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Rechtsprechung
   BGH, 08.06.1989 - X ZR 50/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1359
BGH, 08.06.1989 - X ZR 50/88 (https://dejure.org/1989,1359)
BGH, Entscheidung vom 08.06.1989 - X ZR 50/88 (https://dejure.org/1989,1359)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 1989 - X ZR 50/88 (https://dejure.org/1989,1359)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Aufrechnung - Bestrittene Forderung - Unbestrittene Forderung - Unterbrechung der Verjährung - Anerkenntnis der Forderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 208
    Anerkenntnis durch Aufrechnung mit einer bestrittenen Forderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufrechnung mit einer bestrittenen Forderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 107, 395
  • NJW 1989, 2469
  • NJW-RR 1989, 1272 (Ls.)
  • ZIP 1989, 1203
  • MDR 1989, 1098
  • BB 1989, 1715
  • DB 1989, 2164
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.01.1972 - VII ZR 171/70

    Anerkenntnis durch Aufrechnung?; ferner: Verjährung von Vergütungsanspruch bei …

    Auszug aus BGH, 08.06.1989 - X ZR 50/88
    In der Aufrechnung mit einer bestrittenen (und in Wahrheit nicht bestehenden) Forderung gegen eine unbestrittene Forderung kann ein die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis der letzteren i. S. von § 208 BGB gesehen werden; ob dies der Fall ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (Eingrenzung von BGHZ 58, 103 ff. = NJW 1972, 525).

    Diese Beurteilung stehe im Gegensatz zu der Entscheidung des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 24. Januar 1972 (BGHZ 58, 103 ff.), wonach die Aufrechnung mit einer bestrittenen Forderung die Annahme eines Anerkenntnisses im Sinne des § 208 BGB ausschließe.

    c) Im Hinblick auf den weit gefaßten Leitsatz und die über den entscheidenden Einzelfall deutlich hinausgehenden verallgemeinernden Entscheidungsgründe hat der erkennende Senat beim VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs angefragt, ob dieser der Auffassung sei, daß in der Aufrechnung mit einer bestrittenen Forderung gegen eine unbestrittene Forderung schlechterdings - d. h. unabhängig von den Umständen des Einzelfalls - kein die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis der letzteren im Sinne von § 208 BGB gesehen werden könne, und ob er, falls seine Entscheidung vom 24. Januar 1972 (BGHZ 58, 103 ff.) so zu verstehen sein sollte, an ihr festhalte.

    Diese Auffassung liege auch dem in BGHZ 58, 103 ff. auszugsweise veröffentlichten Urteil vom 24. Januar 1972 zugrunde, mit dem ein besonders gelagerter Einzelfall entschieden worden sei.

  • BGH, 29.02.1972 - VI ZR 199/70

    § 533 RVO als Schutzgesetz für Ersatzkassen

    Auszug aus BGH, 08.06.1989 - X ZR 50/88
    Zwar habe der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 24. Januar 1972 (BGHZ 58, 203 ff. [BGH 29.02.1972 - VI ZR 199/70]) die Auffassung vertreten, daß die Aufrechnung mit einer bestrittenen Forderung gegen eine unbestrittene Forderung kein die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis der letzteren im Sinne von § 208 BGB enthalte.
  • BGH, 15.08.2012 - XII ZR 86/11

    Verjährungshemmende Wirkung einer negativen Feststellungsklage

    Maßgeblich ist dabei das vom Tatrichter zu beurteilende Verhalten des Schuldners, für dessen Auslegung und Bewertung es jeweils auf die Umstände des Einzelfalls ankommt (BGH Urteil vom 8. Juni 1989 - X ZR 50/88 - NJW 1989, 2469, 2470 zu § 208 BGB aF; anders noch BGHZ 58, 103 = NJW 1972, 525).
  • BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 1790/13

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf …

    Rn. 30 Das gilt auch für die Frage, ob dem durch den Rechtsanwalt des Antragsgegners unter dem 9. März 2011 - mithin vor dem vom Landgericht angenommenen Eintritt der Verjährung - verfassten und übermittelten Telefax der Inhalt einer gegenüber einem unstreitigen Rückforderungsanspruch erklärten Primäraufrechnung und unter Berücksichtigung der Umstände des Falles zugleich die Bedeutung eines verjährungsrechtlich relevanten Anerkenntnisses beigemessen werden kann (…vgl. dazu BTDrucks 14/6040, S. 120; ferner BGH, Urteil vom 8. Juni 1989 - X ZR 50/88 -, BGHZ 107, S. 395 ;… Grothe, in: Münchener Kommentar zum BGB, Band 1, 6. Auflage 2012, § 212 Rn. 16;… Peters/Jacoby, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2014, § 212 Rn. 27;… Schmidt-Räntsch, in: Erman, BGB, Band 1, 14. Auflage 2014, § 212 Rn. 10); dies hätte gegebenenfalls zur Folge, dass die Verjährung mit dem auf das Anerkenntnis folgenden Tag gemäß § 212 Abs. 1 Nr. 1 Var. 4 BGB neu zu laufen begonnen hätte und somit das Prozesskostenhilfegesuch vom 14. August 2012 gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB zur Hemmung der für eine Verbindlichkeit aus dem Jahr 2001 (neu laufenden) Verjährung geeignet gewesen wäre.
  • OLG Celle, 07.12.2006 - 14 U 61/06

    Rechtsnatur der Rechtsprüfung durch einen öffentlichen Auftraggeber

    Die Erklärung der Aufrechnung mit einer bestrittenen Forderung gegen eine unbestrittene Forderung enthält aber wenn sich nicht aus den Umständen des Einzelfalles etwas anderes ergibt grundsätzlich kein Anerkenntnis der unbestrittenen Forderung (vgl. BGH, NJW 1972, 525 [BGH 24.01.1972 - VII ZR 171/70] und NJW 1989, 2469 [BGH 08.06.1989 - X ZR 50/88];… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rn. 2043).

    Soweit der Bundesgerichtshof der Aufrechnung in Abhängigkeit von den jeweiligen Umständen im Einzelfall verjährungsunterbrechende Wirkung beimisst (vgl. NJW 1989, 2469 [BGH 08.06.1989 - X ZR 50/88]), ist dies im Übrigen auf die vorliegende Fallkonstellation, wo nicht die Auslegung eines tatsächliches Verhaltens (…um das es bei dem verjährungsunterbrechenden Anerkenntnis geht, vgl. Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 212 Rn. 2), sondern die Abgabe einer rechtsgeschäftlichen Erklärung mit weitreichenden Rechtsfolgen in Frage steht, nicht übertragbar.

  • OLG Karlsruhe, 29.09.2008 - 1 U 51/08

    Verjährungshemmung durch Stillhalteabkommen

    Insoweit konnte auch - je nach den Umständen des Einzelfalls - in der Aufrechnung mit einer bestrittenen (und in Wahrheit nicht bestehenden) Forderung gegen eine unbestrittene Forderung ein die Verjährung unterbrechendes "Anerkenntnis" der letzteren in vorgenanntem Sinne gesehen werden (BGHZ 107, 395).
  • OLG Koblenz, 05.02.1999 - 10 U 225/98

    Verjährung einer Werklohnforderung; Erklärung der Aufrechnung mit einer …

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  • LSG Sachsen-Anhalt, 04.02.2010 - L 3 R 458/07
    Zumindest die Aufrechnung bzw. Verrechnung mit einer Forderung, gegen die der Schuldner keine Einwendungen erhoben hat, stellt ein Anerkenntnis im Sinne der vorgenannten Regelungen dar (vgl. Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 8. Juni 1989 - X ZR 50/88 - BGHZ 107, 395, 399).
  • LG Stuttgart, 15.01.2026 - 2 S 2/25

    Anerkenntnis von Hausgeldschulden

    Maßgeblich ist dabei das vom Tatrichter zu beurteilende Verhalten des Schuldners, für dessen Auslegung und Bewertung es jeweils auf die Umstände des Einzelfalls ankommt (…BGH, Urt. v. 15.8. 2012 - XII ZR 86/11, NJW 2012, 3633; BGH, Urteil vom 08.06.1989 - X ZR 50/88, NJW 1989, 2469).
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