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Rechtsprechung
   BFH, 29.07.2003 - XI B 237/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,13608
BFH, 29.07.2003 - XI B 237/02 (https://dejure.org/2003,13608)
BFH, Entscheidung vom 29.07.2003 - XI B 237/02 (https://dejure.org/2003,13608)
BFH, Entscheidung vom 29. Juli 2003 - XI B 237/02 (https://dejure.org/2003,13608)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 17; ; EStG § 22; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4 § 18; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Sachaufklärungspflicht; Verfahrensmangel; Geldgeschäfte bei freiberuflicher Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Geldgeschäfte als freiberufliche Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BFH, 31.05.2001 - IV R 49/00

    Geldgeschäfte eines Freiberuflers

    Auszug aus BFH, 29.07.2003 - XI B 237/02
    a) Entgegen der Auffassung der Kläger ist eine Abweichung von dem BFH-Urteil vom 31. Mai 2001 IV R 49/00 (BFHE 195, 386, BStBl II 2001, 828) nicht gegeben.

    c) Ebenso wenig besteht ein Widerspruch zwischen dem BFH-Urteil in BFHE 195, 386, BStBl II 2001, 828 und dem Urteil desselben Senats vom 24. August 1989 IV R 80/88 (BFHE 158, 254, BStBl II 1990, 17), das in dem vorgenannten Urteil ausdrücklich zitiert wird.

  • BFH, 24.08.1989 - IV R 80/88

    Bürgschaftsaufwendungen eines Freiberuflers nur ausnahmsweise Betriebsausgaben

    Auszug aus BFH, 29.07.2003 - XI B 237/02
    c) Ebenso wenig besteht ein Widerspruch zwischen dem BFH-Urteil in BFHE 195, 386, BStBl II 2001, 828 und dem Urteil desselben Senats vom 24. August 1989 IV R 80/88 (BFHE 158, 254, BStBl II 1990, 17), das in dem vorgenannten Urteil ausdrücklich zitiert wird.
  • BFH, 08.06.2000 - IV R 39/99

    Rückzahlung von veruntreuten Betriebseinnahmen

    Auszug aus BFH, 29.07.2003 - XI B 237/02
    Eine solche Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen objektiv mit dem Betrieb zusammenhängen und subjektiv dem Betrieb zu dienen bestimmt sind (BFH-Urteil vom 8. Juni 2000 IV R 39/99, BFHE 192, 494, BStBl II 2000, 670).
  • BFH, 29.08.2001 - XI R 74/00

    Einkommensteuer - Renovierung - Anschaffung - Darlehen - Festgeld - …

    Auszug aus BFH, 29.07.2003 - XI B 237/02
    Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug ist vielmehr ein Veranlassungszusammenhang zwischen der jeweiligen Aufwendung und dem Betrieb (BFH-Urteil vom 29. August 2001 XI R 74/00, BFH/NV 2002, 188).
  • BFH, 08.11.2000 - XI B 38/00

    Divergenz; Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 29.07.2003 - XI B 237/02
    Zur ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung der Amtsermittlungspflicht (§ 76 FGO) bedarf es der Darlegung, welche Fragen tatsächlicher Art aufklärungsbedürftig waren, welche Beweismittel zu welchem Beweisthema das Finanzgericht (FG) ungenutzt ließ, warum der Beschwerdeführer nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, warum sich die Notwendigkeit der Beweiserhebung jedoch dem FG auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung hätte aufdrängen müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweiserhebung zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. November 2000 XI B 38/00, BFH/NV 2001, 478).
  • BFH, 10.06.2002 - XI B 221/01

    NZB; Darlegung der Zulassungsgründe

    Auszug aus BFH, 29.07.2003 - XI B 237/02
    Für die Geltendmachung der Zulassungsgründe des § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO sind substantielle und konkrete Angaben darüber erforderlich, weshalb eine Entscheidung des Revisionsgerichts über eine bestimmte Rechtsfrage aus Gründen der Rechtsklarheit, der Rechtsfortbildung oder der Einheitlichkeit der Rechtsprechung im allgemeinen Interesse liegt, insbesondere auch, warum auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung die Rechtsfrage nicht beantwortet werden kann (BFH-Beschluss vom 10. Juni 2002 XI B 221/01, BFH/NV 2002, 1328).
  • FG Niedersachsen, 31.05.2012 - 11 K 507/10

    Arbeitgeber bzw. Unternehmer als Adressat eines Nachforderungsbescheides für …

    Betrieblich veranlasste Zuwendungen liegen vor, wenn die Zuwendungen objektiv mit dem Betrieb zusammenhängen und subjektiv dem Betrieb zu dienen bestimmt sind (BFH-Beschl. v. 29. Juli 2003 XI B 237/02, BFH/NV 2003, 1576;… Urt. v. 8. Juni 2000 IV R 39/99, BStBl. II 2000, 670).
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