Rechtsprechung
| BFH, 08.09.2020 - XI B 17/20 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesfinanzhof
FGO § 116 Abs 3 S 3, AO § 149 Abs 3, GG Art 3 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1, AO § 149 Abs 2, AO § 109
Unterschiedliche Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen für steuerlich beratene und nicht beratene Steuerpflichtige; Darlegungsanforderungen
- rechtsinformationen.bund.de
Unterschiedliche Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen für steuerlich beratene und nicht beratene Steuerpflichtige; Darlegungsanforderungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 116 Abs 3 S 3 FGO, § 149 Abs 3 AO, Art 3 Abs 1 GG, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1 FGO
Unterschiedliche Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen für steuerlich beratene und nicht beratene Steuerpflichtige; Darlegungsanforderungen - IWW
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Privilegierung von von Angehörigen der steuerberatenden Berufe vertretenen Steuerpflichtigen hinsichtlich der Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen mangels grundsätzlicher Bedeutung; Anforderungen an die ...
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
AO § 109; AO § 149 Abs. 2; AO § 149 Abs. Abs. 3; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; FGO § 115 Nr. 2 Alt. 1; FGO § 116 Abs. 3 S. 3
Unterschiedliche Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen für steuerlich beratene und nicht beratene Steuerpflichtige - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterschiedliche Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen für steuerlich beratene und nicht beratene Steuerpflichtige; Darlegungsanforderungen
- rechtsportal.de
Unterschiedliche Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen für steuerlich beratene und nicht beratene Steuerpflichtige; Darlegungsanforderungen
- datenbank.nwb.de
Unterschiedliche Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen für steuerlich beratene und nicht beratene Steuerpflichtige; Darlegungsanforderungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 05.02.2020 - 5 K 44/20
- BFH, 08.09.2020 - XI B 17/20
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (8)
- BFH, 29.01.2003 - XI R 82/00
Fristverlängerung für Steuererklärungen
Auszug aus BFH, 08.09.2020 - XI B 17/20
Rn. 12 bb) Sie setzt sich dabei aber weder mit der vom Gesetzgeber für die von ihm eingeräumte Ungleichbehandlung gegebenen Begründung (…BTDrucks 18/7457, S. 76 f.) noch der vom FG zitierten Rechtsprechung des BFH zur Vorgängerregelung (z.B. BFH-Beschluss vom 14.06.2000 - X B 129/99, juris; BFH-Urteil vom 29.01.2003 - XI R 82/00, BFHE 201, 399, BStBl II 2003, 550, unter II.2.b aa, Rz 16) und der Literatur zur Rechtfertigung dieser Privilegierung (z.B. Seer in Tipke/Kruse, § 149 AO Rz 26;… Klein/Rätke, AO, 15. Aufl., § 149 AO Rz 25; zur Vorgängerregelung bereits Heuermann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 149 AO Rz 24) auseinander. - BFH, 29.04.2020 - XI B 113/19
Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Warenlieferungen im paneuropäischen …
Auszug aus BFH, 08.09.2020 - XI B 17/20
Rn. 13 3. Da das Erfordernis einer Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO) ein Unterfall des Zulassungsgrunds der grundsätzlichen Bedeutung ist, kommt die Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts aus denselben Gründen nicht in Frage (vgl. BFH-Beschluss vom 29.04.2020 - XI B 113/19, BStBl II 2020, 476, Rz 24). - BFH, 26.09.2017 - XI B 65/17
Zurechnung der Umsätze in einem Bordell - Revisionszulassung wegen eines …
Auszug aus BFH, 08.09.2020 - XI B 17/20
Hierzu ist schlüssig und substantiiert unter Auseinandersetzung mit den zur aufgeworfenen Rechtsfrage in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen darzulegen, weshalb die für bedeutsam gehaltene Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist (vgl. BFH-Beschluss vom 26.09.2017 - XI B 65/17, BFH/NV 2018, 240, Rz 12 f., m.w.N.).
- BFH, 18.04.2017 - V B 147/16
Grundsätzliche Bedeutung; Darlegungsvoraussetzungen bei Geltendmachung einer …
Auszug aus BFH, 08.09.2020 - XI B 17/20
Macht ein Beschwerdeführer mit der Nichtzulassungsbeschwerde --wie hier-- verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine gesetzliche Regelung geltend, so ist darüber hinaus eine substantiierte, an den Vorgaben des Grundgesetzes (GG) und der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des BFH orientierte Auseinandersetzung mit der Problematik erforderlich und auf nahe liegende Gründe für und gegen die angegriffene Differenzierung einzugehen (…vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 09.04.2014 - XI B 128/13, BFH/NV 2014, 1224, Rz 12; vom 18.04.2017 - V B 147/16, BFH/NV 2017, 1052, Rz 8 und 11). - BFH, 09.04.2014 - XI B 128/13
Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen bei behauptetem …
Auszug aus BFH, 08.09.2020 - XI B 17/20
Macht ein Beschwerdeführer mit der Nichtzulassungsbeschwerde --wie hier-- verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine gesetzliche Regelung geltend, so ist darüber hinaus eine substantiierte, an den Vorgaben des Grundgesetzes (GG) und der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des BFH orientierte Auseinandersetzung mit der Problematik erforderlich und auf nahe liegende Gründe für und gegen die angegriffene Differenzierung einzugehen (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 09.04.2014 - XI B 128/13, BFH/NV 2014, 1224, Rz 12;… vom 18.04.2017 - V B 147/16, BFH/NV 2017, 1052, Rz 8 und 11). - BFH, 19.04.2016 - II B 66/15
Übergang zur Fortsetzungsfeststellungsklage im Verfahren der …
Auszug aus BFH, 08.09.2020 - XI B 17/20
Rn. 7 1. Dies ergibt sich allerdings nicht bereits daraus, dass die Klägerin im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde in der Sache zu einem Fortsetzungsfeststellungsantrag übergegangen ist; denn diese Antragsumstellung ist auch noch im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde möglich (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19.04.2016 - II B 66/15, BFH/NV 2016, 1059; Brandis in Tipke/Kruse, § 100 FGO Rz 48). - BFH, 01.03.2016 - XI B 51/15
Vorsteuerausschluss bei Erwerb eines Wohnhauses, das zu mehr als 90 % privat …
Auszug aus BFH, 08.09.2020 - XI B 17/20
Insbesondere sind Ausführungen dazu erforderlich, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Rechtsfrage zweifelhaft und umstritten ist (vgl. BFH-Beschluss vom 01.03.2016 - XI B 51/15, BFH/NV 2016, 957, Rz 8, m.w.N.). - BFH, 14.06.2000 - X B 129/99
Steuererklärungsfristen - Ungleichbehandlung - Vertretung
Auszug aus BFH, 08.09.2020 - XI B 17/20
Rn. 12 bb) Sie setzt sich dabei aber weder mit der vom Gesetzgeber für die von ihm eingeräumte Ungleichbehandlung gegebenen Begründung (…BTDrucks 18/7457, S. 76 f.) noch der vom FG zitierten Rechtsprechung des BFH zur Vorgängerregelung (z.B. BFH-Beschluss vom 14.06.2000 - X B 129/99, juris; BFH-Urteil vom 29.01.2003 - XI R 82/00, BFHE 201, 399, BStBl II 2003, 550, unter II.2.b aa, Rz 16) und der Literatur zur Rechtfertigung dieser Privilegierung (z.B. Seer in Tipke/Kruse, § 149 AO Rz 26;… Klein/Rätke, AO, 15. Aufl., § 149 AO Rz 25; zur Vorgängerregelung bereits Heuermann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 149 AO Rz 24) auseinander.
- BFH, 25.05.2021 - II B 87/20
Keine Zusammenschau bei Erwerb von Geschwistern
Insbesondere sind Ausführungen dazu erforderlich, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Rechtsfrage zweifelhaft und umstritten ist (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 14.09.2020 - VI B 64/19, BFH/NV 2021, 306, Rz 2, und vom 08.09.2020 - XI B 17/20, BFH/NV 2021, 185, Rz 9, jeweils m.w.N.). - BFH, 23.03.2021 - XI B 69/20
Umsatzbesteuerung eines "räuberischen" Aktionärs; Anforderungen an die …
Insbesondere sind Ausführungen dazu erforderlich, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Rechtsfrage zweifelhaft und umstritten ist (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 01.03.2016 - XI B 51/15, BFH/NV 2016, 957, Rz 8; vom 08.09.2020 - XI B 17/20, BFH/NV 2021, 185, Rz 9). - BFH, 31.08.2021 - XI B 33/21
Unternehmereigenschaft einer Hundezüchterin
Hierzu ist schlüssig und substantiiert unter Auseinandersetzung mit den zur aufgeworfenen Rechtsfrage in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen darzulegen, weshalb die für bedeutsam gehaltene Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 13.11.2019 - XI B 119/18, BFH/NV 2020, 367, Rz 8; vom 08.09.2020 - XI B 17/20, BFH/NV 2021, 185, Rz 9, m.w.N.).
- BFH, 29.03.2022 - XI B 72/21
Umsatzsteuerpflicht für Tennisunterricht
Hierzu ist schlüssig und substantiiert unter Auseinandersetzung mit den zur aufgeworfenen Rechtsfrage in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen darzulegen, weshalb die für bedeutsam gehaltene Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist (…ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13.11.2019 - XI B 119/18, BFH/NV 2020, 367, Rz 8; vom 08.09.2020 - XI B 17/20, BFH/NV 2021, 185, Rz 9;… vom 31.08.2021 - XI B 33/21, BFH/NV 2022, 247, Rz 9). - BFH, 20.04.2021 - XI B 39/20
Umsatzbesteuerung von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit
Hierzu ist schlüssig und substantiiert unter Auseinandersetzung mit den zur aufgeworfenen Rechtsfrage in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen darzulegen, weshalb die für bedeutsam gehaltene Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 26.09.2017 - XI B 65/17, BFH/NV 2018, 240, Rz 12 f.; vom 08.09.2020 - XI B 17/20, BFH/NV 2021, 185, Rz 9). - BFH, 24.03.2025 - V B 57/23
Verfahrenstrennung bei einem einzigen Klagegegenstand
Hierzu ist schlüssig und substantiiert unter Auseinandersetzung mit den zur aufgeworfenen Rechtsfrage in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen darzulegen, weshalb die für bedeutsam gehaltene Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 13.11.2019 - XI B 119/18, BFH/NV 2020, 367, Rz 8; vom 08.09.2020 - XI B 17/20, BFH/NV 2021, 185, Rz 9;… vom 31.08.2021 - XI B 33/21, BFH/NV 2022, 247, Rz 9). - BFH, 04.12.2025 - V B 41/24
Ort der Lieferung bei Lieferung über ein im Inland befindliches Lager; Darlegung …
Hierzu ist schlüssig und substantiiert unter Auseinandersetzung mit den zur aufgeworfenen Rechtsfrage in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen darzulegen, weshalb die für bedeutsam gehaltene Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 13.11.2019 - XI B 119/18, BFH/NV 2020, 367, Rz 8; vom 08.09.2020 - XI B 17/20, BFH/NV 2021, 185, Rz 9, …und vom 30.05.2025 - V B 60/23, BFH/NV 2025, 1067, Rz 3). - BFH, 01.06.2021 - XI B 27/20
Besteuerung von Betreuungs- und Pflegeleistungen; Anerkennung des Leistenden als …
Rn. 18 2. Da das Erfordernis einer Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO) ein Unterfall des Zulassungsgrunds der grundsätzlichen Bedeutung ist, kommt die Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts aus denselben Gründen nicht in Frage (vgl. z.B. allgemein BFH-Beschlüsse vom 29.04.2020 - XI B 113/19, BFHE 268, 480, BStBl II 2020, 476, Rz 24; vom 08.09.2020 - XI B 17/20, BFH/NV 2021, 185, Rz 13). - BFH, 24.04.2025 - V B 4/24
Zum Begriff der Vermittlung
Rn. 9 b) Da diese Darlegungsanforderungen für den Zulassungsgrund der Fortbildung des Rechts gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO entsprechend gelten (BFH-Beschluss vom 08.09.2020 - XI B 17/20, BFH/NV 2021, 185, 2. Leitsatz), ist die Beschwerde auch insoweit unzulässig. - BFH, 30.01.2025 - V B 47/23
Zur Versicherungsteuerpflicht bei Betriebsstätten in Drittstaaten
Rn. 20 e) Soweit die Klägerin weiter vorbringt, der Rückgriff auf § 1 Abs. 3 Nr. 1 VersStG verbiete sich wegen der europarechtlich und verfassungsrechtlich gebotenen Gleichbehandlung, da inländische Versicherungsnehmer ohne sachlichen Grund ungleich behandelt würden, je nachdem, ob sie mit einem Versicherer, der im Inland oder in einem Staat der EU oder des EWR ansässig ist, oder mit einem Versicherer, der in einem Drittstaat ansässig ist, Versicherungsverträge schlössen, hat sie einen Zulassungsgrund im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 1 und § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO nicht hinreichend im Sinne des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO dargelegt (vgl. zu den Darlegungsanforderungen BFH-Beschluss vom 08.09.2020 - XI B 17/20, BFH/NV 2021, 185, Rz 9).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".