Rechtsprechung
| BFH, 25.01.1994 - XI B 60/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Unentschuldigtes Ausbleiben eines Zeugen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BFH, 10.01.1986 - IX B 5/85
Kostentragung bei Beschwerde - Ausbleiben eines Zeugen - Auferlegung von Kosten - …
Auszug aus BFH, 25.01.1994 - XI B 60/93
Das vorliegende Beschwerdeverfahren stellt ein selbständiges Zwischenverfahren dar, daher hat der Senat gemäß § 143 Abs. 1 FGO auch über die Kosten dieses Verfahrens zu entscheiden (BFH-Beschluß vom 10. Januar 1986 IX B 5/85, BFHE 145, 314, BStBl II 1986, 270).Soweit die außergerichtlichen Kosten nicht vom Beschwerdeführer zu tragen sind, fallen sie der Staatskasse zur Last (BFH-Beschluß in BFHE 145, 314, BStBl II 1986, 270).
- BFH, 11.08.1992 - VII B 80/92
Rechtmäßigkeit der Verhängung eines Ordnungsgeldes bei Nichterscheinen einer …
Auszug aus BFH, 25.01.1994 - XI B 60/93
Einer besonderen Begründung bedurfte sie daher nicht (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. August 1992 VII B 80/92, BFH/NV 1993, 115).
- BFH, 07.03.2007 - X B 76/06
Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen nicht hinreichend entschuldigten …
Da es sich bei dem Beschwerdeverfahren nach § 128 Abs. 1 i.V.m. § 82 FGO und § 380 ZPO um ein selbständiges Zwischenverfahren handelt, hat der Senat gemäß § 143 Abs. 1 FGO auch über die Kosten dieses Verfahrens zu entscheiden (vgl. BFH-Beschlüsse in BFHE 145, 314, BStBl II 1986, 270; vom 25. Januar 1994 XI B 60/93, BFH/NV 1994, 733). - BFH, 10.10.2007 - IV B 119/06
Entschuldbarer Irrtum über die Erscheinenspflicht
Einer besonderen Begründung bedurfte sie daher nicht (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Januar 1994 XI B 60/93, BFH/NV 1994, 733, m.w.N.). - BFH, 19.08.2008 - II B 67/08
Ordnungsgeld gegen nicht erschienenen Zeugen
Da aber das FG im Streitfall bei der Höhe des Ordnungsgeldes das untere Viertel des Rahmens von 5 bis 1 000 EUR gemäß Art. 6 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch i.d.F. des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl I, 3574, 3578) nicht überschritten hat, bedurfte es wegen der Höhe des Ordnungsgeldes keiner weiteren Begründung (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 11. August 1992 VII B 80/92, BFH/NV 1993, 115, sowie vom 25. Januar 1994 XI B 60/93, BFH/NV 1994, 733).
- BFH, 30.03.2020 - X B 7/20
Zur Beschwerdebefugnis der Verfahrensbeteiligten bei Aufhebung des Beschlusses, …
Rn. 28 3. Da es sich bei dem Beschwerdeverfahren nach § 128 Abs. 1 i.V.m. § 82 FGO und §§ 380, 381 ZPO um ein selbständiges Zwischenverfahren handelt, hat der Senat gemäß § 143 Abs. 1 FGO auch über die Kosten dieses Verfahrens zu entscheiden (vgl. BFH-Beschluss vom 25.01.1994 - XI B 60/93, BFH/NV 1994, 733; Schallmoser in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, § 82 FGO Rz 99). - BFH, 31.03.1998 - XI B 11/98
Festsetzung eines Ordnungsmittels und Auferlegung von Kosten bei Nichterscheinen …
Die Kostenentscheidung trifft der Senat einheitlich für das gesamte Beschwerdeverfahren (vgl. BFH-Beschluß vom 25. Januar 1994 XI B 60/93, BFH/NV 1994, 733). - LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2006 - L 1 B 1/06
Anordnung von Ordnungsgeld wegen Nichterscheinens eines Zeugen
Da der Ordnungsgeldbeschluss nach § 380 ZPO zwangsläufig ohne Anhörung des abwesenden Betroffenen erfolgt, muss diesem ermöglicht werden, im Nachhinein vorzutragen, ohne dass damit weitere Kosten verbunden sein können (im Ergebnis a. A. Bundesfinanzhof, B. v. 25.1.1994 -XI B 60/93 JURIS).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".