Rechtsprechung
| BFH, 28.09.2005 - XI B 134/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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FGO § 76 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; FGO § 155; ZPO § 295
Verfahrensmangel: Übergehen von Beweisanträgen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 20.07.2004 - 6 K 6798/01
- BFH, 28.09.2005 - XI B 134/04
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (1)
- BFH, 30.03.1994 - I R 54/93
1. Zur Gewerblichkeit eines Restaurationsbetriebes - 2. Bloße Anwendung …
Auszug aus BFH, 28.09.2005 - XI B 134/04
Zu den verzichtbaren Mängeln gehört auch das Übergehen eines Beweisantrags (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 30. März 1994 I R 54/93, BFHE 175, 40, BStBl II 1994, 864, m.w.N.).
- BFH, 25.08.2006 - VIII B 13/06
NZB: materielle Richtigkeit, grundsätzliche Bedeutung, Übergehen von …
Es hätte deshalb in der mündlichen Verhandlung ein Anlass zur Rüge dieses Unterlassens bestanden (vgl. auch BFH-Beschluss vom 28. September 2005 XI B 134/04, BFH/NV 2006, 314). - BFH, 30.05.2008 - IX B 216/07
Nichtzulassungsbeschwerde: Fremdvergleich - fehlerhafte Tatsachenwürdigung und …
c) Soweit die Kläger schließlich die Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) in Gestalt des Übergehens von Beweisanträgen (…zu den Darlegungsanforderungen vgl. BFH-Beschluss vom 15. September 2006 IX B 209/05, BFH/NV 2007, 80, m.w.N.) als (verzichtbaren) Verfahrensmangel rügen, haben sie --vor dem FG fachkundig vertreten-- ihr Rügerecht durch rügelose Verhandlung zur Sache (s. Sitzungsprotokoll; zu dessen Beweiskraft s. § 94 FGO i.V.m. § 165 ZPO) und damit durch bloßes Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verloren (§ 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO;… vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. April 2005 IX B 194/03, BFH/NV 2005, 1354; vom 28. September 2005 XI B 134/04, BFH/NV 2006, 314); auch fehlt der Vortrag, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (…vgl. BFH-Beschluss vom 15. März 2007 IX B 234/06, BFH/NV 2007, 1179). - BFH, 02.10.2007 - IX B 24/07
Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Aussetzung des Verfahrens als …
Daher hat der rechtskundig vertretene Kläger sein Rügerecht hinsichtlich einer Verletzung der Sachaufklärung als (verzichtbarem) Verfahrensmangel (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) durch rügelose Verhandlung zur Sache (s. Sitzungsprotokolle; zu deren Beweiskraft s. § 94 FGO i.V.m. § 165 der Zivilprozessordnung --ZPO--) und damit durch bloßes Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verloren (§ 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO;… vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. April 2005 IX B 194/03, BFH/NV 2005, 1354; vom 28. September 2005 XI B 134/04, BFH/NV 2006, 314); auch fehlt der Vortrag, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise (zumindest) in der (letzten) mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (…vgl. BFH-Beschluss vom 15. März 2007 IX B 234/06, BFH/NV 2007, 1179).
- BFH, 02.01.2019 - VIII B 131/18
Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensmängeln nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO
Es hätte deshalb in der mündlichen Verhandlung ein Anlass zur Rüge dieses Unterlassens bestanden (vgl. BFH-Beschluss vom 28. September 2005 XI B 134/04, BFH/NV 2006, 314). - BFH, 28.07.2008 - VIII B 189/07
Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Ablehnung unsubstantiierter Beweisanträge …
Wird dies in der mündlichen Verhandlung nicht gerügt, so liegt darin ein Verzicht auf die Geltendmachung des Verfahrensmangels des Übergehens eines Beweisantrages (BFH-Beschlüsse vom 19. Februar 2008 VIII B 139/07, n.v.;… vom 11. August 2006 VIII B 322/04, BFH/NV 2006, 2280, m.w.N.; vom 28. September 2005 XI B 134/04, BFH/NV 2006, 314). - BFH, 27.09.2007 - IX B 19/07
Begründung eines Vorbehalts der Nachprüfung; Verletzung der …
Zudem liegt ein solcher Verstoß auch nicht vor; denn der rechtskundig vertretene Kläger hat ausweislich des Sitzungsprotokolls (zu dessen Beweiskraft s. § 94 FGO i.V.m. § 165 der Zivilprozessordnung --ZPO--;… s.a. BFH-Beschluss vom 24. Februar 2005 IX B 179/03, BFH/NV 2005, 1128) seinen Antrag, Frau B als Zeugin "zur behaupteten verbindlichen Auskunft zu vernehmen", nicht aufrecht erhalten und damit sein Rügerecht durch rügelose Verhandlung zur Sache verloren (§ 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO;… vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. April 2005 IX B 194/03, BFH/NV 2005, 1354; vom 28. September 2005 XI B 134/04, BFH/NV 2006, 314). - BFH, 10.10.2011 - V B 35/11
Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen - Revisionszulassung wegen die …
Wurde --wie im Streitfall-- zur mündlichen Verhandlung kein Zeuge geladen, ist für den Kläger erkennbar, dass das FG die beantragte Zeugeneinvernahme nicht beabsichtigt; wird dies in der mündlichen Verhandlung nicht gerügt, liegt ein Verzicht auf den Verfahrensmangel des Übergehens eines Beweisantrags vor (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. September 2005 XI B 134/04, BFH/NV 2006, 314;… vom 20. September 2007 IX B 54/07, BFH/NV 2008, 30, vom 8. Juni 2010 V B 6/10, BFH/NV 2010, 1841). - BFH, 08.06.2010 - V B 6/10
Rügeverzicht: Beantragte Zeugeneinvernahme
Wurde --wie im Streitfall-- zur mündlichen Verhandlung kein Zeuge geladen, ist für den Kläger erkennbar, dass das FG die beantragte Zeugeneinvernahme nicht beabsichtigt; wird dies in der mündlichen Verhandlung nicht gerügt, liegt ein Verzicht auf den Verfahrensmangel des Übergehens eines Beweisantrags vor (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. September 2005 XI B 134/04, BFH/NV 2006, 314, …und vom 20. September 2007 IX B 54/07, BFH/NV 2008, 30). - BFH, 22.11.2008 - X B 205/07
Anforderung an die Darlegung der Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung, …
Wird dies in der mündlichen Verhandlung nicht gerügt, so liegt darin ein Verzicht auf die Geltendmachung des Verfahrensmangels des Übergehens eines Beweisantrags (BFH-Beschlüsse vom 28. September 2005 XI B 134/04, BFH/NV 2006, 314;… vom 11. August 2006 VIII B 322/04, BFH/NV 2006, 2280, m.w.N.; vom 19. Februar 2008 VIII B 139/07, n.v.). - BFH, 20.09.2007 - IX B 54/07
Führung eines selbständigen Haushalts auch ohne Bad oder Dusche; Verletzung der …
Wurde --wie im Streitfall-- zur mündlichen Verhandlung kein Zeuge geladen, ist für den Kläger erkennbar, dass das FG die beantragte Zeugeneinvernahme nicht beabsichtigt; wird dies in der mündlichen Verhandlung nicht gerügt, liegt ein Verzicht auf den Verfahrensmangel des Übergehens eines Beweisantrags vor (vgl. BFH-Beschluss vom 28. September 2005 XI B 134/04, BFH/NV 2006, 314). - BFH, 04.12.2013 - X B 120/13
Verstoß des FG gegen die Ermittlungspflicht bei unterlassener Beiziehung von …
- BFH, 10.02.2009 - X B 165/08
Verfahrensmangel: Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Hinzuziehung eines …
- BFH, 11.10.2006 - IX B 68/06
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Geltendmachen von Verfahrensmängeln
- BFH, 28.06.2006 - IV B 61/05
NZB: Übergehen von Beweisanträgen, Sachaufklärungspflicht
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