Rechtsprechung
| BFH, 02.12.2013 - XI B 5/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Erneute Berichtigung der Umsatzsteuer bei späterer Vereinnahmung einer zunächst uneinbringlich gewordenen Entgeltforderung
- openjur.de
Erneute Berichtigung der Umsatzsteuer bei späterer Vereinnahmung einer zunächst uneinbringlich gewordenen Entgeltforderung
- Bundesfinanzhof
UStG § 17 Abs 2 Nr 1 S 1, UStG § 17 Abs 2 Nr 2 S 2, InsO § 166 Abs 1, InsO § 171 Abs 2 S 3
Erneute Berichtigung der Umsatzsteuer bei späterer Vereinnahmung einer zunächst uneinbringlich gewordenen Entgeltforderung - rechtsinformationen.bund.de
Erneute Berichtigung der Umsatzsteuer bei späterer Vereinnahmung einer zunächst uneinbringlich gewordenen Entgeltforderung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 17 Abs 2 Nr 1 S 1 UStG 2005, § 17 Abs 2 Nr 2 S 2 UStG 2005, § 166 Abs 1 InsO, § 171 Abs 2 S 3 InsO
Erneute Berichtigung der Umsatzsteuer bei späterer Vereinnahmung einer zunächst uneinbringlich gewordenen Entgeltforderung - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die umsatzsteuerliche Behandlung des Erlöses aus der Verwertung von Sicherheiten eines Lieferanten durch den Insolvenzverwalter des Leistungsempfängers mangels grundsätzlicher Bedeutung
- datenbank.nwb.de
Erneute Umsatzsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 UStG bei späterer Vereinnahmung einer zunächst uneinbringlich gewordenen Entgeltforderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die umsatzsteuerliche Behandlung des Erlöses aus der Verwertung von Sicherheiten eines Lieferanten durch den Insolvenzverwalter des Leistungsempfängers
- Jurion (Kurzinformation)
Verpflichtung eines Unternehmens zur erneuten Berichtigung der Umsatzsteuer im Zuge einer Insolvenz des Leistungsempfängers
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 27.11.2012 - 4 K 155/11
- BFH, 02.12.2013 - XI B 5/13
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- BFH, 06.09.2012 - V B 14/12
Abgabenrechtliche Wirkungen einer Umsatzsteuererklärung
Auszug aus BFH, 02.12.2013 - XI B 5/13
Rn. 10 a) An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn sich die Antwort auf eine streitige Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder wenn die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. August 2011 I B 1/11, BFH/NV 2011, 2044; vom 6. September 2012 V B 14/12, BFH/NV 2013, 345).Rn. 17 2. Da es aus den o.g. Gründen an der Klärungsbedürftigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage fehlt, ist auch keine Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO) erforderlich (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2013, 345;… vom 13. Juni 2013 X B 232/12, BFH/NV 2013, 1416).
- BFH, 09.12.2010 - V R 22/10
Masseverbindlichkeit bei Entgeltvereinnahmung durch Insolvenzverwalter - …
Auszug aus BFH, 02.12.2013 - XI B 5/13
Rn. 13 bb) Soweit nach den tatsächlichen Feststellungen des FG diese Forderungen des Klägers --nach der Verwertung der Baumaschinen und Baufahrzeuge als Sicherheiten durch den Insolvenzverwalter durch Auskehrung des Verwertungserlöses an den Kläger zur Tilgung dieser Forderungen-- später in Höhe von 47.197,20 EUR (anteilig) erfüllt worden sind, hat das FG zu Recht eine nachträgliche Vereinnahmung i.S. des § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 UStG angenommen, die --wie geschehen-- in dem Besteuerungszeitraum zu berücksichtigen ist, in dem die Vereinnahmung erfolgt ist (vgl. dazu BFH-Urteile vom 22. Oktober 2009 V R 14/08, BFHE 227, 513, BStBl II 2011, 988; vom 9. Dezember 2010 V R 22/10, BFHE 232, 301, BStBl II 2011, 996; vom 24. November 2011 V R 13/11, BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298;… s.a. Senatsbeschluss vom 11. Juli 2013 XI B 41/13, BFH/NV 2013, 1647). - BFH, 28.07.2011 - V R 28/09
Sog. "kalte Zwangsvollstreckung" und "kalte Zwangsverwaltung" durch …
Auszug aus BFH, 02.12.2013 - XI B 5/13
Rn. 14 c) Soweit der Kläger geltend macht, er werde bei dieser Sichtweise wirtschaftlich gesehen doppelt mit Umsatzsteuer belastet, weil der Insolvenzverwalter im Rahmen der freihändigen Verwertung der dem Kläger zur Sicherheit übereigneten Baumaschinen und Baufahrzeuge für die Masse (§ 166 Abs. 1 InsO) nach § 171 Abs. 2 Satz 3 InsO die Umsatzsteuer aus dieser Veräußerung mit dem Kostenbeitrag einbehalten und nicht an ihn, den Kläger, abgeführt habe, beachtet der Kläger nicht, dass es bei dem vom Insolvenzverwalter einbehaltenen Betrag um die Umsatzsteuer auf einen ganz anderen Umsatz, nämlich die Lieferung von Baumaschinen und Baufahrzeugen durch die Masse an Dritte (vgl. dazu BFH-Urteile vom 18. August 2005 V R 31/04, BFHE 211, 551, BStBl II 2007, 183; vom 28. Juli 2011 V R 28/09, BFHE 235, 22, BFH/NV 2011, 1985, Rz 19 f.;… Lwowski/Tetzlaff in MünchKommInsO, 2. Aufl., § 171 Rz 42; Stadie in Rau/Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, Anhang 2, Umsatzsteuer und Insolvenz, Rz 101 ff.), geht.
- BFH, 24.11.2011 - V R 13/11
Steuerberechnung und Wirkung des Tabelleneintrags im Insolvenzverfahren - …
Auszug aus BFH, 02.12.2013 - XI B 5/13
Rn. 13 bb) Soweit nach den tatsächlichen Feststellungen des FG diese Forderungen des Klägers --nach der Verwertung der Baumaschinen und Baufahrzeuge als Sicherheiten durch den Insolvenzverwalter durch Auskehrung des Verwertungserlöses an den Kläger zur Tilgung dieser Forderungen-- später in Höhe von 47.197,20 EUR (anteilig) erfüllt worden sind, hat das FG zu Recht eine nachträgliche Vereinnahmung i.S. des § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 UStG angenommen, die --wie geschehen-- in dem Besteuerungszeitraum zu berücksichtigen ist, in dem die Vereinnahmung erfolgt ist (vgl. dazu BFH-Urteile vom 22. Oktober 2009 V R 14/08, BFHE 227, 513, BStBl II 2011, 988; vom 9. Dezember 2010 V R 22/10, BFHE 232, 301, BStBl II 2011, 996; vom 24. November 2011 V R 13/11, BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298;… s.a. Senatsbeschluss vom 11. Juli 2013 XI B 41/13, BFH/NV 2013, 1647). - BFH, 22.10.2009 - V R 14/08
Uneinbringliche Entgelte in der Insolvenz
Auszug aus BFH, 02.12.2013 - XI B 5/13
Rn. 13 bb) Soweit nach den tatsächlichen Feststellungen des FG diese Forderungen des Klägers --nach der Verwertung der Baumaschinen und Baufahrzeuge als Sicherheiten durch den Insolvenzverwalter durch Auskehrung des Verwertungserlöses an den Kläger zur Tilgung dieser Forderungen-- später in Höhe von 47.197,20 EUR (anteilig) erfüllt worden sind, hat das FG zu Recht eine nachträgliche Vereinnahmung i.S. des § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 UStG angenommen, die --wie geschehen-- in dem Besteuerungszeitraum zu berücksichtigen ist, in dem die Vereinnahmung erfolgt ist (vgl. dazu BFH-Urteile vom 22. Oktober 2009 V R 14/08, BFHE 227, 513, BStBl II 2011, 988; vom 9. Dezember 2010 V R 22/10, BFHE 232, 301, BStBl II 2011, 996; vom 24. November 2011 V R 13/11, BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298;… s.a. Senatsbeschluss vom 11. Juli 2013 XI B 41/13, BFH/NV 2013, 1647). - BFH, 18.08.2005 - V R 31/04
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Verwertung von beweglichen und …
Auszug aus BFH, 02.12.2013 - XI B 5/13
Rn. 14 c) Soweit der Kläger geltend macht, er werde bei dieser Sichtweise wirtschaftlich gesehen doppelt mit Umsatzsteuer belastet, weil der Insolvenzverwalter im Rahmen der freihändigen Verwertung der dem Kläger zur Sicherheit übereigneten Baumaschinen und Baufahrzeuge für die Masse (§ 166 Abs. 1 InsO) nach § 171 Abs. 2 Satz 3 InsO die Umsatzsteuer aus dieser Veräußerung mit dem Kostenbeitrag einbehalten und nicht an ihn, den Kläger, abgeführt habe, beachtet der Kläger nicht, dass es bei dem vom Insolvenzverwalter einbehaltenen Betrag um die Umsatzsteuer auf einen ganz anderen Umsatz, nämlich die Lieferung von Baumaschinen und Baufahrzeugen durch die Masse an Dritte (vgl. dazu BFH-Urteile vom 18. August 2005 V R 31/04, BFHE 211, 551, BStBl II 2007, 183;… vom 28. Juli 2011 V R 28/09, BFHE 235, 22, BFH/NV 2011, 1985, Rz 19 f.;… Lwowski/Tetzlaff in MünchKommInsO, 2. Aufl., § 171 Rz 42; Stadie in Rau/Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, Anhang 2, Umsatzsteuer und Insolvenz, Rz 101 ff.), geht. - BFH, 13.06.2013 - X B 232/12
Sonderausgabenabzug von Schulgeldzahlungen für den Besuch einer Schule in den USA
Auszug aus BFH, 02.12.2013 - XI B 5/13
Rn. 17 2. Da es aus den o.g. Gründen an der Klärungsbedürftigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage fehlt, ist auch keine Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO) erforderlich (…vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2013, 345; vom 13. Juni 2013 X B 232/12, BFH/NV 2013, 1416). - BFH, 11.07.2013 - XI B 41/13
Masseverbindlichkeit bei Entgeltvereinnahmung durch den sog. starken vorläufigen …
Auszug aus BFH, 02.12.2013 - XI B 5/13
Rn. 13 bb) Soweit nach den tatsächlichen Feststellungen des FG diese Forderungen des Klägers --nach der Verwertung der Baumaschinen und Baufahrzeuge als Sicherheiten durch den Insolvenzverwalter durch Auskehrung des Verwertungserlöses an den Kläger zur Tilgung dieser Forderungen-- später in Höhe von 47.197,20 EUR (anteilig) erfüllt worden sind, hat das FG zu Recht eine nachträgliche Vereinnahmung i.S. des § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 UStG angenommen, die --wie geschehen-- in dem Besteuerungszeitraum zu berücksichtigen ist, in dem die Vereinnahmung erfolgt ist (vgl. dazu BFH-Urteile vom 22. Oktober 2009 V R 14/08, BFHE 227, 513, BStBl II 2011, 988; vom 9. Dezember 2010 V R 22/10, BFHE 232, 301, BStBl II 2011, 996; vom 24. November 2011 V R 13/11, BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298; s.a. Senatsbeschluss vom 11. Juli 2013 XI B 41/13, BFH/NV 2013, 1647). - BFH, 16.06.2011 - XI B 103/10
Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge
Auszug aus BFH, 02.12.2013 - XI B 5/13
Allein der Umstand, dass zu der Rechtsfrage noch keine Entscheidung des BFH vorliegt, begründet noch nicht die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 16. Juni 2011 XI B 103/10, BFH/NV 2011, 1739, m.w.N.). - BFH, 04.06.1987 - V R 57/79
Zwei Umsätze bei der Verwertung von Sicherungsgut; Umsatzsteuer aus …
Auszug aus BFH, 02.12.2013 - XI B 5/13
Rn. 15 Mit der Umsatzsteuer aus diesem Umsatz als Masseverbindlichkeit (vgl. bereits BFH-Urteil vom 4. Juni 1987 V R 57/79, BFHE 150, 379, BStBl II 1987, 741, zur Konkursordnung) sollen --worauf das FG zutreffend hingewiesen hat-- nach dem Willen des Gesetzgebers nicht die ungesicherten Gläubiger, sondern der Absonderungsberechtigte belastet werden, wenn die Verwertung der Sicherheit zu einer Umsatzsteuerbelastung der Masse führt (vgl. BTDrucks 12/2243, 181 f., zu § 196). - BFH, 24.08.2011 - I B 1/11
Rückstellungen für Nachzahlungszinsen
- BFH, 12.08.2015 - III B 50/15
Nachzahlungszinsen bei nachträglicher Wahl der Zusammenveranlagung
An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es daher, wenn die streitige Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das Finanzgericht (FG) getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. Dezember 2013 XI B 5/13, BFH/NV 2014, 588, Rz 10;… vom 24. August 2011 I B 1/11, BFH/NV 2011, 2044, Rz 7;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 28, m.w.N.).
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