Rechtsprechung
| BGH, 02.08.2022 - X ZR 53/21 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Vorlagefrage an EuGH zur Auslegung der Reiserichtlinie: Zeitpunkt der zum Rücktritt berechtigenden außergewöhnlichen Umstände
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 651h Abs 1 S 1 BGB, § 651h Abs 1 S 2 BGB, § 651h Abs 1 S 3 BGB, § 651h Abs 3 S 1 BGB, § 651h Abs 3 S 2 BGB
Vorlagefrage an EuGH zur Auslegung der Reiserichtlinie: Zeitpunkt der zum Rücktritt berechtigenden außergewöhnlichen Umstände - IWW
Art. 267 AEUV, Richtlinie (EU) 2015/2302, Verordnung (EG) Nr. 2006/2004, Richt... linie 2011/83/EU, Richtlinie 90/314/EWG, § 651h Abs. 3 BGB, Art. 12 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2015/2302, § 651h Abs. 1 Satz 2 BGB, § 651h Abs. 1 Satz 1 BGB, § 651h Abs. 1 Satz 3 BGB, § 651h Abs. 3 Satz 1 BGB, § 651h Abs. 3 Satz 2 BGB, § 651h Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 BGB, § 651h Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 651h Abs. 5 BGB
- Wolters Kluwer
Vorlagefrage in einem Rechtsstreit über einen Anspruch eines Reisenden auf Rückzahlung einer Anzahlung für eine Pauschalreise als entscheidungserheblich; Beeinträchtigung der Durchführung der Reise aufgrund von unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen mit ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlagefrage in einem Rechtsstreit über einen Anspruch eines Reisenden auf Rückzahlung einer Anzahlung für eine Pauschalreise als entscheidungserheblich; Beeinträchtigung der Durchführung der Reise aufgrund von unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen mit ...
- rechtsportal.de
Vorlagefrage in einem Rechtsstreit über einen Anspruch eines Reisenden auf Rückzahlung einer Anzahlung für eine Pauschalreise als entscheidungserheblich; Beeinträchtigung der Durchführung der Reise aufgrund von unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen mit ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse (9)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zu den Folgen eines Reiserücktritts wegen Covid 19
- lto.de (Kurzinformation)
BGH legt EuGH vor: Kostenloser Reiserücktritt wegen Corona?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Corona - und der Reiserücktritt
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Vorlage an den EuGH zu den Folgen eines Reiserücktritts wegen Covid 19
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
EuGH muss über Folgen eines Reiserücktritts wegen Covid 19 entscheiden - EuGH muss über Folgen eines Reiserücktritts wegen Covid 19 entscheiden
- versr.de (Kurzinformation)
Vorlage an den EuGH zu den Folgen eines Reiserücktritts wegen Covid 19
- anwalt.de (Kurzinformation)
Frage zur Auslegung zum Zeitpunkt einer Rücktrittserklärung von einer Pauschalreise vorgelegt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kostenlose Reisestornierung wegen Corona? Vorlage!
- haufe.de (Kurzinformation)
Kostenfreie Stornierung einer Pauschalreise?
Besprechungen u.ä.
- wbs.legal (Entscheidungsbesprechung)
Kostenfreier Reiserücktritt wegen Corona?
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- MDR 2022, 1334
- NZV 2022, 529
- VersR 2022, 1315
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (14)
- AG Duisburg, 14.12.2020 - 506 C 2377/20
Reiserücktritt in der Corona-Krise
Auszug aus BGH, 02.08.2022 - X ZR 53/21
Rn. 34 Nach einer Auffassung soll allein eine ex-ante-Prognose auf der Grundlage der im Zeitpunkt des Rücktritts verfügbaren Erkenntnisse maßgeblich sein; nachträglichen Änderungen soll demgegenüber keine Bedeutung zukommen (…so Staudinger/Achilles-Pujol in Schmidt, COVID-19, Rechtsfragen zur Corona-Krise, 3. Aufl. 2021, § 7 Rn. 26;… BeckOKBGB/Geib, 62. Edition, Stand 1. Mai 2022, § 651h Rn. 24; Löw, NJW 2020, 1252, 1253; Staudinger/Ruks, DAR 2020, 314, 315;… MünchKomm.BGB/Tonner, 8. Aufl. 2020, § 651h Rn. 42; Tonner, RRa 2021, 55, 56/58 [mit Vorbehalten];… AG Frankfurt am Main, NJW-RR 2020, 1315 Rn. 22 ff.; AG Köln, RRa 2021, 70, 71; AG München, RRa 2021, 85 f.; AG Duisburg, RRa 2021, 72 f.).Rn. 59 bb) Entgegen einer in der deutschen Literatur verbreiteten Auffassung (Binger, RRa 2021, 207, 210;… Staudinger/Achilles-Pujol in Schmidt, COVID-19, Rechtsfragen zur Corona-Krise, 3. Aufl. 2021, § 7 Rn. 26; Ruks, RRa 2022, 12, 14;… BeckOKBGB/Geib, 62. Edition, Stand 1. Mai 2022, § 651h Rn. 24;… jurisPK/Steinrötter, 9. Aufl. [aktualisiert 11. Mai 2020], § 651h Rn. 44.1; AG Duisburg, RRa 2021, 72) führt die Möglichkeit eines risikolosen frühen Rücktritts nicht dazu, dass der Reisende auf die Fortdauer einer sich abzeichnenden Krise spekulieren und das Risiko einer erheblichen Beeinträchtigung auf den Reiseveranstalter abwälzen könnte.
- AG Frankfurt/Main, 11.08.2020 - 32 C 2136/20
Volle Rückzahlung des Reisepreises bei Stornierung wegen Covid-19
Auszug aus BGH, 02.08.2022 - X ZR 53/21
Rn. 34 Nach einer Auffassung soll allein eine ex-ante-Prognose auf der Grundlage der im Zeitpunkt des Rücktritts verfügbaren Erkenntnisse maßgeblich sein; nachträglichen Änderungen soll demgegenüber keine Bedeutung zukommen (…so Staudinger/Achilles-Pujol in Schmidt, COVID-19, Rechtsfragen zur Corona-Krise, 3. Aufl. 2021, § 7 Rn. 26;… BeckOKBGB/Geib, 62. Edition, Stand 1. Mai 2022, § 651h Rn. 24; Löw, NJW 2020, 1252, 1253; Staudinger/Ruks, DAR 2020, 314, 315;… MünchKomm.BGB/Tonner, 8. Aufl. 2020, § 651h Rn. 42; Tonner, RRa 2021, 55, 56/58 [mit Vorbehalten]; AG Frankfurt am Main, NJW-RR 2020, 1315 Rn. 22 ff.; AG Köln, RRa 2021, 70, 71; AG München, RRa 2021, 85 f.; AG Duisburg, RRa 2021, 72 f.). - AG Köln, 14.09.2020 - 133 C 213/20
Rücktritt, Reisevertrag, Corona, Anforderungen an Prognoseentscheidung
Auszug aus BGH, 02.08.2022 - X ZR 53/21
Rn. 34 Nach einer Auffassung soll allein eine ex-ante-Prognose auf der Grundlage der im Zeitpunkt des Rücktritts verfügbaren Erkenntnisse maßgeblich sein; nachträglichen Änderungen soll demgegenüber keine Bedeutung zukommen (…so Staudinger/Achilles-Pujol in Schmidt, COVID-19, Rechtsfragen zur Corona-Krise, 3. Aufl. 2021, § 7 Rn. 26;… BeckOKBGB/Geib, 62. Edition, Stand 1. Mai 2022, § 651h Rn. 24; Löw, NJW 2020, 1252, 1253; Staudinger/Ruks, DAR 2020, 314, 315;… MünchKomm.BGB/Tonner, 8. Aufl. 2020, § 651h Rn. 42; Tonner, RRa 2021, 55, 56/58 [mit Vorbehalten];… AG Frankfurt am Main, NJW-RR 2020, 1315 Rn. 22 ff.; AG Köln, RRa 2021, 70, 71; AG München, RRa 2021, 85 f.; AG Duisburg, RRa 2021, 72 f.).
- EuGH, 22.12.2008 - C-549/07
EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH …
Auszug aus BGH, 02.08.2022 - X ZR 53/21
Dies gilt insbesondere für Bestimmungen, die eine Ausnahme von einem Grundsatz oder, spezifischer, von unionsrechtlichen Verbraucherschutzvorschriften darstellen (EuGH, Urteil vom 22. Dezember 2008 - C-549/07, NJW 2009, 347 Rn. 17 - Wallentin-Herman;… Urteil vom 10. März 2005 - C-336/03, NJW 2005, 3055 Rn. 21 - easyCar UK Ltd). - AG München, 27.10.2020 - 159 C 13380/20
Rücktritt von Kreuzfahrt nicht kostenfrei
Auszug aus BGH, 02.08.2022 - X ZR 53/21
Rn. 34 Nach einer Auffassung soll allein eine ex-ante-Prognose auf der Grundlage der im Zeitpunkt des Rücktritts verfügbaren Erkenntnisse maßgeblich sein; nachträglichen Änderungen soll demgegenüber keine Bedeutung zukommen (…so Staudinger/Achilles-Pujol in Schmidt, COVID-19, Rechtsfragen zur Corona-Krise, 3. Aufl. 2021, § 7 Rn. 26;… BeckOKBGB/Geib, 62. Edition, Stand 1. Mai 2022, § 651h Rn. 24; Löw, NJW 2020, 1252, 1253; Staudinger/Ruks, DAR 2020, 314, 315;… MünchKomm.BGB/Tonner, 8. Aufl. 2020, § 651h Rn. 42; Tonner, RRa 2021, 55, 56/58 [mit Vorbehalten];… AG Frankfurt am Main, NJW-RR 2020, 1315 Rn. 22 ff.; AG Köln, RRa 2021, 70, 71; AG München, RRa 2021, 85 f.; AG Duisburg, RRa 2021, 72 f.). - EuGH, 06.09.2012 - C-190/11
Die Möglichkeit für einen Verbraucher, einen ausländischen Gewerbetreibenden vor …
Auszug aus BGH, 02.08.2022 - X ZR 53/21
Rn. 70 Nach den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen des Unionsrechts sind Abweichungen oder Ausnahmen von einer allgemeinen Regel allerdings grundsätzlich eng auszulegen (vgl. nur EuGH, Urteil vom 6. September 2012 - C-190/11, NJW 2012, 3225 Rn. 27 - Mühlleitner). - LG Frankfurt/Main, 10.08.2021 - 24 S 31/21
Corona: Rückzahlungsanspruch nach Stornierung einer Reisebuchung
Auszug aus BGH, 02.08.2022 - X ZR 53/21
Rn. 35 Nach einer anderen Auffassung steht dem Reiseveranstalter unabhängig von den Erkenntnismöglichkeiten im Zeitpunkt des Rücktritts keine Entschädigung zu, wenn die Durchführung der Reise objektiv erheblich beeinträchtigt ist (Harke, RRa 2020, 207 ff.;… BeckOGKBGB/Harke, Stand 1. April 2022, § 651h Rn. 48; Ullenboom, RRa 2021, 155, 162; Führich, NJW 2020, 2137, 2140; Führich, MDR 2021, 777, 779 f. mit Fn. 18; LG Frankfurt am Main, Urteil vom 10. August 2021 - 24 S 31/21, BeckRS 2021, 23370; Urteil vom 14. Oktober 2021 - 24 S 40/21, BeckRS 2021, 33155; LG Düsseldorf, RRa 2022, 30;… AG München, RRa 2022, 26 Rn. 21 f.; AG Aschaffenburg…, Urteil vom 18. Januar 2021 - 126 C 1267/20, BeckRS 2021, 3262 Rn. 8; AG Hannover…, Urteil vom 29. Oktober 2020 - 515 C 4994/20, BeckRS 2020, 30571 Rn. 21). - EuGH, 10.03.2005 - C-336/03
FÜR AUTOMIETVERTRÄGE MIT VERTRAGSABSCHLUSS IM FERNABSATZ BESTEHT KEIN RECHT AUF …
Auszug aus BGH, 02.08.2022 - X ZR 53/21
Dies gilt insbesondere für Bestimmungen, die eine Ausnahme von einem Grundsatz oder, spezifischer, von unionsrechtlichen Verbraucherschutzvorschriften darstellen (EuGH…, Urteil vom 22. Dezember 2008 - C-549/07, NJW 2009, 347 Rn. 17 - Wallentin-Herman; Urteil vom 10. März 2005 - C-336/03, NJW 2005, 3055 Rn. 21 - easyCar UK Ltd). - LG Frankfurt/Main, 14.10.2021 - 24 S 40/21
Reisestornierung wegen Corona: Reisepreisrückzahlung
Auszug aus BGH, 02.08.2022 - X ZR 53/21
Rn. 35 Nach einer anderen Auffassung steht dem Reiseveranstalter unabhängig von den Erkenntnismöglichkeiten im Zeitpunkt des Rücktritts keine Entschädigung zu, wenn die Durchführung der Reise objektiv erheblich beeinträchtigt ist (Harke, RRa 2020, 207 ff.;… BeckOGKBGB/Harke, Stand 1. April 2022, § 651h Rn. 48; Ullenboom, RRa 2021, 155, 162; Führich, NJW 2020, 2137, 2140; Führich, MDR 2021, 777, 779 f. mit Fn. 18; LG Frankfurt am Main, Urteil vom 10. August 2021 - 24 S 31/21, BeckRS 2021, 23370; Urteil vom 14. Oktober 2021 - 24 S 40/21, BeckRS 2021, 33155; LG Düsseldorf, RRa 2022, 30;… AG München, RRa 2022, 26 Rn. 21 f.; AG Aschaffenburg…, Urteil vom 18. Januar 2021 - 126 C 1267/20, BeckRS 2021, 3262 Rn. 8; AG Hannover…, Urteil vom 29. Oktober 2020 - 515 C 4994/20, BeckRS 2020, 30571 Rn. 21). - AG München, 26.05.2021 - 113 C 20625/20
Reiserücktritt wegen zur erwartender Beeinträchtigungen durch die …
Auszug aus BGH, 02.08.2022 - X ZR 53/21
Rn. 35 Nach einer anderen Auffassung steht dem Reiseveranstalter unabhängig von den Erkenntnismöglichkeiten im Zeitpunkt des Rücktritts keine Entschädigung zu, wenn die Durchführung der Reise objektiv erheblich beeinträchtigt ist (Harke, RRa 2020, 207 ff.;… BeckOGKBGB/Harke, Stand 1. April 2022, § 651h Rn. 48; Ullenboom, RRa 2021, 155, 162; Führich, NJW 2020, 2137, 2140; Führich, MDR 2021, 777, 779 f. mit Fn. 18; LG Frankfurt am Main, Urteil vom 10. August 2021 - 24 S 31/21, BeckRS 2021, 23370; Urteil vom 14. Oktober 2021 - 24 S 40/21, BeckRS 2021, 33155; LG Düsseldorf, RRa 2022, 30; AG München, RRa 2022, 26 Rn. 21 f.; AG Aschaffenburg…, Urteil vom 18. Januar 2021 - 126 C 1267/20, BeckRS 2021, 3262 Rn. 8; AG Hannover…, Urteil vom 29. Oktober 2020 - 515 C 4994/20, BeckRS 2020, 30571 Rn. 21). - LG Düsseldorf, 25.10.2021 - 22 S 77/21
Hotelschließung in Mallorca: Anzahlung trotz Rücktritt voll zurück
- AG Aschaffenburg, 18.01.2021 - 126 C 1267/20
Keine Stornogebühren bei Rücktritt von Pauschalreise wegen COVID-19
- AG Hannover, 29.10.2020 - 515 C 4994/20
Reisestornierung wegen Corona-Pandemie vor offizieller Reisewarnung
- EuGH, 08.08.2022 - C-193/22
FTI Touristik - Streichung
- BGH, 30.08.2022 - X ZR 3/22
Rücktritt von vorgesehenen Pauschalreisen wegen Covid 19
Das Verfahren wird in entsprechender Anwendung von § 148 ZPO bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem dort anhängigen Verfahren C-584/22 (X ZR 53/21) ausgesetzt.Rn. 12 III. Das Verfahren wird in entsprechender Anwendung von § 148 ZPO bis zu der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem dort anhängigen Verfahren C-584/22 (X ZR 53/21) ausgesetzt.
Rn. 13 1. Der Senat hat durch Beschluss vom 2. August 2022 (X ZR 53/21) dem Gerichtshof der Europäischen Union folgende Frage zur Vorabentscheidung gemäß Art. 267 AEUV vorgelegt:.
- BGH, 28.01.2025 - X ZR 53/21
Zu den Folgen eines Reiserücktritts wegen Covid 19
Rn. 7 Der Senat hat mit Beschluss vom 2. August 2022 (RRa 2022, 278) das Verfahren ausgesetzt und den Gerichtshof der Europäischen Union um eine Vorabentscheidung ersucht.Rn. 20 Die tatrichterliche Würdigung ist in der Revisionsinstanz lediglich darauf zu überprüfen, ob ein zutreffender rechtlicher Maßstab angelegt wurde, alle maßgeblichen Umstände des konkreten Einzelfalls in die Würdigung eingeflossen sind, Denkgesetze und Erfahrungssätze berücksichtigt wurden und keinem Umstand eine offensichtlich unangemessene Bedeutung beigemessen worden ist (Senat, Beschluss vom 2. August 2022 - X ZR 53/21, RRa 2022, 278 Rn. 21 f.).
Rn. 21 c) Wie der Senat bereits im Vorlagebeschluss ausgeführt hat, erweist sich die Entscheidung des Berufungsgerichts bei Anlegung dieses Maßstabs als fehlerhaft (BGH, Beschluss vom 2. August 2022 - X ZR 53/21, RRa 2022, 278 Rn. 25 ff.).
- BGH, 28.01.2025 - X ZR 55/22
Zu den Folgen eines Reiserücktritts wegen Covid 19
Maßgeblich ist allein, ob im Zeitpunkt des Rücktritts tatsächlich unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 2. August 2022 - X ZR 53/21, MDR 2022, 1334 = RRa 2022, 278 Rn. 43).Maßgeblich ist allein, ob tatsächlich Umstände vorliegen, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen (BGH, Beschluss vom 2. August 2022 - X ZR 53/21, MDR 2022, 1334 = RRa 2022, 278 Rn. 43).
- BGH, 13.10.2022 - X ZR 80/21
Reiserücktritt während der Corona-Pandemie: Entschädigungsanspruch des …
Das Verfahren wird in entsprechender Anwendung von § 148 ZPO bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem dort anhängigen Verfahren C-584/22 (X ZR 53/21) ausgesetzt.Rn. 11 III. Das Verfahren wird in entsprechender Anwendung von § 148 ZPO bis zu der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem Verfahren C-584/22 (X ZR 53/21) ausgesetzt.
Rn. 12 1. Der Senat hat durch Beschluss vom 2. August 2022 (X ZR 53/21) dem Gerichtshof der Europäischen Union folgende Frage zur Vorabentscheidung gemäß Art. 267 AEUV vorgelegt:.
- BGH, 28.03.2023 - X ZR 78/22
Entschädigungsfreier Rücktritt von einer Pauschalreise in die Türkei während der …
Rn. 49 Auf die Frage nach der Berücksichtigung nachträglich eingetretener Umstände bei der Prognose im Rahmen des § 651h Abs. 3 BGB, die der Senat dem Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt hat (Beschluss vom 2. August 2022 - X ZR 53/21, MDR 2022, 1134; Rechtssache C-584/22), kommt es bei dieser Sachlage nicht an. - BGH, 21.03.2023 - EnVR 83/20
Vorabentscheidungsersuchen in energierechtlichem Rechtsstreit zwischen …
Demgemäß ergehen Vorabentscheidungsersuchen in Zivilsachen, bei denen die Parteien juristische Personen sind, grundsätzlich ohne ein Ersuchen gemäß Art. 95 Abs. 2 der Verfahrensordnung (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 2. August 2022 - X ZR 53/21, juris; vom 3. Mai 2022 - X ZR 122/21, juris; vom 24. Februar 2022 - I ZR 176/19, juris; vom 10. Februar 2022 - I ZR 38/21, juris). - BGH, 19.09.2023 - X ZR 103/22
Coronabedingter Rücktritt von Pauschalreise trotz Reisewarnung des Auswärtigen …
Diese Frage liegt dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung vor (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2022 - X ZR 53/21, MDR 2022, 1334 = RRa 2022, 278, Rechtssache C-584/22). - BGH, 28.01.2025 - X ZR 43/22
Folgen eines Reiserücktritts zu Zeiten der Corona-Pandemie; Rückzahlung einer …
Rn. 36 Die tatrichterliche Würdigung dieser Frage ist in der Revisionsinstanz lediglich darauf zu überprüfen, ob ein zutreffender rechtlicher Maßstab angelegt wurde, alle maßgeblichen Umstände des konkreten Einzelfalls in die Würdigung eingeflossen sind, Denkgesetze und Erfahrungssätze berücksichtigt wurden und keinem Umstand eine offensichtlich unangemessene Bedeutung beigemessen worden ist (BGH, Beschluss vom 2. August 2022 - X ZR 53/21, RRa 2022, 278 Rn. 21 f.). - BGH, 13.10.2022 - X ZR 1/22
Rückzahlung des restlichen Reisepreises für eine Pauschalreise; Beeinträchtigen …
Daher ist keine Aussetzung des Verfahrens entsprechend § 148 ZPO mit Blick auf das Vorabentscheidungsersuchen des Senats an den Gerichtshof der Europäischen Union mit Beschluss vom 2. August 2022 (X ZR 53/21, Az. des Gerichtshofs C-584/22) oder die Vorlageentscheidungen des österreichischen Obersten Gerichtshofs (Beschluss vom 25. Januar 2022, 8 Ob 130/21, Rechtssache C-193/22; und Beschluss vom 19. Mai 2022, 3 Ob 35/22a, Rechtssache C-414/22) geboten. - LG Frankfurt/Main, 13.03.2023 - 24 S 170/21 Zum einen wird vertreten, dass es auf den Zeitpunkt der planmäßigen Durchführung der Reise ankäme, weshalb immer dann, wenn die Reise vom Reiseveranstalter wegen des Vorliegens von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände letztlich storniert, oder erheblich beeinträchtigt durchgeführt wurde, diesem kein Entschädigungsanspruch zustehen könne, unabhängig davon, ob dies im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung des Reisenden bereits absehbar war (vgl. Harke, RRa 2020, 207 ff.;… BeckOGKBGB/Harke, Stand 1. April 2022, § 651h Rn. 48; Ullenboom, RRa 2021, 155, 162; Führich, NJW 2020, 2137, 2140; Führich, MDR 2021, 777, 779 f. mit Fn. 18; LG Frankfurt am Main, Urteil vom 10. August 2021 - 24 S 31/21, BeckRS 2021, 23370; Urteil vom 14. Oktober 2021 - 24 S 40/21, BeckRS 2021, 33155; LG Düsseldorf, RRa 2022, 30;… AG München, RRa 2022, 26 Rn. 21 f.; AG Aschaffenburg…, Urteil vom 18. Januar 2021 - 126 C 1267/20, BeckRS 2021, 3262 Rn. 8; AG Hannover, Urteil vom 29. Oktober 2020 - 515 C 4994/20, BeckRS 2020, 30571 Rn. 21, siehe auch die Vorlage des BGH an den Europäischen Gerichtshof vom 2.8.2022, Az. X ZR 53/21; Az. EuGH C-584/22).
Diese Rechtsprechung sei auch auf § 651h Abs. 3 BGB n.F. zu übertragen, weshalb darauf abzustellen sei, ob aufgrund einer Prognoseentscheidung im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung mit der coronabedingten Absage der Reise bzw. erheblichen Beeinträchtigung der Reise mit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit gerechnet werden konnte (…vgl. Staudinger/Achilles-Pujol in Schmidt, COVID-19, Rechtsfragen zur Corona-Krise, 3. Aufl. 2021, § 7 Rn. 26;… BeckOKBGB/Geib, 62. Edition, Stand 1. Mai 2022, § 651h Rn. 24; Löw, NJW 2020, 1252, 1253; Staudinger/Ruks, DAR 2020, 314, 315;… MünchKomm.BGB/Tonner, 8. Aufl. 2020, § 651h Rn. 42; Tonner, RRa 2021, 55, 56/58 [mit Vorbehalten];… AG Frankfurt am Main, NJW-RR 2020, 1315 Rn. 22 ff.; AG Köln, RRa 2021, 70, 71; AG München, RRa 2021, 85 f.; AG Duisburg, RRa 2021, 72 f; siehe auch BGH, EuGH-Vorlage vom 2. August 2022 - X ZR 53/21 -, Rn. 34, juris).
- BGH, 28.01.2025 - X ZR 56/22
Covid-19-Pandemie als erhebliche Beeinträchtigung der Durchführung einer …
- BGH, 28.01.2025 - X ZR 58/22
Covid-19-Pandemie als erhebliche Beeinträchtigung der Durchführung einer …
- OLG Frankfurt, 01.10.2025 - 16 U 123/24
Rückerstattung von Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit Rücktritt von …
- LG Frankfurt/Main, 07.07.2022 - 24 S 243/21
Keine Entschädigung für Reiseveranstalter nach Stornierung wegen Corona
- LG Frankfurt/Main, 14.04.2022 - 24 S 119/21
Club ohne Strandzugang, Pool, Wellness, Tennis oder Bistro in der Pandemie
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| BGH, 28.01.2025 - X ZR 53/21 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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- rechtsinformationen.bund.de
Rückzahlung von Anzahlungen für Pauschalreisen und Zahlung von Stornierungskosten bei Reiserücktritt wegen Corona-Pandemie
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 651h Abs 1 BGB, § 651h Abs 2 S 2 BGB, § 651h Abs 3 S 1 BGB, § 651h Abs 3 S 2 BGB, Art 12 Abs 2 EURL 2015/2302
Rückzahlung von Anzahlungen für Pauschalreisen und Zahlung von Stornierungskosten bei Reiserücktritt wegen Corona-Pandemie - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Kurzfassungen/Presse (7)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Zu den Folgen eines Reiserücktritts wegen Covid 19
- lto.de (Kurzinformation)
Weil EuGH zur nachträglichen Prognose zwingt: BGH hebt Gerichtsentscheidungen zu Corona-Reiserücktritten auf
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Folgen eines Reiserücktritts wegen Covid 19
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Rückzahlungen für Corona-Reisen: Auf den Rücktrittszeitpunkt kommt es an
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zu den Folgen eines pandemiebedingten Reiserücktritts
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Zu den Folgen eines Reiserücktritts aufgrund von Covid-19
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Folgen eines Reiserücktritts wegen Covid 19
Verfahrensgang
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- EuGH, 29.02.2024 - C-584/22
Kiwi Tours - Vorlage zur Vorabentscheidung - Pauschalreisen und verbundene …
Auszug aus BGH, 28.01.2025 - X ZR 53/21
Der Gerichtshof hat über das Ersuchen mit Urteil vom 29. Februar 2024 (C-584/22, RRa 2024, 62 - Kiwi Tours) entschieden.Rn. 17 Nach der auf Vorlage des Senats ergangenen Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist Art. 12 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2015/2302 dahin auszulegen, dass für die Feststellung, ob unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände aufgetreten sind, die im Sinne dieser Bestimmung die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, nur die Situation zu berücksichtigen ist, die zu dem Zeitpunkt bestand, zu dem der Reisende vom Reisevertrag zurückgetreten ist (EuGH, Urteil vom 29. Februar 2024 - C-584/22, RRa 2024, 62 Rn. 28 ff. - Kiwi Tours).
Rn. 18 b) Für die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit und der Erheblichkeit einer zu besorgenden Beeinträchtigung ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs aus der Sicht eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsreisenden zu prüfen, ob ein solcher Reisender vernünftigerweise annehmen konnte, dass die unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände, auf die er sich beruft, die Durchführung seiner Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort wahrscheinlich erheblich beeinträchtigen würden (EuGH, Urteil vom 29. Februar 2024 - C-584/22, RRa 2024, 62 Rn. 32 - Kiwi Tours).
Rn. 26 1. Wie der Gerichtshof der Europäischen Union inzwischen mehrfach entschieden hat, ist allerdings davon auszugehen, dass eine weltweite gesundheitliche Notlage wie die Covid-19-Pandemie unter den Begriff "unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände" im Sinne von Art. 12 Abs. 2 der Richtlinie 2015/2302 fallen kann (EuGH…, Urteil vom 8. Juni 2023 - C-407/21, RRa 2023, 183 Rn. 45 - UFC - Que choisir; Urteil vom 29. Februar 2024 - C-584/22, RRa 2024, 62 Rn. 32 - Kiwi Tours Rn. 48).
- BGH, 02.08.2022 - X ZR 53/21
Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zu den Folgen eines …
Auszug aus BGH, 28.01.2025 - X ZR 53/21
Rn. 7 Der Senat hat mit Beschluss vom 2. August 2022 (RRa 2022, 278) das Verfahren ausgesetzt und den Gerichtshof der Europäischen Union um eine Vorabentscheidung ersucht.Rn. 20 Die tatrichterliche Würdigung ist in der Revisionsinstanz lediglich darauf zu überprüfen, ob ein zutreffender rechtlicher Maßstab angelegt wurde, alle maßgeblichen Umstände des konkreten Einzelfalls in die Würdigung eingeflossen sind, Denkgesetze und Erfahrungssätze berücksichtigt wurden und keinem Umstand eine offensichtlich unangemessene Bedeutung beigemessen worden ist (Senat, Beschluss vom 2. August 2022 - X ZR 53/21, RRa 2022, 278 Rn. 21 f.).
Rn. 21 c) Wie der Senat bereits im Vorlagebeschluss ausgeführt hat, erweist sich die Entscheidung des Berufungsgerichts bei Anlegung dieses Maßstabs als fehlerhaft (BGH, Beschluss vom 2. August 2022 - X ZR 53/21, RRa 2022, 278 Rn. 25 ff.).
- BGH, 15.10.2024 - X ZR 79/22
Pauschalreisevertrag: Ausschluss eines Entschädigungsanspruchs für den …
Auszug aus BGH, 28.01.2025 - X ZR 53/21
Die Beurteilung dieser Frage obliegt im Wesentlichen dem Tatrichter (vgl. nur BGH, Urteil vom 15. Oktober 2024 - X ZR 79/22, MDR 2024, 1570 Rn. 26).Wie der Senat bereits entschieden hat, ist dem Reisenden auch nicht ohne weiteres zuzumuten, mit einer Entscheidung über den Rücktritt bis kurz vor Reisebeginn zuzuwarten (BGH, Urteil vom 15. Oktober 2024 - X ZR 79/22, MDR 2024, 1570 Rn. 43 ff.).
- BGH, 30.08.2022 - X ZR 66/21
Rücktritt von vorgesehenen Pauschalreisen wegen Covid 19
Auszug aus BGH, 28.01.2025 - X ZR 53/21
Hierbei sind gegebenenfalls auch individuelle Gesundheitsrisiken zu berücksichtigen, denen die Reisenden bei Durchführung der Reise ausgesetzt wären (BGH, Urteil vom 30. August 2022 - X ZR 66/21, NJW 2022, 3707 = RRa 2022, 283 Rn. 62 ff.;… Urteil vom 23. Januar 2024 - X ZR 4/23, NJW-RR 2024, 466 Rn. 31 ff.). - BGH, 23.01.2024 - X ZR 4/23
Entschädigungsloser Rücktritt vom Pauschalreisevertrag in der Corona-Krise: …
Auszug aus BGH, 28.01.2025 - X ZR 53/21
Hierbei sind gegebenenfalls auch individuelle Gesundheitsrisiken zu berücksichtigen, denen die Reisenden bei Durchführung der Reise ausgesetzt wären (BGH…, Urteil vom 30. August 2022 - X ZR 66/21, NJW 2022, 3707 = RRa 2022, 283 Rn. 62 ff.; Urteil vom 23. Januar 2024 - X ZR 4/23, NJW-RR 2024, 466 Rn. 31 ff.). - EuGH, 08.06.2023 - C-407/21
Pauschalreisen und Covid-19-Pandemie: Eine nationale Regelung, nach der die …
Auszug aus BGH, 28.01.2025 - X ZR 53/21
Rn. 26 1. Wie der Gerichtshof der Europäischen Union inzwischen mehrfach entschieden hat, ist allerdings davon auszugehen, dass eine weltweite gesundheitliche Notlage wie die Covid-19-Pandemie unter den Begriff "unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände" im Sinne von Art. 12 Abs. 2 der Richtlinie 2015/2302 fallen kann (EuGH, Urteil vom 8. Juni 2023 - C-407/21, RRa 2023, 183 Rn. 45 - UFC - Que choisir;… Urteil vom 29. Februar 2024 - C-584/22, RRa 2024, 62 Rn. 32 - Kiwi Tours Rn. 48).
- OLG Frankfurt, 01.10.2025 - 16 U 123/24
Rückerstattung von Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit Rücktritt von …
Maßgeblich ist allein, ob im Zeitpunkt des Rücktritts tatsächlich unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen (vgl. BGH, MDR 2022, 1334; BGH, Urteil vom 28.01.2025, X ZR 53/21, juris; BGH, Urteil vom 28.01.2025, X ZR 55/22, juris).
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