Rechtsprechung
| BFH, 20.02.2013 - XI R 12/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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Kein ermäßigter Steuersatz für Umsätze mit einer sog. "Coaster-Bahn" (Schlittenbahn) - Beförderungsleistung
- openjur.de
Kein ermäßigter Steuersatz für Umsätze mit einer sog. "Coaster-Bahn" (Schlittenbahn); Beförderungsleistung
- Bundesfinanzhof
UStG § 12 Abs 2 Nr 10 Buchst b, EWGRL 388/77 Art 12 Abs 3 Buchst a UAbs 3, EWGRL 388/77 Anh H, UStG § 1 Abs 1 Nr 1, UStG VZ 2005
Kein ermäßigter Steuersatz für Umsätze mit einer sog. "Coaster-Bahn" (Schlittenbahn) - Beförderungsleistung - rechtsinformationen.bund.de
Kein ermäßigter Steuersatz für Umsätze mit einer sog. "Coaster-Bahn" (Schlittenbahn) - Beförderungsleistung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 12 Abs 2 Nr 10 Buchst b UStG 2005, Art 12 Abs 3 Buchst a UAbs 3 EWGRL 388/77, Anh H EWGRL 388/77, § 1 Abs 1 Nr 1 UStG 2005, UStG VZ 2005
Kein ermäßigter Steuersatz für Umsätze mit einer sog. "Coaster-Bahn" (Schlittenbahn) - Beförderungsleistung - cpm-steuerberater.de
Kein ermäßigter Steuersatz für Umsätze mit einer sog. “Coaster-Bahn” (Schlittenbahn) – Beförderungsleistung
- Betriebs-Berater
Kein ermäßigter Steuersatz für Umsätze mit sog. "Coaster-Bahn" (Schlittenbahn)
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
UStG 2005 § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b; EWGRL 388/77 Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Unterabs. 3
Kein ermäßigter Steuersatz für Fahrten mit einer sog. "Coaster-Bahn" - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Steuersatz für Umsätze mit einer Schlittenbahn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Kein ermäßigter Steuersatz für Umsätze mit einer sog. "Coaster-Bahn" (Schlittenbahn)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Coaster-Bahn - Schlittern auf Schienen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Steuerrechtliche Bewertung von Umsätzen aus dem Betrieb einer sog. "Coaster-Bahn"
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Kein ermäßigter Steuersatz für Umsätze mit sog. "Coaster-Bahn" (Schlittenbahn)
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Steuersatz für Umsätze mit einer sog. "Coaster-Bahn"
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Kein ermäßigter Steuersatz für Umsätze mit einer sog. Coaster-Bahn (Schlittenbahn)
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Kein ermäßigter Steuersatz für Umsätze mit sog. Coaster-Bahn (Schlittenbahn)
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Kein ermäßigter Steuersatz für Umsätze mit einer sog. "Coaster-Bahn" (Schlittenbahn)
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Kein ermäßigter Steuersatz für Umsätze mit einer sog. "Coaster-Bahn"
- pwc.de (Kurzinformation)
Kein ermäßigter Steuersatz für Fahrt mit einer Coasterbahn
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Kein ermäßigter Steuersatz für Umsätze mit einer sog. Coaster-Bahn (Schlittenbahn)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Personenbeförderung
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 24.11.2010 - 14 K 456/07
- BFH, 20.02.2013 - XI R 12/11
Papierfundstellen
- BFHE 241, 72
- BB 2013, 1557
- BStBl II 2013, 645
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (17)
- BFH, 06.12.2012 - V R 36/11
Zum ermäßigten Steuersatz bei der Überlassung von Draisinenfahrzeugen …
Auszug aus BFH, 20.02.2013 - XI R 12/11
Rn. 31 cc) Dementsprechend hat der BFH die Überlassung von Draisinen zur selbständigen Nutzung durch die Fahrtkunden als Vermietung eines Beförderungsmittels und nicht als Beförderung qualifiziert (BFH-Urteil vom 6. Dezember 2012 V R 36/11, nicht veröffentlicht --n.v.--, juris).Besorge der Kunde die Beförderung hingegen selbst, spreche dies gegen eine Beförderungsleistung des Unternehmers (vgl. BFH-Urteil vom 6. Dezember 2012 V R 36/11, n.v., juris, Rz 17).
Ferner hat der BFH erneut klargestellt, dass es der Beurteilung als Beförderungsleistung nicht entgegensteht, wenn das Motiv für die Inanspruchnahme der Leistung nicht in der wirtschaftlichen Nutzung einer Beförderung zu sehen ist, sondern in der sportlichen Betätigung oder in anderen Gründen der Freizeitgestaltung oder des Tourismus (vgl. Urteile vom 6. Dezember 2012 V R 36/11, n.v., juris, Rz 17, und in BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737, Orientierungssatz 1 und Rz 20 zum Hochseeangeln; vom 30. Juni 2011 V R 44/10, BFHE 234, 504, BStBl II 2011, 1003, Leitsatz 1 und Rz 19 zu Stadtrundfahrten).
Denn die Klägerin hat --vergleichbar dem Sachverhalt, der dem BFH bei seiner Entscheidung zur Nutzung der Draisinen (vgl. Urteil vom 6. Dezember 2012 V R 36/11, n.v., juris) zugrunde lag-- im Streitfall lediglich die schienengebundenen Schlitten zur Verfügung gestellt.
Denn der BFH hat eine entsprechende Schienenbindung bei einer Draisine zutreffend ebenfalls nicht für entscheidungserheblich erachtet (vgl. BFH-Urteil vom 6. Dezember 2012 V R 36/11, n.v., juris).
- BFH, 02.03.2011 - XI R 25/09
Hochseeangelreisen als einheitliche Beförderungsleistung
Auszug aus BFH, 20.02.2013 - XI R 12/11
Rn. 26 Die erforderliche Gesamtbetrachtung aus Sicht des Durchschnittsverbrauchers (…vgl. hierzu EuGH-Urteil vom 27. Oktober 2005 C-41/04 --Levob Verzekeringen und OV Bank--, Slg. 2005, I-9433, BFH/NV Beilage 2006, 38, Rz 19 f.;… BFH-Urteile vom 17. April 2008 V R 39/05, BFH/NV 2008, 1712, und vom 2. März 2011 XI R 25/09, BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737, sowie EuGH-Urteil vom 17. Januar 2013 C-224/11 --BGZ Leasing--, HFR 2013, 270, Deutsches Steuerrecht 2013, 193, Rz 30 ff., jeweils m.w.N.) zu der Frage, ob mehrere zusammenhängende Leistungen als eine einheitliche Leistung zu behandeln sind, ist im Wesentlichen das Ergebnis der tatsächlichen Würdigung durch das FG, die den BFH grundsätzlich gemäß § 118 Abs. 2 FGO bindet.Rn. 29 aa) Der Begriff der Beförderung ist erfüllt, wenn eine der Raumüberwindung dienende Tätigkeit entfaltet wird (BFH-Urteil vom 19. Juli 1961 II 202/57 U, BFHE 73, 502, BStBl III 1961, 450; vgl. auch BFH-Urteile vom 8. September 2011 V R 5/10, BFHE 235, 481, BStBl II 2012, 620, Rz 14, und in BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737, jeweils m.w.N.).
Ferner hat der BFH erneut klargestellt, dass es der Beurteilung als Beförderungsleistung nicht entgegensteht, wenn das Motiv für die Inanspruchnahme der Leistung nicht in der wirtschaftlichen Nutzung einer Beförderung zu sehen ist, sondern in der sportlichen Betätigung oder in anderen Gründen der Freizeitgestaltung oder des Tourismus (vgl. Urteile vom 6. Dezember 2012 V R 36/11, n.v., juris, Rz 17, und in BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737, Orientierungssatz 1 und Rz 20 zum Hochseeangeln; vom 30. Juni 2011 V R 44/10, BFHE 234, 504, BStBl II 2011, 1003, Leitsatz 1 und Rz 19 zu Stadtrundfahrten).
- BFH, 08.09.2011 - V R 5/10
Beförderungsleistungen eines Chauffeurservice - Entstehung der Steuerschuld …
Auszug aus BFH, 20.02.2013 - XI R 12/11
Rn. 29 aa) Der Begriff der Beförderung ist erfüllt, wenn eine der Raumüberwindung dienende Tätigkeit entfaltet wird (BFH-Urteil vom 19. Juli 1961 II 202/57 U, BFHE 73, 502, BStBl III 1961, 450; vgl. auch BFH-Urteile vom 8. September 2011 V R 5/10, BFHE 235, 481, BStBl II 2012, 620, Rz 14, und in BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737, jeweils m.w.N.).Die Art des Beförderungsmittels ist nicht von Belang (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 235, 481, BStBl II 2012, 620, Rz 14, m.w.N.).
- BFH, 19.07.1961 - II 202/57 U
Vorliegen eines Beförderungsvertrags bei Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs mit …
Auszug aus BFH, 20.02.2013 - XI R 12/11
Rn. 29 aa) Der Begriff der Beförderung ist erfüllt, wenn eine der Raumüberwindung dienende Tätigkeit entfaltet wird (BFH-Urteil vom 19. Juli 1961 II 202/57 U, BFHE 73, 502, BStBl III 1961, 450; vgl. auch BFH-Urteile vom 8. September 2011 V R 5/10, BFHE 235, 481, BStBl II 2012, 620, Rz 14, und in BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737, jeweils m.w.N.).Rn. 30 bb) Keine Beförderungsleistung liegt hingegen vor, wenn ein Beförderungsmittel bemannt oder unbemannt zur Verfügung gestellt wird (so auch Lippross, Umsatzsteuer, 23. Aufl., S. 774, und Waza in Offerhaus/Söhn/Lange, § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG Rz 16, jeweils unter Bezugnahme auf BFH-Urteil in BFHE 73, 502, BStBl III 1961, 450).
- BFH, 10.07.2012 - XI R 22/10
EuGH-Vorlage zur Frage des Anwendungsbereichs des ermäßigten Umsatzsteuersatzes …
Auszug aus BFH, 20.02.2013 - XI R 12/11
Rn. 42 d) Aus den Beschlüssen des BFH vom 10. Juli 2012 XI R 22/10 und XI R 39/10 (BFHE 238, 551 und BFHE 239, 164), mit denen der BFH dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt hat, ob Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Unterabs. 3 i.V.m. Anhang H Kategorie 5 der Richtlinie 77/388/EWG und Art. 98 Abs. 1 i.V.m. Anhang III Kategorie 5 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem unter Beachtung des Neutralitätsprinzips einer nationalen Regelung entgegenstehen, die für die Beförderung von Personen im Verkehr mit Taxen im Nahverkehr den ermäßigten Umsatzsteuersatz vorsieht, wohingegen für die Beförderung von Personen mit sog. Mietwagen im Nahverkehr der Regelsteuersatz gilt, ergeben sich für die Begünstigung im Streitfall keine anderen Gesichtspunkte. - BFH, 10.07.2012 - XI R 39/10
EuGH-Vorlage zur Frage des Anwendungsbereichs des ermäßigten Umsatzsteuersatzes …
Auszug aus BFH, 20.02.2013 - XI R 12/11
Rn. 42 d) Aus den Beschlüssen des BFH vom 10. Juli 2012 XI R 22/10 und XI R 39/10 (BFHE 238, 551 und BFHE 239, 164), mit denen der BFH dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt hat, ob Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Unterabs. 3 i.V.m. Anhang H Kategorie 5 der Richtlinie 77/388/EWG und Art. 98 Abs. 1 i.V.m. Anhang III Kategorie 5 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem unter Beachtung des Neutralitätsprinzips einer nationalen Regelung entgegenstehen, die für die Beförderung von Personen im Verkehr mit Taxen im Nahverkehr den ermäßigten Umsatzsteuersatz vorsieht, wohingegen für die Beförderung von Personen mit sog. Mietwagen im Nahverkehr der Regelsteuersatz gilt, ergeben sich für die Begünstigung im Streitfall keine anderen Gesichtspunkte. - BFH, 26.08.1976 - V R 55/73
Zum Begriff einer Bergbahn
Auszug aus BFH, 20.02.2013 - XI R 12/11
Rn. 43 4. Demnach kann im Ergebnis offenbleiben, ob es sich bei der von der Klägerin betriebenen "Coaster-Bahn" außerdem um eine Bergbahn handelt, die kraft Gesetzes im Streitjahr 2005 vom Anwendungsbereich des ermäßigten Steuersatzes ausgeschlossen war (vgl. dazu BFH-Urteile vom 16. Mai 1974 V R 109/72, BFHE 113, 72, BStBl II 1974, 649; vom 26. August 1976 V R 55/73, BFHE 120, 419, BStBl II 1977, 105). - BFH, 16.05.1974 - V R 109/72
Eine spur- und seilgebundene Bahn, die eine Verbindung auf einen Berg herstellt, …
Auszug aus BFH, 20.02.2013 - XI R 12/11
Rn. 43 4. Demnach kann im Ergebnis offenbleiben, ob es sich bei der von der Klägerin betriebenen "Coaster-Bahn" außerdem um eine Bergbahn handelt, die kraft Gesetzes im Streitjahr 2005 vom Anwendungsbereich des ermäßigten Steuersatzes ausgeschlossen war (vgl. dazu BFH-Urteile vom 16. Mai 1974 V R 109/72, BFHE 113, 72, BStBl II 1974, 649; vom 26. August 1976 V R 55/73, BFHE 120, 419, BStBl II 1977, 105). - EuGH, 17.01.2013 - C-224/11
BGŻ Leasing - Mehrwertsteuer - Leasingleistung, die zusammen mit einer vom …
Auszug aus BFH, 20.02.2013 - XI R 12/11
Rn. 26 Die erforderliche Gesamtbetrachtung aus Sicht des Durchschnittsverbrauchers (…vgl. hierzu EuGH-Urteil vom 27. Oktober 2005 C-41/04 --Levob Verzekeringen und OV Bank--, Slg. 2005, I-9433, BFH/NV Beilage 2006, 38, Rz 19 f.;… BFH-Urteile vom 17. April 2008 V R 39/05, BFH/NV 2008, 1712, und vom 2. März 2011 XI R 25/09, BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737, sowie EuGH-Urteil vom 17. Januar 2013 C-224/11 --BGZ Leasing--, HFR 2013, 270, Deutsches Steuerrecht 2013, 193, Rz 30 ff., jeweils m.w.N.) zu der Frage, ob mehrere zusammenhängende Leistungen als eine einheitliche Leistung zu behandeln sind, ist im Wesentlichen das Ergebnis der tatsächlichen Würdigung durch das FG, die den BFH grundsätzlich gemäß § 118 Abs. 2 FGO bindet. - EuGH, 27.10.2005 - C-41/04
Levob Verzekeringen und OV Bank - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2, …
Auszug aus BFH, 20.02.2013 - XI R 12/11
Rn. 26 Die erforderliche Gesamtbetrachtung aus Sicht des Durchschnittsverbrauchers (vgl. hierzu EuGH-Urteil vom 27. Oktober 2005 C-41/04 --Levob Verzekeringen und OV Bank--, Slg. 2005, I-9433, BFH/NV Beilage 2006, 38, Rz 19 f.;… BFH-Urteile vom 17. April 2008 V R 39/05, BFH/NV 2008, 1712, und vom 2. März 2011 XI R 25/09, BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737, sowie EuGH-Urteil vom 17. Januar 2013 C-224/11 --BGZ Leasing--, HFR 2013, 270, Deutsches Steuerrecht 2013, 193, Rz 30 ff., jeweils m.w.N.) zu der Frage, ob mehrere zusammenhängende Leistungen als eine einheitliche Leistung zu behandeln sind, ist im Wesentlichen das Ergebnis der tatsächlichen Würdigung durch das FG, die den BFH grundsätzlich gemäß § 118 Abs. 2 FGO bindet. - BFH, 17.04.2008 - V R 39/05
Aushändigung von Broschüren als Nebenleistung einer Seminarleistung - Behandlung …
- EuGH, 06.05.2010 - C-94/09
Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
- BFH, 30.06.2011 - V R 44/10
Stadtrundfahrten unterliegen dem ermäßigten Steuersatz - Aufteilung eines …
- EuGH, 03.03.2011 - C-41/09
Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
- EuGH, 08.05.2003 - C-384/01
Kommission / Frankreich - "Vertragsverletzung - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie …
- EuGH, 17.01.2013 - C-360/11
Indem es ermäßigte Mehrwertsteuersätze über das nach der Mehrwertsteuerrichtlinie …
- FG Baden-Württemberg, 24.11.2010 - 14 K 456/07
Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 lit. b UStG bei …
- BFH, 10.08.2016 - XI R 41/14
Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Übernahme der einem kommunalen …
Diese Auslegung entspricht dem Grundsatz, dass Steuerermäßigungen aus Ausnahmevorschriften eng auszulegen sind (vgl. z.B. EuGH-Urteile Kommission/Spanien vom 18. Januar 2001 C-83/99, EU:C:2001:31, UR 2001, 210, Rz 19; Kommission/Spanien vom 17. Januar 2013 C-360/11, EU:C:2013:17, HFR 2013, 269, Rz 20; BFH-Urteile vom 20. Februar 2013 XI R 12/11, BFHE 241, 72, BStBl II 2013, 645, Rz 24; vom 28. August 2014 V R 24/13, BFHE 247, 354, BStBl II 2015, 194, Rz 20). - FG Thüringen, 11.12.2013 - 3 K 506/13
Kein ermäßigter Steuersatz für Sommerrodelbahn
Rn. 10 Soweit der Beklagte auf die Entscheidung des BFH vom 20.02.2013 ("Coaster-Bahn" XI R 12/11) verweise, sei der dortige Sachverhalt nicht vergleichbar.Rn. 16 Der Beklagte verweist auf die Entscheidung des BFH vom 20.02.2013 (XI R 12/11).
Rn. 21 Zwar ist der Klägerin zuzustimmen, dass der Einordnung als Beförderungsleistung nicht entgegensteht, wenn das Motiv für die Inanspruchnahme der Leistung nicht in der wirtschaftlichen Nutzung einer Beförderung zu sehen ist, sondern in der sportlichen Betätigung oder in anderen Gründen der Freizeitgestaltung oder des Tourismus (BFH-Urteil vom 20.02.2013 XI R 12/11, BFHE 241, 72, BStBl II 2013, 645).
Der Begriff der Beförderung ist erfüllt, wenn eine der Raumüberwindung dienende Tätigkeit entfaltet wird (BFH-Urteil vom 20.02.2013 XI R 12/11, BFHE 241, 72, BStBl II 2013, 645); das verlangt nach dem allgemeinen Wortverständnis eine Ortsveränderung von "A" nach "B".
Keine Beförderungsleistung liegt schließlich vor, wenn ein Beförderungsmittel bemannt oder unbemannt zur Verfügung gestellt wird (BFH-Urteil vom 20.02.2013 XI R 12/11, BFHE 241, 72, BStBl II 2013, 645 m. w. N.).
Schließlich sind nach der Rechtsprechung des EuGH die Bestimmungen zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes als Ausnahmeregelung eng auszulegen (vgl. z.B. EuGH-Urteile vom 03.03.2011 C-41/09 - Kommission/ Niederlande -, HFR 2011, 492, UR 2012, 114; vom 17.01.2013 C-360/11 - Kommission/Spanien -, HFR 2013, 269; BFH-Urteil vom 20.02.2013 XI R 12/11, BFHE 241, 72, BStBl II 2013, 645).
- BFH, 29.01.2015 - I R 11/13
Erstattungsanspruch (Kapitalertragsteuer)
Vorschriften mit Ausnahmecharakter sind aber grundsätzlich eng und nicht extensiv auszulegen und anzuwenden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 29. Mai 2008 IX R 62/05, BFHE 221, 227, BStBl II 2008, 856; vom 20. Februar 2013 XI R 12/11, BFHE 241, 72, BStBl II 2013, 645). - BFH, 28.08.2019 - XI R 27/17
Ermäßigter Steuersatz für genehmigungsfreien Linienverkehr mit Schiffen
Auch der --z.B. touristische-- Zweck der Beförderung ist unerheblich (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14.12.1951 - II 176/51 U, BFHE 56, 52, BStBl III 1952, 22, Rz 5;… vom 06.12.2012 - V R 36/11, BFH/NV 2013, 994, Rz 17; vom 20.02.2013 - XI R 12/11, BFHE 241, 72, BStBl II 2013, 645, Rz 32; kritisch Illing, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2011, 845). - BFH, 02.04.2014 - XI B 16/14
Kein ermäßigter Steuersatz für Umsätze aus dem Betrieb einer "Sommerrodelbahn" - …
Rn. 15 bb) Durch die Rechtsprechung des BFH ist bereits geklärt, dass die mit einer sog. "Coaster-Bahn", bei der die Fahrgäste auf schienengebundenen Schlitten zu Tal fahren, erbrachten Umsätze umsatzsteuerrechtlich keine Beförderungsleistungen sind und daher nicht dem ermäßigten Steuersatz unterliegen (vgl. Senatsurteil vom 20. Februar 2013 XI R 12/11, BFHE 241, 72, BStBl II 2013, 645).
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