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Rechtsprechung
   BGH, 10.11.2022 - X ZR 97/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,37349
BGH, 10.11.2022 - X ZR 97/21 (https://dejure.org/2022,37349)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2022 - X ZR 97/21 (https://dejure.org/2022,37349)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2022 - X ZR 97/21 (https://dejure.org/2022,37349)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Notwendigkeit eines Vortrags eines Luftfahrtunternehmens zu anderweitigen Möglichkeiten einer Ersatzbeförderung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 3 EGV 261/2004
    Notwendigkeit eines Vortrags eines Luftfahrtunternehmens zu anderweitigen Möglichkeiten einer Ersatzbeförderung

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung eines Luftfahrtunternehmens zur Leistung einer Ausgleichszahlung an einen Fluggast wegen Verspätung des Fluges; Vortrag zu anderweitigen Möglichkeiten einer Ersatzbeförderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FluggastrechteVO Art. 5 Abs. 3
    A) Zu den zumutbaren Maßnahmen im Sinne von Art. 5 Abs. 3 FluggastrechteVO gehört es, dem Fluggast eine mögliche anderweitige direkte oder indirekte Beförderung mit einem Flug anzubieten, den das betroffene oder ein anderes Luftfahrtunternehmen durchführt und der mit ...

  • rechtsportal.de

    FluggastrechteVO Art. 5 Abs. 3
    Verpflichtung eines Luftfahrtunternehmens zur Leistung einer Ausgleichszahlung an einen Fluggast wegen Verspätung des Fluges; Vortrag zu anderweitigen Möglichkeiten einer Ersatzbeförderung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mögliche anderweitige direkte oder indirekte Beförderung: Was muss die Airline ...

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Zumutbare Maßnahmen i.S.v. Art. 5 Abs. 3 FluggastrechteVO

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Airline muss anderweitige Beförderung darlegen - Airline muss anderweitige Beförderung darlegen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    20 Stunden Flugverspätung - Eine Fluggesellschaft muss alles Zumutbare tun, um für Ersatzbeförderung zu sorgen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 202
  • MDR 2023, 88
  • VersR 2023, 343
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 11.06.2020 - C-74/19

    Das störende Verhalten eines Fluggastes kann einen "außergewöhnlichen Umstand" …

    Auszug aus BGH, 10.11.2022 - X ZR 97/21
    Zu den zumutbaren Maßnahmen im Sinne von Art. 5 Abs. 3 FluggastrechteVO gehört es, dem Fluggast eine mögliche anderweitige direkte oder indirekte Beförderung mit einem Flug anzubieten, den das betroffene oder ein anderes Luftfahrtunternehmen durchführt und der mit weniger Verspätung als der nächste Flug des betreffenden Luftfahrtunternehmens ankommt, es sei denn, die Durchführung einer solchen anderweitigen Beförderung stellt für das betreffende Unternehmen angesichts seiner Kapazitäten zum maßgeblichen Zeitpunkt ein nicht tragbares Opfer dar (Bestätigung von BGH…, Urteil vom 6. April 2021 - X ZR 11/20, NJW-RR 2021, 926 = RRa 2021, 188 Rn. 41; im Anschluss an EuGH, Urteil vom 11. Juni 2020 - C-74/19, NJW-RR 2020, 871 = RRa 2020, 185 Rn. 61 - LE/TAP).

    Rn. 14 b) Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts gehört es zu den danach gebotenen Maßnahmen, dem Fluggast eine mögliche anderweitige direkte oder indirekte Beförderung mit einem Flug anzubieten, den das betroffene oder ein anderes Luftfahrtunternehmen durchführt und der mit weniger Verspätung als der nächste Flug des betreffenden Luftfahrtunternehmens ankommt, es sei denn, die Durchführung einer solchen anderweitigen Beförderung stellt für das betreffende Unternehmen angesichts seiner Kapazitäten zum maßgeblichen Zeitpunkt ein nicht tragbares Opfer dar (EuGH, Urteil vom 11. Juni 2020 - C-74/19, NJW-RR 2020, 871 = RRa 2020, 185 Rn. 61 - LE/TAP).

  • EuGH, 22.12.2008 - C-549/07

    EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH …

    Auszug aus BGH, 10.11.2022 - X ZR 97/21
    Rn. 12 a) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union muss das Luftfahrtunternehmen alles ihm Mögliche und Zumutbare tun, um zu vermeiden, dass es durch außergewöhnliche Umstände genötigt ist, einen Flug zu annullieren, oder dass der Flug nur mit einer großen Verspätung durchgeführt werden kann, deren Folgen für den Fluggast einer Annullierung gleichkommen (EuGH, Urteil vom 22. Dezember 2008 - C-549/07, NJW 2009, 347 = RRa 2009, 35 Rn. 41 - Wallentin-Hermann/Alitalia;… Urteil vom 4. Mai 2017 - C-315/15, NJW 2017, 2665 = RRa 2017, 174 Rn. 34 - Pešková/Travel Service; BGH…, Urteil vom 21. August 2012 - X ZR 138/11, BGHZ 194, 258 = NJW 2013, 374 Rn. 11;… Urteil vom 16. September 2014 - X ZR 102/13, NJW-RR 2015, 111 = RRa 2015, 19 Rn. 9).

    Zum anderen muss das Luftfahrtunternehmen, wenn eine mehr als geringfügige Beeinträchtigung tatsächlich eintritt oder erkennbar einzutreten droht, alle ihm in dieser Situation zu Gebote stehenden Maßnahmen ergreifen, um nach Möglichkeit zu verhindern, dass hieraus eine Annullierung oder große Verspätung resultiert (EuGH, NJW 2009, 347 = RRa 2009, 35 Rn. 40, 42 - Wallentin-Hermann/Alitalia; EuGH…, Urteil vom 12. Mai 2011 - C-294/10, NJW 2011, 2865 = RRa 2011, 125 Rn. 30 - Eglītis und Ratnieks/Air Baltic).

  • BGH, 06.04.2021 - X ZR 11/20

    Ausgleichanspruch eines Fluggastes bei Annullierung oder großer Verspätung des …

    Auszug aus BGH, 10.11.2022 - X ZR 97/21
    Zu den zumutbaren Maßnahmen im Sinne von Art. 5 Abs. 3 FluggastrechteVO gehört es, dem Fluggast eine mögliche anderweitige direkte oder indirekte Beförderung mit einem Flug anzubieten, den das betroffene oder ein anderes Luftfahrtunternehmen durchführt und der mit weniger Verspätung als der nächste Flug des betreffenden Luftfahrtunternehmens ankommt, es sei denn, die Durchführung einer solchen anderweitigen Beförderung stellt für das betreffende Unternehmen angesichts seiner Kapazitäten zum maßgeblichen Zeitpunkt ein nicht tragbares Opfer dar (Bestätigung von BGH, Urteil vom 6. April 2021 - X ZR 11/20, NJW-RR 2021, 926 = RRa 2021, 188 Rn. 41; im Anschluss an EuGH…, Urteil vom 11. Juni 2020 - C-74/19, NJW-RR 2020, 871 = RRa 2020, 185 Rn. 61 - LE/TAP).

    Rn. 15 Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts steht diese Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat (BGH, Urteil vom 6. April 2021 - X ZR 11/20, NJW-RR 2021, 926 = RRa 2021, 188 Rn. 41), in Einklang mit der Systematik der Fluggastrechteverordnung.

  • EuGH, 04.05.2017 - C-315/15

    Die Kollision eines Flugzeugs mit einem Vogel ist ein außergewöhnlicher Umstand, …

    Auszug aus BGH, 10.11.2022 - X ZR 97/21
    Rn. 12 a) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union muss das Luftfahrtunternehmen alles ihm Mögliche und Zumutbare tun, um zu vermeiden, dass es durch außergewöhnliche Umstände genötigt ist, einen Flug zu annullieren, oder dass der Flug nur mit einer großen Verspätung durchgeführt werden kann, deren Folgen für den Fluggast einer Annullierung gleichkommen (EuGH…, Urteil vom 22. Dezember 2008 - C-549/07, NJW 2009, 347 = RRa 2009, 35 Rn. 41 - Wallentin-Hermann/Alitalia; Urteil vom 4. Mai 2017 - C-315/15, NJW 2017, 2665 = RRa 2017, 174 Rn. 34 - Pešková/Travel Service; BGH…, Urteil vom 21. August 2012 - X ZR 138/11, BGHZ 194, 258 = NJW 2013, 374 Rn. 11;… Urteil vom 16. September 2014 - X ZR 102/13, NJW-RR 2015, 111 = RRa 2015, 19 Rn. 9).
  • BGH, 21.08.2012 - X ZR 138/11

    Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung für Flugannullierung …

    Auszug aus BGH, 10.11.2022 - X ZR 97/21
    Rn. 12 a) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union muss das Luftfahrtunternehmen alles ihm Mögliche und Zumutbare tun, um zu vermeiden, dass es durch außergewöhnliche Umstände genötigt ist, einen Flug zu annullieren, oder dass der Flug nur mit einer großen Verspätung durchgeführt werden kann, deren Folgen für den Fluggast einer Annullierung gleichkommen (EuGH…, Urteil vom 22. Dezember 2008 - C-549/07, NJW 2009, 347 = RRa 2009, 35 Rn. 41 - Wallentin-Hermann/Alitalia;… Urteil vom 4. Mai 2017 - C-315/15, NJW 2017, 2665 = RRa 2017, 174 Rn. 34 - Pešková/Travel Service; BGH, Urteil vom 21. August 2012 - X ZR 138/11, BGHZ 194, 258 = NJW 2013, 374 Rn. 11;… Urteil vom 16. September 2014 - X ZR 102/13, NJW-RR 2015, 111 = RRa 2015, 19 Rn. 9).
  • EuGH, 12.05.2011 - C-294/10

    Eglītis und Ratnieks - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 …

    Auszug aus BGH, 10.11.2022 - X ZR 97/21
    Zum anderen muss das Luftfahrtunternehmen, wenn eine mehr als geringfügige Beeinträchtigung tatsächlich eintritt oder erkennbar einzutreten droht, alle ihm in dieser Situation zu Gebote stehenden Maßnahmen ergreifen, um nach Möglichkeit zu verhindern, dass hieraus eine Annullierung oder große Verspätung resultiert (…EuGH, NJW 2009, 347 = RRa 2009, 35 Rn. 40, 42 - Wallentin-Hermann/Alitalia; EuGH, Urteil vom 12. Mai 2011 - C-294/10, NJW 2011, 2865 = RRa 2011, 125 Rn. 30 - Eglītis und Ratnieks/Air Baltic).
  • BGH, 16.09.2014 - X ZR 102/13

    Fluggastrechte bei großer Verspätung: Entlastung des Luftbeförderungsunternehmens …

    Auszug aus BGH, 10.11.2022 - X ZR 97/21
    Rn. 12 a) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union muss das Luftfahrtunternehmen alles ihm Mögliche und Zumutbare tun, um zu vermeiden, dass es durch außergewöhnliche Umstände genötigt ist, einen Flug zu annullieren, oder dass der Flug nur mit einer großen Verspätung durchgeführt werden kann, deren Folgen für den Fluggast einer Annullierung gleichkommen (EuGH…, Urteil vom 22. Dezember 2008 - C-549/07, NJW 2009, 347 = RRa 2009, 35 Rn. 41 - Wallentin-Hermann/Alitalia;… Urteil vom 4. Mai 2017 - C-315/15, NJW 2017, 2665 = RRa 2017, 174 Rn. 34 - Pešková/Travel Service; BGH…, Urteil vom 21. August 2012 - X ZR 138/11, BGHZ 194, 258 = NJW 2013, 374 Rn. 11; Urteil vom 16. September 2014 - X ZR 102/13, NJW-RR 2015, 111 = RRa 2015, 19 Rn. 9).
  • BGH, 24.09.2024 - X ZR 109/23

    Ausgleichszahlung nach Fluggastrechtsverordnung nach Flugannullierung und Angebot …

    Zu den zumutbaren Maßnahmen im Sinne von Art. 5 Abs. 3 FluggastrechteVO gehört es, dem Fluggast eine mögliche anderweitige direkte oder indirekte Beförderung mit einem Flug anzubieten, den das betroffene oder ein anderes Luftfahrtunternehmen durchführt und der mit weniger Verspätung als der nächste Flug des betreffenden Luftfahrtunternehmens ankommt, es sei denn, die Durchführung einer solchen anderweitigen Beförderung stellt für das betreffende Unternehmen angesichts seiner Kapazitäten zum maßgeblichen Zeitpunkt ein nicht tragbares Opfer dar (Bestätigung von BGH, Urteil vom 10. November 2022 - X ZR 97/21, NJW-RR 2023, 202 Rn. 14;… Urteil vom 10. Oktober 2023 - X ZR 123/22, NJW-RR 2024, 51 = RRa 2024, 23 Rn. 17).

    Rn. 14 In Einklang mit dieser Rechtsprechung hat es der Senat bereits in mehreren Entscheidungen als nicht ausreichend angesehen, dass das Luftfahrtunternehmen nur eine Ersatzbeförderung mit eigenen Flügen anbietet (BGH…, Urteil vom 6. April 2021 - X ZR 11/20, NJW-RR 2021, 926 = RRa 2021, 188 Rn. 41; Urteil vom 10. November 2022 - X ZR 97/21, NJW-RR 2023, 202 Rn. 14;… Urteil vom 10. Oktober 2023 - X ZR 123/22, NJW-RR 2024, 51 = RRa 2024, 23 Rn. 17).

  • BGH, 10.10.2023 - X ZR 123/22

    Luftbeförderungsvertrag: Zumutbare Maßnahmen des Luftfahrtunternehmens bei …

    Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat angeschlossen (BGH…, Urteil vom 6. April 2021 - X ZR 11/20, NJW-RR 2021, 926 = RRa 2021, 188 Rn. 41; Urteil vom 10. November 2022 - X ZR 97/21, NJW-RR 2023, 202 Rn. 15).
  • BGH, 10.10.2023 - X ZR 107/22

    Fluggastrechteverordnung: Ausgleichsleistunganspruch für Flugreisende bei …

    Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat angeschlossen (BGH…, Urteil vom 6. April 2021 - X ZR 11/20, NJW-RR 2021, 926 = RRa 2021, 188 Rn. 41; Urteil vom 10. November 2022 - X ZR 97/21, NJW-RR 2023, 202 Rn. 15).
  • AG Erding, 03.07.2024 - 116 C 1642/23

    Befreiung des Luftfahrtunternehmens von Ausgleichszahlungen bei großer Verspätung …

    Zum anderen muss das Luftfahrtunternehmen, wenn eine mehr als geringfügige Beeinträchtigung tatsächlich eintritt oder erkennbar einzutreten droht, alle ihm in dieser Situation zu Gebote stehenden Maßnahmen ergreifen, um nach Möglichkeit zu verhindern, dass hieraus eine Annullierung oder große Verspätung resultiert, vgl. u. a. Urteil des EuGH Urteil vom 11.6.2020, Az.: C-74/19, BGH Urteil vom 10.11.2022 - X ZR 97/21.

    So erfolgte die Ankunft bei der dem Urteil des BGH vom 10.11.2022, Az.: X ZR 97/21, zugrunde liegenden Entscheidung um mehr als 20 Stunden, bei der dem Urteil des EuGH vom 11.06.2020, Az.: C- 74/19, zugrunde liegenden Entscheidung um knapp 24 Stunden, bei der dem Beschluss des EuGH vom 14.01.2020, Az.: C-264/20, zugrundeliegenden Entscheidung nach Annullierung um mehr als 24 Stunden, und bei der den Urteilen des BGH vom 10.10.2023, Az.: X ZR 107/22 und X ZR 123/22, zugrunde liegenden Entscheidungen nach Annullierung um 2 bzw. 4 Tage verspätet.

  • AG Erding, 03.05.2023 - 116 C 1839/22

    Kein Ersatzanspruch wegen Flugverspätung

    Rn. 46 Der Bundesgerichtshof führt in seiner Entscheidung vom 10.11.2022, Az.: X ZR 97/21 unter anderem aus:.
  • AG Erding, 03.07.2026 - 118 C 2449/26

    Fluggastrechte, Ausgleichszahlung, Annullierung, Ersatzbeförderung, Verzug, …

    Erst wenn kein Platz auf einem anderen direkten oder indirekten Flug verfügbar ist oder die Durchführung einer solchen anderweitigen Beförderung ein nicht tragbares Opfer darstellt, ist davon auszugehen, dass alle zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt wurden (EuGH…, Urteil vom 11.6.2020 - C-74/19, RRa 2020, 185, 189 Rn. 60;… Beschluss vom 14.1.2021 - C-264/20, RRa 2021, 75, 78 Rn. 31; wohl auch BGH 10.11.2022 - X ZR 97/21, NJW-RR 2023, 202, 203 Rn. 19).
  • AG Königs Wusterhausen, 25.04.2023 - 4 C 7598/22

    Umbuchung als zumutbare Maßnahme zur Vermeidung der Folgen der Annullierung eines …

    Dieser Rechtsprechung hat sich der BGH angeschlossen (…vgl. BGH, Urt. v. 06.04.2021 - X ZR 11/20 - Juris, Rn. 41; Urt. v. 10.11.2022 - X ZR 97/21 - Juris, Rn. 14).
  • LG Frankfurt/Main, 09.12.2025 - 24 S 149/24
    EU 2020, Nr. C 271, 11, juris Rn. 59; BGH, Urt. v. 10. November 2022, Az. X ZR 97/21, NJW-RR 2023, 202, juris Rn. 14).
  • LG Berlin II, 20.02.2024 - 30 S 16/22

    Entschädigungsansprüche bei Stornierung von Flügen wegen coronabedingter …

    Er erfordert lediglich eine Subsumtion der maßgeblichen Sachverhaltselemente des zu entscheidenden Einzelfalls" (BGH, Urteil vom 10.11.2022 - X ZR 97/21 -, juris Rn. 27).
  • LG Düsseldorf, 20.10.2023 - 22 S 58/23
    Nur auf der Grundlage solchen Vorbringens des Luftfahrtunternehmens ist es möglich zu beurteilen, ob in Betracht kommende Maßnahmen noch zumutbar waren (vgl. BGH, Urteil vom 10.11.2022 - X ZR 97/21, NJW-RR 2023, 202 Rn. 20).
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