Rechtsprechung
   BGH, 27.09.2016 - XI ZR 309/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,37541
BGH, 27.09.2016 - XI ZR 309/15 (https://dejure.org/2016,37541)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2016 - XI ZR 309/15 (https://dejure.org/2016,37541)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2016 - XI ZR 309/15 (https://dejure.org/2016,37541)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,37541) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 355 Abs 2 S 3 BGB vom 02.12.2004
    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung hinsichtlich des Anlaufens der Widerrufsfrist

  • IWW

    § 97 Abs. 1 ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 355 Abs. 2 Satz 3 BGB, § 14 Abs. 1, 3 BGB-InfoV

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit des erklärten Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrags

  • rewis.io

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung hinsichtlich des Anlaufens der Widerrufsfrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 355 Abs. 2 S. 3
    Wirksamkeit des erklärten Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrags

  • datenbank.nwb.de

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung hinsichtlich des Anlaufens der Widerrufsfrist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerrufsbelehrung muss nicht deutlicher gefasst sein als das Gesetz selbst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2016, 2215
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (105)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts

    Auszug aus BGH, 27.09.2016 - XI ZR 309/15
    Das von der Klägerin angeführte Urteil des I. Zivilsenats vom 4. Juli 2002 (I ZR 55/00, WM 2002, 1989, 1991 f.) betraf eine andere Fallgestaltung (dazu Senatsurteil vom 12. Juli 2016  XI ZR 501/15, WM 2016, 1835 Rn. 29, zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ) und ergibt für den hiesigen Fall nichts.
  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00

    Belehrungszusatz

    Auszug aus BGH, 27.09.2016 - XI ZR 309/15
    Das von der Klägerin angeführte Urteil des I. Zivilsenats vom 4. Juli 2002 (I ZR 55/00, WM 2002, 1989, 1991 f.) betraf eine andere Fallgestaltung (dazu Senatsurteil vom 12. Juli 2016  XI ZR 501/15, WM 2016, 1835 Rn. 29, zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ) und ergibt für den hiesigen Fall nichts.
  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

    Auszug aus BGH, 27.09.2016 - XI ZR 309/15
    Gleiches gilt für das von der Klägerin zitierte Senatsurteil vom 13. Januar 2009 (XI ZR 118/08, WM 2009, 350 Rn. 20), das ein Widerrufsrecht nach dem Haustürwiderrufsgesetz zum Gegenstand hatte.
  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag

    Der Unternehmer muss nicht genauer formulieren als der Gesetzgeber selbst (Senatsbeschluss vom 27. September 2016 - XI ZR 309/15, juris Rn. 8).
  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15

    Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig

    Sie hat die Bedingungen des § 355 Abs. 2 Satz 3 BGB a.F. zutreffend wiedergegeben (Senatsbeschluss vom 27. September 2016 - XI ZR 309/15, WM 2016, 2215 Rn. 8).

    Sie waren, ohne dass es auf die Gesetzlichkeitsfiktion des Musters ankommt, in Ordnung (vgl. Senatsbeschluss vom 27. September 2016 - XI ZR 309/15, WM 2016, 2215 Rn. 9).

  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 381/16

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei einem Präsenzgeschäft

    In dieser Weise missverständliche Formulierungen grenzt der Senat von der an den Verbraucher gerichteten und hinreichend deutlichen Wendung "eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags" ab, die durch die Verwendung des Personalpronomens vor dem Wort "Antrag" deutlich macht, dass das Anlaufen der Frist von der schriftlichen Abgabe der Vertragserklärung des Verbrauchers abhängig ist (Senatsbeschluss vom 27. September 2016 - XI ZR 309/15, WM 2016, 2215 Rn. 8).

    Der Unternehmer muss nicht genauer formulieren als der Gesetzgeber selbst (Senatsurteil vom 22. November 2016 - XI ZR 434/15, Umdruck Rn. 17, zur Veröffentlichung bestimmt in BGHZ; Senatsbeschluss vom 27. September 2016 - XI ZR 309/15, WM 2016, 2215 Rn. 8).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht