Rechtsprechung
| BGH, 29.09.1987 - X ZR 44/86 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Anerkenntnis - Arbeitnehmer-Erfindung - Schutzrecht - Schiedsstelle
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbEG § 17
"Vinylpolymerisate"; Anerkennung einer Arbeitnehmererfindung durch den Arbeitgeber - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 102, 28
- NJW 1988, 1216
- MDR 1988, 140
- GRUR 1988, 123
- GRUR 1988, 125
- BB 1988, 563
- DB 1988, 496
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.01.1983 - X ZR 47/82
Zahlungspflicht des Lizenznehmers
Auszug aus BGH, 29.09.1987 - X ZR 44/86
1964, 449 (451, 452) - Drehstromwicklung - im Falle der beschränkten Inanspruchnahme einer Diensterfindung; ferner die st. Rspr. des Senats zur Vergütungspflicht des Lizenznehmers bei fehlender Rechtsbeständigkeit des Vertragsschutzrechts: zuletzt BGH, NJW 1977, 104 = GRUR 1977, 107 (109) - Werbespiegel; BGH, NJW 1984, 2943 = GRUR 1983, 237 (238 f.) - Brückenlegepanzer).Erst wenn die Vernichtbarkeit des Schutzrechts offenbar oder wahrscheinlich ist und es dadurch seine wirtschaftliche Bedeutung für den Arbeitgeber verliert, etwa weil Mitbewerber nach dem Schutzrecht arbeiten, ohne eine Verletzungsklage befürchten zu müssen, kann der Fall eintreten, daß dem Arbeitgeber die Fortzahlung der Vergütung nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht mehr zuzumuten ist (BGH, NJW 1977, 104 = GRUR 1977, 107 (109) - Werbespiegel; BGH, NJW 1984, 2943 = GRUR 1983, 237 (238 f.) - Brückenlegepanzer).
Es überzeugt der Hinweis, daß der Vergütungsanspruch bei erfolgreichem Patentnichtigkeits- oder Gebrauchsmusterlöschungsverfahren (so schon BGH, NJW 1984, 2943 = GRUR 1983, 237 - Brückenlegepanzer) nicht rückwirkend entfällt.
Aus der Heranziehung der Grundsätze des BGH vom 23.6.1977 (LM § 10 ArbEG Nr. 1 - Blitzlichtgeräte) und vom 25.1.1983 (NJW 1984, 2943 - Brückenlegepanzer) folgt, daß der Arbeitgeber sich beim Auffinden neuheitsschädlichen Materials nach vorangegangener Anerkennung der Schutzwürdigkeit dann für die Zukunft von der Vergütungsverpflichtung zu lösen vermag, wenn die mangelnde Schutzwürdigkeit vom Arbeitnehmererfinder anerkannt wird (§ 17 I ArbnErfG) oder aber im Verfahren nach § 17 II ArbnErfG, gegebenenfalls durch Gerichtsentscheid, festgestellt worden ist (vgl. Gaul, MittPatAnw 1987, 191).
- BGH, 23.06.1977 - X ZR 6/75
Anmeldung von Erfindungen als Diensterfindungen zum Patent - Anspruch auf Zahlung …
Auszug aus BGH, 29.09.1987 - X ZR 44/86
Die Revision verkennt, daß auch bei einer unbeschränkt in Anspruch genommenen Diensterfindung, die zur Erteilung eines Schutzrechts geführt hat, der Arbeitgeber, der das Schutzrecht benutzt, sich dem Arbeitnehmererfinder gegenüber im Streit um die Vergütung der Diensterfindung nicht mit Erfolg darauf berufen kann, dem Gegenstand des Schutzrechts fehlten die sachlichen Schutzvoraussetzungen, solange die fehlende Schutzfähigkeit nicht - in einem Patentnichtigkeits- oder Gebrauchsmusterlöschungsverfahren - rechtskräftig festgestellt ist (BGH, GRUR 1977, 784 (786, 787) - Blitzlichtgeräte; vgl. auch BGH, LM § 10 ArbEG Nr. 1 = GRUR.Dies gilt auch wegen der mit dem Lizenzvertrag vergleichbaren Positionen des Arbeitgebers zum Arbeitnehmer (BGH, LM § 10 ArbEG Nr. 1 = GRUR 1977, 784 - Blitzlichtgeräte).
Insoweit werden dann die Arbeitsvertragsparteien bei Handhabung einer betriebsgeheimen Erfindung entsprechend der Forderung des Senats im Anschluß an die Grundsätze des Senats in Erkenntnis vom 23.6.1977 (LM § 10 ArbEG Nr. 1 = GRUR 1977, 784 - Blitzlichtgeräte) wie Lizenzvertragsparteien behandelt.
- BGH, 28.09.1976 - X ZR 22/75
Gebrauchsmusterlizenzvertrag über Blinkwerbespiegel - Folgen der …
Auszug aus BGH, 29.09.1987 - X ZR 44/86
1964, 449 (451, 452) - Drehstromwicklung - im Falle der beschränkten Inanspruchnahme einer Diensterfindung; ferner die st. Rspr. des Senats zur Vergütungspflicht des Lizenznehmers bei fehlender Rechtsbeständigkeit des Vertragsschutzrechts: zuletzt BGH, NJW 1977, 104 = GRUR 1977, 107 (109) - Werbespiegel; BGH, NJW 1984, 2943 = GRUR 1983, 237 (238 f.) - Brückenlegepanzer).Erst wenn die Vernichtbarkeit des Schutzrechts offenbar oder wahrscheinlich ist und es dadurch seine wirtschaftliche Bedeutung für den Arbeitgeber verliert, etwa weil Mitbewerber nach dem Schutzrecht arbeiten, ohne eine Verletzungsklage befürchten zu müssen, kann der Fall eintreten, daß dem Arbeitgeber die Fortzahlung der Vergütung nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht mehr zuzumuten ist (BGH, NJW 1977, 104 = GRUR 1977, 107 (109) - Werbespiegel; BGH, NJW 1984, 2943 = GRUR 1983, 237 (238 f.) - Brückenlegepanzer).
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
Auszug aus BGH, 29.09.1987 - X ZR 44/86
Der gegenteilige Standpunkt des Senats stellt für den Arbeitgeber als Unternehmer eine mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip des Art. 12 S. 2 GG (BVerfGE 7, 377 - Apothekenurteil) nicht zu vereinbarende Beschränkung der beruflichen Ausübungsfreiheit dar (so auch Schmelcher, in: Anm. EGR ArbnErfG § 17 Nr. 11), daß eine Verfassungsbeschwerde nach Art. 93 GG gerechtfertigt erscheint.
- LG Düsseldorf, 16.03.1999 - 4 O 171/98 Der Arbeitgeber bleibt an sein Anerkenntnis grundsätzlich in gleicher Weise gebunden, wie er gebunden wäre, wenn auf die Erfindung ein Schutzrecht erteilt worden wäre (vgl. BGH, GRUR 1988, 123 - Venylpolymerisate;… Bartenbach/Volz, a.a.O., § 17 Rdnr. 34).
Die Regelung des § 17 ArbNErfG stellt den Arbeitgeber, der eine Diensterfindung unbeschränkt in Anspruch genommen hat, sie aber wegen berechtigter Belange seines Betriebes nicht bekannt werden lassen will, vor die Wahl, entweder die Schutzfähigkeit der Erfindung gegenüber dem Arbeitnehmer anzuerkennen oder, wenn er die Schutzfähigkeit der Diensterfindung - wie hier - nicht anerkennt, zur Herbeiführung einer Einigung über die Schutzfähigkeit der Diensterfindung die Schiedsstelle anzurufen (vgl. BGH, GRUR 1988, 123, 124 - Vinylpolymerisate).
Rn. 119 Dem steht im übrigen die vom Kläger angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofes "Vinylpolymerisate" (GRUR 1988, 123) nicht entgegen, weil dort der Arbeitgeber die Schutzfähigkeit der Diensterfindung gegenüber dem Arbeitnehmer anerkannt hatte.
Durch die Regelung des § 17 ArbNErfG hat der Gesetzgeber die Rechtsposition des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber im Vergleich zu derjenigen bei nicht geheimgehaltenen Erfindungen aber gerade nicht verändern wollen (vgl. BGH, GRUR 1988, 123, 124 - Vinylpolymerisate).
- BGH, 15.05.1990 - X ZR 119/88
Patentnichtigkeitsklage des Arbeitgebers gegen ein an einen Arbeitnehmer …
Jede Art der Inanspruchnahme läßt den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmererfinders entstehen, ohne daß sich der Arbeitgeber mit Erfolg auf die mangelnde Schutzfähigkeit der Erfindung berufen kann (vgl. für die beschränkte Inanspruchnahme § 10 Abs. 2 ArbEG; für die unbeschränkte BGH GRUR 1963, 135 - Cromegal und 1971, 475 - Gleichrichter; GRUR 1988, 123, 124 - Vinylpolymerisate m.w.N.).Eine Ausnahme erleidet dieser Grundsatz nur dann, wenn das Schutzrecht, weil offenbar oder wahrscheinlich vernichtbar, von den Konkurrenten des Patentinhabers nicht mehr beachtet wird und dadurch die aufgrund des Ausschließungsrechts gegenüber den Mitbewerbern erlangte Vorzugsstellung verlorengeht (vgl. BGH GRUR 1988, 123, 124 - Vinylpolymerisate).
- BPatG, 31.05.2012 - 2 Ni 1/11
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zur Formänderung von vergütungs-, …
Jede Art der Inanspruchnahme lässt den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmererfinders entstehen, ohne dass sich der Arbeitgeber mit Erfolg auf die mangelnde Schutzfähigkeit der Erfindung berufen kann (vgl. für die beschränkte Inanspruchnahme § 10 Abs. 2 ArbEG; für die unbeschränkte BGH GRUR 1963, 135 - Cromegal und 1971, 475 - Gleichrichter; GRUR 1988, 123, 124 - Vinylpolymerisate m. w. N.).Rn. 26 Eine Ausnahme erfährt dieser Grundsatz nur dann, wenn das Schutzrecht, weil offenbar oder wahrscheinlich vernichtbar, von den Konkurrenten des Patentinhabers nicht mehr beachtet und respektiert wird und dadurch die aufgrund des Ausschließungsrechts gegenüber den Mitbewerbern erlangte Vorzugsstellung verlorengeht (vgl. BGH GRUR 1988, 123, 124 - Vinylpolymerisate).
- BGH, 12.11.1991 - KZR 12/90
"Pflegesatzvereinbarung"; Rechtsnatur einer Pflegesatzvereinbarung
Ob eine Streitigkeit öffentlich- oder bürgerlichrechtlich ist, richtet sich, wenn eine ausdrückliche Rechtswegzuweisung des Gesetzgebers fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (vgl. GmS-OGB BGHZ 97, 312, 313, 314 [BGH 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85]- Orthopädische Hilfsmittel m.w.N.; GmS-OGB BGHZ 102, 28 [BGH 29.09.1987 - X ZR 44/86]O, 283 - Rollstühle; GmS-OGB BGHZ 108, 284, 286, 287;… BGH, Urt. v. 12.3.1991 - KZR 26/89, BGH WuW/E 2707 - Einzelkostenerstattung). - LG Düsseldorf, 14.03.2013 - 4a O 52/06
Betonschutzwände II (Arbeitnehmererf.)
Vor diesem Hintergrund lässt sich nicht feststellen, dass eine Vernichtbarkeit des Schutzrechts offenbar oder wahrscheinlich ist und es seine wirtschaftliche Verwertbarkeit für die Beklagte tatsächlich verloren hat (vgl. BGH, GRUR 1988, 123 (124) - Vinylpolymerisate). - LG Düsseldorf, 20.12.2005 - 4a O 502/04
Drahtinjektionsmaschine (Arbeitnehmererf.)
In diesem Fall entfällt der Vergütungsanspruch bereits mit dem tatsächlichen Verlust der Vorzugsstellung (BGH, Urteil vom 29.09.1987, GRUR 1988, 123, 124 - Vinylpolymerisate).
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