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Rechtsprechung
   BGH, 05.05.1998 - X ZR 57/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1005
BGH, 05.05.1998 - X ZR 57/96 (https://dejure.org/1998,1005)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1998 - X ZR 57/96 (https://dejure.org/1998,1005)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1998 - X ZR 57/96 (https://dejure.org/1998,1005)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    PatG 1981 § 1

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung eines europäischen Patents - Einspruchsentscheidung - Berücksichtigung der vertretenen Ansicht des Europäischen Patentamtes - Keine Verbindlichkeit für Nichtigkeits- oder Verletzungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG (1981) § 1
    "Regenbecken"; Auslegung eines europäischen Patents

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 191
  • GRUR 1998, 895
  • GRUR Int. 1999, 65
 
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Wird zitiert von ... (123)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.05.1995 - X ZR 29/93

    "Zahnkranzfräser"; Maßgeblicher Stand der Technik

    Auszug aus BGH, 05.05.1998 - X ZR 57/96
    Die Nichtigerklärung eines europäischen Patents kann auch (allein) wegen eines solchen Standes der Technik erfolgen, der bereits im Erteilungsverfahren sowie in dem anschließenden Einspruchs- und Einspruchsbeschwerdeverfahren vor dem europäischen Patentamt berücksichtigt wurde (BGH, Urt. v. 04.05.1995 - X ZR 29/93, GRUR Int. 1996, 56 f. - Zahnkranzfräser).
  • BGH, 11.06.1996 - X ZR 76/93

    "Bogensegment"; Beschränkung der Geltung eines europäischen Patents

    Auszug aus BGH, 05.05.1998 - X ZR 57/96
    Im Patentnichtigkeitsverfahren ist zudem in die Prüfung der Patentfähigkeit eines europäischen Patents ohne Einschränkung der gesamte vorliegende Stand der Technik einzubeziehen, insbesondere auch der Stand der Technik, der bereits Gegenstand der Prüfung im Erteilungsverfahren gewesen ist (vgl. BGH, Urt. v. 11.06.1996 - X ZR 76/93, GRUR 1996, 862, 864 - Bogensegment).
  • BGH, 23.09.1997 - X ZR 64/96

    Kostenpflicht mehrerer Patentinhaber im Rahmen einer Nichtigkeitsklage

    Auszug aus BGH, 05.05.1998 - X ZR 57/96
    Für diesen Fall sieht die Zivilprozeßordnung, auf die in § 110 Abs. 3 Satz 2 PatG verwiesen ist, gemäß § 100 Abs. 1 ZPO grundsätzlich eine Haftung nach Kopfteilen vor, wenn der unterliegende Teil aus mehreren Personen besteht (vgl. BGH, Urt. v. 23.09.1997 - X ZR 64/96, NJW-RR 1998, 334 f.).
  • BVerfG, 08.11.2022 - 2 BvR 2480/10

    Verfassungsbeschwerden betreffend das Rechtsschutzsystem des Europäischen …

    Entscheidungen der Beschwerdekammern werden in Deutschland lediglich als Sachverständigengutachten berücksichtigt, haben jedoch keinen weitergehenden rechtlichen Effekt (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 1998 - X ZR 57/96 -, juris, Rn. 41;… Beschluss vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09 -, juris, Rn. 14).
  • BGH, 15.04.2010 - Xa ZB 10/09

    Walzenformgebungsmaschine

    Rn. 14 Der Bundesgerichtshof hat die Würdigung von Entscheidungen des Europäischen Patentamts bereits früher für geboten erachtet und diese als sachverständige Stellungnahme von erheblichem Gewicht bezeichnet (BGH, Beschl. v. 4.5.1995 - X ZR 29/93, GRUR 1996, 757, 759 - Zahnkranzfräser; Beschl. v. 5.5.1998 - X ZR 57/96, GRUR 1998, 895, 896 - Regenbecken).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - 15 U 4/17

    Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents im Wege einstweiliger …

    Das gilt ebenso für die Verletzung, auch wenn diese vom Verletzungsgericht eigenständig zu beurteilen ist, da Ausführungen in der Rechtsbestandsentscheidung zur Patentauslegung gewichtige sachverständige Stellungnahmen darstellen, die vom Verletzungsgericht zu beachten sind (BGH, GRUR 1998, 895 - Regenbecken), und die der Patentinhaber daher im einstweiligen Verfügungsverfahren grundsätzlich als Glaubhaftmachungsmittel verwenden kann.
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