Rechtsprechung
| BFH, 30.11.2005 - XI B 199/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
FGO § 6 Abs. 1; ; FGO § 40 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 155; ; ZPO § 227
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Keine namentliche Nennung des zuständigen Einzelrichters im Übertragungsbeschluss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 11.08.2004 - 15 K 3963/03
- BFH, 30.11.2005 - XI B 199/04
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BFH, 28.04.1998 - VII R 102/97
Senatswechsel nach Übertragung auf Einzelrichter
Auszug aus BFH, 30.11.2005 - XI B 199/04
Denn die Person des Einzelrichters, dem die Sache zur Entscheidung übertragen werden kann, ergibt sich aus dem senatsinternen Mitwirkungsplan; die namentliche Nennung des zuständigen Einzelrichters im Beschluss ist deshalb ohne Bedeutung (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 28. April 1998 VII R 102/97, BFHE 186, 5, BStBl II 1998, 544; vom 26. Januar 1999 I R 136/97, BFHE 187, 412, BStBl II 1999, 305). - BFH, 26.01.1999 - I R 136/97
Ordnungsgemäße Besetzung des FG
Auszug aus BFH, 30.11.2005 - XI B 199/04
Denn die Person des Einzelrichters, dem die Sache zur Entscheidung übertragen werden kann, ergibt sich aus dem senatsinternen Mitwirkungsplan; die namentliche Nennung des zuständigen Einzelrichters im Beschluss ist deshalb ohne Bedeutung (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 28. April 1998 VII R 102/97, BFHE 186, 5, BStBl II 1998, 544; vom 26. Januar 1999 I R 136/97, BFHE 187, 412, BStBl II 1999, 305).
- BFH, 30.05.2022 - II B 89/21
Einzelrichterbeschluss
Um welchen Richter es sich handelt, muss sich dann aus dem senatsinternen Mitwirkungsplan ergeben (…vgl. etwa Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 22.09.2005 - V B 137-138/04, BFH/NV 2006, 559, unter II.2., am Ende; vom 30.11.2005 - XI B 199/04, juris, unter 3., …und vom 22.01.2009 - VIII B 78/08, BFH/NV 2009, 779, die alle eine entsprechende Regelung als selbstverständlich voraussetzen).
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