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Rechtsprechung
   BFH, 18.12.2002 - XI B 131/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11141
BFH, 18.12.2002 - XI B 131/00 (https://dejure.org/2002,11141)
BFH, Entscheidung vom 18.12.2002 - XI B 131/00 (https://dejure.org/2002,11141)
BFH, Entscheidung vom 18. Dezember 2002 - XI B 131/00 (https://dejure.org/2002,11141)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    EStG § 34; ; EStG § 17; ; EStG § 16; ; EStG § 18 Abs. 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; GG Art. 3

  • Wolters Kluwer

    Begünstigung der Teilveräußerung eines Mitunternehmeranteils - Begünstigte Versteuerung des Gewinns aus der Veräußerung eines Teils eines noch ungeteilten Betriebs - Veräußerung eines Teils eines ganzen Unternehmens - Entgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters in ein ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG §§ 16 18 Abs. 3 § 34
    Einzelunternehmen, entgeltliche Aufnahme eines neues Gesellschafters

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98

    Entgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters

    Auszug aus BFH, 18.12.2002 - XI B 131/00
    Der Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98 (BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123), auf den das Finanzgericht verwiesen habe, enthalte keine sachliche Begründung der unterschiedlichen Behandlung der Veräußerung eines Anteils an einem Einzelunternehmen gegenüber der Veräußerung von Teilen von Mitunternehmeranteilen.

    b) Die vom Kläger angeführte Rechtsfrage ist durch den Beschluss des Großen Senats in BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123 geklärt.

  • BFH, 27.05.2005 - III B 197/04

    Kindergeldzahlung an Dritte; Rückforderungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO

    Im Allgemeinen besteht kein Klärungsbedarf mehr, wenn eine Rechtsfrage bereits vor dem BFH geklärt worden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 2002 XI B 131/00, BFH/NV 2003, 479, …und vom 10. Januar 2003 XI B 80/00, BFH/NV 2003, 898).
  • BFH, 27.02.2007 - III B 1/06

    Kindergeld: Rückforderungsanspruch, Verwirkung

    Klärungsbedarf besteht regelmäßig nicht mehr, wenn der BFH die Rechtsfrage bereits entschieden hat (BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 2002 XI B 131/00, BFH/NV 2003, 479, und in BFH/NV 2003, 898).
  • BFH, 28.12.2009 - III B 108/08

    Rückforderung von Kindergeld in Anweisungsfällen vom Kindergeldberechtigten als …

    Klärungsbedarf besteht regelmäßig nicht mehr, wenn der BFH die Rechtsfrage bereits entschieden hat (BFH-Beschluss vom 18. Dezember 2002 XI B 131/00, BFH/NV 2003, 479).
  • BFH, 24.03.2005 - III B 190/04

    Voraussetzungen für die Verwirkung des Rückforderungsanspruchs der Familienkasse …

    Im Allgemeinen besteht kein Klärungsbedarf mehr, wenn der BFH die Rechtsfrage bereits entschieden hat (BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 2002 XI B 131/00, BFH/NV 2003, 479, …und vom 10. Januar 2003 XI B 80/00, BFH/NV 2003, 898).
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