Rechtsprechung
| BFH, 24.07.2013 - XI R 14/11 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer (sog. Option zur Regelbesteuerung) durch Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung - Auslegung einer Willenserklärung - Bindung nach Bestandskraft - Keine Anfechtung einer Optionserklärung wegen Irrtums
- openjur.de
Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer (sog. Option zur Regelbesteuerung) durch Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung; Auslegung einer Willenserklärung; Bindung nach Bestandskraft; Keine Anfechtung einer Optionserklärung wegen Irrtums
- Bundesfinanzhof
UStG § 13b, UStG § ... 18 Abs 3, UStG § 19 Abs 1, UStG § 19 Abs 2, UStG VZ 2007, UStAE Abschn 19.2 Abs 1 S 4 Nr 2 S 1, UStAE Abschn 19.2 Abs 1 S 4 Nr 2 S 2, UStAE Abschn 19.2 Abs 1 S 4 Nr 2 S 3, AO § 149 Abs 1 S 1
Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer (sog. Option zur Regelbesteuerung) durch Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung - Auslegung einer Willenserklärung - Bindung nach Bestandskraft - Keine Anfechtung einer Optionserklärung wegen Irrtums - rechtsinformationen.bund.de
Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer (sog. Option zur Regelbesteuerung) durch Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung - Auslegung einer Willenserklärung - Bindung nach Bestandskraft - Keine Anfechtung einer Optionserklärung wegen Irrtums
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 13b UStG 2005, § 18 Abs 3 UStG 2005, § 19 Abs 1 UStG 2005, § 19 Abs 2 UStG 2005, UStG VZ 2007
Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer (sog. Option zur Regelbesteuerung) durch Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung - Auslegung einer Willenserklärung - Bindung nach Bestandskraft - Keine Anfechtung einer Optionserklärung wegen Irrtums - IWW
- cpm-steuerberater.de
Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer (sog. Option zur Regelbesteuerung) durch Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung – Auslegung einer Willenserklärung – Bindung nach Bestandskraft – Keine Anfechtung einer Optionserklärung wegen Irrtums
- Betriebs-Berater
Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer durch Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung - Bindung nach Bestandskraft - Keine Anfechtung einer Optionserklärung wegen Irrtums
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
UStG § 19 Abs. 1; UStG § 19 Abs. 2
Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer durch Abgabe einer Jahressteuererklärung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Ausübung der Option zur Regelbesteuerung durch einen Kleinunternehmer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Kleinunternehmer, die Umsatzsteuer-Jahreserklärung und die Option zur Regelbesteuerung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an die Ausübung der Option zur Regelbesteuerung durch einen Kleinunternehmer
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Pflicht eines Kleinunternehmers zur Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer durch Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung - Bindung nach Bestandskraft - Keine Anfechtung einer Optionserklärung wegen Irrtums
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer durch Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung - Bindung nach Bestandskraft - Keine Anfechtung einer Optionserklärung wegen Irrtums
- cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)
Nachträglicher Verzicht auf Kleinunternehmerschaft
- pwc.de (Kurzinformation)
Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer durch Abgabe einer Jahreserklärung
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer durch Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Kleinunternehmer
- Folgen der Kleinunternehmerregelung
- Verzicht auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 14.10.2010 - 16 K 216/10
- BFH, 24.07.2013 - XI R 14/11
Papierfundstellen
- BFHE 242, 421
- BB 2013, 3029
- DB 2014, 161
- BStBl II 2014, 210
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (7)
- BFH, 19.12.1985 - V R 167/82
Unanfechtbarkeit i. S. des § 19 Abs. 4 UStG 1973 ist die formelle Bestandskraft …
Auszug aus BFH, 24.07.2013 - XI R 14/11
Das Urteil des FG stehe im Gegensatz zu der zu dieser Vorschrift ergangenen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteile vom 19. Dezember 1985 V R 167/82, BFHE 145, 457, BStBl II 1986, 420; vom 11. Dezember 1997 V R 50/94, BFHE 185, 82, BStBl II 1998, 420; vom 9. Juli 2003 V R 29/02, BFHE 202, 403, BStBl II 2003, 904).Der Gesetzeswortlaut des § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG darf weder in dem Sinne verstanden werden, dass der Gesetzgeber für die Option einen bestimmten Erklärungswortlaut habe vorschreiben wollen, noch ist hieraus zu schließen, dass eine Option allein durch eine ausdrückliche Erklärung vorgenommen werden könnte (vgl. BFH-Urteil in BFHE 145, 457, BStBl II 1986, 420, unter II.1.a; Abschn. 19.2. Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 Satz 1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses --UStAE--).
Rn. 21 b) Eine Option zur Regelbesteuerung durch konkludentes Verhalten kann von einem sog. Kleinunternehmer auch in der Weise erklärt werden, dass dieser dem FA auf einem für die Regelbesteuerung vorgesehenen Vordruck eine Umsatzsteuererklärung einreicht, in welcher er die Umsatzsteuer nach den allgemeinen Vorschriften des Gesetzes berechnet und den Vorsteuerabzug geltend gemacht hat (vgl. BFH-Urteile in BFHE 145, 457, BStBl II 1986, 420, unter II.1.b; in BFHE 202, 403, BStBl II 2003, 904, unter II.2.b; Abschn. 19.2. Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 Satz 2 UStAE).
Von ihnen hängt es ab, ob durch das FA der Inhalt einer Steuererklärung zweifelsfrei zugleich als Erklärung zur Ausübung des steuerrechtlichen Gestaltungsrechts aufgefasst werden darf oder ob dem Inhalt eine solche Bedeutung nicht zukommt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 145, 457, BStBl II 1986, 420, unter II.1.b).
dargestellte Rechtsprechung des BFH stellt dagegen zur konkludenten Ausübung des Optionsrechts nach § 19 Abs. 2 UStG darauf ab, ob der Erklärungsempfänger --das FA-- das Verhalten des Steuerpflichtigen als Willenserklärung und Ausübung eines Gestaltungsrechts auffassen durfte (vgl. BFH-Urteil in BFHE 145, 457, BStBl II 1986, 420, unter II.1.b).
- BFH, 09.04.1975 - I R 55/73
Personenbezogene Gesellschaft - Antrag auf Besteuerung - Publikumsgesellschaft - …
Auszug aus BFH, 24.07.2013 - XI R 14/11
Rn. 40 b) Ohne Erfolg wendet der Kläger ein, der BFH (Urteil vom 9. April 1975 I R 55/73, BFHE 115, 377, BStBl II 1975, 616) habe die Rücknahme eines Antrags wegen Irrtums auch nach Ablauf einer Ausschlussfrist zugelassen.Der BFH hat in diesem Urteil (in BFHE 115, 377, BStBl II 1975, 616, unter 2.) die Rücknahme eines in der Steuererklärung irrtümlich gestellten Antrags lediglich aus dem Grund zugelassen, weil sie innerhalb der offenen Einspruchsfrist des Steuerbescheids erfolgte, in dem der Antrag erstmalig steuerlich berücksichtigt worden ist.
Hier bestimmt sich ausschließlich nach öffentlichem Recht, ob die Erklärung berichtigt, ergänzt oder widerrufen werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 11. Januar 1967 I 78/65, BFHE 87, 529, BStBl III 1967, 208; in BFHE 115, 377, BStBl II 1975, 616, unter 2.; Niedersächsisches FG, Urteil vom 26. Februar 2004 14 K 858/00, EFG 2004, 1199, rkr.).
- BFH, 11.12.1997 - V R 50/94
Vorsteuerbeträge nach Durchschnittsätzen
Auszug aus BFH, 24.07.2013 - XI R 14/11
Das Urteil des FG stehe im Gegensatz zu der zu dieser Vorschrift ergangenen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteile vom 19. Dezember 1985 V R 167/82, BFHE 145, 457, BStBl II 1986, 420; vom 11. Dezember 1997 V R 50/94, BFHE 185, 82, BStBl II 1998, 420; vom 9. Juli 2003 V R 29/02, BFHE 202, 403, BStBl II 2003, 904).Rn. 31 Da das Erklärungsbewusstsein kein notwendiger Bestandteil der Willenserklärung ist, kann schlüssiges Verhalten auch dann als Willenserklärung gewertet werden, wenn der Handelnde an die Möglichkeit einer solchen Wertung nicht gedacht hat, sofern er bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen konnte, dass sein Verhalten als Willenserklärung aufgefasst werden durfte und der Erklärungsempfänger es auch tatsächlich so verstanden hat (vgl. BFH-Urteil in BFHE 185, 82, BStBl II 1998, 420, unter II.1.b;… Palandt/Ellenberger, Bürgerliches Gesetzbuch, 72. Aufl., § 133 Rz 11, m.w.N.).
- BFH, 09.07.2003 - V R 29/02
Rechtsbehelfsfrist: Schriftliche Zustimmung zur Steueranmeldung
Auszug aus BFH, 24.07.2013 - XI R 14/11
Das Urteil des FG stehe im Gegensatz zu der zu dieser Vorschrift ergangenen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteile vom 19. Dezember 1985 V R 167/82, BFHE 145, 457, BStBl II 1986, 420; vom 11. Dezember 1997 V R 50/94, BFHE 185, 82, BStBl II 1998, 420; vom 9. Juli 2003 V R 29/02, BFHE 202, 403, BStBl II 2003, 904).Rn. 21 b) Eine Option zur Regelbesteuerung durch konkludentes Verhalten kann von einem sog. Kleinunternehmer auch in der Weise erklärt werden, dass dieser dem FA auf einem für die Regelbesteuerung vorgesehenen Vordruck eine Umsatzsteuererklärung einreicht, in welcher er die Umsatzsteuer nach den allgemeinen Vorschriften des Gesetzes berechnet und den Vorsteuerabzug geltend gemacht hat (vgl. BFH-Urteile in BFHE 145, 457, BStBl II 1986, 420, unter II.1.b; in BFHE 202, 403, BStBl II 2003, 904, unter II.2.b; Abschn. 19.2. Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 Satz 2 UStAE).
- FG Niedersachsen, 26.02.2004 - 14 K 858/00
Zeitpunkt für die Ausübung des Wahlrechts der Inanspruchnahme linearer oder …
Auszug aus BFH, 24.07.2013 - XI R 14/11
Hier bestimmt sich ausschließlich nach öffentlichem Recht, ob die Erklärung berichtigt, ergänzt oder widerrufen werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 11. Januar 1967 I 78/65, BFHE 87, 529, BStBl III 1967, 208; in BFHE 115, 377, BStBl II 1975, 616, unter 2.; Niedersächsisches FG, Urteil vom 26. Februar 2004 14 K 858/00, EFG 2004, 1199, rkr.). - BFH, 11.01.1967 - I 78/65
Ablauf der Ausschlußfrist für den Antrag personenbezogener Kapitalgesellschaften
Auszug aus BFH, 24.07.2013 - XI R 14/11
Hier bestimmt sich ausschließlich nach öffentlichem Recht, ob die Erklärung berichtigt, ergänzt oder widerrufen werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 11. Januar 1967 I 78/65, BFHE 87, 529, BStBl III 1967, 208; in BFHE 115, 377, BStBl II 1975, 616, unter 2.; Niedersächsisches FG, Urteil vom 26. Februar 2004 14 K 858/00, EFG 2004, 1199, rkr.). - FG Niedersachsen, 14.10.2010 - 16 K 216/10
Die Abgabe einer Umsatzsteuererklärung auf einem für die Regelbesteuerung …
Auszug aus BFH, 24.07.2013 - XI R 14/11
Rn. 9 Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2011, 2211 veröffentlicht.
- BFH, 10.01.2024 - XI R 11/23
EuGH-Vorlage zum Aufteilungsgebot beim ermäßigten Steuersatz bei unselbständiger …
Rn. 48 cc) Der vorlegende Senat hat daraus abgeleitet, dass § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG ein nationales Aufteilungsgebot für Leistungen enthält; der Grundsatz, dass die (unselbständige) Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung teilt, wird von diesem Aufteilungsgebot verdrängt (vgl. BFH-Urteile vom 24.04.2013 - XI R 3/11, BFHE 242, 410, BStBl II 2014, 86; vom 24.07.2013 - XI R 14/11, BFHE 242, 421, BStBl II 2014, 210; s.a. BFH-Beschlüsse vom 03.08.2017 - V R 60/16, BFHE 258, 558, BStBl II 2018, 37, Rz 41; vom 07.03.2022 - XI B 2/21 (AdV), BFHE 275, 473, BStBl II 2023, 198, Rz 28). - FG Münster, 07.11.2019 - 5 K 1768/19
Kleinunternehmerregelung: Bindungswirkung des Verzichts auf die Anwendung der …
Denn bei einem jährlichen Wechsel zwischen Besteuerung und Nichtbesteuerung könnten ungerechtfertigte Vorteile durch eine entsprechende Verlagerung der vorsteuerbelasteten Bezüge und Umsätze erlangt werden (BT-Drucks. V/1581, Seite 15; BFH, Urt. vom 24.07.2013 - XI R 14/11, BStBl. II 2014, 210, Rdn. 38;… Friedrich-Vache, in: Reiß/Kraeusel/Langer, UStG, § 19 Rdn. 38).Eine Option zur Regelbesteuerung durch konkludentes Verhalten kann von einem sog. Kleinunternehmer auch in der Weise erklärt werden, dass dieser dem Finanzamt auf einem für die Regelbesteuerung vorgesehenen Vordruck eine Umsatzsteuererklärung einreicht, in welcher er die Umsatzsteuer nach den allgemeinen Vorschriften des Gesetzes berechnet und den Vorsteuerabzug geltend gemacht hat (BFH, Urt. vom 24.07.2013 - XI R 14/11, BStBl. II 2014, 210, Rdn. 20, 21).
Von ihnen hängt es ab, ob durch das Finanzamt der Inhalt einer Steuererklärung zweifelsfrei zugleich als Erklärung zur Ausübung des steuerrechtlichen Gestaltungsrechts aufgefasst werden darf oder ob dem Inhalt eine solche Bedeutung nicht zukommt (BFH, Urt. vom 24.07.2013 - XI R 14/11, BStBl. II 2014, 210, Rdn. 22).
Verbleiben Zweifel, kann eine Option zur Regelbesteuerung nicht angenommen werden (BFH, Urt. vom 24.07.2013 - XI R 14/11, BStBl. II 2014, 210, Rdn. 23).
Da das Erklärungsbewusstsein kein notwendiger Bestandteil der Willenserklärung ist, kann schlüssiges Verhalten auch dann als Willenserklärung gewertet werden, wenn der Handelnde an die Möglichkeit einer solchen Wertung nicht gedacht hat, sofern er bei pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen konnte, dass sein Verhalten als Willenserklärung aufgefasst werden durfte und der Erklärungsempfänger es auch tatsächlich so verstanden hat (BFH, Urt. vom 24.07.2013 - XI R 14/11, BStBl. II 2014, 210, Rdn. 30 f.).
- BFH, 23.09.2020 - XI R 34/19
Zum Widerruf des Verzichts auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung
Wäre z.B. ein jährlicher Wechsel zwischen Besteuerung und Nichtbesteuerung zugelassen, bestünde die Möglichkeit, ungerechtfertigte Vorteile durch entsprechende zeitliche Verlagerungen der vorsteuerbelasteten Leistungen anderer Unternehmer für das Unternehmen sowie der Umsätze zu erlangen (vgl. BFH-Urteil vom 24.07.2013 - XI R 14/11, BFHE 242, 421, BStBl II 2014, 210, Rz 38; gl.A. Friedrich-Vache in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG § 19 Rz 38).
- FG Münster, 12.01.2017 - 5 K 23/15
Erbringung steuerbarer Leistungen gegen Entgelt gegenüber den Gesellschaftern …
Die Klägerin hat nämlich durch die Abgabe von Umsatzsteuererklärungen, in denen sie ihre Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften behandelt hat, konkludent auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet (§ 19 Abs. 2 UStG; siehe dazu: BFH, Urteil vom 24. Juli 2013 - XI R 14/11 -, BFHE 242, 421, BStBl II 2014, 210, Rn. 21). - BAG, 18.09.2019 - 7 ABR 15/18
Einigungsstelle - Vergütung des außerbetrieblichen Beisitzers - Umsatzsteuer - …
Rn. 28 (1) Für die Erklärung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben, sie kann formlos und konkludent abgegeben werden (BFH 24. Juli 2013 - XI R 14/11 - Rn. 20, BFHE 242, 421).Berechnet der Unternehmer in den Voranmeldungen oder in der Steuererklärung für das Kalenderjahr die Steuer nach den allgemeinen Vorschriften des UStG, ist darin grundsätzlich eine Erklärung iSd. § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG zu erblicken (BFH 24. Juli 2013 - XI R 14/11 - Rn. 21 mwN, aaO; Abschn. 19.2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 Umsatzsteuer-Anwendungserlass [UStAE]).
Die Beseitigung etwa bestehender Zweifel ist wegen der erheblichen Rechtsfolgen, nämlich der nach § 19 Abs. 2 Satz 2 UStG für mindestens fünf Kalenderjahre geltenden Bindung des Verzichts auf die Kleinunternehmerbesteuerung, aus Gründen der Rechtssicherheit erforderlich (BFH 24. Juli 2013 - XI R 14/11 - Rn. 22 und 23, aaO).
- FG München, 16.07.2015 - 14 K 2293/13
Unionsrechtlich befreiter privater Musikunterricht erhöht den Gesamtumsatz für …
In Zweifelsfällen muss das FA den Kleinunternehmer fragen, welcher Besteuerungsform er seine Umsätze unterwerfen will (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 24. Juli 2013 XI R 14/11, BFHE 242, 421, BStBl II 2014, 210, m.w.N.). - BFH, 02.12.2025 - X R 32/23
Anforderungen an einen Antrag auf Buchwertfortführung nach § 21 Abs. 2 Satz 3 und …
Rn. 79 Das von den Klägern zitierte BFH-Urteil vom 24.07.2013 - XI R 14/11 (BFHE 242, 421, BStBl II 2014, 210, Rz 23) betrifft das Wahlrecht eines Kleinunternehmers, die umsatzsteuerrechtliche Regelbesteuerung anzuwenden, das nach § 19 Abs. 2 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes in der Fassung für das damalige Streitjahr 2007 bis zum Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung hätte ausgeübt, also auf Nachfrage auch hätte nachgeholt werden können. - BFH, 19.03.2025 - X R 20/23
Leistung eines Dritten auf eine fremde Steuerschuld; Anfechtung einer …
Rn. 36 (a) In Bezug auf Wahlrechte und Optionen hat der BFH wiederholt entschieden, dass die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Anfechtung von Willenserklärungen wegen Irrtums (§§ 119 ff. BGB) im öffentlichen Recht grundsätzlich nicht sinngemäß anzuwenden seien und dass sich ausschließlich nach öffentlichem Recht bestimme, ob eine solche Erklärung berichtigt, ergänzt oder widerrufen werden könne (s. BFH-Urteil vom 09.04.1975 - I R 55/73, BFHE 115, 377, BStBl II 1975, 616, unter 2., m.w.N., zum Antrag auf Besteuerung wie eine Publikumsgesellschaft nach § 19 Abs. 4 des Körperschaftsteuergesetzes --KStG-- a.F.; BFH-Urteil vom 24.07.2013 - XI R 14/11, BFHE 242, 421, BStBl II 2014, 210, Rz 42, zur Optionserklärung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes;… BFH-Beschluss vom 16.12.2020 - I R 23/18, BFH/NV 2021, 944, Rz 15, zur Ausübung des sogenannten Blockwahlrechts nach § 34 Abs. 7 Satz 8 Nr. 2 KStG 2002 i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (sog. Korb II-Gesetz) vom 22.12.2003 (BGBl I 2003, 2840, BStBl I 2004, 14) [vorgezogene Anwendung von § 8b Abs. 8 KStG]; a.A. FG Köln, Urteil vom 09.10.1997 - 2 K 5347/95, EFG 1998, 552, rechtskräftig; offengelassen in BFH-Urteil vom 15.10.1996 - IX R 10/95, BFHE 181, 316, BStBl II 1997, 178, unter 2., zum Antrag auf Wegfall der Nutzungswertbesteuerung). - FG Köln, 13.06.2023 - 15 K 1817/21
Berichtigungsbeschluss wegen einer vorzunehmenden Ergänzung einer …
Bei öffentlich-rechtlichen Willenserklärungen im Zusammenhang mit Steuererklärungen bestehe in Zweifelsfällen eine Pflicht der Finanzbehörde zur Nachfrage beim Steuerpflichtigen, wie etwa zum Optionsrecht des Kleinunternehmers zur Regelbesteuerung nach § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) entschieden worden sei (Verweis auf BFH-Urteil vom 24. Juli 2013, XI R 14/11, BStBl II 2014, 210 sowie Umsatzsteuer-Anwendungserlass 19.2 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4). - FG Bremen, 26.11.2020 - 2 K 28/20
Verzicht auf Anwendung der Kleinunternehmerregelung mit der Umsatzsteuererklärung …
Verbleiben Zweifel, kann eine Option zur Regelbesteuerung nicht angenommen werden (BFH, Urteil vom 24. Juli 2013 - XI R 14/11 -, BFHE 242, 421 , BStBl II 2014, 210 ).Denn ein Erklärungsbewusstsein ist kein notwendiger Bestandteil einer Willenserklärung, so dass schlüssiges Verhalten auch dann als Willenserklärung gewertet werden kann, wenn der Handelnde an die Möglichkeit einer solchen Wertung nicht gedacht hat, sofern er bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen konnte, dass sein Verhalten als Willenserklärung aufgefasst werden durfte und der Erklärungsempfänger es auch tatsächlich so verstanden hat (BFH, Urteil vom 24. Juli 2013 - XI R 14/11 -, BFHE 242, 421 , BStBl II 2014, 210 ).
Eine Anfechtung einer Optionserklärung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG wegen Irrtums ist nicht möglich (BFH, Urteil vom 24. Juli 2013 - XI R 14/11 -, BFHE 242, 421 , BStBl II 2014, 210 ).
- FG München, 27.10.2022 - 14 K 69/19
Fernwärmelieferung an US-Streitkräfte
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2022 - 13 A 4149/18
Anspruch auf Genehmigung für eigenwirtschaftlichen Verkehr innerhalb eines …
- FG Düsseldorf, 22.09.2023 - 5 K 2141/20
Berücksichtigung der anteiligen Vorsteuer aus einer Rechnung betreffend die …
- FG Münster, 10.12.2015 - 5 K 4322/12
Versagung des Vorsteuerabzugs bei einem Dienstleister aus angeblich nicht …
- FG Köln, 26.06.2012 - 3 K 2961/07
Optionserklärung; wirksame Willenserklärung durch schlüssiges Verhalten
- LG Flensburg, 18.06.2019 - 1 S 37/18
Gesamtschuldverhältnis: Haftung einer fehlerhaft bezeichneten Partei im …
- FG Berlin-Brandenburg, 20.03.2023 - 4 K 4096/22
Keine Unzumutbarkeit der Pflicht zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung …
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