entscheidung über diese Fragen überlassen bleiben müsste, bei dem Ansprüche aus dem Sortenschutz geltend gemacht werden (vgl BGH GRUR 1988, 290, 291 - Kehlrinne - für das Patent-Nichtigkeitsverfahren; BPatGE 42, 233, 237 - Bausatz für Fachwerkbauten - für das Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren).
  • BPatG, 02.07.1998 - 13 W (pat) 36/97

    Patent - Technische Lehre und ästhetischen Formschöpfung

    Indessen berührt ein Erfolg auf ästhetischem Gebiet die Patentfähigkeit nicht, wenn der Erfolg mit technischen Mitteln erreicht wird (BGH GRUR 1988, 290 "Kehlrinne").
  • BPatG, 27.08.2001 - 9 W (pat) 11/00
    Wenn der Fachmann auf diese Weise durch den Einsatz technischer Mittel einen ästethischen Effekt erzielt, steht dies nach gefestigter Rechtsprechung einer Patentierung nicht entgegen (BGH Mitt 1972, 235 - Rauhreifkerze; BGH GRUR 1967, 590 - Garagentor; BGH GRUR 1988, 290 - Kehlrinne;… Busse, 5. Aufl. § 1 Rdn 41;… Benkard, 9. Aufl. § 1 Rdn 99 Abs. 2;… Schulte PatG 6. Aufl. § 1 Rdn 79 bis 82).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.06.1987 - X ZR 27/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1060
BGH, 04.06.1987 - X ZR 27/86 (https://dejure.org/1987,1060)
BGH, Entscheidung vom 04.06.1987 - X ZR 27/86 (https://dejure.org/1987,1060)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 1987 - X ZR 27/86 (https://dejure.org/1987,1060)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Entschädigung von durch ein Gericht herangezogenen Sachverständigen - Voraussetzungen zur Bestimmung der Höhe der Entschädigung eines Sachverständigen - Anforderungen an die Erforderlichkeit des Zeitaufwands eines Sachverständigen - Anerkennung von Aufwendungen eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZSEG § 3 Abs. 1, 2, 3, § 8 Abs. 1 Nr. 1, 2
    Angemessenheit des Zeitaufwands eines Sachverständigen

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1470
 
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Wird zitiert von ... (30)

  • LSG Bayern, 10.03.2015 - L 15 RF 5/15

    Entschädigung gem. § 4 JVEG

    Rn. 27 Die erforderliche Zeit im Sinn des § 8 Abs. 2 JVEG ist nach einem abstrakten und objektiven Maßstab zu ermitteln, der sich an dem erforderlichen Zeitaufwand eines Sachverständigen mit durchschnittlicher Befähigung und Erfahrung bei sachgemäßer Auftragserledigung mit durchschnittlicher Arbeitsintensität orientiert (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 26.07.2007, Az.: 1 BvR 55/07; Bundesgerichtshof - BGH -, Beschlüsse vom 04.06.1987, Az.: X ZR 27/86, vom 16.12.2003, Az.: X ZR 206/98, und vom 07.01.2006, Az.: X ZR 65/03; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 14.05.2012, Az.: L 15 SF 276/10 B E, und vom 18.05.2012, Az.: L 15 SF 104/11).

    Angemessen zu berücksichtigten sind dabei der Umfang des dem Sachverständigen unterbreiteten Streitstoffs, der Grad der Schwierigkeit der zu beantwortenden Fragen unter Berücksichtigung der gutachterlichen Sachkunde auf dem betreffenden Gebiet, der Umfang des Gutachtens und die Bedeutung der Streitsache (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. z.B. Beschlüsse vom 04.06.1987, Az.: X ZR 27/86, und vom 16.12.2003, Az.: X ZR 206/98, aber auch sozialgerichtliche Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Senats vom 14.05.2012, Az.: L 15 SF 276/10 B E, und vom 18.05.2012, Az.: L 15 SF 104/11; Thüringer LSG, Beschluss vom 05.03.2012, Az.: L 6 SF 1854/11).

    Auch die (einmalige) Wiedergabe der Beweisfragen (unter der Überschrift "Beantwortung der Beweisfragen") ist bei der Ermittlung des Zeitaufwands für die Beurteilung und Beantwortung der Beweisfragen zu berücksichtigen (vgl. Beschluss des Senats vom 14.05.2012, Az.: L 15 SF 276/10 B E; BGH, Beschluss vom 04.06.1987, Az.: X ZR 27/86).

  • LSG Bayern, 24.04.2014 - L 15 SF 368/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Gutachten - …

    Rn. 22 Die erforderliche Zeit im Sinn des § 8 Abs. 2 JVEG ist nach einem abstrakten und objektiven Maßstab zu ermitteln, der sich an dem erforderlichen Zeitaufwand eines Sachverständigen mit durchschnittlicher Befähigung und Erfahrung bei sachgemäßer Auftragserledigung mit durchschnittlicher Arbeitsintensität orientiert (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 26.07.2007, Az.: 1 BvR 55/07; Bundesgerichtshof - BGH -, Beschlüsse vom 04.06.1987, Az.: X ZR 27/86, vom 16.12.2003, Az.: X ZR 206/98, und vom 07.01.2006, Az.: X ZR 65/03; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 14.05.2012, Az.: L 15 SF 276/10 B E, und vom 18.05.2012, Az.: L 15 SF 104/11).

    Angemessen zu berücksichtigten sind dabei der Umfang des dem Sachverständigen unterbreiteten Streitstoffs, der Grad der Schwierigkeit der zu beantwortenden Fragen unter Berücksichtigung der gutachterlichen Sachkunde auf dem betreffenden Gebiet, der Umfang des Gutachtens und die Bedeutung der Streitsache (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. z.B. Beschlüsse vom 04.06.1987, Az.: X ZR 27/86, und vom 16.12.2003, Az.: X ZR 206/98, aber auch sozialgerichtliche Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Senats vom 14.05.2012, Az.: L 15 SF 276/10 B E, und vom 18.05.2012, Az.: L 15 SF 104/11; Thüringer LSG, Beschluss vom 05.03.2012, Az.: L 6 SF 1854/11).

    Auch die (einmalige) Wiedergabe der Beweisfragen ist bei der Ermittlung des Zeitaufwands für die Beurteilung und Beantwortung der Beweisfragen zu berücksichtigen (vgl. Beschluss des Senats vom 14.05.2012, Az.: L 15 SF 276/10 B E; BGH, Beschluss vom 04.06.1987, Az.: X ZR 27/86).

  • BGH, 07.11.2006 - X ZR 65/03

    Erforderlichkeit der aufgewendeten Stunden für ein Sachverständigengutachten

    Als erforderlich ist dabei grundsätzlich nur derjenige Zeitaufwand anzusetzen, den ein Sachverständiger mit durchschnittlichen Fähigkeiten und Kenntnissen braucht, um sich nach sorgfältigem Aktenstudium ein Bild von den zu beantwortenden Fragen machen zu können und nach eingehenden Überlegungen seine gutachtliche Stellungnahme schriftlich niederzulegen (Sen.Beschl. v. 4.6.1987 - X ZR 27/86, NJW-RR 1987, 1470 = Liedl, Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen - Nichtigkeitsklagen, 1987/88, 173).
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