Rechtsprechung
| BFH, 27.11.2002 - XI B 108/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
EStG § 10 Abs. 3; ; FGO § 6; ; FGO § 6 Abs. 1; ; FGO § 6 Abs. 4; ; FGO § 6 Abs. 4 Satz 1; ; FGO § 79a; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Rüge eines verfahrensfehlerhaften Übertragungsbeschl. auf Einzelrichter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 17.11.2002 - XI B 108/02
- BFH, 27.11.2002 - XI B 108/02
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 05.05.1998 - 1 BvL 23/97
Unzulässige gerichtliche Vorlagen zu Vorschriften des Gewerbesteuer- und des …
Auszug aus BFH, 27.11.2002 - XI B 108/02
Insbesondere widerspricht die Übertragung auf den Einzelrichter nicht den Beschlüssen der 3. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 5. Mai 1998 1 BvL 23/97 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1998, 680) und 1 BvL 24/97 (HFR 1998, 682). - BFH, 16.10.2002 - XI R 41/99
Sonderausgabenvorwegabzug: Kürzung nicht verfassungswidrig
Auszug aus BFH, 27.11.2002 - XI B 108/02
Mit Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 41/99 (BStBl II 2003, 179) hat der erkennende Senat die Verfassungsmäßigkeit der geltenden Regelung bestätigt. - BVerfG, 05.05.1998 - 1 BvL 24/97
Begriff des "Gerichts" i.S. von Art. 100 Abs. 1 GG - Einzelrichter im …
Auszug aus BFH, 27.11.2002 - XI B 108/02
Insbesondere widerspricht die Übertragung auf den Einzelrichter nicht den Beschlüssen der 3. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 5. Mai 1998 1 BvL 23/97 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1998, 680) und 1 BvL 24/97 (HFR 1998, 682). - BFH, 25.06.2001 - V B 6/01
Internationale Sprach- und Studienreise - Pauschalpreis - Highschool- Programm - …
Auszug aus BFH, 27.11.2002 - XI B 108/02
Ein Fehler bei der Besetzung der Richterbank führt aber nur dann zu einem Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters, wenn sich der Gesetzesverstoß zugleich als eine Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG darstellt, weil die Entscheidung nicht mehr zu rechtfertigen und deshalb "greifbar rechtswidrig" ist (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 25. Juni 2001 V B 6/01, BFH/NV 2001, 1589, m.w.N.).
- FG Münster, 02.06.2003 - 13 K 1381/02
Arbeitnehmeranteil ist Arbeitslohn
Der Senat schließt sich insoweit den Auffassungen des BFH in den Urteilen vom 16. Oktober 2002 XI R 41/99 (BFHE 200, 529, BStBl II 2003, 179) und 11. Dezember 2002 XI R 17/00 (StE 2003, 314) sowie in den Beschlüssen vom 27. November 2002 XI B 108/02, XI B 140/01 und XI B 141/01 (sämtlich nicht veröffentlicht) vollinhaltlich an.Die Rechtsfrage, ob der begrenzte Abzug von Vorsorgeaufwendungen gemäß § 10 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) verfassungsgemäß sei, ist nicht mehr klärungsbedürftig (BFH-Beschlüsse XI B 108/02, XI B 140/01, XI B 141/01, nicht veröffentlicht).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BFH, 17.11.2002 - XI B 108/02 |
Verfahrensgang
- BFH, 17.11.2002 - XI B 108/02
- BFH, 27.11.2002 - XI B 108/02
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".