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Rechtsprechung
   BGH, 25.01.1979 - X ZR 40/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,612
BGH, 25.01.1979 - X ZR 40/77 (https://dejure.org/1979,612)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1979 - X ZR 40/77 (https://dejure.org/1979,612)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1979 - X ZR 40/77 (https://dejure.org/1979,612)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsverbindlichkeit eines Schiedsgutachtens - Maßstab für die Überprüfung eines Schiedsgutachtens auf offenbare Unrichtigkeit - Offensichtliche Unrichtigkeit eines Schiedsgutachtens und daruas folgender Schiedsspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsverbindlichkeit eines Schiedsgutachtens; Maßstab für die Überprüfung eines Schiedsgutachtens auf offenbare Unrichtigkeit; Offensichtliche Unrichtigkeit eines Schiedsgutachtens und daruas folgender Schiedsspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Ergebnis des Gutachtens, Offenbare Unrichtigkeit, Schiedsgutachter, Schwerwiegende Begründungsmängel, Verbindlichkeitsgrundsatz

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1885
  • MDR 1979, 577
  • FamRZ 1979, 692
  • DB 1979, 1743
 
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Wird zitiert von ... (105)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.06.1952 - II ZR 104/51

    Nachprüfung eines Schiedsgutachtens

    Auszug aus BGH, 25.01.1979 - X ZR 40/77
    Zutreffend und im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist auch die Rechtsansicht des Berufungsgerichts, daß im Falle der Leistungsbestimmung durch ein Schiedsgutachten § 319 Abs. 1 BGB anwendbar ist, daß jedoch bei offenbarer Unrichtigkeit die Unverbindlichkeit geltend gemacht werden kann (RGZ 96, 60; 152, 204; BGHZ 6, 339 [BGH 25.06.1952 - II ZR 104/51] ; BGH LM § 317 BGB Nr. 7).
  • BGH, 02.02.1977 - VIII ZR 155/75

    Erhöhung einer Pacht - Verzinsung des Kapitaleinsatzes bei Grundbesitz - …

    Auszug aus BGH, 25.01.1979 - X ZR 40/77
    Führen schon in dem Gutachten ausdrücklich niedergelegte Erwägungen, die von einem Fachmann auf den ersten Blick als unrichtig erkannt werden, zu der Feststellung, daß das Gutachten unverbindlich ist, dann gilt dies erst recht, wenn die Ausführungen des Gutachtens so lückenhaft sind, daß der Fachmann das Ergebnis aus dem Gesamtzusammenhang des Schiedsgutachtens überhaupt nicht überprüfen kann (BGH NJW 1977, 801, 802).
  • BGH, 20.02.1970 - V ZR 35/67

    Anforderungen an die Auslegung eines Pachtvertrages - Bestimmung des …

    Auszug aus BGH, 25.01.1979 - X ZR 40/77
    Vielmehr liegt eine offenbare Unrichtigkeit dann vor, wenn sie sich einem sachkundigen Beobachter sofort aufdrängt (BGH LM § 317 BGB Nr. 8; § 319 BGB Nr. 13; BGH BB 1963, 281; BGH Betrieb 1970, 827).
  • OLG Stuttgart, 15.03.2017 - 14 U 3/14

    GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer: Umfang und Auslegung eines …

    Die Überprüfung hat sich aber darauf zu beschränken, ob das in dem Schiedsgutachten gewonnene Ergebnis offenbar unrichtig ist, darf dagegen nicht zu dessen voller Überprüfung auf sachliche Richtigkeit führen (vgl. etwa BGH, Urt. v. 25.01.1979 - X ZR 40/77 - Tz. 20 m. w. N.).

    Rn. 212 (b) Die Einwände der Berufung gegen das Gutachten P. greifen nicht durch; jedenfalls eine offenbare Unrichtigkeit liegt - worauf es, wie erwähnt, allein ankommt (s. etwa BGH, Urt. v. 25.01.1979 - X ZR 40/77 - Tz. 20) - nicht vor; dem Antrag auf Einholung eines weiteren Gutachtens (BB 17 f., GA 604 f.) zur Wertbestimmung nach dem "Stuttgarter Verfahren" war und ist daher nicht nachzugehen (§ 412 Abs. 1 ZPO).

    Abgesehen davon käme es ohnehin nur auf den Sachverhalt an, der dem Gutachter Dr. P. unterbreitet worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 25.01.1979 - X ZR 40/77 - Tz. 22; v. 23.11.1984 - V ZR 120/83 - Tz. 11;… Urt. v. 14.07.1986 - II ZR 249/85 - Tz. 7).

    Abgesehen davon käme es ohnehin nur auf den Sachverhalt an, der dem Gutachter Dr. P. unterbreitet worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 25.01.1979 - X ZR 40/77 - Tz. 22;… Urt. v. 23.11.1984 - V ZR 120/83 - Tz. 11;… Urt. v. 14.07.1986 - II ZR 249/85 - Tz. 7).

  • BSG, 25.11.2010 - B 3 KR 1/10 R

    Krankenversicherung - Versorgung mit häuslicher Krankenpflege - Schiedsspruch …

    Rn. 36 b) Die bei Schiedssprüchen nach § 132a Abs. 2 SGB V maßgebliche "Unbilligkeit" kann sowohl darin bestehen, dass der Schiedsspruch auf schwerwiegenden verfahrensrechtlichen Mängeln (zB Begründungsmängel, Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, vgl BGH NJW 1979, 1885; BGH NJW 1991, 2698; OLG Schleswig SchlHA 1999, 236) beruht, als auch darin, dass das gefundene Ergebnis materiell unrichtig ist oder gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstößt (zB durch einseitige Berücksichtigung der Interessen einer Partei oder wenn sich die Leistungsbestimmung völlig über die Entwicklung am betreffenden Markt hinwegsetzt).
  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 351/81

    Verzug mit familienrechtlichen Unterhaltspflichten; Entbehrlichkeit einer …

    Den Unterhaltsanspruch nach einer von der Halbteilung abweichenden Quote der zusammengerechneten Einkünfte zu bemessen, wie es im angefochtenen Urteil geschehen ist, widerspricht dem Grundsatz der gleichmäßigen Teilhabe der Ehegatten am ehelichen Lebensstandard (BGH Urteil vom 13. Juni 1979 - IV ZR 189/77 - FamRZ 1979, 692, 693 f; Senatsurteil vom 8. April 1981 - IVb ZR 566/80 - FamRZ 1981, 539, 541).
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