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Rechtsprechung
   BFH, 13.12.2006 - XI E 6/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,21660
BFH, 13.12.2006 - XI E 6/06 (https://dejure.org/2006,21660)
BFH, Entscheidung vom 13.12.2006 - XI E 6/06 (https://dejure.org/2006,21660)
BFH, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - XI E 6/06 (https://dejure.org/2006,21660)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    GKG § 66 Abs. 1 Satz 1; ; GewStG § 16; ; FGO § 73 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Streitwert bei Verfahren wegen Gewerbesteuermessbetrags einer GbR; Erinnerung gegen den Kostenansatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BFH, 21.11.2005 - III E 2/05

    Streitwert: gesonderte Gewinnfeststellung

    Auszug aus BFH, 13.12.2006 - XI E 6/06
    Denn gemäß § 16 des Gewerbesteuergesetzes ergibt sich in dieser Höhe die finanzielle Belastung durch die Gewerbesteuer und damit die Bedeutung der Sache für den Beteiligten (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21. November 2005 III E 2/05, BFH/NV 2006, 585, m.w.N.).
  • BFH, 24.11.1994 - VII E 7/94

    Bestimung des Streitwerts im Revisionsverfahren auf Aufhebung eines …

    Auszug aus BFH, 13.12.2006 - XI E 6/06
    Kostengesichtspunkte wären nämlich für sich betrachtet sachfremde Erwägungen bei der Ausübung des dem FG zustehenden Ermessens im Hinblick auf eine Verbindung der Verfahren (vgl. BFH-Beschluss vom 24. November 1994 VII E 7/94, BFH/NV 1995, 720;… Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 73 Rz 17).
  • BFH, 21.09.1994 - VIII E 1/94

    Aufwendungen im Rahmen von Differenzgeschäften in Anrechnung auf …

    Auszug aus BFH, 13.12.2006 - XI E 6/06
    Hat der Kostenschuldner --wie hier-- im Beschwerdeverfahren nicht erkennbar gemacht, dass er in einem Revisionsverfahren das Klagebegehren nur noch eingeschränkt weiter verfolgen werde, bestimmt sich der Streitwert im Beschwerdeverfahren nach dem Streitwert im Klageverfahren (vgl. BFH-Beschluss vom 21. September 1994 VIII E 1/94, BFH/NV 1995, 254, m.w.N.).
  • BFH, 15.12.1992 - VII E 3/92

    Unzureichende Substantiierung der Einwendungen gegen einen Kostensatz durch die …

    Auszug aus BFH, 13.12.2006 - XI E 6/06
    Mit der Erinnerung können die Kostenansätze und die ihnen zugrunde liegende Streitwertbemessung überprüft werden (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 1992 VII E 3/92, BFH/NV 1993, 488).
  • BFH, 12.08.1987 - IV E 4/87

    Zugrundelegung eines einheitlichen Streitwertes für zwei Revisionsverfahren

    Auszug aus BFH, 13.12.2006 - XI E 6/06
    Die Besonderheiten der Streitwertfestsetzung im Gewinnfeststellungsverfahren können nicht auf den Streit um die Gewerbesteuermessbeträge übertragen werden (vgl. BFH-Beschluss vom 12. August 1987 IV E 4/87, BFH/NV 1988, 658).
  • BFH, 03.11.1988 - X E 1/88

    Bemessung des Wertes des Streitgegenstandes bei Aufhebung eines Steuerbescheids

    Auszug aus BFH, 13.12.2006 - XI E 6/06
    An der Bedeutung der Sache für den Kostenschuldner ändert sich nichts dadurch, dass ein weiterer Gesellschafter, der als Gesamtschuldner ebenfalls durch den Gewerbesteuermessbetragsbescheid beschwert ist, auch Klage erhoben hat (vgl. zum Streitwert bei Gesamtschuldnerschaft gemäß § 44 der Abgabenordnung auch BFH-Beschluss vom 3. November 1988 X E 1/88, BFH/NV 1989, 384).
  • LSG Sachsen, 05.03.2009 - L 1 B 605/07

    Berechnung des Streitwerts im sozialgerichtlichen Verfahren; getrennte …

    Doch nimmt er nicht schon dann eine wirtschaftliche Identität an, wenn Gesamtschuldner gemeinsam Anfechtungsklage erheben (zum Einkommensteuerbescheid: BFH…, Beschluss vom 03.11.1988 - X E 1/88 - juris Rn. 8; zum Haftungsbescheid: BFH…, Beschluss vom 24.11.1994 - VII E 7/94 - juris Rn. 6 und 8; zum Gewebesteuermessbetragsbescheid: Beschluss vom 13.12.2006 - XI E 6/06 - juris Rn. 14).
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