Rechtsprechung
| BGH, 14.05.2019 - X ZR 93/17 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Patentnichtigkeitssache: Unteransprüche in der Patentauslegung; öffentliche Zugänglichkeit bei gewerblicher Entwicklungs- und Erprobungstätigkeit
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 Abs 1 PatG, § 4 PatG, § 14 PatG
Patentnichtigkeitssache: Unteransprüche in der Patentauslegung; öffentliche Zugänglichkeit bei gewerblicher Entwicklungs- und Erprobungstätigkeit - IWW
§ 117 PatG, § 529 Abs. 1 Nr. 2, § 531 Abs. 2 ZPO, § 529 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, § 121 Abs. 2 PatG, § 97 Abs. 1 ZPO
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Patentfähigkeit einer Seitenaufprall-Schutzeinrichtung für Fahrzeuginsassen mit einem Kopf-Airbag; Nachweis der Neuheit und der erfinderischen Tätigkeit eines Patents
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 13.07.2017 - 7 Ni 2/16
- BGH, 14.05.2019 - X ZR 93/17
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.05.2016 - X ZR 114/13
Wärmetauscher - Patentverletzungsprozess: Ermittlung des Sinngehalts eines …
Auszug aus BGH, 14.05.2019 - X ZR 93/17
Inwieweit sich aus dem Gegenstand eines Unteranspruchs tragfähige Rückschlüsse für das Verständnis des Hauptanspruchs und der in ihm verwendeten Begriffe gewinnen lassen, hängt indessen von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere auch davon, worin die mit dem Unteranspruch vorgeschlagene Ergänzung der technischen Lehre des Hauptanspruchs besteht und auf welche Weise sie den Gegenstand des Hauptanspruchs fortbildet (BGH, Urteil vom 10. Mai 2016 - X ZR 114/13, GRUR 2016, 1031 Rn. 15 mwN - Wärmetauscher). - BGH, 10.11.1998 - X ZR 137/94
Herzklappenprothese
Auszug aus BGH, 14.05.2019 - X ZR 93/17
Dies gilt jedenfalls solange, wie die Kenntnisse nur solchen Personen zugänglich sind, die an dieser Entwicklungs- und Erprobungstätigkeit beteiligt sind (BGH, Urteil vom 10. November 1998 - X ZR 137/94, Mitt. 1999, 362 [zu III 2 a] - Herzklappenprothese). - BGH, 15.01.2013 - X ZR 81/11
Messelektronik für Coriolisdurchflussmesser
Auszug aus BGH, 14.05.2019 - X ZR 93/17
Für die öffentliche Zugänglichkeit reicht es aus, dass ein nicht begrenzter Personenkreis nach den gegebenen Umständen in der Lage war, die Kenntnis zu erlangen (BGH, Urteil vom 15. Januar 2013 - X ZR 81/11, GRUR 2013, 367 Rn. 20 mwN - Messelektronik für Coriolisdurchflussmesser).
- OLG Düsseldorf, 30.09.2026 - 2 U 67/25
Gartenwasserschlauchbaugruppe II
Inwieweit sich aus dem Gegenstand eines Unteranspruchs tragfähige Rückschlüsse für das Verständnis des Hauptanspruchs und der in ihm verwendeten Begriffe gewinnen lassen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere auch davon, worin die mit dem Unteranspruch vorgeschlagene Ergänzung der technischen Lehre des Hauptanspruchs besteht und auf welche Weise sie den Gegenstand des Hauptanspruchs fortbildet (…BGH, GRUR 2016, 1031 Rn. 15 - Wärmetauscher; Urt. v. 14.05.2019 - X ZR 93/17, BeckRS 2019, 17249 Rn. 17 - Seitenaufprallschutz bei Kopf-Airbag): Wird dadurch etwa ein Merkmal im Interesse funktionaler Optimierung um einen dieses Merkmal weiter ausformenden Aspekt ergänzt, kann dies unter Umständen eher tragfähige Rückschlüsse auf das dem betreffenden Merkmal im Rahmen der Lehre des Klagepatents beizulegende Verständnis ermöglichen, als wenn den Merkmalen des Hauptanspruchs additiv ein weiteres Element hinzugefügt wird (…BGH, GRUR 2016, 1031 Rn. 15 - Wärmetauscher;… GRUR 2021, 45 Rn. 28 - Signalumsetzung;… Senat, Urt. v. 24.02.2022 - I-2 U 19/21, GRUR-RS 2022, 5981 Rn. 40 - Tätowiervorrichtung). - OLG Düsseldorf, 16.10.2025 - 2 U 34/24
Netzwerkknoten
Gleichwohl ist aber der Gegenstand eines Unteranspruchs regelmäßig enger als der des zugrundeliegenden Hauptanspruchs (Anschluss an BGH, Urt. v. 14.05.2019 - X ZR 93/17 Rn. 17, BeckRS 2019, 17249 - Seitenaufprallschutz bei Kopf-Airbag).Inwieweit sich aus dem Gegenstand eines Unteranspruchs tragfähige Rückschlüsse für das Verständnis des Hauptanspruchs und der in ihm verwendeten Begriffe gewinnen lassen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere auch davon, worin die mit dem Unteranspruch vorgeschlagene Ergänzung der technischen Lehre des Hauptanspruchs besteht und auf welche Weise sie den Gegenstand des Hauptanspruchs fortbildet (…BGH, GRUR 2016, 1031 Rn. 15 - Wärmetauscher; Urt. v. 14.05.2019 - X ZR 93/17, BeckRS 2019, 17249 Rn. 17 - Seitenaufprallschutz bei Kopf-Airbag): Wird dadurch etwa ein Merkmal im Interesse funktionaler Optimierung um einen dieses Merkmal weiter ausformenden Aspekt ergänzt, kann dies unter Umständen eher tragfähige Rückschlüsse auf das dem betreffenden Merkmal im Rahmen der Lehre des Klagepatents beizulegende Verständnis ermöglichen, als wenn den Merkmalen des Hauptanspruchs additiv ein weiteres Element hinzugefügt wird (…BGH, GRUR 2016, 1031 Rn. 15 - Wärmetauscher;… GRUR 2021, 45 Rn. 28 - Signalumsetzung;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.06.2020 - I-15 U 65/19, GRUR-RS 2020, 53264 Rn. 35 - Schutzbügel;… Urt. v. 24.02.2022 - I-2 U 19/21, GRUR-RS 2022, 5981 Rn. 40 - Tätowiervorrichtung).
Rn. 167 Zwar lässt sich aus der Existenz eines Unteranspruchs allein nicht zwingend ableiten, dass der Hauptanspruch einen weiteren Gegenstand erfassen muss und seine Verwirklichung in einer Weise möglich sein muss, die nicht gleichzeitig die Merkmale des Unteranspruchs erfüllt (BGH, Urt. v. 14.05.2019 - X ZR 93/17 Rn. 17, BeckRS 2019, 17249 - Seitenaufprallschutz bei Kopf-Airbag).
Gleichwohl ist aber der Gegenstand eines Unteranspruchs regelmäßig enger als der des zugrundeliegenden Hauptanspruchs (BGH, Urt. v. 14.05.2019 - X ZR 93/17 Rn. 17, BeckRS 2019, 17249 - Seitenaufprallschutz bei Kopf-Airbag).
Denn ein bestimmtes (allgemeines) Merkmal im Hauptanspruch (hier: der Empfang) ist regelmäßig so auszulegen, dass es auch die im Unteranspruch beschriebene bevorzugte Ausgestaltung erfasst (BGH GRUR 2016, 1031 Rn. 15 - Wärmetauscher; Urt. v. 14.05.2019 - X ZR 93/17, BeckRS 2019, 17249 Rn. 17 - Seitenaufprallschutz bei Kopf-Airbag).
- BGH, 12.04.2022 - X ZR 73/20
Oberflächenbeschichtung - Patentnichtigkeitssache: Öffentliche Zugänglichkeit …
Dies gilt jedenfalls so lange, wie die Kenntnisse nur solchen Personen zugänglich sind, die an dieser Entwicklungs- und Erprobungstätigkeit beteiligt sind, aber auch dann, wenn die Herstellung oder einzelne Herstellungsschritte auf Dritte übertragen werden (Bestätigung von BGH, Urteil vom 14. Mai 2019 - X ZR 93/17, Rn. 34;… Urteil vom 10. November 1998 - X ZR 137/94, MittdtschPatAnw 1999, 362, juris Rn. 35 - Herzklappenprothese).Dies gilt jedenfalls so lange, wie die Kenntnisse nur solchen Personen zugänglich sind, die an dieser Entwicklungs- und Erprobungstätigkeit beteiligt sind (BGH, Urteil vom 14. Mai 2019 - X ZR 93/17, Rn. 34).
- OLG Düsseldorf, 19.02.2026 - 2 U 78/24
Erfolglose Berufung der Klägerin mangels Ansprüche gegen die Beklagte wegen …
Inwieweit sich aus dem Gegenstand eines Unteranspruchs tragfähige Rückschlüsse für das Verständnis des Hauptanspruchs und der in ihm verwendeten Begriffe gewinnen lassen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere auch davon, worin die mit dem Unteranspruch vorgeschlagene Ergänzung der technischen Lehre des Hauptanspruchs besteht und auf welche Weise sie den Gegenstand des Hauptanspruchs fortbildet (…BGH, GRUR 2016, 1031 Rn. 15 - Wärmetauscher; Urt. v. 14.05.2019 - X ZR 93/17, BeckRS 2019, 17249 Rn. 17 - Seitenaufprallschutz bei Kopf-Airbag): Wird dadurch etwa ein Merkmal im Interesse funktionaler Optimierung um einen dieses Merkmal weiter ausformenden Aspekt ergänzt, kann dies unter Umständen eher tragfähige Rückschlüsse auf das dem betreffenden Merkmal im Rahmen der Lehre des Klagepatents beizulegende Verständnis ermöglichen, als wenn den Merkmalen des Hauptanspruchs additiv ein weiteres Element hinzugefügt wird (…BGH, GRUR 2016, 1031 Rn. 15 - Wärmetauscher;… GRUR 2021, 45 Rn. 28 - Signalumsetzung;… OLG Düsseldorf [15. ZS], Urt. v. 18.06.2020 - I-15 U 65/19, GRUR-RS 2020, 53264 Rn. 35 - Schutzbügel;… Senat, Urt. v. 24.02.2022 - I-2 U 19/21, GRUR-RS 2022, 5981 Rn. 40 - Tätowiervorrichtung).Rn. 165 Zwar lässt sich aus der Existenz eines Unteranspruchs allein nicht zwingend ableiten, dass der Hauptanspruch einen weiteren Gegenstand erfassen und seine Verwirklichung in einer Weise möglich sein muss, die nicht gleichzeitig die Merkmale des Unteranspruchs erfüllt (BGH, Urt. v. 14.05.2019 - X ZR 93/17 Rn. 17, BeckRS 2019, 17249 - Seitenaufprallschutz bei Kopf-Airbag;… Senat, Urt. v. 30.10.2025 - I-2 U 21/24, GRUR-RS 2025, 32252 Rn. 129 - Abstandsstück m.w.N.).
Gleichwohl ist aber der Gegenstand eines Unteranspruchs regelmäßig enger als der des zugrundeliegenden Hauptanspruchs (BGH, Urt. v. 14.05.2019 - X ZR 93/17, BeckRS 2019, 17249 Rn. 17 - Seitenaufprallschutz bei Kopf-Airbag).
- OLG Düsseldorf, 30.10.2025 - 2 U 21/24
Gebotenheit der Auslegung eines Patentanspruchs; Ermittlung des Sinngehalts eines …
Auch wenn der Gegenstand eines Unteranspruchs regelmäßig enger ist als der des zugrundeliegenden Hauptanspruchs, lässt sich allein aus seiner Existenz nicht zwingend ableiten, dass der Hauptanspruch einen weiteren Gegenstand erfassen muss und seine Verwirklichung auch in einer Weise möglich sein muss, die nicht gleichzeitig die Merkmale des Unteranspruchs erfüllt (BGH, Urt. v. 14.05.2019 - X ZR 93/17, BeckRS 2019, 17249 Rn. 17 - Seitenaufprallschutz bei Kopf-Airbag;… Benkard PatG/Schacht, 12. Aufl. 2023, PatG § 34 Rn. 236;… Haedicke/Timmann PatR-HdB/Nägerl, 2. Aufl. 2020, § 4 Rn. 56). - LG München I, 08.01.2026 - 7 O 5007/25
Ausschärfung der Grundsätze zum kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand
Auch wenn der Gegenstand eines Unteranspruchs regelmäßig enger ist als der des zugrundeliegenden Hauptanspruchs, lässt sich allein aus seiner Existenz nicht zwingend ableiten, dass der Hauptanspruch einen weiteren Gegenstand erfassen muss und seine Verwirklichung auch in einer Weise möglich sein muss, die nicht gleichzeitig die Merkmale des Unteranspruchs erfüllt (BGH, X ZR 93/17, BeckRS 2019, 17249 Rn. 17 - Seitenaufprallschutz bei Kopf-Airbag). - BGH, 29.04.2025 - X ZR 43/23
Abstandsstück
Diese Erwartung kann insbesondere bei einer gemeinsamen Entwicklungs- oder Erprobungstätigkeit bestehen (BGH…, Urteil vom 12. April 2022 - X ZR 73/20, GRUR 2022, 1294 Rn. 120 - Oberflächenbeschichtung; Urteil vom 14. Mai 2019 - X ZR 93/17 Rn. 34). - LG München I, 30.09.2020 - 21 O 13026/19
Unberechtigte Nutzung eines patentgeschützten Videokompressionsstandards
Rn. 75 Andererseits ist zu beachten, dass auch dann, wenn der Gegenstand eines Unteranspruchs regelmäßig enger ist als der des zugrundeliegenden Hauptanspruchs, sich nicht allein aus seiner Existenz zwingend ableiten läßt, dass der Hauptanspruch einen weiteren Gegenstand erfassen muss und seine Verwirklichung auch in einer Weise möglich sein muss, die nicht gleichzeitig die Merkmale des Unteranspruchs erfüllt (BGH, BeckRS 2019, 17249 Rn. 17 - Seitenaufprallschutz bei Kopf-Airbag). - LG München I, 01.03.2023 - 7 O 1792/23
Kein unzulässiges forum-shopping bei unterschiedlichen Streitgegenständen
Dabei kann dahinstehen, ob aus der Existenz von Unteranspruch 2 geschlossen werden kann, dass Patentanspruch 1 mehr als die dort genannten viskositätserhöhenden Mittel umfassen muss (vgl. BGH BeckRS 2019, 17249, Rn. 17 - Seitenaufprallschutz bei Kopf- Airbag). - BPatG, 22.03.2023 - 8 Ni 8/23
Patentnichtigkeitssache - "Wasserfahrzeug mit Flutungsraum" - Ausführbarkeit - …
Die maßgeblichen Kenntnisse (insbesondere über das "Innenleben" des SEABOB F5) blieben auch auf die Klägerin beschränkt (…vgl. BGH GRUR 2022, 1294 Rn. 124 - Oberflächenbeschichtung; BGH, Urteil vom 14.5.2019, X ZR 93/17, BeckRS 2019, 17249 Rn. 34), ohne Anhaltspunkte für eine Weitergabe an eine unbestimmte Vielzahl Dritter (siehe hierzu ausführlich unten, Ziffer 2.6 b)). - BPatG, 22.03.2023 - 8 Ni 9/23
- BPatG, 21.02.2024 - 8 Ni 28/23
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