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Rechtsprechung
   BGH, 13.06.2023 - X ZR 47/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,19264
BGH, 13.06.2023 - X ZR 47/21 (https://dejure.org/2023,19264)
BGH, Entscheidung vom 13.06.2023 - X ZR 47/21 (https://dejure.org/2023,19264)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 2023 - X ZR 47/21 (https://dejure.org/2023,19264)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Patentnichtigkeitsverfahren: beschränkte Verteidigung eines mit Teilnichtigkeitsklage angegriffenen Patentanspruchs - Anschlussklemme

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Anschlussklemme

    § 81 PatG, § 82 PatG
    Patentnichtigkeitsverfahren: beschränkte Verteidigung eines mit Teilnichtigkeitsklage angegriffenen Patentanspruchs - Anschlussklemme

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der beschränkten Verteidigung eines mit einer Teilnichtigkeitsklage angegriffenen Patentanspruchs durch Kombination mit den Merkmalen eines nicht angegriffenen Unteranspruchs mangels Rechtsschutzinteresses; Streitpatent betreffend eine Anschlussklemme mit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 82

  • rechtsportal.de

    PatG § 82

  • datenbank.nwb.de

    Patentnichtigkeitsverfahren: beschränkte Verteidigung eines mit Teilnichtigkeitsklage angegriffenen Patentanspruchs - Anschlussklemme

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit der beschränkten Verteidigung eines angegriffenen Patentanspruchs mit einer Teilnichtigkeitsklage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 1400
  • GRUR 2023, 1274
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.03.2017 - X ZR 10/15

    Patentnichtigkeitssache: Zulässigkeit einer beschränkten Verteidigung des Patents …

    Auszug aus BGH, 13.06.2023 - X ZR 47/21
    Die beschränkte Verteidigung eines mit einer Teilnichtigkeitsklage angegriffenen Patentanspruchs durch Kombination mit den Merkmalen eines nicht angegriffenen Unteranspruchs ist mangels Rechtsschutzinteresses unzulässig (Bestätigung von BGH, Urteil vom 1. März 2017 - X ZR 10/15, GRUR 2017, 604 Rn. 27 ff. - Ankopplungssystem).

    Dies sei nach den Grundsätzen der Entscheidung "Ankopplungssystem" (BGH, Urteil vom 1. März 2017 - X ZR 10/15, GRUR 2017, 604 Rn. 18 f.) unzulässig.

    Rn. 150 a) Nach der Rechtsprechung des Senats ist die beschränkte Verteidigung eines mit einer Teilnichtigkeitsklage angegriffenen Patentanspruchs durch Kombination mit den Merkmalen eines nicht angegriffenen Unteranspruchs unzulässig, weil hierfür kein Rechtsschutzinteresse besteht (BGH, Urteil vom 1. März 2017 - X ZR 10/15, GRUR 2017, 604 Rn. 27 ff. - Ankopplungssystem).

  • BGH, 28.06.2022 - X ZR 67/20

    Patentnichtigkeitsverfahren: Umfang der Offenbarung bei einer Patentanmeldung …

    Auszug aus BGH, 13.06.2023 - X ZR 47/21
    Rn. 161 Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein beanspruchter Gegenstand ursprünglich offenbart, wenn die im Anspruch bezeichnete technische Lehre den Ursprungsunterlagen in ihrer Gesamtheit unmittelbar und eindeutig als eine mögliche Ausführungsform der Erfindung zu entnehmen ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 28. Juni 2022 - X ZR 67/20, GRUR 2022, 1575 Rn. 68 - Übertragungsparameter;… Urteil vom 13. Dezember 2022 - X ZR 115/20, Rn. 37).

    Das gilt insbesondere dann, wenn von mehreren Merkmalen eines Ausführungsbeispiels, die zusammengenommen, aber auch für sich betrachtet, dem erfindungsgemäßen Erfolg förderlich sind, nur eines oder nur einzelne in den Anspruch aufgenommen worden sind (vgl. nur BGH, Urteil vom 28. Juni 2022 - X ZR 67/20, GRUR 2022, 1575 Rn. 69 - Übertragungsparameter;… Urteil vom 13. Dezember 2022 - X ZR 115/20, Rn. 38).

  • BGH, 13.12.2022 - X ZR 115/20

    Streitpatent betreffend einen Gurtstraffer; Ursprüngliche Offenbarung eines …

    Auszug aus BGH, 13.06.2023 - X ZR 47/21
    Rn. 161 Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein beanspruchter Gegenstand ursprünglich offenbart, wenn die im Anspruch bezeichnete technische Lehre den Ursprungsunterlagen in ihrer Gesamtheit unmittelbar und eindeutig als eine mögliche Ausführungsform der Erfindung zu entnehmen ist (vgl. nur BGH…, Urteil vom 28. Juni 2022 - X ZR 67/20, GRUR 2022, 1575 Rn. 68 - Übertragungsparameter; Urteil vom 13. Dezember 2022 - X ZR 115/20, Rn. 37).

    Das gilt insbesondere dann, wenn von mehreren Merkmalen eines Ausführungsbeispiels, die zusammengenommen, aber auch für sich betrachtet, dem erfindungsgemäßen Erfolg förderlich sind, nur eines oder nur einzelne in den Anspruch aufgenommen worden sind (vgl. nur BGH…, Urteil vom 28. Juni 2022 - X ZR 67/20, GRUR 2022, 1575 Rn. 69 - Übertragungsparameter; Urteil vom 13. Dezember 2022 - X ZR 115/20, Rn. 38).

  • BGH, 05.10.2016 - X ZR 78/14

    Opto-Bauelement - Patentnichtigkeitssache: Auswirkungen einer formell …

    Auszug aus BGH, 13.06.2023 - X ZR 47/21
    Rn. 125 Wie auch die Berufung im Ansatz nicht verkennt, liegt die Rechtfertigung, eine bestimmte Entgegenhaltung als Ausgangspunkt technischer Überlegungen heranzuziehen, in der Regel in dem Bemühen des Fachmanns, für einen bestimmten Zweck eine bessere oder andere Lösung zu finden, als sie der Stand der Technik zur Verfügung stellt (vgl. nur BGH, Urteil vom 5. Oktober 2016 - X ZR 78/14, GRUR 2017, 148 Rn. 43 - Opto-Bauelement).
  • BGH, 09.06.2026 - X ZR 35/24

    Referenzkontur

    Die Wahl eines Ausgangspunkts für die Lösung eines technischen Problems bedarf einer Rechtfertigung (Bestätigung von BGH…, Urteil vom 5. Oktober 2016 - X ZR 78/14, GRUR 2017, 148 Rn. 42 f. - Opto-Bauelement; Urteil vom 13. Juni 2023 - X ZR 47/21, GRUR 2023, 1274 Rn. 125 - Anschlussklemme).

    Rn. 80 Hierzu bedarf es konkreter Umstände, die dem Fachmann im Prioritätszeitpunkt Veranlassung gaben, eine bestimmte Entgegenhaltung oder Vorbenutzung als Ausgangspunkt seiner Überlegungen heranzuziehen (vgl. nur BGH…, Urteil vom 5. Oktober 2016 - X ZR 78/14, GRUR 2017, 148 Rn. 42 f. - Opto-Bauelement; Urteil vom 13. Juni 2023 - X ZR 47/21, GRUR 2023, 1274 Rn. 125 - Anschlussklemme).

  • BGH, 12.09.2023 - X ZB 12/20

    Gebrauchsmusterlöschungsverfahren: Zulässigkeit der beschränkten Verteidigung …

    Auch im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren ist die beschränkte Verteidigung eines mit einem Teil-Löschungsantrag angegriffenen Anspruchs durch Kombination mit einem insoweit nicht angegriffenen Unteranspruch oder mit einer von mehreren Varianten eines insoweit nicht angegriffenen Unteranspruchs unzulässig (Ergänzung zu BGH…, Urteil vom 1. März 2017 - X ZR 10/15, GRUR 2017, 604 Rn. 33 - Ankopplungssystem und BGH, Urteil vom 13. Juni 2023 - X ZR 47/21, GRUR 2023, 1274 Rn. 150 - Anschlussklemme).

    Ein Rechtsschutzinteresse besteht hingegen, wenn der angegriffene Anspruch lediglich um einen Teil der Merkmale eines nicht angegriffenen Unteranspruchs ergänzt wird (Bestätigung von BGH, Urteil vom 13. Juni 2023 - X ZR 47/21, GRUR 2023, 1274 Rn. 151 - Anschlussklemme).

    Rn. 46 aa) Im Patentnichtigkeitsverfahren ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die beschränkte Verteidigung eines mit einer Teilnichtigkeitsklage angegriffenen Patentanspruchs durch Kombination mit einem insoweit nicht angegriffenen Unteranspruch oder mit einer von mehreren Varianten eines insoweit nicht angegriffenen Unteranspruchs unzulässig (BGH…, Urteil vom 1. März 2017 - X ZR 10/15, GRUR 2017, 604 Rn. 33 - Ankopplungssystem; Urteil vom 13. Juni 2023 - X ZR 47/21, GRUR 2023, 1274 Rn. 150 - Anschlussklemme).

  • BPatG, 12.10.2023 - 8 Ni 36/23

    Patentnichtigkeitssache - "Fahrzeuglenkung mit einem Überlagerungssteller" - zur …

    Rn. 103 1. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die beschränkte Verteidigung eines mit einer Teilnichtigkeitsklage angegriffenen Patentanspruchs durch Kombination mit den Merkmalen eines nicht angegriffenen Unteranspruchs oder mit einer von mehreren Varianten eines insoweit nicht angegriffenen Unteranspruchs unzulässig, weil hierfür kein Rechtsschutzinteresse besteht (vgl. BGH GRUR 2023, 1274, Rn. 150 - Anschlussklemme;… GRUR 2017, 604 Rn. 27 ff. - Ankopplungssystem; BGH, Urteil vom 24.6.1960, I ZR 109/55, Liedl, 395, 410 - Schwingungswalze;… Urteil vom 11.11.2003, X ZR 61/99, BeckRS 2004, 00108 Rn. 27 - Humanmedizinische Abschabungsvorrichtung).

    Ein Rechtsschutzinteresse kann hingegen bestehen, wenn der angegriffene Anspruch lediglich um einen Teil der Merkmale eines nicht angegriffenen Unteranspruchs ergänzt wird, sofern dieser mehrere kumulierende Merkmale beinhaltet (vgl. BGH, GRUR 2023, 1274, Rn. 151 ff. - Anschlussklemme).

    Rn. 107 Die in den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 0 aufgenommenen und verschiedene Maßangaben des Getriebes benennenden Merkmale betreffen dabei nicht lediglich (wie in BGH GRUR 2023, 1274, Rn. 151 ff. - Anschlussklemme) einen Teil der Merkmale dieser nicht angegriffenen Unteransprüche, sondern vielmehr jeweils vollständig die in Anspruch 3 bzw. 11a, b beanspruchte erste Variante, wobei die nicht mit aufgenommenen weiteren Alternativen eigenständige vorteilhafte Weiterbildungen der jeweils ersten Alternative betreffen.

  • BGH, 23.01.2024 - X ZR 6/22

    Erfindung bei Auswahl mehrerer Möglichkeiten - Authentifizierte Abstandsmessung

    Dies gilt insbesondere dann, wenn von mehreren Merkmalen eines Ausführungsbeispiels, die zusammengenommen, aber auch für sich betrachtet, dem erfindungsgemäßen Erfolg förderlich sind, nur eines oder nur einzelne in den Anspruch aufgenommen worden sind (vgl. nur BGH, Urteil vom 13. Juni 2023 - X ZR 47/21, GRUR 2023, 1274 Rn. 161 f. - Anschlussklemme).
  • BGH, 19.09.2023 - X ZR 103/21

    Patentfähigkeit und Schutzfähigkeit des Streitpatents 'Auswahl einer …

    Rn. 82 Nach der Rechtsprechung des Senats ist es allerdings unzulässig, einen mit einer Teilnichtigkeitsklage angegriffenen Patentanspruch in der Weise beschränkt zu verteidigen, dass er mit sämtlichen Merkmalen eines nicht angegriffenen Unteranspruchs kombiniert wird (BGH…, Urteil vom 1. März 2017 - X ZR 10/15, GRUR 2017, 604 Rn. 27 ff. - Ankopplungssystem; BGH, Urteil vom 13. Juni 2023 - X ZR 47/21, GRUR 2023, 1274 Rn. 150 - Anschlussklemme).
  • BGH, 18.11.2025 - X ZR 166/23

    Streitpatent betreffend ein aufblasbares Produkt mit interner Spannstruktur

    Diese liegt in der Regel in dem Bemühen, für einen bestimmten Zweck eine bessere Lösung zu finden (BGH…, Urteil vom 16. Dezember 2008 - X ZR 89/07, BGHZ 179, 168 = GRUR 2009, 382 Rn. 51 - Olanzapin;… Urteil vom 5. Oktober 2016 - X ZR 78/14, GRUR 2017, 148 Rn. 43 - Opto-Bauelement; Urteil vom 13. Juni 2023 - X ZR 47/21, GRUR 2023, 1274 Rn. 125 - Anschlussklemme).
  • BPatG, 17.11.2023 - 4 Ni 60/22
    Dies gilt auch dann, wenn die Merkmale des nicht angegriffenen Unteranspruchs in der verteidigten Fassung zwar nicht wörtlich enthalten sind, wohl aber der Sache nach (BGH, Urteil vom 13. Juni 2023 - X ZR 47/21, GRUR 2023, 1274Rn. 154 (nach juris) - Anschlussklemme).
  • BPatG, 18.11.2025 - 7 Ni 4/24
    2.1 Die beschränkte Verteidigung eines mit einer Teilnichtigkeitsklage angegriffenen Patentanspruchs durch Kombination mit einem insoweit nicht angegriffenen Unteranspruch oder mit einer von mehreren Varianten eines insoweit nicht angegriffenen Unteranspruchs ist unzulässig (BGH GRUR 2023, 1274, Rn. 150 - Anschlussklemme;… GRUR 2023, 1259 Rn. 40 - Schlossgehäuse;… GRUR 2017, 604 Rn. 27 - Ankopplungssystem; BPatG…, Urteil vom 24. Oktober 2022 - 7 Ni 19/20 (EP) -, Rn. 76, juris).
  • BPatG, 12.11.2025 - 4 Ni 3/24
    Da hier auch alle Merkmale aus Patentanspruch 11 in Patentanspruch 1 aufgenommen sind, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis weiter, da nicht nur ein Teil eines nicht angegriffenen Unteranspruchs übernommen ist (BGH, Urteil vom 13. Juni 2023 - X ZR 47/21, GRUR 2023, 1274 - Anschlussklemme).
  • BPatG, 19.03.2024 - 7 Ni 1/22
    Ein Rechtsschutzinteresse besteht dagegen dann, wenn der angegriffene Anspruch lediglich um einen Teil der Merkmale eines nicht angegriffenen Unterspruchs ergänzt wird (BGH, Urteil vom 13. Juni 2023 - X ZR 47/21, GRUR 2023, 1274 Rn. 151 - Anschlussklemme).
  • BPatG, 24.04.2024 - 35 W (pat) 16/22
  • BPatG, 30.07.2025 - 5 Ni 14/23
  • BPatG, 11.07.2024 - 35 W (pat) 2/22
  • BPatG, 11.07.2024 - 35 W (pat) 14/22
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