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Rechtsprechung
   BFH, 25.07.1991 - XI R 27/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2536
BFH, 25.07.1991 - XI R 27/89 (https://dejure.org/1991,2536)
BFH, Entscheidung vom 25.07.1991 - XI R 27/89 (https://dejure.org/1991,2536)
BFH, Entscheidung vom 25. Juli 1991 - XI R 27/89 (https://dejure.org/1991,2536)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der Beurteilung von ungeklärtem Vermögenszuwachs als Einkünfte aus gewerblicher Schwarzarbeit - Einfluß der Einleitung und Durchführung eines Strafverfahrens durch das Finanzamt für die Tatsachenwürdigung des Finanzgerichts - Geldverkehrsrechnung als Methode ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    FGO § 118 Abs. 2; AO 1977 § 162; EStG § 7b
    Umfang der tatsächlichen Feststellungen - Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen durch Geldverkehrsrechnung - Berücksichtigung von in der Baukostenaufstellung fehlenden Gewerken bei der AfA-Bemessungsgrundlage

 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (12)

  • BFH, 28.05.1986 - I R 265/83

    Nachteil der Unaufgeklärtheit - Herkunft von Vermögen - Sparguthaben - …

    Auszug aus BFH, 25.07.1991 - XI R 27/89
    Bei einem festgestellten und entsprechend gewürdigten ungeklärten Vermögenszuwachs ist eine Beweislastentscheidung obsolet (vgl. BFH-Urteile vom 28. Mai 1986 I R 265/83, BFHE 147, 105, BStBl II 1986, 732, …und vom 1. Juli 1987 I R 284-286/83, BFH/NV 1988, 12; Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 25. April 1988 1 BvR 7/88, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1989, 443).

    Auch diese Methode ist generell geeignet, ungeklärte Einnahmen aufzudecken (vgl. BFH-Urteile vom 8. Juli 1981 VIII R 79/80, BFHE 134, 544, BStBl II 1982, 369; in BFHE 147, 105, BStBl II 1986, 732, und in BFH/NV 1989, 417; sog. Bargeld-Verkehrsrechnung).

  • BFH, 08.11.1989 - X R 178/87

    - Zum Unterschied zwischen der Vermögenszuwachsrechnung und der …

    Auszug aus BFH, 25.07.1991 - XI R 27/89
    Neben der Vermögenszuwachsrechnung ist auch die Geldverkehrsrechnung eine anerkannte Methode zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen (vgl. BFH-Urteil vom 8. November 1989 X R 178/87, BFHE 159, 20, BStBl II 1990, 268, m. w. N.).
  • BFH, 19.03.1982 - VI R 25/80

    Privates Wirtschaftsgut - Zerstörung eines privaten Wirtschaftsguts - …

    Auszug aus BFH, 25.07.1991 - XI R 27/89
    Eine Bindung des Revisionsgerichts liegt selbst dann vor, wenn die Gesamtwürdigung des FG nicht zwingend, sondern nur möglich ist (vgl. BFH-Urteil vom 19. März 1982 VI R 25/80, BFHE 135, 479, BStBl II 1982, 442).
  • BFH, 24.11.1988 - IV R 150/86

    Voraussetzung für Schätzung von Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt - …

    Auszug aus BFH, 25.07.1991 - XI R 27/89
    Unabhängig von der Reichweite dieser Regelung (dazu vgl. Rengier, Betriebs-Berater - BB - 1985, 720; Wittmann, Steuer und Wirtschaft 1987, 35; Seer, Der Steuerberater - StB - 1987, 128;… Reiß, Besteuerungsverfahren und Strafverfahren, 1987, S. 264 f.;… Tipke / Kruse, Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung, 13. Aufl., Stand: März 1990, § 200 AO 1977 Tz. 12;… Bericht des Finanzausschusses zum Entwurf einer Abgabenordnung, BTDrucks. 7/4292, S. 46; vgl. ferner BFH-Urteil vom 24. November 1988 IV R 150/86, BFH/NV 1989, 416, 417) hat das FG die unterlassene Mitwirkung als solche nicht negativ in die Beweiswürdigung einfließen lassen.
  • BFH, 20.08.1986 - I R 87/83

    Revision - Ausschüttungsbelastung - Teilbeträge des Eigenkapitals - Feststellung …

    Auszug aus BFH, 25.07.1991 - XI R 27/89
    Mangels geeigneter tatsächlicher Feststellungen ist es dem Senat nicht möglich, die Ermittlung der Lebenshaltungskosten nachzuvollziehen (dazu vgl. BFH-Urteil vom 20. August 1986 I R 87/83, BFHE 147, 521, BStBl II 1987, 75, unter II. A a. E., sowie Gräber / Ruban, Finanzgerichtsordnung, § 115 Rz. 27).
  • BFH, 21.02.1974 - I R 65/72

    Hinzuschätzung von Einkünften - Anforderungen - Gesamtgeldverkehrsrechnung

    Auszug aus BFH, 25.07.1991 - XI R 27/89
    Die Feststellung der Anfangs- und Endbestände sei unabdingbare Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Geldverkehrsrechnung (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Februar 1974 I R 65/72, BFHE 112, 213, BStBl II 1974, 591).
  • BFH, 13.11.1969 - IV R 22/67

    Beweislast - Beweiswürdigung - Vermögenszuwachs

    Auszug aus BFH, 25.07.1991 - XI R 27/89
    Wird bei einem Steuerpflichtigen ein ungeklärter Vermögenszuwachs festgestellt, so kann das FG daraus den Schluß ziehen, daß dieser Vermögenszuwachs aus bisher unversteuerten Einnahmen stammt (BFH-Urteil vom 13. November 1969 IV R 22/67, BFHE 97, 409, BStBl II 1970, 188).
  • BFH, 21.03.1975 - VI R 60/73

    Arbeitnehmereigenschaft - nebenberufliche Schwarzarbeit

    Auszug aus BFH, 25.07.1991 - XI R 27/89
    Sie ist möglich, auch wenn wegen der fehlenden Mitwirkung der Kläger nur in beschränktem Maße Material für die Tatsachenwürdigung zur Verfügung stand (zur Beurteilung der Selbständigkeit eines Schwarzarbeiters vgl. BFH-Urteil vom 21. März 1975 VI R 60/73, BFHE 115, 466, BStBl II 1975, 513; Urteil des Niedersächsischen FG vom 18. Juni 1975 IX L 159/73, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1975, 477, und Urteil des FG Nürnberg vom 28. April 1976 V 232/75, EFG 1976, 453).
  • BFH, 08.07.1981 - VIII R 79/80

    Geldverbrauchsrechnung - Schätzung von Einkünften

    Auszug aus BFH, 25.07.1991 - XI R 27/89
    Auch diese Methode ist generell geeignet, ungeklärte Einnahmen aufzudecken (vgl. BFH-Urteile vom 8. Juli 1981 VIII R 79/80, BFHE 134, 544, BStBl II 1982, 369;… in BFHE 147, 105, BStBl II 1986, 732, und in BFH/NV 1989, 417; sog. Bargeld-Verkehrsrechnung).
  • BFH, 06.11.1969 - IV R 209/67

    Zwischenurteil - Unzulässigkeit - Wertberichtigungsposten

    Auszug aus BFH, 25.07.1991 - XI R 27/89
    Wird bei einem Steuerpflichtigen ein ungeklärter Vermögenszuwachs festgestellt, so kann das FG daraus den Schluß ziehen, daß dieser Vermögenszuwachs aus bisher unversteuerten Einnahmen stammt (BFH-Urteil vom 13. November 1969 IV R 22/67, BFHE 97, 409, BStBl II 1970, 188).
  • BFH, 23.10.1985 - VII R 142/81

    Übereignung eines lebenden Unternehmens im ganzen - Übereignung eines …

  • BVerfG, 25.04.1988 - 1 BvR 7/88
  • FG Münster, 29.03.2017 - 7 K 3675/13

    Umsatz- und Gewinnhinzuschätzungen aufgrund von Kassenführungsmängeln im Rahmen …

    Hierbei handelt es sich allerdings um existenzielle Bestandteile einer jeden Geldverkehrsrechnung (BFH-Urteil vom 25.7.1991 XI R 27/89, BFH/NV 1991, 796).

    Soweit - wie im Streitfall - Lebenshaltungskosten angesetzt werden, muss in einer Geldverkehrsrechnung angegeben werden, auf welcher Tatsachengrundlage diese Werte ermittelt worden sind (BFH-Urteil vom 25.7.1991 XI R 27/89, BFH/NV 1991, 796).

  • BFH, 28.01.2009 - X R 20/05

    Ungeklärte Geldmittel bei Ehegatten in der Betriebsprüfung - betriebliche …

    aaa) Die sog. Bargeldverkehrsrechnung als Variante der privaten Geldverkehrsrechnung ist --richtig angewendet-- nach der ständigen Rechtsprechung des BFH eine geeignete Verprobungsmethode, um die sachliche Richtigkeit einer formell ordnungsmäßigen Buchführung zu prüfen (BFH-Urteil vom 25. Juli 1991 XI R 27/89, BFH/NV 1991, 796).

    Tätigt der Steuerpflichtige höhere Barausgaben, als ihm aus den bekannten und vorhandenen Mitteln möglich ist, muss er den Unterdeckungsbetrag aus anderen steuerpflichtigen und nicht steuerpflichtigen Quellen bezogen haben (BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 796;… Vogelsang/Stahl, a.a.O., Rz 42; Brinkmann, Die steuerliche Betriebsprüfung 2007, 325, 328).

    Ein zutreffender Bargeldanfangsbestand gehört zu den Kernelementen jeder Bargeldverkehrsrechnung (BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 796).

    Bliebe es bei der Würdigung, dass die Kläger hierzu keine Nachweise erbringen können, wäre von einem ungeklärten Geldzuwachs auszugehen, der das FG grundsätzlich sowohl zu dem Schluss, dass das Bargeld aus bisher unversteuerten Einkünften stammt, als auch zur Hinzuschätzung berechtigt (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 796).

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.01.2012 - 6 K 1664/09

    Voraussetzungen der Bargeldverkehrsrechnung - Umsatzsteuerliche …

    Für einen bestimmten Zeitraum wird untersucht, mit welchen Geldmitteln aus steuerpflichtigen Einkünften und anderen Quellen der Verbrauch und die Vermögensanlagen bestritten wurden, wobei ein Vergleich des Geldvermögens vorgenommen wird (BFH Urteil vom 25. Juli 1991, XI R 27/89, BFH/NV 1991, 796).

    Tätigt der Steuerpflichtige höhere Barausgaben, als ihm aus den bekannten und vorhandenen Mitteln möglich ist, muss er den Unterdeckungsbetrag aus anderen steuerpflichtigen und nicht steuerpflichtigen Quellen bezogen haben (BFH Urteil vom 25. Juli 1991, XI R 27/89, BFH/NV 1991, 796).

    Bei der Bargeldverkehrsrechnung handelt es sich um eine vereinfachte Geldverkehrsrechnung, die auf die Differenz zwischen getätigten Ausgaben und den zu ihrer Bezahlung zur Verfügung stehenden Mitteln abstellt (BFH Urteil vom 25. Juli 1991, XI R 27/89, BFH/NV 1991, 796).

    In gleicher Weise ist der zum Ende der Vergleichsrechnung bestehende Endbestand an Barvermögen zu berücksichtigen, wobei die Nichterfassung dieser Position sich nur zugunsten des Steuerpflichtigen auswirkt und somit nicht dessen Rechte beeinträchtigt (BFH Urteil vom 25. Juli 1991, XI R 27/89, BFH/NV 1991, 796).

    Zwar gehört ein zutreffender Bargeldanfangsbestand zu den Kernelementen jeder Bargeldverkehrsrechnung (BFH Urteil vom 25. Juli 1991, XI R 27/89, BFH/NV 1991, 796).

    Sind bessere Erkenntnisquellen wie vorliegend nicht vorhanden, ist ggf. auf statistische Durchschnittswerte abzustellen (BFH Urteil vom 25. Juli 1991, XI R 27/89, BFH/NV 1991, 796).

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.05.2018 - 2 K 2160/17

    Im Wesentlichen inhaltsgleich zu Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 09.05.2018 2 K …

    Tätigt der Steuerpflichtige höhere Barausgaben, als ihm aus den bekannten und vorhandenen Mitteln möglich ist, muss er den Unterdeckungsbetrag aus anderen steuerpflichtigen und nicht steuerpflichtigen Quellen bezogen haben (vgl. BFH, Urteil vom 25. Juli 1991, XI R 27/89, BFH/NV 1991, 796).

    Bei der Bargeldverkehrsrechnung handelt es sich um eine vereinfachte Geldverkehrsrechnung, die auf die Differenz zwischen getätigten Ausgaben und den zu ihrer Bezahlung zur Verfügung stehenden Mitteln abstellt (BFH Urteil vom 25. Juli 1991, XI R 27/89, BFH/NV 1991, 796).

    In gleicher Weise ist der zum Ende der Vergleichsrechnung bestehende Endbestand an Barvermögen zu berücksichtigen, wobei die Nichterfassung dieser Position sich nur zugunsten des Steuerpflichtigen auswirkt und somit nicht dessen Rechte beeinträchtigt (vgl. BFH, Urteil vom 25. Juli 1991, XI R 27/89, BFH/NV 1991, 796).

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.05.2018 - 2 K 2014/17

    Schätzung von Einkünften aus Gewerbebetrieb - Nicht in der Steuererklärung …

    Tätigt der Steuerpflichtige höhere Barausgaben, als ihm aus den bekannten und vorhandenen Mitteln möglich ist, muss er den Unterdeckungsbetrag aus anderen steuerpflichtigen und nicht steuerpflichtigen Quellen bezogen haben (vgl. BFH, Urteil vom 25. Juli 1991, XI R 27/89, BFH/NV 1991, 796).

    Bei der Bargeldverkehrsrechnung handelt es sich um eine vereinfachte Geldverkehrsrechnung, die auf die Differenz zwischen getätigten Ausgaben und den zu ihrer Bezahlung zur Verfügung stehenden Mitteln abstellt (BFH Urteil vom 25. Juli 1991, XI R 27/89, BFH/NV 1991, 796).

    In gleicher Weise ist der zum Ende der Vergleichsrechnung bestehende Endbestand an Barvermögen zu berücksichtigen, wobei die Nichterfassung dieser Position sich nur zugunsten des Steuerpflichtigen auswirkt und somit nicht dessen Rechte beeinträchtigt (vgl. BFH, Urteil vom 25. Juli 1991, XI R 27/89, BFH/NV 1991, 796).

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.05.2018 - 2 K 2220/17

    Im Wesentlichen inhaltsgleich zu Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 09.05.2018 2 K …

    Tätigt der Steuerpflichtige höhere Barausgaben, als ihm aus den bekannten und vorhandenen Mitteln möglich ist, muss er den Unterdeckungsbetrag aus anderen steuerpflichtigen und nicht steuerpflichtigen Quellen bezogen haben (vgl. BFH, Urteil vom 25. Juli 1991, XI R 27/89, BFH/NV 1991, 796).

    Bei der Bargeldverkehrsrechnung handelt es sich um eine vereinfachte Geldverkehrsrechnung, die auf die Differenz zwischen getätigten Ausgaben und den zu ihrer Bezahlung zur Verfügung stehenden Mitteln abstellt (BFH Urteil vom 25. Juli 1991, XI R 27/89, BFH/NV 1991, 796).

    In gleicher Weise ist der zum Ende der Vergleichsrechnung bestehende Endbestand an Barvermögen zu berücksichtigen, wobei die Nichterfassung dieser Position sich nur zugunsten des Steuerpflichtigen auswirkt und somit nicht dessen Rechte beeinträchtigt (vgl. BFH, Urteil vom 25. Juli 1991, XI R 27/89, BFH/NV 1991, 796).

  • FG Saarland, 30.06.2005 - 1 K 141/01

    Abgabenordnung; Vorlage privater Kontounterlagen im Rahmen einer Außenprüfung (§ …

    Die Annahme, beim Kläger seien 1.500 DM monatlich für den privaten Verbrauch anzusetzen, ist nicht von vornherein abwegig Denn die Lebenshaltungskosten sind, wenn bessere Erkenntnisquellen nicht vorhanden sind, aufgrund statistischer Durchschnittswerte zu ermitteln (BFH, Urteil vom 25. Juli 1991 XI R 27/89, BFH/NV 1991, 796).
  • FG Sachsen-Anhalt, 20.02.2006 - 1 K 537/03

    Rückgängigmachung von Hinzuschätzungen auf Gewinne und Umsätze bei …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundsfinanzhofs, der das Gericht folgt, ist eine richtig durchgeführte Geldverkehrsrechnung in ihren verschiedenen Spielarten grundsätzlich geeignet, die Beweiskraft einer formell ordnungsgemäßen Buchführung zu widerlegen (vgl. u.a. Urteil vom 08. November 1989, X R 178/87, BStBl. 1990 II 258, 260 m.w.Nw., bestätigt durch Urteil vom 25. Juli 1991, BFH/ NV 1991, 796 zu einer Bargeld-Verkehrsrechnung und durch Urteil vom 24. November 1993, X R 12/89, BFH/ NV 1994, 766).

    Dem Urteil des BFH vom 25. Juli 1991 (a.a.O.), in dem ausgeführt wird, mangels besserer Erkenntnisse über Lebenshaltungskosten sei auf statistische Durchschnittswerte abzustellen, liegt augenscheinlich ein Sachverhalt zu Grunde, in dem nicht die Richtigkeit dieser Werte bestritten, sondern andere Zuflussmöglichkeiten behauptet wurden.

  • FG München, 27.02.2017 - 2 V 2628/16

    Erweiterung der Prüfungsanordnung

    Zwar gehört ein zutreffender Bargeldanfangsbestand zu den Kernelementen jeder Bargeldverkehrsrechnung (vgl. BFH in BFH/NV 1991, 796).

    Bankkonto und den Bareinnahmen im Jahr 2012 sowie über das Bestreiten des Lebensunterhalts im eingeschränkten Prüfungszeitraum keine Angaben gemacht hat (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juli 1991 XI R 27/89, BFH/NV 1991, 796, BFH-Beschlüsse vom 2. Juli 1999 V B 83/99, BFH/NV 1999, 1450;… vom 13. Juni 2013 X B 132-133/12, BFH/NV 2013, 1593; und BFH-Urteil vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BStBl II 1989, 462).

  • FG Münster, 18.05.2022 - 10 K 261/17

    Keine Hinzuschätzungen bei einer GmbH wegen unklarer Mittelherkunft bei ihrem …

    Andernfalls ist der Schluss auf solche bislang nicht erfassten Betriebseinnahmen gerechtfertigt (vgl. etwa Bundesfinanzhof -BFH-, Urteile vom 28.1.2009 X R 20/05, BFH/N 2009, 912; vom 25.7.1991 XI R 27/89, BFH/NV 1991, 796;… Brinkmann, Schätzungen um Steuerrecht, 4. Aufl. 2017, unter 3.9.8).
  • FG Niedersachsen, 15.03.2007 - 10 K 560/00

    Zuschätzung von Einkünften bei einem Arbeitnehmer nach dem Ergebnis einer …

  • BFH, 02.03.1993 - VII R 90/90

    Zur Verwaltung vorhandener Mittel bei GmbH-Geschäftsführerhaftung

  • BFH, 24.11.1993 - X R 12/89

    Gewinnermittlung aus dem Betrieb einer Schankwirtschaft - Ermittlung eines …

  • FG Münster, 19.05.2004 - 14 K 767/00

    Feststellung ungeklärter Vermögenszuwächse mit Hilfe einer …

  • FG Niedersachsen, 10.10.2012 - 2 K 13307/10

    Rückschluss auf steuerpflichtige Umsätze eines Reifenhändlers aus …

  • FG Sachsen-Anhalt, 16.12.2013 - 1 K 1147/12

    Schätzung bei mangelhafter Kassenführung und unvollständigen Aufzeichnungen - …

  • FG Hamburg, 16.09.2005 - VI 117/03

    Schätzungsbefugnis und Schätzungshöhe

  • FG Rheinland-Pfalz, 10.12.1999 - 3 K 2696/96

    Voraussetzungen einer wirksamen tatsächlichen Verständigung; Annahme einer …

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.05.1997 - 1 V 1136/97

    Abgabenordnung; Annahme eines Gewerbebetriebs bei Geldverkehrsrechnung

  • FG Baden-Württemberg, 23.05.1997 - 6 V 21/97

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Schätzungen als Ergebnisse einer …

  • FG München, 25.01.2000 - 7 K 5220/97

    Behandlung ungedeckter Einnahmen des gesellschaftsbeteiligten Geschäftsführers …

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