Rechtsprechung
| BFH, 21.08.2003 - XI B 239/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 107 Abs. 1
Offenbare Unrichtigkeit - datenbank.nwb.de
Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 21.08.2003 - XI B 239/02
- BFH, 01.12.2004 - XI B 239/02
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BFH, 20.03.2002 - IV B 140/00
Nichtzulassungsbeschwerde - Einkommensteuer - Grundsätzliche Bedeutung - …
Auszug aus BFH, 21.08.2003 - XI B 239/02
Ein offenbarer Fehler liegt vor, wenn er auf der Hand liegt, wenn er durchschaubar, eindeutig oder augenfällig ist (vgl. BFH-Beschluss vom 20. März 2002 IV B 140/00, BFH/NV 2002, 1306).Offenbar ist eine Unrichtigkeit selbst dann, wenn sie aus dem Urteil nicht unmittelbar erkennbar ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 1306).
- BFH, 24.02.2000 - V R 89/98
Umsatzsteuerbefreiung für Grundstückslieferungen
Auszug aus BFH, 21.08.2003 - XI B 239/02
Die Berichtigung nach § 107 FGO kann auch noch durch die Revisionsinstanz vorgenommen werden und ist auch nach Eintritt der Rechtskraft zulässig (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Februar 2000 V R 89/98, BFHE 191, 84, BStBl II 2000, 278). - BFH, 17.03.2000 - IX B 111/99
Ähnliche offenbare Unrichtigkeit i.S.v. § 107 Abs. 1 FGO
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.08.2016 - 3 K 199/13
Berichtigung eines Ausspruchs über die Revisionszulassung gemäß § 107 FGO
Ein solcher liegt vor, wenn eine in dem Urteil enthaltene Aussage die vom FG getroffenen Feststellungen oder die von ihm angestellten Überlegungen nicht zutreffend zum Ausdruck bringt und dies aus dem Urteil selbst heraus erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 21. August 2003 XI B 239/02, BFH/NV 2004, 67;… vom 19. November 2003 I B 47/03, BFH/NV 2004, 515;… vom 10. Februar 2004 X B 75/03, BFH/NV 2004, 663). - BFH, 22.08.2006 - I B 82/05
Voraussetzungen einer Urteilsberichtigung
Ein solcher liegt vor, wenn eine in dem Urteil enthaltene Aussage die vom FG getroffenen Feststellungen oder die von ihm angestellten Überlegungen nicht zutreffend zum Ausdruck bringt und dies aus dem Urteil selbst heraus erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 21. August 2003 XI B 239/02, BFH/NV 2004, 67;… vom 19. November 2003 I B 47/03, BFH/NV 2004, 515;… vom 10. Februar 2004 X B 75/03, BFH/NV 2004, 663). - BFH, 29.07.2010 - I B 121/10
Berichtigungsfähigkeit eines bei der Geschäftsstelle hinterlegten und den …
Ein solcher liegt vor, wenn eine in dem Urteil enthaltene Aussage die vom FG getroffenen Feststellungen oder die von ihm angestellten Überlegungen nicht zutreffend zum Ausdruck bringt und dies aus dem Urteil selbst heraus erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 21. August 2003 XI B 239/02, BFH/NV 2004, 67;… vom 19. November 2003 I B 47/03, BFH/NV 2004, 515;… vom 10. Februar 2004 X B 75/03, BFH/NV 2004, 663).
- BFH, 14.03.2011 - I B 65/10
Voraussetzungen für Berichtigung eines FG-Urteils
Der Fehler muss schließlich aus dem Urteil selbst erkennbar sein (BFH-Beschlüsse vom 21. August 2003 XI B 239/02, BFH/NV 2004, 67;… in BFH/NV 2004, 515;… vom 10. Februar 2004 X B 75/03, BFH/NV 2004, 663;… in BFH/NV 2010, 2098); anderenfalls ist er nicht "offenbar" i.S. des § 107 Abs. 1 FGO. - BFH, 24.10.2012 - X B 161/11
Berichtigung gem. § 107 Abs. 1 FGO - Rechtmittelfrist mit Zustellung des …
Dass der Fehler nicht allein aus der zu berichtigenden gerichtlichen Entscheidung, sondern erst mittels Heranziehung des Protokolls feststellbar ist, spielt keine Rolle (vgl. dazu auch BFH-Beschluss vom 21. August 2003 XI B 239/02, BFH/NV 2004, 67). - FG Münster, 28.03.2023 - 1 K 1953/22
Bestimmen der Zuständigkeit der Behörde für die Entscheidung über den Erlass nach …
Ein solcher liegt vor, wenn eine in dem Urteil enthaltene Aussage die vom FG getroffenen Feststellungen oder die von ihm angestellten Überlegungen nicht zutreffend zum Ausdruck bringt und dies aus dem Urteil selbst heraus erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 21.08.2003 XI B 239/02, BFH/NV 2004, 67;… vom 19.11.2003 I B 47/03, BFH/NV 2004, 515;… vom 10.02.2004 X B 75/03, BFH/NV 2004, 663). - BFH, 09.12.2004 - IV B 40/03
Berichtigung des Urteils nach § 107 FGO durch den Einzelrichter
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Rechtsprechung
| BFH, 01.12.2004 - XI B 239/02 (1) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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GKG § 13 Abs. 1 Satz 1 a.F.; ; GKG § 25 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2; ; BRAGO § 9 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de
GKG § 25 Abs. 2
Streitwert; Urteilsberichtigungsverfahren - datenbank.nwb.de
Festsetzung des Streitwerts im Urteilsberichtigungsverfahren
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 21.08.2003 - XI B 239/02
- BFH, 01.12.2004 - XI B 239/02 (1)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BFH, 26.11.2002 - IV E 3/02
Beschwerde gegen Urteilsberichtigung, Streitwert
Auszug aus BFH, 01.12.2004 - XI B 239/02
Im Urteilsberichtigungsverfahren ist der Streitwert mit einem Zehntel des Hauptsacheverfahrens anzusetzen (BFH-Beschluss vom 26. November 2002 IV E 3/02, BFH/NV 2003, 339).
- BFH, 11.12.2012 - X S 25/12
Festsetzung des Werts der anwaltlichen Tätigkeit
Der Senat hat dem Antragsteller und dem Kläger mitteilen lassen, er beabsichtige, gemäß §§ 33 Abs. 1, 23 Abs. 1 Satz 2 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) i.V.m. § 52 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes (GKG) den Wert des Beschwerdeverfahrens X B 68/11 betreffend die Urteilsberichtigung auf 13.…1/10">877 EUR (1/10 des Streitwerts der Hauptsache) festzusetzen, und wies hierzu auf die Beschlüsse des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. November 2011 IV E 3/02 (BFH/NV 2003, 339) und vom 1. Dezember 2004 XI B 239/02 (BFH/NV 2005, 573) hin.Rn. 11 2. Hinsichtlich des Werts schließt sich der Senat den Beschlüssen in BFH/NV 2003, 339 und in BFH/NV 2005, 573 an und setzt diesen auf 1/10 des Streitwerts der Hauptsache fest.
- OLG Nürnberg, 14.03.2025 - 8 W 332/25
Gegenstandswert im Verfahren der Tatbestandsberichtigung
Es erscheint dem Senat daher gerechtfertigt, das im Beschwerdeverfahren verfolgte Interesse der Beklagten zu 1) mit 1/10 des sie betreffenden Urteilsbetrages zu bewerten (vgl. BFH, Beschlüsse vom 26.11.2002 - IV E 3/02, BeckRS 2002, 25001358 und vom 01.12.2004 - XI B 239/02, BeckRS 2004, 25007340;… Schneider/Kurpat, Streitwert-Kommentar, 15. Aufl., Rn. 2.4980).
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