Rechtsprechung
| BGH, 12.03.2024 - X ZR 31/23 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 651h Abs. 1 Satz 3 BGB, § 651h Abs. 3 BGB, § 651h Abs. 1 Satz 2 BGB, § 651h Abs. 1 Satz 1 BGB, § 651h Abs. 3 Satz 1 BGB, § 651h Abs. 3 Satz 2 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 651h Abs. 1 S. 3; BGB § 651h Abs. 3
Erhebliche Beeinträchtigung der Reise aufgrund der Coronapandemie (hier verneint); Reisewarnung des Auswärtigen Amts als Indizwirkung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kein Entschädigungsanspruch bei vorhersehbaren Risiken: Zumutbarkeit der Reise trotz Covid-19-Pandemie
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 28.06.2022 - 21 C 328/21
- LG Düsseldorf, 24.02.2023 - 22 S 170/22
- BGH, 12.03.2024 - X ZR 31/23
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- EuGH, 29.02.2024 - C-299/22
Tez Tour - Vorlage zur Vorabentscheidung - Pauschalreisen und verbundene …
Auszug aus BGH, 12.03.2024 - X ZR 31/23
Rn. 23 Dies steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, nach der Risiken, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses für den Reisenden bestanden haben oder vorhersehbar waren, grundsätzlich nicht als außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände geltend gemacht werden können (EuGH, Urteil vom 29. Februar 2024 - C-299/22 Rn. 73 ff. - Tez Tour).Die Frage, ob die im Zeitpunkt des Rücktritts bestehenden Risiken im Zeitpunkt der Buchung bereits vorhersehbar waren, haben die Gerichte der Mitgliedstaaten aus der Perspektive eines durchschnittlichen, normal informierten und angemessen aufmerksamen Reisenden aufgrund der Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu würdigen (EuGH, Urteil vom 29. Februar 2024 - C-299/22 Rn. 82 - Tez Tour).
- BGH, 14.11.2023 - X ZR 115/22
Pauschalreisevertrag: Rücktritt vor Reisebeginn wegen erheblicher …
Auszug aus BGH, 12.03.2024 - X ZR 31/23
Ausreichend ist vielmehr, wenn im Zeitpunkt der Buchung ungewiss ist, wie sich die Situation weiterentwickeln wird, und eine erhebliche Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass es innerhalb kurzer Zeit zu gravierenden Veränderungen kommt (BGH, Urteil vom 14. November 2023 - X ZR 115/22, MDR 2024, 152 Rn. 28).Wie der Senat bereits entschieden hat, reicht dies aus, um ein Risiko als vorhersehbar anzusehen (BGH, Urteil vom 14. November 2023 - X ZR 115/22, MDR 2024, 152 Rn. 26 ff.).
- EuGH, 29.02.2024 - C-584/22
Kiwi Tours - Vorlage zur Vorabentscheidung - Pauschalreisen und verbundene …
- BGH, 28.03.2023 - X ZR 78/22
Entschädigungsfreier Rücktritt von einer Pauschalreise in die Türkei während der …
Auszug aus BGH, 12.03.2024 - X ZR 31/23
Rn. 18 Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, ist es in der Regel nicht zu beanstanden, dass ein Tatrichter die Covid-19-Pandemie als Umstand bewertet, der grundsätzlich geeignet ist, die Durchführung der Pauschalreise erheblich zu beeinträchtigen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 28. März 2023 - X ZR 78/22, NJW-RR 2023, 828 Rn. 21 = RRa 2023, 118). - BGH, 19.09.2023 - X ZR 103/22
Coronabedingter Rücktritt von Pauschalreise trotz Reisewarnung des Auswärtigen …
Auszug aus BGH, 12.03.2024 - X ZR 31/23
Einem Reisenden, der in einer solchen Situation eine Reise bucht, ist es in der Regel zumutbar, die Reise auch dann anzutreten, wenn die im Zeitpunkt der Buchung bestehenden oder absehbaren Risiken zum Zeitpunkt des Reisebeginns fortbestehen (BGH, Urteil vom 19. September 2023 - X ZR 103/22, NJW-RR 2023, 1540 Rn. 41). - EuGH, 08.06.2023 - C-407/21
Pauschalreisen und Covid-19-Pandemie: Eine nationale Regelung, nach der die …
- BGH, 23.04.2024 - X ZR 58/23
Pauschalreisevertrag: Begriff der unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände im …
Einem Reisenden, der in einer solchen Situation eine Reise bucht, ist es in der Regel zumutbar, die Reise auch dann anzutreten, wenn die im Zeitpunkt der Buchung bestehenden oder absehbaren Risiken zum Zeitpunkt des Reisebeginns fortbestehen (BGH…, Urteil vom 19. September 2023 - X ZR 103/22, NJW-RR 2023, 1540 Rn. 41; Urteil vom 12. März 2024 - X ZR 31/23).
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