Rechtsprechung
| BFH, 27.07.2009 - XI B 120/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
Rüge der mangelnden Sachaufklärung; Qualifizierter Rechtsanwendungsfehler
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 76 Abs. 2; FGO § 115 Abs. 2; AO § 110
Anforderungen an die schlüssige Erhebung einer Rüge der mangelnden Sachverhaltsaufklärung gem. § 76 Abs. 2 Finanzgerichtsordnung ( FGO ); Materiell-rechtliche Fehlerhaftigkeit einer Vorentscheidung als Grund für die Zulassung einer Revision gem. § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO - datenbank.nwb.de
Schlüssige Rüge mangelnder Sachaufklärung; Zulassung der Revision wegen eines sog. qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 14.11.2008 - 2 K 2211/05
- BFH, 27.07.2009 - XI B 120/08
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BFH, 26.10.1989 - IV R 82/88
Entscheidung über Wiedereinsetzung erst in Rechtsbehelfsentscheidung; keine …
Auszug aus BFH, 27.07.2009 - XI B 120/08
Die Auffassung des FG, die Entscheidung der Finanzbehörde über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 110 AO könne von den Gerichten voll nachgeprüft werden, steht im Einklang mit der gefestigten Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. Urteile vom 14. Juli 1989 III R 54/84, BFHE 158, 273, BStBl II 1989, 1024, unter 2.c der Gründe; vom 26. Oktober 1989 IV R 82/88, BFHE 159, 103, BStBl II 1990, 277). - BFH, 22.04.2008 - X B 57/07
Anforderungen an die schlüssige Darlegung von Sachaufklärungsrügen, der …
Auszug aus BFH, 27.07.2009 - XI B 120/08
Die materiell-rechtliche Fehlerhaftigkeit kann nach der Rechtsprechung des BFH nur ausnahmsweise dann gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO zur Zulassung der Revision führen, wenn das angefochtene Urteil objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (vgl. z.B. Beschluss vom 22. April 2008 X B 57/07, BFH/NV 2008, 1192, unter 5., m.w.N.). - BFH, 14.07.1989 - III R 54/84
Investitionszulage - Antrag - Auslegung - Bescheinigung über Förderungswürdigkeit …
Auszug aus BFH, 27.07.2009 - XI B 120/08
Die Auffassung des FG, die Entscheidung der Finanzbehörde über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 110 AO könne von den Gerichten voll nachgeprüft werden, steht im Einklang mit der gefestigten Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. Urteile vom 14. Juli 1989 III R 54/84, BFHE 158, 273, BStBl II 1989, 1024, unter 2.c der Gründe; vom 26. Oktober 1989 IV R 82/88, BFHE 159, 103, BStBl II 1990, 277). - BFH, 09.12.2004 - V B 85/04
NZB: kumulative Urteilsbegründung
Auszug aus BFH, 27.07.2009 - XI B 120/08
Die Rüge der mangelnden Sachverhaltsaufklärung (§ 76 Abs. 2 FGO) ist schon deshalb nicht schlüssig erhoben worden, weil die Klägerin nicht dargelegt hat, welche konkrete Aufklärungsmaßnahme das FG auch ohne Beweisantrag hätte ergreifen müssen und dass diese Aufklärungsmaßnahme auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Rechtsauffassung des FG (vgl. zu deren Maßgeblichkeit z.B. BFH-Beschluss vom 9. Dezember 2004 V B 85/04, BFH/NV 2005, 712) entscheidungserheblich war. - BFH, 18.02.1997 - X B 188/96
Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz
Auszug aus BFH, 27.07.2009 - XI B 120/08
Die nach dem Ablauf der Begründungsfrist bezeichneten Zulassungsgründe können nicht berücksichtigt werden (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Februar 1997 X B 188/96, BFH/NV 1997, 593).
- BFH, 27.04.2011 - III B 207/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Volle Überprüfung der …
Dies schließt die volle Überprüfung einer etwaigen Verwaltungsentscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 110 AO) ein (vgl. Senatsurteil vom 14. Juli 1989 III R 54/84, BFHE 158, 273, BStBl II 1989, 1024; BFH-Beschluss vom 27. Juli 2009 XI B 120/08, juris). - BFH, 28.11.2025 - V B 46/24
Zur mangelnden Darlegung von Zulassungsgründen
In beiden Fällen ist jedoch genau anzugeben, dass die nicht aufgeklärten Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG entscheidungserheblich waren (z.B. BFH-Beschluss vom 27.07.2009 - XI B 120/08).
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