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Rechtsprechung
   BFH, 26.09.2005 - XI B 57/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8635
BFH, 26.09.2005 - XI B 57/04 (https://dejure.org/2005,8635)
BFH, Entscheidung vom 26.09.2005 - XI B 57/04 (https://dejure.org/2005,8635)
BFH, Entscheidung vom 26. September 2005 - XI B 57/04 (https://dejure.org/2005,8635)
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    FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b; ; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3; ; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 2. Halbsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Häusliches Arbeitszimmer: Fehlersaldierung, Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit, Beschäftigung des Ehegatten im häuslichen Arbeitszimmer

  • datenbank.nwb.de

    Beschäftigung eines Arbeitnehmers in einem häuslichen Arbeitszimmer; Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 26.09.2005 - XI B 57/04
    Soweit die Kläger vortragen, die Regelung verstoße gegen das Gebot der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, soweit die Kosten für betrieblich erforderliche Büroräume steuerlich unberücksichtigt bleiben, hätten sie sich insbesondere mit dem zu der Vorschrift ergangenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 1999 2 BvR 301/98 (BVerfGE 101, 297, BStBl II 2000, 162) auseinander setzen müssen.
  • BFH, 13.11.2002 - VI R 104/01

    Häusliches Arbeitszimmer bei Außendienstmitarbeitern

    Auszug aus BFH, 26.09.2005 - XI B 57/04
    Dagegen kann bei einem Verkaufsleiter, der zur Überwachung von Mitarbeitern und zur Betreuung von Großkunden auch im Außendienst tätig ist, das häusliche Arbeitszimmer gleichwohl den Mittelpunkt der beruflichen Betätigung bilden, wenn er dort die für seinen Beruf wesentlichen Leistungen (etwa die Organisation der Betriebsabläufe) erbringt (BFH-Urteil vom 13. November 2002 VI R 104/01, BFHE 201, 100, BStBl II 2004, 65).
  • BFH, 13.11.2002 - VI R 82/01

    Häusliches Arbeitszimmer bei Außendienstmitarbeitern

    Auszug aus BFH, 26.09.2005 - XI B 57/04
    Bei einer Produkt- und Fachberaterin, deren Tätigkeit wesentlich durch die Arbeit im Außendienst geprägt ist, bildet das häusliche Arbeitszimmer danach auch dann nicht den Mittelpunkt ihrer beruflichen Betätigung, wenn die dort verrichteten Tätigkeiten zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben notwendig sind (BFH-Urteil vom 13. November 2002 VI R 82/01, BFHE 201, 93, BStBl II 2004, 62).
  • BFH, 16.12.2004 - IV R 19/03

    Häusliches Arbeitszimmer: mehrere Erwerbstätigkeiten, Mittelpunkt der …

    Auszug aus BFH, 26.09.2005 - XI B 57/04
    Dabei kann das häusliche Arbeitszimmer selbst dann (noch) den Mittelpunkt einer beruflichen Betätigung bilden, wenn die außerhäuslichen Tätigkeiten überwiegen (vgl. BFH-Urteil vom 16. Dezember 2004 IV R 19/03, BFHE 208, 263, BStBl II 2005, 212).
  • BFH, 26.02.2003 - VI R 160/99

    Neues zum häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 26.09.2005 - XI B 57/04
    In dem von den Klägern herangezogenen Sachverhalt, der dem BFH-Urteil vom 26. Februar 2003 VI R 160/99 (BFHE 202, 101, BStBl II 2003, 515) zugrunde lag, befanden sich die Arbeitszimmer demgegenüber im Keller und die Wohnung lag im zweiten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses.
  • BFH, 17.10.2001 - III B 65/01

    Beschwerde - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsgrund - …

    Auszug aus BFH, 26.09.2005 - XI B 57/04
    Die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung verlangt ferner, dass sich die Beschwerde insbesondere mit der Rechtsprechung des BFH, den Äußerungen im Schrifttum sowie mit ggf. veröffentlichten Verwaltungsmeinungen auseinander setzt (BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2001 III B 65/01, BFH/NV 2002, 217, m.w.N.).
  • BFH, 08.10.1997 - XI R 8/86

    Keine Mindestbemessungsgrundlage bei angemessenem Entgelt

    Auszug aus BFH, 26.09.2005 - XI B 57/04
    a) Das zur Ermittlung von Amts wegen gemäß § 76 Abs. 1 FGO berechtigte und verpflichtete Finanzgericht (FG) kann im Rahmen des Klagebegehrens auch Fragen nachgehen, über die die Beteiligten nicht streiten, insbesondere auch den Sachverhalt unter anderen als den von den Beteiligten vorgegebenen Gesichtspunkten ermitteln (…vgl. BFH-Urteile vom 1. Juni 1994 X R 73/91, BFH/NV 1995, 2; vom 8. Oktober 1997 XI R 8/86, BFHE 183, 314, BStBl II 1997, 840, …und vom 25. Juni 2003 X R 66/00, BFH/NV 2004, 19).
  • BFH, 25.06.2003 - X R 66/00

    Revisionsbegründung, Anforderungen

    Auszug aus BFH, 26.09.2005 - XI B 57/04
    a) Das zur Ermittlung von Amts wegen gemäß § 76 Abs. 1 FGO berechtigte und verpflichtete Finanzgericht (FG) kann im Rahmen des Klagebegehrens auch Fragen nachgehen, über die die Beteiligten nicht streiten, insbesondere auch den Sachverhalt unter anderen als den von den Beteiligten vorgegebenen Gesichtspunkten ermitteln (…vgl. BFH-Urteile vom 1. Juni 1994 X R 73/91, BFH/NV 1995, 2; vom 8. Oktober 1997 XI R 8/86, BFHE 183, 314, BStBl II 1997, 840, und vom 25. Juni 2003 X R 66/00, BFH/NV 2004, 19).
  • BFH, 01.06.1994 - X R 73/91

    Behauptete Darlehensgewährung durch eine liechtensteinische Gesellschaft

    Auszug aus BFH, 26.09.2005 - XI B 57/04
    a) Das zur Ermittlung von Amts wegen gemäß § 76 Abs. 1 FGO berechtigte und verpflichtete Finanzgericht (FG) kann im Rahmen des Klagebegehrens auch Fragen nachgehen, über die die Beteiligten nicht streiten, insbesondere auch den Sachverhalt unter anderen als den von den Beteiligten vorgegebenen Gesichtspunkten ermitteln (vgl. BFH-Urteile vom 1. Juni 1994 X R 73/91, BFH/NV 1995, 2; vom 8. Oktober 1997 XI R 8/86, BFHE 183, 314, BStBl II 1997, 840, …und vom 25. Juni 2003 X R 66/00, BFH/NV 2004, 19).
  • BFH, 27.08.2002 - XI B 9/02

    Häusliches Arbeitszimmer; Abzugsbeschränkung; Leistung des ArbN-Ehegatten

    Auszug aus BFH, 26.09.2005 - XI B 57/04
    Da die Abzugsbeschränkung dem Zweck dient, den betrieblichen und den privaten Bereich eines Steuerpflichtigen abzugrenzen und den Verwaltungsvollzug zu erleichtern (…vgl. BTDrucks 13/1686, S. 16), kann für die Frage, ob es sich um ein häusliches Arbeitszimmer handelt, nicht danach differenziert werden, ob der Betriebsinhaber selbst oder sein von ihm angestellter Ehegatte in Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Verpflichtungen den Raum nutzt (…BFH-Beschlüsse vom 21. Juni 2002 XI B 190/01, BFH/NV 2003, 146, und vom 27. August 2002 XI B 9/02, BFH/NV 2003, 151).
  • BFH, 21.06.2002 - XI B 190/01

    Häusliches Arbeitszimmer

  • BFH, 23.03.1995 - XI B 166/94

    Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit

  • BFH, 20.03.1997 - XI B 181/95
  • BFH, 19.05.2021 - X R 20/19

    Zur doppelten Besteuerung von Renten: Bei privaten Renten kann es systembedingt …

    Es ist aber nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, einen den Kläger begünstigenden Fehler des FA oder des FG im Rahmen der Klageanträge zu seinen Lasten zu berücksichtigen, sog. Saldierungsgebot (BFH-Entscheidungen vom 26.11.1987 - IV R 171/85, BFHE 152, 95, BStBl II 1988, 490, unter 5.; vom 19.04.2005 - III B 19/04, juris, unter 1.; vom 26.09.2005 - XI B 57/04, BFH/NV 2006, 517, unter 2.a, …sowie vom 16.07.2008 - X B 25/08, BFH/NV 2008, 1673, unter 3.; vgl. auch Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 96 FGO Rz 198, m.w.N.).
  • BFH, 18.04.2012 - X R 57/09

    Nachweispflicht für Bewirtungsaufwendungen bei Bewirtungen in einer Gaststätte - …

    Auch die Beschäftigung der Klägerin zur Ausführung der notwendigen Arbeiten während der Abwesenheit des Klägers steht der Anwendbarkeit des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG nicht entgegen (vgl. BFH-Entscheidungen vom 26. September 2005 XI B 57/04, BFH/NV 2006, 517, und in BFH/NV 2007, 677).
  • BFH, 15.10.2014 - VIII R 8/11

    Anwendbarkeit der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG auf ein im …

    Rn. 33 Was als intensiver und dauerhafter Publikumsverkehr anzusehen ist, hat das FG ebenfalls anhand der Umstände des Einzelfalles aufgrund einer Gesamtwürdigung zu entscheiden (…vgl. BFH-Urteil in BFHE 237, 311, BStBl II 2012, 770, sowie BFH-Beschlüsse vom 9. August 2005 XI B 16/04, BFH/NV 2006, 268; vom 26. September 2005 XI B 57/04, BFH/NV 2006, 517; vom 29. April 2009 VIII B 149/08, juris).

    Rn. 37 c) Entsprechendes gilt für die dort nur gelegentlich von der Ehefrau eines Mitgesellschafters ausgeführten Sekretariatsarbeiten (vgl. BFH-Urteil in BFHE 237, 311, BStBl II 2012, 770 unter Hinweis auf die BFH-Entscheidungen in BFH/NV 2006, 517, und in BFH/NV 2007, 677; ebenso FG München, Urteil vom 20. November 2007 6 K 3122/06, juris, zur Ausführung von Büroarbeiten von zwei fest angestellten Mitarbeitern auf "400 EUR-Basis" unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil in HFR 2005, 1068: Unerheblichkeit stundenweise ausgeübter Büroarbeiten durch Aushilfskräfte).

  • BFH, 13.12.2011 - VIII B 39/11

    Häusliches Arbeitszimmer bei Erwerbslosigkeit; Zulässigkeit von gegen eine …

    Das gilt auch hinsichtlich einer künftigen Tätigkeit als Berater und Dozent (vgl. BFH-Beschluss vom 26. September 2005 XI B 57/04, BFH/NV 2006, 517).
  • BFH, 18.04.2012 - X R 58/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18. 4. 2012 X R 57/09 - …

    Auch die Beschäftigung der Ehefrau des Klägers zur Ausführung der notwendigen Arbeiten während der Abwesenheit des Klägers steht der Anwendbarkeit des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG nicht entgegen (vgl. BFH-Entscheidungen vom 26. September 2005 XI B 57/04, BFH/NV 2006, 517, und in BFH/NV 2007, 677).
  • BFH, 29.04.2010 - VI B 153/09

    Häusliches Arbeitszimmer bei Arbeitsverhältnissen zwischen Ehegatten - …

    Die Vereinbarkeit mit der Verfassung ist zu bejahen und ebenfalls bereits durch den BFH geklärt (Beschluss vom 26. September 2005 XI B 57/04, BFH/NV 2006, 517).

    Es liefe dem Gesetzeszweck zuwider, wenn allein die Anstellung, der mit dem Kläger zusammenlebenden Ehefrau, die Anwendung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG ausschließen würde (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 517).

  • BFH, 10.07.2008 - VI R 70/06

    Geldwerte Vorteile aus Aktienoptionen als Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten …

    Die Tarifermäßigung kann jedoch im Streitfall vom BFH überprüft werden, da auch im Revisionsverfahren --innerhalb der durch das Verböserungsverbot gezogenen Grenzen-- Fehler des Finanzamts zugunsten des Steuerpflichtigen mit Fehlern zu seinen Lasten saldiert werden können (vgl. BFH-Beschluss vom 26. September 2005 XI B 57/04, BFH/NV 2006, 517;… Urteil vom 2. August 1994 IX R 21/91, BFH/NV 1995, 203, unter II. 3. der Gründe).
  • BFH, 10.01.2024 - XI B 24/22

    Keine Verletzung der Neutralitätspflicht durch Hinweis auf einen begünstigenden …

    Das FG ist nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, einen den Kläger begünstigenden Fehler des Finanzamts im Rahmen der Klageanträge zu seinen Lasten zu berücksichtigen (sog. Saldierungsgebot, vgl. BFH-Entscheidungen vom 26.09.2005 - XI B 57/04, BFH/NV 2006, 517, unter 2.a; vom 19.05.2021 - X R 20/19, BFHE 273, 237, Rz 83).
  • BFH, 07.03.2012 - XI B 97/10

    Klagestattgabe nach vorangegangener Abweisung eines Aussetzungsantrags durch …

    Rn. 4 II. Die Beschwerde ist teilweise unzulässig und teilweise unbegründet, so dass sie insgesamt als unbegründet zurückzuweisen ist (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. September 2005 XI B 57/04, BFH/NV 2006, 517;… vom 26. Oktober 2011 IV B 139/10, BFH/NV 2012, 263).
  • BFH, 13.07.2011 - X B 254/10

    Sachaufklärungsmangel bei Wahrunterstellung - Aufwendungen für einen …

    Rn. 7 Im Hinblick auf die Räume in X macht er geltend, angesichts der räumlichen Verhältnisse und der Beschäftigung einer fremden Mitarbeiterin liege nach den Entscheidungen des BFH vom 18. August 2005 VI R 39/04 (BFHE 211, 447, BStBl II 2006, 428) und vom 26. September 2005 XI B 57/04 (BFH/NV 2006, 517) ein außerhäusliches Büro vor.
  • FG Hamburg, 04.09.2007 - 3 K 91/06

    Erbschaftsteuer: Nachversteuerung zuvor als betrieblich begünstigten Vermögens

  • FG Baden-Württemberg, 11.08.2006 - 3 V 14/05

    Häusliches Arbeitszimmer eines selbständigen Unternehmensberaters - …

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