Rechtsprechung
| BFH, 29.06.2000 - XI B 10/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
EStG § 11 Abs. 1; ; EStG § 11 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 76; ; FGO § 79 Abs. 3; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6
- Wolters Kluwer
Gewerbliche Einlünfte - Freiberufliche Einkünfte - Zufluss von Einnahmen - Zulässigkeit eines fingierten Zuflusses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 11 Abs. 1; FGO §§ 76 115 Abs. 2 3
Zuflussprinzip; Verletzung der Sachaufklärungspflicht - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BFH, 07.07.1999 - X R 52/96
Vorweggenommene Beweiswürdigung
Auszug aus BFH, 29.06.2000 - XI B 10/00
b) Der Kläger weist allerdings zu Recht darauf hin, dass die Erwägung des FG zur Nichteinvernahme des Zeugen eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung ist (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteil vom 7. Juli 1999 X R 52/96, BFH/NV 2000, 174, m.w.N.). - BFH, 08.08.1996 - V B 12/96
Anforderung an die Bezeichnung des Verfahrensmangels bei Stützung der Beschwerde …
Auszug aus BFH, 29.06.2000 - XI B 10/00
c) Soweit der Kläger ganz allgemein rügt, das FG habe seine Entscheidung ohne ausreichende Feststellungen getroffen, macht er einen materiell-rechtlichen Fehler und keinen Verfahrensfehler geltend (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 8. August 1996 V B 12/96, BFH/NV 1997, 186). - BFH, 26.02.1991 - VII R 77/87
Aussetzung finanzgerichtlichen Verfahrens wegen Aussageverweigerung durch Zeugen …
Auszug aus BFH, 29.06.2000 - XI B 10/00
Das FG verletzt nicht § 76 Abs. 1 FGO, wenn es einen Zeugen nicht noch einmal vernimmt, der sich bereits anlässlich einer vorangegangenen Zeugenladung auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen hat und das Auskunftsverweigerungsrecht fortbesteht (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Februar 1991 VII R 77-78/87, BFH/NV 1992, 87).
- BFH, 27.09.2016 - VIII R 66/13
Zufluss von Zinsen aus einem Lebensversicherungsvertrag nach Änderung des …
Rn. 41 ee) Ob der Steuerpflichtige im Einzelfall tatsächlich die wirtschaftliche Verfügungsmacht erlangt und ausgeübt hat und ob eine Schuldumschaffung im alleinigen oder überwiegenden Interesse des Gläubigers lag, ist eine Frage der Tatsachenfeststellung und -würdigung, die dem FG obliegt (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Juni 2000 XI B 10/00, BFH/NV 2000, 1469: keine Fiktion des Zuflusses;… BFH-Urteil in BFH/NV 2011, 592). - BFH, 30.11.2010 - VIII R 40/08
Zufluss von Einnahmen bei einer Lebensversicherung englischen Rechts - Vorliegen …
Rn. 20 ee) Ob der Steuerpflichtige im Einzelfall tatsächlich die wirtschaftliche Verfügungsmacht erlangt und ausgeübt hat und ob eine Schuldumschaffung im alleinigen oder überwiegenden Interesse des Gläubigers lag, ist eine Frage der Tatsachenfeststellung und -würdigung, die dem FG obliegt (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Juni 2000 XI B 10/00, BFH/NV 2000, 1469 keine Fiktion des Zuflusses). - BFH, 16.09.2014 - VIII R 15/13
Kein Zufluss steuerbarer Einnahmen aus Kapitalvermögen bei Verzicht auf …
Rn. 22 e) Ob der Steuerpflichtige im Einzelfall tatsächlich die wirtschaftliche Verfügungsmacht erlangt und ausgeübt hat und ob eine Schuldumschaffung im alleinigen oder überwiegenden Interesse des Gläubigers lag, ist eine Frage der Tatsachenfeststellung und -würdigung, die dem FG obliegt (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Juni 2000 XI B 10/00, BFH/NV 2000, 1469: keine Fiktion des Zuflusses).
- FG Hessen, 20.07.2015 - 6 K 2258/13
§ 11 EStG
Ob der Steuerpflichtige im Einzelfall tatsächlich die wirtschaftliche Verfügungsmacht erlangt und ausübt, ist eine Frage der Tatsachenfeststellung und -würdigung, die dem Finanzgericht obliegt (vgl. BFH vom 29.06.2000 - XI B 10/00, BFH/NV 2000, 1469). - FG Nürnberg, 24.02.2022 - 6 K 720/21
Verzinsung eines Gesellschafterdarlehens
Rn. 126 5. Ob der Steuerpflichtige im Einzelfall tatsächlich die wirtschaftliche Verfügungsmacht erlangt und ausgeübt hat und ob eine Schuldumschaffung im alleinigen oder überwiegenden Interesse des Gläubigers lag, ist eine Frage der Tatsachenfeststellung und -würdigung, die dem Finanzgericht obliegt (vgl. BFH-Beschluss vom 29.06.2000 XI B 10/00, BFH/NV 2000, 1469). - FG Baden-Württemberg, 21.01.2003 - 1 K 475/00
Auslegung des Klageantrags; Zufließen verdeckter Gewinnausschüttungen bei …
Bei einem Minderheitsgesellschafter besteht kein Zweifel, dass im Rahmen des § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG der Zufluss von Einnahmen nicht fingiert werden darf (BFH Beschluss vom 29. Juni 2000, XI B 10/00, BFH/NV 2000, 1469 ).
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