Rechtsprechung
| BFH, 08.09.2008 - XI B 30/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
Nichtzulassungsbeschwerde: Grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensfehler; Rügeverzicht
- Judicialis
FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 155; ; AO § 37 Abs. 2; ; AO § 37 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Kein Klärungsbedarf bei bereits geklärter Rechtsfrage; Verzichtbarer Verfahrensmangel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 15.02.2008 - 2 K 243/07
- BFH, 08.09.2008 - XI B 30/08
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 27.05.2005 - III B 197/04
Kindergeldzahlung an Dritte; Rückforderungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO
Auszug aus BFH, 08.09.2008 - XI B 30/08
b) Im Allgemeinen besteht kein Klärungsbedarf mehr, wenn eine Rechtsfrage bereits vor dem BFH geklärt worden ist (BFH-Beschluss vom 27. Mai 2005 III B 197/04, BFH/NV 2005, 1486).Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Dritter als tatsächlicher Empfänger einer Zahlung dann nicht als Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO anzusehen und daher nicht zur Rückzahlung verpflichtet, wenn die Behörde aufgrund einer Zahlungsanweisung des Erstattungsberechtigten an diesen Dritten gezahlt hat (…BFH-Beschluss vom 28. März 2001 VI B 256/00, BFH/NV 2001, 1117; BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1486).
- BFH, 28.03.2001 - VI B 256/00
Kindergeld; Änderung der maßgeblichen Verhältnisse durch Haushauswechsel; …
Auszug aus BFH, 08.09.2008 - XI B 30/08
Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Dritter als tatsächlicher Empfänger einer Zahlung dann nicht als Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO anzusehen und daher nicht zur Rückzahlung verpflichtet, wenn die Behörde aufgrund einer Zahlungsanweisung des Erstattungsberechtigten an diesen Dritten gezahlt hat (BFH-Beschluss vom 28. März 2001 VI B 256/00, BFH/NV 2001, 1117;… BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1486). - BFH, 17.12.1999 - VII B 183/99
Beweisantrag; Rügeverlust
Auszug aus BFH, 08.09.2008 - XI B 30/08
b) Liegt --wie im Streitfall-- ein verzichtbarer Verfahrensmangel vor, so geht das Rügerecht nicht nur durch eine ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung gegenüber dem FG verloren, sondern auch dadurch, dass der in der maßgeblichen mündlichen Verhandlung anwesende oder fachkundig vertretene Beteiligte den Verfahrensverstoß nicht gerügt hat (BFH-Beschluss vom 17. Dezember 1999 VII B 183/99, BFH/NV 2000, 597). - BFH, 05.05.2004 - VIII B 168/03
Kumulative Urteilsbegründung; behinderungsbedingter Mehrbedarf
Auszug aus BFH, 08.09.2008 - XI B 30/08
a) Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn eine Frage zu entscheiden ist, an deren Beantwortung ein allgemeines Interesse besteht, weil ihre Klärung das Interesse der Allgemeinheit an der Entwicklung und Handhabung des Rechts betrifft (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Mai 2004 VIII B 168/03, BFH/NV 2004, 1524, m.w.N.).
- BFH, 08.09.2008 - XI B 220/07
Nichtzulassungsbeschwerde: Kumulative Urteilsbegründung - Divergenz
Ihre Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision, in der sie eine Verbindung mit der am 17. März 2008 eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde (XI B 30/08) anregt, stützt die Klägerin auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache sowie auf eine Abweichung des FG von der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. Juli 1986 VII R 10/82 (BFHE 147, 117, BStBl II 1986, 776).Der in der Beschwerdebegründung erfolgten Anregung, das vorliegende Verfahren mit dem Verfahren XI B 30/08 zu verbinden, wird nicht entsprochen.
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