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Rechtsprechung
   BFH, 06.06.2001 - XI B 130/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12429
BFH, 06.06.2001 - XI B 130/99 (https://dejure.org/2001,12429)
BFH, Entscheidung vom 06.06.2001 - XI B 130/99 (https://dejure.org/2001,12429)
BFH, Entscheidung vom 06. Juni 2001 - XI B 130/99 (https://dejure.org/2001,12429)
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Volltextveröffentlichungen (5)

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 13.12.2000 - X R 96/98

    Beendigung des Zinslaufs

    Auszug aus BFH, 06.06.2001 - XI B 130/99
    Er hätte dabei beispielsweise auch darauf eingehen müssen, dass sich die Regelung sowohl zugunsten als auch zuungunsten des Steuerpflichtigen auswirken kann (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 2000 X R 96/98, BStBl II 2001, 274).
  • BFH, 08.12.1976 - I R 240/74

    Zusammenveranlagung von Eheleuten - Rechtsbehelfsverfahren - Notwendige Beiladung …

    Auszug aus BFH, 06.06.2001 - XI B 130/99
    Im Übrigen hat der BFH im Urteil vom 8. Dezember 1976 I R 240/74 (BFHE 121, 142, BStBl II 1977, 321) hinsichtlich der vergleichbaren Regelung des § 17 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes verfassungsrechtliche Zweifel verneint.
  • BFH, 02.08.1996 - XI B 208/95

    Anforderungen an Beschwerdebegründung als Zulässigkeitsvoraussetzung

    Auszug aus BFH, 06.06.2001 - XI B 130/99
    Dazu hätte der Kläger vielmehr unter Heranziehung von Rechtsprechung und Literatur darstellen müssen, ob und ggf. von welcher Seite die aufgeworfene Rechtsfrage umstritten ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 2. August 1996 XI B 208/95, BFH/NV 1997, 54).
  • BFH, 18.01.1968 - V B 45/67

    Rechtssache - Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerdeführer - Verletzung …

    Auszug aus BFH, 06.06.2001 - XI B 130/99
    Wird den formellen Anforderungen nicht genügt, so ist es dem Gericht grundsätzlich verwehrt, auf die Frage der Begründetheit der Nichtzulassungsbeschwerde einzugehen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 18. Januar 1968 V B 45/67, BFHE 90, 369, BStBl II 1968, 98).
  • BFH, 11.03.1998 - X B 146/97

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache …

    Auszug aus BFH, 06.06.2001 - XI B 130/99
    Soweit der Kläger geltend macht, die Zugangsfiktion des § 122 Abs. 2 AO 1977 verstoße gegen das Rechtsstaatsgebot des Art. 20 des Grundgesetzes (GG), genügt diese Behauptung allein zur Begründung der grundsätzlichen Bedeutung nicht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. März 1998 X B 146/97, BFH/NV 1998, 1097, m.w.N.).
  • BFH, 05.05.2014 - III B 85/13

    Vermutung der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts; Verlängerung der Dreitagesfrist …

    In den Entscheidungen vom 6. Juni 2001 XI B 130/99 (juris) und vom 13. Dezember 2000 X R 96/98 (BFHE 193, 512, BStBl II 2001, 274), welche das FG zitiert habe, fänden sich hierzu keine Ausführungen.
  • FG Köln, 23.04.2013 - 15 K 1243/12

    Nichtigkeit eines Steuerbescheids; Festsetzungsfrist

    ist der erkennende Senat der Ansicht, dass der Zugangsfiktion und der vom BFH dazu gefundenen Berechnungsmethode eine beachtliche Entlastungsfunktion beizumessen ist, durch die Streitigkeiten über den genauen Zeitpunkt des Posteingangs eines Steuerbescheides verhindert werden soll und dass diese Entlastungsfunktion sich sowohl zu Gunsten als auch zu Ungunsten des Steuerpflichtigen auswirken kann (so auch BFH-Beschluss vom 6.6.2001 XI B 130/99, nicht amtlich veröffentlicht, juris, nachfolgende Verfassungsbeschwerde gemäß §§ 93a, 93b BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen, Beschluss vom 19.12.2001 2 2BvR 1588/01, juris).
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