Rechtsprechung
| BFH, 30.12.1998 - XI B 51/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Beweisantrag - Verfahrensmangel - Bezeichnung - Beurteilung - Akten - Tatsache - Änderungsbescheid - Bestandskraft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BFH, 15.05.1997 - XI R 53/88
Klageänderung gem. § 68 FGO bei mehreren aufeinanderfolgenden Änderungsbescheiden
Auszug aus BFH, 30.12.1998 - XI B 51/98
Einer Klage gegen den ursprünglichen Bescheid ist damit die Grundlage entzogen, so daß sie mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig ist (BFH-Beschluß vom 15. Mai 1997 XI R 53/88, BFHE 182, 304, BStBl II 1997, 514, m.N.). - BFH, 05.04.1994 - V B 164/93
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Begriff des Verfahrensmangels - …
Auszug aus BFH, 30.12.1998 - XI B 51/98
Ein Verfahrensfehler liegt nur vor, wenn das FG unter Zugrundelegung seiner materiell-rechtlichen Auffassungen gegen Vorschriften des Gerichtsverfahrensrechts verstoßen hat (BFH-Beschluß vom 5. April 1994 V B 164/93, BFH/NV 1995, 883). - BFH, 08.02.1995 - II B 56/94
Kritik an der Beweiswürdigung
Auszug aus BFH, 30.12.1998 - XI B 51/98
Für die Bezeichnung von Verfahrensmängeln in der Beschwerdeschrift genügt das Anführen der angeblich verletzten Rechtsnormen oder die bloße Behauptung des Fehlers nicht (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Februar 1995 II B 56/94, BFH/NV 1995, 900, …und vom 4. Juni 1997 VIII B 66/96, BFH/NV 1997, 793). - BFH, 17.06.1997 - X B 193/96
Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten als Zulassungsgrund für die Beschwerde
Auszug aus BFH, 30.12.1998 - XI B 51/98
Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten ist nur dann ein Zulassungsgrund, wenn er gleichzeitig einen Verfahrensfehler darstellt (BFH-Beschluß vom 17. Juni 1997 X B 193/96, BFH/NV 1997, 794). - BFH, 04.06.1997 - VIII B 66/96
Vorliegen von Verfahrensmängel
Auszug aus BFH, 30.12.1998 - XI B 51/98
Für die Bezeichnung von Verfahrensmängeln in der Beschwerdeschrift genügt das Anführen der angeblich verletzten Rechtsnormen oder die bloße Behauptung des Fehlers nicht (…ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Februar 1995 II B 56/94, BFH/NV 1995, 900, und vom 4. Juni 1997 VIII B 66/96, BFH/NV 1997, 793).
- BFH, 24.07.2006 - VIII B 233/05
Verfahrensmangel
Die Geltendmachung eines Verfahrensmangels verlangt die genaue Angabe der Tatsachen, die den gerügten Mangel ergeben und gleichzeitig den schlüssigen Vortrag, inwiefern das angefochtene Urteil --ausgehend von der insoweit maßgebenden, ggf. auch unrichtigen materiell-rechtlichen Rechtsauffassung des FG-- ohne diesen Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. September 2003 XI B 220/02, BFH/NV 2004, 345; vom 30. Dezember 1998 XI B 51/98, BFH/NV 1999, 1099). - BFH, 23.03.2000 - VII S 26/99
Hopperbaggerschiff - Baggerarbeiten auf Binnengewässern - Spülarbeiten auf …
Soll damit als Verfahrensfehler ein Verstoß des FG gegen den klaren Inhalt der Akten gerügt werden, muss schlüssig dargelegt werden, dass das FG unter Zugrundelegung seiner materiell-rechtlichen Auffassung gegen Vorschriften des Gerichtsverfahrensrechts verstoßen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Dezember 1998 XI B 51/98, BFH/NV 1999, 1099). - BFH, 09.09.2005 - I B 40/05
Verfahrensmängel; Rügeverzicht
Ein Verfahrensfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO liegt nur vor, wenn das FG unter Zugrundelegung seiner materiell-rechtlichen Auffassung --einschließlich seiner tatsächlichen Würdigung-- gegen Vorschriften des Gerichtsverfahrensrechts verstoßen hat (vgl. BFH- Beschluss vom 30. Dezember 1998 XI B 51/98, BFH/NV 1999, 1099).
- BFH, 15.07.2005 - I B 252/04
NZB: Rechtsfortbildung
Ein Verfahrensfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO liegt nur vor, wenn das FG unter Zugrundelegung seiner materiell-rechtlichen Auffassungen gegen Vorschriften des Gerichtsverfahrensrechts verstoßen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Dezember 1998 XI B 51/98, BFH/NV 1999, 1099). - BFH, 25.01.2000 - VI B 384/98
Beweiswürdigung; Verfahrensfehler
Ein solcher Verstoß ist indessen nach ständiger Finanzrechtsprechung nur dann ein Zulassungsgrund, wenn der Verstoß zugleich einen Verfahrensfehler darstellt (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Dezember 1998 XI B 51/98, BFH/NV 1999, 1099;… vom 6. November 1997 X B 46/97, BFH/NV 1998, 602;… vom 9. Juli 1997 V B 5/97, BFH/NV 1998, 45; vom 13. April 1976 VI B 12/76, BFHE 118, 546, BStBl II 1976, 503;… Beermann in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 115 FGO Rz. 156). - BFH, 18.05.2000 - VII B 36/99
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verstoß gegen den klaren Inhalt der …
a) Soll als Verfahrensfehler ein Verstoß des FG gegen den klaren Inhalt der Akten gerügt werden, muss schlüssig dargelegt werden, dass das FG unter Zugrundelegung seiner materiell-rechtlichen Auffassung gegen Vorschriften des Gerichtsverfahrensrechts verstoßen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Dezember 1998 XI B 51/98, BFH/NV 1999, 1099). - BFH, 19.08.2008 - VIII B 187/07
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Eintragung der …
Der ausschließliche Hinweis der Kläger auf eine fehlerhafte Anwendung des § 173 der Abgabenordnung durch den Beklagten und Beschwerdegegner (das Finanzamt) betrifft nur einen behaupteten Verfahrensmangel im Verwaltungsverfahren; Verfahrensmängel i.S des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO sind indessen ausschließlich Mängel des gerichtlichen Verfahrens (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Dezember 1998 XI B 51/98, BFH/NV 1999, 1099;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 76, m.w.N.).
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