Rechtsprechung
| BFH, 24.09.1992 - XI B 36/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen ein finanzgerichtliches Urteil aufgrund vermeintlicher Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichts
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BFH, 24.08.1990 - VI R 178/85
Ursächlichkeit eines Hinweises auf Abweichungen von Angaben in der Anlage zum …
Auszug aus BFH, 24.09.1992 - XI B 36/91
Nach diesen Urteilen, die in ständiger Rechtsprechung bestätigt sind (…vgl. Beschluß vom 10. Oktober 1988 IV R 202/85, BFH/NV 1990, 42; Urteil vom 24. August 1990 VI R 178/85, BFH/NV 1991, 140, und Beschluß vom 12. Juni 1991 VII B 12/91, nicht veröffentlicht), muß der Antragsteller, um gemäß § 110 der Abgabenordnung (AO 1977) in den vorigen Stand wiedereingesetzt werden zu können, innerhalb der Antragsfrist diejenigen Umstände darlegen, aus denen sich ergibt, daß ihn hinsichtlich der Versäumung der Rechtsbehelfsfrist ein Verschulden nicht trifft.Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen Wiedereinsetzung zu gewähren ist, existiert eine gefestigte Rechtsprechung; weiterer Klärung bedarf es nicht (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 140).
- BFH, 27.03.1985 - II R 118/83
Finanzgerichtsverfahren - Wiedereinsetzungsantrag - Frist - Nachschieben von …
Auszug aus BFH, 24.09.1992 - XI B 36/91
Mit der Beschwerde rügt der Kläger Divergenz zu den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. Juli 1983 II R 211/81 (BFHE 139, 15, BStBl II 1983, 681), und vom 27. März 1985 II R 118/83 (BFHE 144, 1, BStBl II 1985, 586) und macht darüber hinaus die grundsätzliche Bedeutung des Streitfalles geltend. - BFH, 20.07.1983 - II R 211/81
Fristwahrender Schriftsatz - Tatsachenvortrag - Versendung eines Schriftsatzes - …
Auszug aus BFH, 24.09.1992 - XI B 36/91
Mit der Beschwerde rügt der Kläger Divergenz zu den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. Juli 1983 II R 211/81 (BFHE 139, 15, BStBl II 1983, 681), und vom 27. März 1985 II R 118/83 (BFHE 144, 1, BStBl II 1985, 586) und macht darüber hinaus die grundsätzliche Bedeutung des Streitfalles geltend. - BFH, 10.10.1988 - IV R 202/85
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis
Auszug aus BFH, 24.09.1992 - XI B 36/91
Nach diesen Urteilen, die in ständiger Rechtsprechung bestätigt sind (vgl. Beschluß vom 10. Oktober 1988 IV R 202/85, BFH/NV 1990, 42;… Urteil vom 24. August 1990 VI R 178/85, BFH/NV 1991, 140, und Beschluß vom 12. Juni 1991 VII B 12/91, nicht veröffentlicht), muß der Antragsteller, um gemäß § 110 der Abgabenordnung (AO 1977) in den vorigen Stand wiedereingesetzt werden zu können, innerhalb der Antragsfrist diejenigen Umstände darlegen, aus denen sich ergibt, daß ihn hinsichtlich der Versäumung der Rechtsbehelfsfrist ein Verschulden nicht trifft. - BFH, 12.06.1991 - VII B 12/91
Auszug aus BFH, 24.09.1992 - XI B 36/91
Nach diesen Urteilen, die in ständiger Rechtsprechung bestätigt sind (…vgl. Beschluß vom 10. Oktober 1988 IV R 202/85, BFH/NV 1990, 42;… Urteil vom 24. August 1990 VI R 178/85, BFH/NV 1991, 140, und Beschluß vom 12. Juni 1991 VII B 12/91, nicht veröffentlicht), muß der Antragsteller, um gemäß § 110 der Abgabenordnung (AO 1977) in den vorigen Stand wiedereingesetzt werden zu können, innerhalb der Antragsfrist diejenigen Umstände darlegen, aus denen sich ergibt, daß ihn hinsichtlich der Versäumung der Rechtsbehelfsfrist ein Verschulden nicht trifft.
- BFH, 28.11.1996 - XI R 76/95
Fristwahrung bei unrichtig beschrifteter Postsendung
Der Senat kann offenlassen, ob das FA wie erforderlich (…BFH-Beschlüsse vom 10. Oktober 1988 IV R 202/85, BFH/NV 1990, 42; vom 24. September 1992 XI B 36/91, BFH/NV 1993, 8;… vom 8. Mai 1996 X B 12/96, BFH/NV 1996, 833) innerhalb der Frist des § 56 Abs. 2 FGO, die am 2. Januar 1996 endete, die Umstände, auf die es seinen Antrag stützt, vollständig mitgeteilt hat.
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